Rechtsprechung
LAG Berlin-Brandenburg, 26.11.2010 - 10 Sa 1823/10 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Außerordentliche Kündigung wegen eigenmächtigem Urlaubsantritt - Interessenabwägung
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 626 BGB
- IWW
- Kanzlei Prof. Schweizer
Ausnahmsweise außerordentliche Kündigung wegen eigenmächtigem Urlaubsantritts unrechtmäßig
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eigenmächtiger Urlaubsantritt rechtfertigt grundsätzlich eine außerordentliche Kündigung des Arbeitnehmers; Weiterbeschäftigung eines langjährig beschäftigten Arbeitnehmers der Bundesagentur für Arbeit bei tariflicher Unkündbarkeit
- hensche.de
Urlaub, Kündigung: Verhaltensbedingt, Kündigung: Außerordentlich
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unverhältnismäßige außerordentliche Kündigung wegen eigenmächtiger Urlaubsnahme; Weiterbeschäftigung einer langjährig beschäftigten Arbeitnehmerin der Bundesagentur für Arbeit bei tariflicher Unkündbarkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)
Konsequenzen von "Emmely" - Rechtsprechung erhöht Anforderungen an Kündigungen
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Fristlose Kündigung wegen eigenmächtigen Urlaubs?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Eigenmächtiger Urlaubsantritt des Arbeitnehmers rechtfertigt nicht immer eine fristlose Kündigung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Eigenmächtiger Urlaubsantritt: außerordentliche Kündigung?
- wordpress.com (Kurzinformation)
Eigenmächtiger Urlaubsantritt und außerordentliche Kündigung
Besprechungen u.ä.
- meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)
Eigenmächtiger Urlaubsantritt rechtfertigt nicht in jedem Fall eine außerordentliche Kündigung
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 29.06.2010 - 50 Ca 5366/10
- LAG Berlin-Brandenburg, 26.11.2010 - 10 Sa 1823/10
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (10)
- BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09
"Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.11.2010 - 10 Sa 1823/10
Sie sind dann alternative Gestaltungsmittel, wenn schon sie geeignet sind, den mit der außerordentlichen Kündigung verfolgten Zweck - die Vermeidung des Risikos künftiger Störungen - zu erreichen (vgl. zuletzt BAG, Urteil vom 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09).Dieser Aspekt hat grundsätzlich durch die Regelung des § 314 Abs. 2 BGB iVm. § 323 Abs. 2 BGB eine gesetzgeberische Bestätigung erfahren (vgl. zuletzt BAG, Urteil vom 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09).
Zwar darf eine ursprünglich unbegründete Kündigung durch die Berücksichtigung späteren Verhaltens nicht rückwirkend zu einer begründeten werden (vgl. BAG, Urteil vom 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09), aber durch die Missachtung der antizipierten Abmahnung hat die Klägerin bereits den "alten Grund" gelegt und mit der Reaktion vom 9. März 2010 keinen neuen, sondern nur den insoweit fortgesetzten Lebenssachverhalt beschrieben.
- BAG, 04.06.1997 - 2 AZR 526/96
Kündigung eines U-Bahn-Zugfahrers wegen Volltrunkenheit bei außerdienstlicher …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.11.2010 - 10 Sa 1823/10
Es ist nicht stets und von vornherein ausgeschlossen, verlorenes Vertrauen durch künftige Vertragstreue zurückzugewinnen (BAG, Urteil vom 4. Juni 1997 - 2 AZR 526/96).Im Einzelfall können auch Gesichtspunkte der Betriebsdisziplin, das heißt generalpräventive Motive des Arbeitgebers, eine Rolle spielen (BAG, Urteil vom 4. Juni 1997 - 2 AZR 526/96).
- BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 580/99
Fristlose Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung bei fehlender …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.11.2010 - 10 Sa 1823/10
Eine derartige "antizipierte Abmahnung" hat zwar nicht ohne weiteres dieselbe Warn- und Rügefunktion wie eine echte Abmahnung, kann im Einzelfall bei der Prüfung der Erfolgsaussichten einer Abmahnung aber ein dem Arbeitnehmer ungünstiges Ergebnis rechtfertigen (vgl. BAG, Urteil vom 5. April 2001 -- 2 AZR 580/99).
- BAG, 05.11.2009 - 2 AZR 609/08
Außerordentliche Kündigung - Verbraucherinsolvenz
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.11.2010 - 10 Sa 1823/10
Liegt ein solcher Sachverhalt vor, bedarf es der weiteren Prüfung, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses dem Kündigenden unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und der Abwägung der Interessen beider Vertragsteile zumutbar ist oder nicht (vgl. etwa BAG, Urteil vom 5. November 2009 - 2 AZR 609/08 m.w.N.). - BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 75/99
Kündigung wegen eigenmächtiger Urlaubsnahme - Darlegungslast für …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.11.2010 - 10 Sa 1823/10
Unter Hinweis auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16. März 2000 (2 AZR 75/99) teilte die Beklagte mit, dass Selbstbeurlaubung in der Regel eine außerordentliche Kündigung rechtfertige. - BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 103/08
Verhaltensbedingte Kündigung
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.11.2010 - 10 Sa 1823/10
Einer Abmahnung bedarf es in Ansehung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes deshalb nur dann nicht, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft selbst nach Abmahnung nicht zu erwarten steht oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass eine Hinnahme durch den Arbeitgeber offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (vgl. BAG, Urteil vom 23. Juni 2009 - 2 AZR 103/08). - BAG, 21.11.1996 - 2 AZR 357/95
Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.11.2010 - 10 Sa 1823/10
Das Bundesarbeitsgericht hat bisher in Fällen einer so genannten beharrlichen Arbeitsverweigerung in aller Regel eine außerordentliche Kündigung als gerechtfertigt angesehen (vgl. BAG, Urteil vom 21. November 1996, 2 AZR 357/95). - BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 180/06
Außerordentliche Kündigung - Personalrat
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.11.2010 - 10 Sa 1823/10
Das Erfordernis weitergehend zu prüfen, ob nicht schon eine Abmahnung ausreichend gewesen wäre, folgt aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (die Kündigung als "ultima ratio") und trägt zugleich dem Prognoseprinzip bei der verhaltensbedingten Kündigung Rechnung (BAG, Urteil vom 19. April 2007 - 2 AZR 180/06). - BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 283/08
Abmahnung - Warnfunktion
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.11.2010 - 10 Sa 1823/10
Sie dient der Objektivierung der negativen Prognose (BAG, Urteil vom 23. Juni 2009 - 2 AZR 283/08). - BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 818/06
Anforderungen an eine Kündigungsschutzklage - verhaltensbedingte Kündigung und …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.11.2010 - 10 Sa 1823/10
Ist der Arbeitnehmer ordnungsgemäß abgemahnt worden und verletzt er dennoch seine arbeitsvertraglichen Pflichten erneut, kann regelmäßig davon ausgegangen werden, es werde auch zukünftig zu weiteren Vertragsstörungen kommen (BAG, Urteil vom 13. Dezember 2007 - 2 AZR 818/06).
- LAG Berlin-Brandenburg, 30.03.2012 - 10 Sa 2272/11
Abmahnung - Anhörung - Arbeitszeitbetrug - Verdachtskündigung
Auch wenn es eine antizipierte, also eine vorweggenommene Abmahnung grundsätzlich nicht gibt und diese jedenfalls nicht dieselbe Warn- und Rügewirkung besitzt wie eine echte Abmahnung, kann sie dennoch im Einzelfall bei der Prüfung der Erfolgsaussichten einer Abmahnung ein der Arbeitnehmerin ungünstiges Ergebnis rechtfertigen (vgl. Urteil des LAG Berlin-Brandenburg vom 26. November 2010 - 10 Sa 1823/10). - ArbG Wuppertal, 17.05.2011 - 3 Ca 3284/10
Fristlose Kündigung, Drohung gegen Kollegen, Vortäuschen von Arbeitsunfähigkeit
Auch die Chancen auf dem Arbeitsmarkt als personenbedingtes Interesse des Arbeitnehmers sind zu berücksichtigen (vgl. LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.11.2010, 10 Sa 1823/10).