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   LAG Rheinland-Pfalz, 13.07.2005 - 10 Sa 196/05   

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https://dejure.org/2005,11443
LAG Rheinland-Pfalz, 13.07.2005 - 10 Sa 196/05 (https://dejure.org/2005,11443)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13.07.2005 - 10 Sa 196/05 (https://dejure.org/2005,11443)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13. Juli 2005 - 10 Sa 196/05 (https://dejure.org/2005,11443)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Entfernung des Abmahnungsschreibens aus einer Personalakte; Sinn und Zweck der Abmahnung; Voraussetzungen einer formell ordnungsgemäßen Abmahnung; Konsequenzen bei Vorliegen unzutreffender Pflichtverletzungen im Abmahnungsschreiben

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 1004

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242 § 611 § 1004
    Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte bei übertriebener Darstellung - vollständige Entfernung der Abmahnung auch bei fehlerhafter Darstellung nur eines von mehreren Pflichtverstößen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Nicht alle Pflichtverletzungen richtig - Abmahnung muß aus der Personalakte raus!

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 14.12.1994 - 5 AZR 137/94

    Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte und tarifliche Ausschlußfristen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.07.2005 - 10 Sa 196/05
    Deshalb kann der Arbeitnehmer die Beseitigung dieser Beeinträchtigung verlangen, wenn die Abmahnung formell nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist (BAG, AP Nr. 2 zu § 13 BAT), sie unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält (BAG, AP Nr. 93 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht), der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt wird (BAG, AP Nr. 7 zu § 611 BGB Abmahnung) oder kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers am Verbleib der Abmahnung in der Personalakte mehr besteht (BAG, AP Nr. 15 zu § 611 BGB Abmahnung).
  • BAG, 13.11.1991 - 5 AZR 74/91

    Abmahnung - Gewerkschaftswerbung - Betriebsratsmitglied

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.07.2005 - 10 Sa 196/05
    Deshalb kann der Arbeitnehmer die Beseitigung dieser Beeinträchtigung verlangen, wenn die Abmahnung formell nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist (BAG, AP Nr. 2 zu § 13 BAT), sie unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält (BAG, AP Nr. 93 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht), der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt wird (BAG, AP Nr. 7 zu § 611 BGB Abmahnung) oder kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers am Verbleib der Abmahnung in der Personalakte mehr besteht (BAG, AP Nr. 15 zu § 611 BGB Abmahnung).
  • BAG, 27.11.1985 - 5 AZR 101/84

    Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.07.2005 - 10 Sa 196/05
    Deshalb kann der Arbeitnehmer die Beseitigung dieser Beeinträchtigung verlangen, wenn die Abmahnung formell nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist (BAG, AP Nr. 2 zu § 13 BAT), sie unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält (BAG, AP Nr. 93 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht), der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt wird (BAG, AP Nr. 7 zu § 611 BGB Abmahnung) oder kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers am Verbleib der Abmahnung in der Personalakte mehr besteht (BAG, AP Nr. 15 zu § 611 BGB Abmahnung).
  • BAG, 07.09.1988 - 5 AZR 625/87

    Abmahnung nach erfolgloser Kündigung - Anspruch auf Entfernung von

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.07.2005 - 10 Sa 196/05
    Soweit dem Arbeitnehmer eine Verletzung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten vorgeworfen wird, kommt es nicht darauf an, ob dieser Pflichtenverstoß dem Arbeitnehmer subjektiv vorwerfbar ist; es reicht aus, wenn der Arbeitgeber einen objektiven Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten rügt (BAG AP Nr. 2 zu § 611 BGB Abmahnung).
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