Rechtsprechung
LAG Köln, 21.06.2007 - 10 Sa 225/07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
Befristung, abweichende Höchstbefristungsdauer, kirchliche Arbeitsrechtsregelung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 14, 22 TzBfG
Befristung, abweichende Höchstbefristungsdauer, kirchliche Arbeitsrechtsregelung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Höchstbefristungsdauer von 3 Jahren in einer kirchlichen Arbeitsrechtsregelung als unter die tarifdispositive Vorschrift des § 14 II 3 Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG) fallend; Verfassungsmäßigkeit der Nichtaufnahme einer sog. Kirchenklausel in § 14 Abs. 2 S. 3 TzBfG
- hensche.de
Befristung, Befristung: Sachgrundlos, Kirchenarbeitsrecht
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
TzBfG § 14; TzBfG § 22
Befristung; abweichende Höchstbefristungsdauer; kirchliche Arbeitsrechtsregelung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Bonn, 19.12.2006 - 6 Ca 2531/06
- LAG Köln, 21.06.2007 - 10 Sa 225/07
- BAG, 25.03.2009 - 7 AZR 710/07
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 17.11.2005 - 6 AZR 160/05
Weiterbildungskosten - Rückzahlungsverpflichtung
Auszug aus LAG Köln, 21.06.2007 - 10 Sa 225/07
Die kirchliche Arbeitsrechtsregelung stellt keinen Tarifvertrag dar (vgl. nur BAG, Urteil vom 17.11.2005 - 6 AZR 160/05).Da die kirchliche Arbeitsrechtsregelung mit Tarifverträgen nicht gleichzustellen ist (BAG, Urteil vom 17.11.2005 a. a. O.), ist der gesetzliche Gestaltungsspielraum nicht verletzt, wenn der Gesetzgeber im Rahmen des § 14 Abs. 2 TzBfG von einer Gleichstellung absieht.
- BVerfG, 04.06.1985 - 2 BvR 1703/83
Loyalitätspflicht
Auszug aus LAG Köln, 21.06.2007 - 10 Sa 225/07
Die Verfassungsgarantie des Selbstbestimmungsrechts bleibt für die Gestaltung dieser Arbeitsverhältnisse wesentlich (BVerfG, Beschluss vom 04.06.1985 - 2 BvR 1703/83, 1718/83, 856/84 - AP Nr. 24 zu Art. 140 GG). - Drs-Bund, 09.11.1998 - BT-Drs 14/25
Auszug aus LAG Köln, 21.06.2007 - 10 Sa 225/07
Vor allem der Umstand, dass der Gesetzgeber in Kenntnis der Problematik (Bundestagsdrucksache 14/25) die Vorgängerregelung des § 6 Abs. 3 BSchFG, die noch eine Gleichstellung vorsah, nicht in das TzBfG übernommen hat, lässt keinen Raum für die Annahme einer unbewussten Regelungslücke.
- BAG, 25.03.2009 - 7 AZR 710/07
Befristung - Tariföffnungsklausel - Kirche
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 21. Juni 2007 - 10 Sa 225/07 - wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass festgestellt wird, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht aufgrund der Befristung vom 13. Februar 2006 zum 31. Dezember 2006 beendet worden ist. - KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 21.04.2009 - KGH.EKD I-0124/R10 Das LAG Sachsen-Anhalt hat die Berufung durch sein Urteil vom 31. Januar 2008 - 10 Sa 225/07 - zurückgewiesen und zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt: Die Klägerin habe keinen Anspruch darauf, als Teamleiterin des Teams D eingesetzt zu werden und tätig sein zu dürfen; der Hilfsantrag sei von der Vorinstanz zu Recht als unzulässig zurückgewiesen worden.
Wegen der Einzelheiten wird auf das Urteil des LAG Sachsen-Anhalt vom 31. Januar 2008 - 10 Sa 225/07 - Bezug genommen.
Frau E hat, wie auf Grund der oben angeführten Urteile des LAG Sachsen Anhalt vom 19. September 2006 - 8 Sa 774/05 - und vom 31. Januar 2008 - 10 Sa 225/07 - rechtskräftig feststeht, keinen Rechtsanspruch darauf, nur auf der Stelle der Teamleiterin des Teams D eingesetzt zu werden.