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   LAG Köln, 25.06.1987 - 10 Sa 223/87   

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https://dejure.org/1987,9638
LAG Köln, 25.06.1987 - 10 Sa 223/87 (https://dejure.org/1987,9638)
LAG Köln, Entscheidung vom 25.06.1987 - 10 Sa 223/87 (https://dejure.org/1987,9638)
LAG Köln, Entscheidung vom 25. Juni 1987 - 10 Sa 223/87 (https://dejure.org/1987,9638)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fristlose Kündigung; Außerordentliche Kündigung; Berufsausbildung; Ausbildungsvertrag; Wichtiger Grund; Ausbildungsziel; Ausbildungsvergütung

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 14.11.1985 - 2 AZR 98/84

    Annahmeverzug des Arbeitgebers im Anschluß an eine von ihm ausgesprochene

    Auszug aus LAG Köln, 25.06.1987 - 10 Sa 223/87
    Bietet der Ausbildende dem Auszubildenden eine vorläufige Fortsetzung der betrieblichen Ausbildung unter geänderten Bedingungen an, ist es kein böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs ( § 615 Satz 2 BGB ), wenn der Auszubildende dennoch nicht (mehr) im Betrieb erscheint und im Falle einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung objektiv mit einer Fortsetzung oder Verbreitung der gegen ihn erhobenen Vorwürfe zu rechnen wäre (Anschluß an BAG Urteil vom 14.11.1985, 2 AZR 98/84 = AP Nr. 39 zu § 615 BGB).
  • ArbG Essen, 27.09.2005 - 2 Ca 2427/05

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung eines Auszubildenden; Anforderungen

    Dabei bleibt in der Regel die subjektive Empfindsamkeit eines Vertragspartners außer Betracht (vgl. LAG Köln vom 15. Juni 1987 10 Sa 223/87 LAGE § 15 BBiG Nr. 4; KR-Weigand, a.a.O., §§ 14, 15 BBiG, Rz. 49).
  • LAG Köln, 22.01.2013 - 11 Sa 783/12

    Unentschuldigtes Fehlen einer Auszubildenden - Kündigung kurz vor

    Von ganz gravierenden Verfehlungen abgesehen ist eine fristlose Kündigung kurz vor Prüfungsbeginn nicht wirksam (LAG Köln, Urt. v. 25.06.1987 - 10 Sa 223/87 - KR/Weigand, 9. Auflage, §§ 21 -23 BBiG Rdn. 45 m.w.N.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.12.2015 - 10 Sa 1300/15

    Weisung, Berufsausbildung

    Ein wichtiger Grund setzt in Anlehnung an § 626 BGB voraus, dass das Ausbildungsziel erheblich gefährdet (vgl. LAG Köln, Urteil vom 25. Juni 1987 - 10 Sa 223/87) und die Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses unzumutbar ist (vgl. BAG, Urteil vom 22. Juni 1972 - 2 AZR 346/71).
  • OVG Hamburg, 30.03.2004 - 1 Bs 601/03

    Fristlose Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses an einer Berufsfachschule

    das Berufsausbildungsverhältnis fortzusetzen (vgl. LAG Köln, Urt.v. 25.6.1987 - 10 SA 223/87; Leinemann/Taubert, Berufsbildungsgesetz, Kommentar, § 15 Rdn. 30 m.w.N.).
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