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   LAG Hessen, 15.05.2015 - 10 Sa 212/14   

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https://dejure.org/2015,74245
LAG Hessen, 15.05.2015 - 10 Sa 212/14 (https://dejure.org/2015,74245)
LAG Hessen, Entscheidung vom 15.05.2015 - 10 Sa 212/14 (https://dejure.org/2015,74245)
LAG Hessen, Entscheidung vom 15. Mai 2015 - 10 Sa 212/14 (https://dejure.org/2015,74245)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 39 VTV, § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 39 VTV
    Gussasphaltkocher sind Baumaschinen i.S.d. § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 39 VTV (Anschluss an BAG 13.11.2013

  • IWW

    Abschn. V Nr. 39 VTV, Abschn. V Nr. 32 VTV, Abschn. II VTV, §§ 18, 22 VTV, § 1 Abs. 2 Ziff. 38 der Baubetriebeverordnung, Abschnitt V Nr. 39 VTV, § 1 Abs. 2 VTV, Abschn. V VTV, § ... 138 Abs. 1, Abs. 2 ZPO, §§ 535 ff. BGB, § 91 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VTV § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 39
    Gussasphaltkocher; Vermietung von Baumaschinen mit Bedienpersonal

  • rechtsportal.de

    VTV § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 39
    Begriff der Erbringung von baulichen Leistungen im Sinne von § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 39 VTV

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 842/12

    Baugewerbe - Betrieblicher Geltungsbereich - Gussasphaltkocher

    Auszug aus LAG Hessen, 15.05.2015 - 10 Sa 212/14
    Gussasphaltkocher sind Baumaschinen i.S.d. § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 39 VTV (Anschluss an BAG 13.11.2013 < 10 AZR 842/12).

    Das Bundesarbeitsgerichts hat auf die Revision des Klägers mit Urteil vom 13. November 2013 - 10 AZR 842/12 - das Urteil des Landesarbeitsgerichts aufgehoben und den Rechtsstreit zur neuen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

    Als Maschine wird eine mechanische, aus beweglichen und unbeweglichen Teilen zusammengesetzte Vorrichtung bezeichnet, die Kraft überträgt oder Arbeitsvorgänge selbständig verrichtet bzw. Energie aus einer in eine andere Form umwandelt (BAG 13. November 2013 -10 AZR 842/12 - Rn. 18, EzA § 4 TVG Bauindustrie Nr. 143).

    Nur so ist gewährleistet, dass der Asphalt, wie vom Straßenbauunternehmer gewünscht, sofort verbaut werden kann und sowohl Lagerung als auch Zubereitung des Baustoffs an der Baustelle entfallen können (BAG 13. November 2013 - 10 AZR 842/12 - Rn. 19, EzA § 4 TVG Bauindustrie Nr. 143).

    Auch dies hat das Bundesarbeitsgericht für den vorliegenden Fall bereits entschieden (vgl. BAG 13. November 2013 - 10 AZR 842/12 - Rn. 21, EzA § 4 TVG Bauindustrie Nr. 143) .

    Es reicht aus, dass die Arbeitgeberstellung für das bereitgestellte Bedienungspersonal insoweit auf den jeweiligen Mieter übergeht, als dieser über Ort und Art ihres Einsatzes befindet ( BAG 13. November 2013 - 10 AZR 842/12 - Rn. 21, EzA § 4 TVG Bauindustrie Nr. 143) .

    So zeigt § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 32 VTV, dass die Herstellung und die Aufbereitung von Mischgut nur unter besonderen Bedingungen als bauliche Tätigkeit anzusehen ist (vgl. BAG 13. November 2013 - 10 AZR 842/12 - Rn. 22, EzA § 4 TVG Bauindustrie Nr. 143) .

    Diese Unterschiede können sich auf die Art der Koordinierung der Arbeitsschritte des Entladens und des Einbaus auswirken (vgl. BAG 13. November 2013 - 10 AZR 842/12 - Rn. 23, EzA § 4 TVG Bauindustrie Nr. 143) .

    Je nach Art der Baustelle und Erforderlichkeit eines Zwischentransportes können sich deshalb, worauf das Bundesarbeitsgerichts bereits hingewiesen hat, Unterschiede bei der tariflichen Einordnung ergeben (vgl. BAG 13. November 2013 - 10 AZR 842/12 - Rn. 23, EzA § 4 TVG Bauindustrie Nr. 143).

  • BAG, 02.08.2006 - 10 AZR 756/05

    Baugewerbe - Vermietung von Baumaschinen mit Bedienungspersonal

    Auszug aus LAG Hessen, 15.05.2015 - 10 Sa 212/14
    Der Kläger ist unter Berufung auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 2. August 2006 - 10 AZR 756/05 - der Auffassung, dass die Beklagte, wie in dem dort gelagerten Fall, Baumaschinen mit Bedienpersonal verliehen habe.

    Überdies zeichnet sich der Gussasphalt gerade dadurch aus, dass er nicht gelagert werden kann und in einem bestimmten Aggregatzustand auf der Baustelle angeliefert werden muss, sonst kann er nicht weiterverarbeitet werden (vgl. BAG 2. August 2006 - 10 AZR 756/05 - Rn. 20, NZA 2006, 1432) .

    bb) Damit weicht der Zehnte Senat von seiner Rechtsprechung aus dem Jahre 2006 ab (vgl. BAG 2. August 2006 - 10 AZR 756/05 - Rn. 26, NZA 2006, 1432) .

    Der Zehnte Senat sah in diesem Merkmal keine eigenständige, positive weitere Voraussetzung zur Bejahung einer baulichen Leistung, sondern sah die bauliche Leistung bereits in dem Transport des Gussasphalts zur Baustelle in einem bestimmten Aggregatzustand, so dass er unmittelbar weiterverarbeitet werden kann (vgl. BAG 2. August 2006 - 10 AZR 756/05 - Rn. 26, NZA 2006, 1432) .

  • BAG, 15.01.2014 - 10 AZR 669/13

    Bautenschutzarbeiten - Inspektion von Kabelschächten

    Auszug aus LAG Hessen, 15.05.2015 - 10 Sa 212/14
    Auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst und auch handels- oder gewerberechtliche Kriterien kommt es dabei nicht an (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG 15. Januar 2014 - 10 AZR 669/13 - Rn. 12, NZA 2014, 791 [BAG 15.01.2014 - 10 AZR 669/13] ).

    Nur wenn in dem Betrieb arbeitszeitlich überwiegend nicht die in den Abschnitten IV und V genannten Beispielstätigkeiten ausgeführt werden, muss darüber hinaus geprüft werden, ob die ausgeführten Tätigkeiten die allgemeinen Merkmale der Abschnitte I bis III erfüllen (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG 15. Januar 2014 - 10 AZR 669/13 - Rn. 13, NZA 2014, 791 [BAG 15.01.2014 - 10 AZR 669/13] ).

  • BAG, 10.09.2014 - 10 AZR 959/13

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung - Aussetzung

    Auszug aus LAG Hessen, 15.05.2015 - 10 Sa 212/14
    Ihm obliegt regelmäßig die Last des substantiierten Bestreitens, weil die Sozialkasse außerhalb des Geschehensablaufs steht und keine näheren Kenntnisse der maßgebenden Tatsachen hat, während der Arbeitgeber sie kennt und ihm die entsprechenden Angaben zuzumuten sind (vgl. BAG 10. September 2014 - 10 AZR 959/13 -Rn. 30, NZA 2014, 1282 [BAG 10.09.2014 - 10 AZR 959/13] ).

    Um feststellen zu können, welche Tätigkeiten in welchem Umfang ausgeübt wurden, muss der Arbeitgeber auch zu den zeitlichen Anteilen der verschiedenen Tätigkeiten Stellung nehmen (vgl. BAG 10. September 2014 - 10 AZR 959/13 - Rn. 30, NZA 2014, 1282 [BAG 10.09.2014 - 10 AZR 959/13] ).

  • LAG Hessen, 11.06.2013 - 15 Sa 1733/11

    Asphaltkocher - Geltungsbereich; Asphaltkocher - Geltungsbereich

    Auszug aus LAG Hessen, 15.05.2015 - 10 Sa 212/14
    Auch das Hessische Landesarbeitsgericht hat zuletzt im Jahre 2013 entschieden, dass ein Gussasphaltkocher als eine Baumaschine anzusehen ist (vgl. Hess. LAG 11. Juni 2013 - 15 Sa 1733/11 - Rn. 27, juris).
  • LAG Hessen, 25.05.2012 - 10 Sa 1500/11

    (Ein Asphaltkocher ist keine Baumaschine

    Auszug aus LAG Hessen, 15.05.2015 - 10 Sa 212/14
    Das Hessische Landesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 25. Mai 2012 - 10 Sa 1500/11 - auf die Berufung der Beklagten das Urteil des Arbeitsgerichts abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.
  • BAG, 21.10.2009 - 10 AZR 73/09

    Baugewerbe - Gewerbe "Installateur und Heizungsbauer

    Auszug aus LAG Hessen, 15.05.2015 - 10 Sa 212/14
    Für die Beurteilung der Frage, ob in einem Betrieb überwiegend bauliche Leistungen erbracht werden, ist auf die überwiegende Arbeitszeit der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer in einem Kalenderjahr abzustellen (vgl. BAG 21. Oktober 2009 - 10 AZR 73/09 - Rn. 15, AP Nr. 313 zu § 1 TVG Tarifverträge Bau).
  • BAG, 15.01.2014 - 10 AZR 415/13

    Sozialkassen - Beitragspflicht - Darlegungslast

    Auszug aus LAG Hessen, 15.05.2015 - 10 Sa 212/14
    Nicht erforderlich ist, dass sie jede Einzelheit der behaupteten Tätigkeiten vorträgt (vgl. BAG 15. Januar 2014 - 10 AZR 415/13 - Rn. 20, EzA § 4 TVG Bauindustrie Nr. 145).
  • BAG, 16.06.2021 - 10 AZR 217/19

    Vermietung von Gussasphaltkochern mit Bedienungspersonal

    Soweit dem Urteil vom 13. November 2013 (- 10 AZR 842/12 - Rn. 22 ff.) anderes entnommen werden könnte, stellt der Senat klar, dass diese Differenzierung in § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 39 der Verfahrenstarifverträge nicht angelegt ist (aA Hessisches LAG 15. Mai 2015 - 10 Sa 212/14 - zu I 2 c cc der Gründe) .
  • LAG Hessen, 07.05.2019 - 12 Sa 1391/18

    Asphaltkocher

    Diese Rechtsauffassung ergäbe sich auch aus der Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 15. Mai 2015 (10 Sa 212/14), in welcher ausgeführt sei, dass im Falle eines Zwischentransports des Gussasphalt mittels Eimern, Schubkarren oder Dumpern kein unmittelbarer Bezug mehr zwischen dem Transport des Gussasphalt bis zur Baustelle und dem späteren Einbau gegeben sei.

    Hieraus folgert die Beklagte unter Hinweis auf die entsprechende Sichtweise der 10. Kammer des Hessischen Landesarbeitsgerichts (Urteil vom 15. Mai 2015 - 10 Sa 212/14 - dokumentiert in Juris), dass nur in den Fällen von einem Einsatz der Gussasphaltkocher zur Erbringung baulicher Leistungen auszugehen sei, in welchen der Gussasphalt ohne jeglichen Zwischentransport aus dem Kocher auf die zu asphaltierende Bodenfläche aufgebracht werde, da nur in diesem Fall der Transport und der Einbau nicht mehr sinnvoll voneinander getrennt werden könnten.

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Rechtsprechung
   LAG Berlin-Brandenburg, 12.06.2014 - 10 Sa 212/14   

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https://dejure.org/2014,34796
LAG Berlin-Brandenburg, 12.06.2014 - 10 Sa 212/14 (https://dejure.org/2014,34796)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.06.2014 - 10 Sa 212/14 (https://dejure.org/2014,34796)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. Juni 2014 - 10 Sa 212/14 (https://dejure.org/2014,34796)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 05.11.2003 - 5 AZR 562/02

    Annahmeverzug - Beweis der Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.06.2014 - 10 Sa 212/14
    Trägt der Arbeitnehmer dagegen nichts vor oder lässt er sich nicht substantiiert ein, gilt die Behauptung des Arbeitgebers, der Arbeitnehmer sei auch während des Verzugszeitraums leistungsunfähig gewesen, gemäß § 138 Abs. 3 ZPO als zugestanden (vgl. BAG, Urteil vom 5. November 2003 - 5 AZR 562/02).
  • BAG, 19.02.1997 - 5 AZR 83/96

    Wegfall des Entgeltfortzahlungsanspruchs bei unterlassener Meldung der

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.06.2014 - 10 Sa 212/14
    Dabei ist von den vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätzen der Beweisvereitelung auszugehen, die das Bundesarbeitsgericht in seinen Entscheidungen jeweils in Bezug nimmt (vgl. etwa BAG, Urteile vom 26. Juni 2008 - 2 AZR 264/07; vom 24. Juni 1999 - 8 AZR 339/98; vom 19. Februar 1997 - 5 AZR 83/96).
  • BAG, 24.06.1999 - 8 AZR 339/98

    Schadensersatz wegen fehlgeschlagener Pilotenausbildung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.06.2014 - 10 Sa 212/14
    Dabei ist von den vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätzen der Beweisvereitelung auszugehen, die das Bundesarbeitsgericht in seinen Entscheidungen jeweils in Bezug nimmt (vgl. etwa BAG, Urteile vom 26. Juni 2008 - 2 AZR 264/07; vom 24. Juni 1999 - 8 AZR 339/98; vom 19. Februar 1997 - 5 AZR 83/96).
  • BAG, 26.06.2008 - 2 AZR 264/07

    Kleinbetriebsklausel - Darlegungslast

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.06.2014 - 10 Sa 212/14
    Dabei ist von den vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätzen der Beweisvereitelung auszugehen, die das Bundesarbeitsgericht in seinen Entscheidungen jeweils in Bezug nimmt (vgl. etwa BAG, Urteile vom 26. Juni 2008 - 2 AZR 264/07; vom 24. Juni 1999 - 8 AZR 339/98; vom 19. Februar 1997 - 5 AZR 83/96).
  • BAG, 17.08.2011 - 5 AZR 251/10

    Annahmeverzug - Leistungswille - Prozessbeschäftigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.06.2014 - 10 Sa 212/14
    Er hat darzulegen und zu beweisen, dass der Arbeitnehmer zur Leistung objektiv außerstande oder dass er subjektiv nicht zur Leistung bereit ist (vgl. etwa BAG, Urteil vom 17. August 2011 - 5 AZR 251/10).
  • BGH, 04.07.1984 - IVa ZB 18/83

    Weitere Beschwerde in Nachlaßsachen - Ärztliche Schweigepflicht und Zeugniszwang

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.06.2014 - 10 Sa 212/14
    Dabei sind sämtliche Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, insbesondere das Anliegen der Einsicht begehrenden Person sowie der Umstand, dass frühere Geheimhaltungswünsche des Betroffenen infolge der durch sein Ableben veränderten Sachlage inzwischen überholt sein können (BGH, Urteil vom 26. Februar 2013 - VI ZR 359/11, aber auch schon BGH, Beschluss vom 4. Juli 1984 - IVa ZB 18/83).
  • BGH, 23.09.2003 - XI ZR 380/00

    Beweisvereitelung bei bewußt vielfältiger und variationsreicher Gestaltung der

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.06.2014 - 10 Sa 212/14
    Der subjektive Tatbestand der Beweisvereitelung verlangt einen doppelten Schuldvorwurf: Das Verschulden muss sich sowohl auf die Zerstörung bzw. Entziehung des Beweisobjekts als auch auf die Beseitigung seiner Beweisfunktion beziehen, also darauf, die Beweislage des Gegners in einem gegenwärtigen oder künftigen Prozess nachteilig zu beeinflussen (BGH, Urteil vom 23. September 2003 - XI ZR 380/00).
  • BGH, 23.10.2008 - VII ZR 64/07

    Darlegungs--und Beweislast für die Mängelfreiheit einer Werkleistung vor Abnahme

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.06.2014 - 10 Sa 212/14
    Insoweit sind alle Umstände des Einzelfalls im Rahmen des § 286 ZPO zu würdigen, da nur so angemessene Ergebnisse erzielt werden können (BGH: Urteil vom 23. Oktober 2008 - VII ZR 64/07).
  • BGH, 26.02.2013 - VI ZR 359/11

    Übergang des Anspruchs des verstorbenen Pflegeheimbewohners auf Einsicht in die

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.06.2014 - 10 Sa 212/14
    Dabei sind sämtliche Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, insbesondere das Anliegen der Einsicht begehrenden Person sowie der Umstand, dass frühere Geheimhaltungswünsche des Betroffenen infolge der durch sein Ableben veränderten Sachlage inzwischen überholt sein können (BGH, Urteil vom 26. Februar 2013 - VI ZR 359/11, aber auch schon BGH, Beschluss vom 4. Juli 1984 - IVa ZB 18/83).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2020 - 8 TaBV 12/19

    Zustimmungsersetzung - Verdachtskündigung - Arbeitszeitbetrug - Bindung des

    Eine Beweisvereitelung kann aber auch in einem fahrlässigen Unterlassen einer Aufklärung bei bereits eingetretenem Schadensereignis liegen, wenn damit die Schaffung von Beweismitteln verhindert wird, obwohl die spätere Notwendigkeit einer Beweisführung dem Aufklärungspflichtigen bereits erkennbar sein musste (LAG Berlin-Brandenburg 12. Juni 2014 - 10 Sa 212/14 - zu II 2.1 der Gründe).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2020 - 8 Sa 69/19

    Schadenersatzanspruch des Arbeitnehmers wegen Verletzung der Fürsorgepflicht des

    Eine Beweisvereitelung kann aber auch in einem fahrlässigen Unterlassen einer Aufklärung bei bereits eingetretenem Schadensereignis liegen, wenn damit die Schaffung von Beweismitteln verhindert wird, obwohl die spätere Notwendigkeit einer Beweisführung dem Aufklärungspflichtigen bereits erkennbar sein musste (LAG Berlin-Brandenburg 12. Juni 2014 - 10 Sa 212/14 - zu II 2.1 der Gründe).
  • LAG München, 23.02.2023 - 3 Sa 419/22

    Verhaltensbedingte Kündigung, Nichtvorlage einer betriebsärztlichen Bescheinigung

    Im Urteil des LAG Berlin-Brandenburg vom 12.06.2014 - 10 Sa 212/14 - würden ganz andere Aspekte im Zusammenhang mit einer Arbeitsunfähigkeit thematisiert werden.

    Es habe eine unsichere Rechtslage bestanden, wie sich aus dem Urteil des LAG Berlin-Brandenburg vom 12.06.2014 - 10 Sa 212/14 - Rn. 77 ergebe.

    Zu Gunsten ihrer Rechtsauffassung, wonach eine Arbeitsunfähigkeit einer betriebsärztlichen Untersuchung gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 TVöD-K entgegenstehe, konnte sich die Klägerin auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg stützen, dem in Rn. 59 (nicht Rn. 77) die Aussage zu entnehmen ist, dass während einer Arbeitsunfähigkeit in aller Regel kein Arbeitnehmer arbeitsvertragliche Pflichten wahrnehmen müsse, "auch nicht die aus § 3 Abs. 4 TVöD" (vgl. Urteil vom 12.06.2014 - 10 Sa 212/14 -).

  • ArbG München, 28.06.2022 - 26 Ca 6617/21

    Verhaltensbedingte Kündigung nach Weigerung des Arbeitnehmers eine

    Während der Arbeitsunfähigkeit müsse kein Arbeitnehmer arbeitsvertragliche Pflichten wahrnehmen, auch nicht die aus § 3 Abs. 4 TVöD, wie das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (Az. 10 Sa 212/14) ausgeführt habe.

    Dabei kann aus Sicht der Kammer dahinstehen, ob sich die Klägerin, wie in ihrem Schreiben vom 12.04.2021 geschehen, auf ihre Arbeitsunfähigkeit berufen konnte, um nicht an einer amtsärztlichen Untersuchung teilzunehmen, was offensichtlich auch in der Rechtsprechung streitig ist, wie einerseits das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (Az. 10 Sa 212/14: bejahend) und andererseits das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg (Az. 7 Sa 304/19: verneinend) zeigt.

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