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   LAG München, 06.08.2008 - 10 Sa 182/08   

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LAG München, 06.08.2008 - 10 Sa 182/08 (https://dejure.org/2008,10639)
LAG München, Entscheidung vom 06.08.2008 - 10 Sa 182/08 (https://dejure.org/2008,10639)
LAG München, Entscheidung vom 06. August 2008 - 10 Sa 182/08 (https://dejure.org/2008,10639)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerspruch gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses; Fehlerhafte Unterrichtung über Betriebsteilveräußerung bei Verschweigen eines negativen Kaufpreises; Verwirkung des Widerspruchsrechts und Aufhebungsvertrag mit Betriebserwerberin

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 613a Abs. 5; ; BGB § 613a Abs. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerspruch gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses - fehlerhafte Unterrichtung über Betriebsteilveräußerung bei Verschweigen eines negativen Kaufpreises - Verwirkung des Widerspruchsrechts und Aufhebungsvertrag mit Betriebserwerberin

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 14.12.2006 - 8 AZR 763/05

    Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB - Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB -

    Auszug aus LAG München, 06.08.2008 - 10 Sa 182/08
    Da dies Sinn und Zweck der Vorschrift des § 613a Abs. 5 BGB ist, ist es folgerichtig, den Beginn des Laufs der Widerspruchsfrist nicht nur dann zu verneinen, wenn überhaupt keine Unterrichtung erfolgt ist, sondern auch dann, wenn keine ordnungsgemäße Unterrichtung vorliegt (vgl. BAG vom 14.12.2006 - 8 AZR 763/05; BAG vom 13.07.2006 - 8 AZR 305/05 = NZA 2006, 1268).

    Auch für die Ausübung des Widerspruchsrechts nach § 613a Abs. 6 BGB gilt nichts anderes (vgl. BAG vom 14.12.2006 - 8 AZR 763/05).

    Abgesehen davon, das die bloße Arbeitsleistung des Klägers bei der B. GmbH & Co. OHG ohnehin kein Umstandsmoment begründet (Vgl. BAG vom 14.12.2006 - a. a. O.); selbst wenn dies auch mit einer Erhöhung seines Arbeitsentgelts verbunden war, ist auch nicht ersichtlich, dass dem Kläger vor Insolvenzeröffnung die Möglichkeit des Fortbestehens eines Arbeitsverhältnisses zur Beklagten bekannt war.

    Der Widerspruch wirkt auf dem Zeitpunkt des Betriebsübergangs zurück (vgl. BAG vom 14.12.2006 - a. a. O.; BAG vom 13.07.2006 -NZA 2006, 1268).

  • LAG München, 25.06.2008 - 9 Sa 825/07

    Betriebsübergang - nachträglicher Widerspruch - Information des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG München, 06.08.2008 - 10 Sa 182/08
    Exemplarisch wird dabei insbesondere auf die Entscheidungen vom 17.04.2008 (4 Sa 1063/07), 25.06.2008 (9 Sa 825/07) und 25.06.2008 (11 Sa 861/07) Bezug genommen.

    Zudem ist die Information unzutreffend, dass die Übertragung des Geschäftsgebiets aufgrund eines Kaufvertrags an die B. GmbH & Co. OHG erfolgt ist, obwohl diese nur einen Teil übernommen hat (vgl. LAG München, Urteil vom 25.06.2008 - 9 Sa 825/07).

  • BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 305/05

    Fristgemäßer Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB - Unterrichtung nach § 613a Abs.

    Auszug aus LAG München, 06.08.2008 - 10 Sa 182/08
    Da dies Sinn und Zweck der Vorschrift des § 613a Abs. 5 BGB ist, ist es folgerichtig, den Beginn des Laufs der Widerspruchsfrist nicht nur dann zu verneinen, wenn überhaupt keine Unterrichtung erfolgt ist, sondern auch dann, wenn keine ordnungsgemäße Unterrichtung vorliegt (vgl. BAG vom 14.12.2006 - 8 AZR 763/05; BAG vom 13.07.2006 - 8 AZR 305/05 = NZA 2006, 1268).

    Der Widerspruch wirkt auf dem Zeitpunkt des Betriebsübergangs zurück (vgl. BAG vom 14.12.2006 - a. a. O.; BAG vom 13.07.2006 -NZA 2006, 1268).

  • BGH, 14.11.2002 - VII ZR 23/02

    Voraussetzungen der Verwirkung

    Auszug aus LAG München, 06.08.2008 - 10 Sa 182/08
    Daher müssen zum bloßen Zeitablauf Umstände hinzutreten, die das Vertrauen des Verpflichteten rechtfertigen, der Berechtigte werde seinen Anspruch nicht mehr geltend machen (vgl. BGH MDR 2003, 207).

    Denn die Verwirkung setzt voraus, dass sich der Schuldner auch darauf eingerichtet hat, der Gläubiger werde sein Recht nicht mehr geltend machen, sodass die verspätete Geltendmachung gegen Treu und Glauben gemäß § 242 BGB verstößt (vgl. BGH MDR 2003, 207).

  • BAG, 22.07.2004 - 8 AZR 394/03

    Betriebsübergang - Übergang eines Gefahrstofflagers

    Auszug aus LAG München, 06.08.2008 - 10 Sa 182/08
    (1) Zwar war der Kläger - insbesondere nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit der B. GmbH & Co. OHG (vgl. dazu BAG vom 18.12.2003 - ZIP 2004, 1068) - gehalten, in angemessener Frist das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses zur Beklagten geltend zu machen (vgl. BAG vom 22.07.2004 - 8 AZR 394/03; BAG vom 12.11.1998 - AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 "Wiedereinstellung").
  • LAG München, 25.06.2008 - 11 Sa 861/07

    Betriebsübergang

    Auszug aus LAG München, 06.08.2008 - 10 Sa 182/08
    Exemplarisch wird dabei insbesondere auf die Entscheidungen vom 17.04.2008 (4 Sa 1063/07), 25.06.2008 (9 Sa 825/07) und 25.06.2008 (11 Sa 861/07) Bezug genommen.
  • BAG, 18.12.2003 - 8 AZR 621/02

    Teilbetriebsübergang - Verwirkung der Geltendmachung

    Auszug aus LAG München, 06.08.2008 - 10 Sa 182/08
    (1) Zwar war der Kläger - insbesondere nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit der B. GmbH & Co. OHG (vgl. dazu BAG vom 18.12.2003 - ZIP 2004, 1068) - gehalten, in angemessener Frist das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses zur Beklagten geltend zu machen (vgl. BAG vom 22.07.2004 - 8 AZR 394/03; BAG vom 12.11.1998 - AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 "Wiedereinstellung").
  • LAG Köln, 28.01.2002 - 2 Sa 272/01

    Verwirkung der Möglichkeit der Feststellung eines Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG München, 06.08.2008 - 10 Sa 182/08
    Dafür würde zwar der Umstand sprechen, wenn der Kläger in Kenntnis der Umstände durch sein Verhalten zu erkennen gegeben hat, dass er den Betriebsübernehmer auch als seinen neuen Arbeitgeber anerkannt hat (vgl. LAG Köln NZA-RR 2002, 458, 459).
  • LAG München, 17.04.2008 - 4 Sa 1063/07

    Betriebsübergang, Widerspruch

    Auszug aus LAG München, 06.08.2008 - 10 Sa 182/08
    Exemplarisch wird dabei insbesondere auf die Entscheidungen vom 17.04.2008 (4 Sa 1063/07), 25.06.2008 (9 Sa 825/07) und 25.06.2008 (11 Sa 861/07) Bezug genommen.
  • BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54

    Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, Ordentliche

    Auszug aus LAG München, 06.08.2008 - 10 Sa 182/08
    (1) Zwar war der Kläger - insbesondere nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit der B. GmbH & Co. OHG (vgl. dazu BAG vom 18.12.2003 - ZIP 2004, 1068) - gehalten, in angemessener Frist das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses zur Beklagten geltend zu machen (vgl. BAG vom 22.07.2004 - 8 AZR 394/03; BAG vom 12.11.1998 - AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 "Wiedereinstellung").
  • LAG München, 10.02.2009 - 6 Sa 872/07

    Betriebsübergang - Unterrichtung - Fehlen der Abschrift des Betriebserwerbers -

    2005 (vgl. BAG v. 31.1. 2008 - 8 AZR 1116/06, a.a.O., wo das Bundesarbeitsgericht ausdrücklich eine Unterrichtung der Arbeitnehmer nach § 613a Abs. 5 BGB auch über die nicht erfolgte Übertragung der Betriebsimmobilie auf den Betriebserwerber als wesentlich erachtet hatte; vgl. dazu auch u.a. LAG München v. 17.4. 2008 - 4 Sa 1063/07 und v. 8.10.2008 - 4 Sa 411/08 (juris) und 4 Sa 412/08; LAG München v. 25.6.2008 - 9 Sa 825/07; LAG München v. 6.8.23008 - 10 Sa 182/08; LAG München v. 25.6.2008 - 11 Sa 861/07).
  • LAG München, 27.02.2009 - 6 Sa 457/08

    Betriebsübergang - Widerspruch - Verwirkung - Unterrichtungsschreiben -

    2005 in Bezug genommen ist (vgl. BAG v. 31.1. 2008 - 8 AZR 1116/06, a.a.O., wo das Bundesarbeitsgericht ausdrücklich eine Unterrichtung der Arbeitnehmer nach § 613a Abs. 5 BGB auch über die nicht erfolgte Übertragung der Betriebsimmobilie auf den Betriebserwerber als wesentlich erachtet hatte; vgl. dazu auch u.a. LAG München v. 17.4. 2008 - 4 Sa 1063/07 und v. 8.10.2008 - 4 Sa 411/08 (juris) und 4 Sa 412/08; LAG München v. 25.6.2008 - 9 Sa 825/07; LAG München v. 6.8.23008 - 10 Sa 182/08; LAG München v. 25.6.2008 - 11 Sa 861/07).
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