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   LAG Hamm, 25.02.2000 - 10 Sa 1843/99   

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LAG Hamm, 25.02.2000 - 10 Sa 1843/99 (https://dejure.org/2000,19936)
LAG Hamm, Entscheidung vom 25.02.2000 - 10 Sa 1843/99 (https://dejure.org/2000,19936)
LAG Hamm, Entscheidung vom 25. Februar 2000 - 10 Sa 1843/99 (https://dejure.org/2000,19936)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung ; Ausreichende Belehrung in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren; Geltende Rechtslasge beim Zugang einer Willenserklärung; Wahrung des Schriftformerfordernisses; Zurückweisung verspäteten Vorbringens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • LAG Hessen, 13.07.2005 - 17 Sa 2299/04
    Zur Wahrung der Schriftform nach den §§ 125, 126 BGB ist es ausreichend, dass die Namensliste und der Interessenausgleich eine einheitliche Urkunde bilden und eine Lösung nur durch Gewaltanwendung möglich ist ( LAG Hamm vom 25. Februar 2000 - 10 Sa 1843/99 , juris).

    Aus diesem Grunde ist es unerheblich, wenn die Zusammenheftung des Interessenausgleichs mit der Namensliste erst nach der Unterschriftsleistung erfolgt (vgl. LAG Hamm vom 25. Februar 2000 a.a.O.; KR-Weigand a.a.O.).

  • LAG Hamm, 25.10.2005 - 4 Sa 1163/04

    Zulässigkeit der Berufung ohne förmliche Anträge bei Teilbefassung mit dem

    In einem solchen Falle genüg auch eine "Loseblattsammlung" von Interessenausgleich und Namensliste dem gesetzlichen Schriftformerfordernis des § 112 Abs. 1 Satz 1 BetrVG (LAG Hamm, Urt. v. 10.03.2000 - 10 Sa 1843/99, InVo 2000, 349 = ZInsO 2000, 467; LAG Hamm, Urt. v. 23.03.2000 - 4 Sa 1554/99, AE 2000, 193 = ZInsO 2000, 571).
  • LAG Baden-Württemberg, 05.10.2009 - 15 Sa 26/09

    Paraphe - Schriftformerfordernis - Betriebsvereinbarung nebst Anlagen ohne

    Es bestehen auch keine Bedenken unter dem Gesichtspunkt, dass der Betriebsratsvorsitzende die Anlagen erst wenige Tage nach dem 26.01.2007 und damit nach Unterzeichnung der Haupturkunde unterschrieben hat (vgl. BAG 26.03.2009 - 2 AZR 296/07 - DB 2009, 1882; BAG 07.05.1998 - 2 AZR 55/98 - BAGE 88, 375; LAG Hamm 25.02.2000 - 10 Sa 1843/99 - Juris zur insoweit vergleichbaren Problematik der nachträglichen Unterzeichnung bzw. Zusammenheftung einer Namensliste zum Interessenausgleich).
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   LAG Hamm, 10.03.2000 - 10 Sa 1843/99   

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LAG Hamm, 10.03.2000 - 10 Sa 1843/99 (https://dejure.org/2000,24779)
LAG Hamm, Entscheidung vom 10.03.2000 - 10 Sa 1843/99 (https://dejure.org/2000,24779)
LAG Hamm, Entscheidung vom 10. März 2000 - 10 Sa 1843/99 (https://dejure.org/2000,24779)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Hamm, 25.10.2005 - 4 Sa 1163/04

    Zulässigkeit der Berufung ohne förmliche Anträge bei Teilbefassung mit dem

    In einem solchen Falle genüg auch eine "Loseblattsammlung" von Interessenausgleich und Namensliste dem gesetzlichen Schriftformerfordernis des § 112 Abs. 1 Satz 1 BetrVG (LAG Hamm, Urt. v. 10.03.2000 - 10 Sa 1843/99, InVo 2000, 349 = ZInsO 2000, 467; LAG Hamm, Urt. v. 23.03.2000 - 4 Sa 1554/99, AE 2000, 193 = ZInsO 2000, 571).
  • LAG Hamm, 06.07.2000 - 4 Sa 233/00

    Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung des

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