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   LAG Hamm, 17.02.2006 - 10 Sa 1869/05   

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LAG Hamm, 17.02.2006 - 10 Sa 1869/05 (https://dejure.org/2006,4699)
LAG Hamm, Entscheidung vom 17.02.2006 - 10 Sa 1869/05 (https://dejure.org/2006,4699)
LAG Hamm, Entscheidung vom 17. Februar 2006 - 10 Sa 1869/05 (https://dejure.org/2006,4699)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Außerordentliche und ordentliche Kündigung, Arbeitsverweigerung und unentschuldigtes Fehlen, Rücknahme von Abmahnungen, Interessenabwägung, Betriebsratsanhörung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 626 BGB§ 1 Abs. 2 KSchG§ 102 Abs. 1 BetrVG
    Außerordentliche und ordentliche Kündigung, Arbeitsverweigerung und unentschuldigtes Fehlen, Rücknahme von Abmahnungen, Interessenabwägung, Betriebsratsanhörung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung nach § 626 BGB; Beharrliche Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten; Beeinflussung der Interessenabwägung vom Grad des Verschuldens bei Kündigung aus wichtigem Grund; Gleichartigkeit von arbeitsrechtlichen ...

  • Wolters Kluwer

    Arbeitsverweigerung als "wichtiger Grund" zur außerordentlichen Kündigung nach § 626 Abs. 1 BGB; Einordnung eines einmaligen fahrlässigen Nichterscheinens zur Arbeitsschicht als beharrliche Arbeitsverweigerung; Entfernung einer zu Unrecht erteilten Abmahnung aus der ...

  • Judicialis

    BGB § 626; ; KSchG § 1 Abs. 2; ; BetrVG § 102 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame außerordentliche Kündigung bei schlichtem Vergessen der Eintragung zur Schichtarbeit - wirksame ordentliche Kündigung nach wiederholten Abmahnungen - Vergleichbarkeit von Abmahnungen - keine Unterrichtung des Betriebsrates über bloße Meinungsäußerungen des ...

  • rechtsportal.de

    Unwirksame außerordentliche Kündigung bei schlichtem Vergessen der Eintragung zur Schichtarbeit - wirksame ordentliche Kündigung nach wiederholter Abmahnung - Vergleichbarkeit von Abmahnungen - keine Unterrichtung des Betriebsrates über bloße Meinungsäußerungen des ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Schicht vergessen - außerordentliche Kündigung?

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 697/01

    Betriebsbedingte Kündigung - soziale Auswahl

    Auszug aus LAG Hamm, 17.02.2006 - 10 Sa 1869/05
    Der Arbeitgeber genügt daher der ihm obliegenden Mitteilungspflicht nicht, wenn er den Kündigungssachverhalt nur pauschal, schlagwort- oder stichwortartig umschreibt oder lediglich ein Werturteil abgibt, ohne die für seine Bewertung maßgebenden Tatsachen mitzuteilen (BAG, Urteil vom 02.11.1983 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 29; zuletzt: BAG, Urteil vom 05.12.2002 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 60 m.w.N.).

    Zudem gilt der Grundsatz der subjektiven Determinierung, demzufolge der Betriebsrat immer schon dann ordnungsgemäß angehört worden ist, wenn der Arbeitgeber ihm die aus seiner Sicht tragenden Gründe mitgeteilt hat (BAG, Urteil vom 17.02.2000 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 113; BAG, Urteil vom 05.12.2002 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 60 m.w.N.).

  • BAG, 06.02.1997 - 2 AZR 265/96

    Anforderungen an die Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Hamm, 17.02.2006 - 10 Sa 1869/05
    Zwar gehört zu einer vollständigen und wahrheitsgemäßen Information des Betriebsrates auch die Unterrichtung über dem Arbeitgeber bekannte und von ihm als für eine Stellungnahme des Betriebsrats möglicherweise bedeutsam bekannte Tatsachen, die den Arbeitnehmer entlasten und gegen den Ausspruch einer Kündigung sprechen (BAG, Urteil vom 22.09.1994 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 68; BAG, Urteil vom 06.02.1997 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 85).

    Es kann nämlich nicht ausgeschlossen werden, dass der Betriebrat bei vollständiger Kenntnis der Umstände, die die Kündigung begründen sollen, möglicherweise zu einer anderen Beschlussfassung gekommen wäre (BAG, Urteil vom 31.08.1989 - AP LPVG Schleswig-Holstein § 77 Nr. 1; BAG, urteil vom 17.02.1994 - RzK II 2 Nr. 7; BAG, Urteil vom 06.02.1997 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 85; KR/Etzel, § 102 BetrVG Rz. 62, 64; ErfK/Kania, a.a.O., § 102 BetrVG Rz. 9; APS/Koch, a.a.O., § 102 BetrVG Rz. 89, Rincke, NZA 1998, 77, 83 m.w.N.).

  • BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 580/99

    Fristlose Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung bei fehlender

    Auszug aus LAG Hamm, 17.02.2006 - 10 Sa 1869/05
    In Fällen einer sogenannten beharrlichen Arbeitsverweigerung kann in aller Regel auch eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt sein (BAG, Urteil vom 09.05.1996 - AP BGB § 273 Nr. 5; BAG, Urteil vom 21.11.1996 - AP BGB § 626 Nr. 130; BAG, Urteil vom 05.04.2001 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 32; LAG Hamburg, Urteil vom 03.11.1999 - NZA-RR 2000, 304; KR/Fischermaier, § 626 BGB Rz. 412; Stahlhacke/Preis/Vossen, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 9. Aufl., Rz. 630 ff., 638; APS/Dörner, 2. Aufl., § 626 BGB Rz. 209 m.j.w.N.).

    Eine beharrliche Verletzung der Pflichten aus dem Arbeitsvertrag liegt nach der früheren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu § 123 GewO insbesondere dann vor, wenn eine Pflichtverletzung trotz Abmahnung wiederholt begangen wird und sich daraus der nachhaltige Wille der vertragswidrig handelnden Partei ergibt, den arbeitsvertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen zu wollen (BAG, Urteil vom 12.01.1956 - AP GewO § 123 Nr. 5; BAG, Urteil vom 17.03.1988 - AP BGB § 626 Nr. 99; BAG, Urteil vom 21.11.1996 - AP BGB § 626 Nr. 130; BAG, Urteil vom 05.04.2001 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 32).

  • BAG, 19.12.1969 - 1 ABR 9/69

    Mitwirkungsrecht der Betriebsvertretungen - Zivile Angestellte bei Streitkräften

    Auszug aus LAG Hamm, 17.02.2006 - 10 Sa 1869/05
    Längeres oder wiederholtes unentschuldigtes Fehlen eines Arbeitnehmers ist je nach den Umständen an sich geeignet, eine außerordentliche Kündigung oder eine ordentliche Kündigung zu rechtfertigen (BAG, Urteil vom 17.01.1991 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 25; BAG, Beschluss vom 22.01.1998 - AP BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 38; LAG Düsseldorf, Urteil vom 27.01.1970 - DB 1970, 595; LAG Düsseldorf, Urteil vom 16.03.1978 - DB 1978, 1698; LAG Hamm, Urteil vom 01.09.1995 - LAGE BGB § 611 Persönlichkeitsrecht Nr. 7; LAG Hamm, Urteil vom 15.01.1999 - NZA 1999, 1221; KR/Fischermaier, § 626 BGB Rz. 409; Stahlhacke/Preis/Vossen, a.a.O., Rz. 649; APS/Dörner, § 626 BGB Rz. 197 m.w.N.).

    Ein einmaliges Fehlverhalten eines Arbeitnehmers rechtfertigt aber regelmäßig noch keine außerordentliche Kündigung (LAG Düsseldorf, Urteil vom 27.01.1970 - DB 1970, 595; LAG Düsseldorf, Urteil vom 19.10.1989 - LAGE BGB § 626 Nr. 50; LAG Hamm, Urteil vom 26.11.2004 - NZA-RR 2005, 414; KR/Fischermaier, § 626 BGB Rz. 409).

  • BAG, 02.11.1983 - 7 AZR 65/82

    Anhörungsverfahren - Kündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 17.02.2006 - 10 Sa 1869/05
    Der Arbeitgeber genügt daher der ihm obliegenden Mitteilungspflicht nicht, wenn er den Kündigungssachverhalt nur pauschal, schlagwort- oder stichwortartig umschreibt oder lediglich ein Werturteil abgibt, ohne die für seine Bewertung maßgebenden Tatsachen mitzuteilen (BAG, Urteil vom 02.11.1983 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 29; zuletzt: BAG, Urteil vom 05.12.2002 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 60 m.w.N.).
  • BAG, 22.09.1994 - 2 AZR 31/94

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Hamm, 17.02.2006 - 10 Sa 1869/05
    Zwar gehört zu einer vollständigen und wahrheitsgemäßen Information des Betriebsrates auch die Unterrichtung über dem Arbeitgeber bekannte und von ihm als für eine Stellungnahme des Betriebsrats möglicherweise bedeutsam bekannte Tatsachen, die den Arbeitnehmer entlasten und gegen den Ausspruch einer Kündigung sprechen (BAG, Urteil vom 22.09.1994 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 68; BAG, Urteil vom 06.02.1997 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 85).
  • BAG, 31.08.1989 - 2 AZR 453/88

    Betriebsrat - Personalrat: Anhörung bei Kündigung eines Eigenbetriebsleiters -

    Auszug aus LAG Hamm, 17.02.2006 - 10 Sa 1869/05
    Es kann nämlich nicht ausgeschlossen werden, dass der Betriebrat bei vollständiger Kenntnis der Umstände, die die Kündigung begründen sollen, möglicherweise zu einer anderen Beschlussfassung gekommen wäre (BAG, Urteil vom 31.08.1989 - AP LPVG Schleswig-Holstein § 77 Nr. 1; BAG, urteil vom 17.02.1994 - RzK II 2 Nr. 7; BAG, Urteil vom 06.02.1997 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 85; KR/Etzel, § 102 BetrVG Rz. 62, 64; ErfK/Kania, a.a.O., § 102 BetrVG Rz. 9; APS/Koch, a.a.O., § 102 BetrVG Rz. 89, Rincke, NZA 1998, 77, 83 m.w.N.).
  • LAG Köln, 29.06.2001 - 11 Sa 143/01

    Kündigung; fristlos; Änderungskündigung; Vorbehaltsannahme; Widerruf der

    Auszug aus LAG Hamm, 17.02.2006 - 10 Sa 1869/05
    Nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer nämlich regelmäßig keinen Anspruch mehr auf Entfernung einer zu Unrecht erteilten Abmahnung aus der Personalakte (BAG, Urteil vom 14.09.1994 - AP BGB § 611 Abmahnung Nr. 13; LAG Köln, Urteil vom 29.06.2001 - NZA-RR 2002, 356).
  • BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 974/94

    Außerordentliche Kündigung wegen der Annahme von Schmiergeldern in Millionenhöhe

    Auszug aus LAG Hamm, 17.02.2006 - 10 Sa 1869/05
    Das Alter eines Arbeitnehmers ist bei einer verhaltensbedingten Kündigung zwar berücksichtigungsfähig (BAG, Urteil vom 15.11.1995 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 73).
  • BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 913/98

    Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Hamm, 17.02.2006 - 10 Sa 1869/05
    Zudem gilt der Grundsatz der subjektiven Determinierung, demzufolge der Betriebsrat immer schon dann ordnungsgemäß angehört worden ist, wenn der Arbeitgeber ihm die aus seiner Sicht tragenden Gründe mitgeteilt hat (BAG, Urteil vom 17.02.2000 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 113; BAG, Urteil vom 05.12.2002 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 60 m.w.N.).
  • BAG, 14.09.1994 - 5 AZR 632/93

    Entfernung einer Abmahnung aus den Personalakten nach Beendigung des

  • LAG Hamm, 26.11.2004 - 15 Sa 463/04

    Außerordentliche Kündigung; wichtiger Grund; Auflösungsantrag des Arbeitnehmers

  • LAG Hamburg, 03.11.1999 - 8 Sa 67/99

    Rechtswirksamkeit einer ordentlichen Kündigung wegen Arbeitsverweigerung

  • BAG, 16.01.1992 - 2 AZR 412/91

    Arbeitsrecht: Aufhebungsvertrag oder Kündigung?

  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 418/01

    Außerordentliche fristlose Kündigung eines tariflich ordentlich unkündbaren

  • LAG Hamm, 15.01.1999 - 10 Sa 1235/98

    Verhaltensbedingte Kündigung - Alkoholabhängigkeit - Unentschuldigtes Fehlen

  • BAG, 12.01.1956 - 2 AZR 117/54

    Angestellter Kraftfahrer - Arbeitsvertrag - Verletzung seiner Verpflichtungen -

  • BAG, 15.11.1984 - 2 AZR 613/83

    Auswirkung der Arbeitsverhinderung wegen einer Strafhaft auf den Betrieb des

  • LAG Düsseldorf, 09.06.1978 - 16 Sa 891/77

    Probezeitvereinbarung mit einem Schwerbehinderten

  • ArbG Duisburg, 14.09.2009 - 3 Ca 1336/09

    Raucherpausen ohne Ausstempeln rechtfertigen fristlose Kündigung

    Ein Vergessen ist kein Rechtfertigungsgrund für ein Fehlverhalten (LAG Hamm v. 17.2.2006, 10 Sa 1869/05, n. v.).
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   LAG Hamm, 15.05.2006 - 10 Sa 1869/05   

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LAG Hamm, Entscheidung vom 15. Mai 2006 - 10 Sa 1869/05 (https://dejure.org/2006,38158)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Berichtigung des Tatbestandes eines Urteils wegen offenbarer Unrichtigkeit

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