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   LAG Berlin-Brandenburg, 05.04.2013 - 10 Sa 2339/12   

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https://dejure.org/2013,11119
LAG Berlin-Brandenburg, 05.04.2013 - 10 Sa 2339/12 (https://dejure.org/2013,11119)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05.04.2013 - 10 Sa 2339/12 (https://dejure.org/2013,11119)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05. April 2013 - 10 Sa 2339/12 (https://dejure.org/2013,11119)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    KSchG § 1, § 64 Abs. 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1 ArbGG, 519, 520 Zivilprozessordnung (ZPO), § 69 Abs. 2 ArbGG, § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG, § 323 Abs. 2 BGB, § 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG, § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigung einer Arbeitnehmerin wegen Fehlverhaltens des Ehemannes gegenüber Arbeitgeber

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kündigung (fristlose) wegen Fehlverhalten von Ehemann

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Kündigung einer Arbeitnehmerin wegen beleidigenden Äußerungen durch den Ehemann

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Kündigung einer Arbeitnehmerin wegen beleidigenden Äußerungen durch den Ehemann

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame Kündigung einer Arbeitnehmerin wegen Fehlverhaltens des Ehemannes gegenüber Arbeitgeber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Der renitente Ehemann und das Arbeitsrecht

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Fehlverhalten des Ehemannes einer Arbeitnehmerin rechtfertigt regelmäßig keine Kündigung

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Fehlverhalten des Ehegatten ist Arbeitnehmerin nicht zurechenbar

  • poko.de (Kurzinformation)

    Mundverbot für den Ehemann als Nebenpflicht?

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Weder Abmahnung noch Pflichtversetzung - Ehemann droht, Ehefrau wird entlassen - unwirksam

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Fehlverhalten des Ehemannes wirkt sich regelmäßig nicht auf das Arbeitsverhältnis seiner Ehefrau aus

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kündigung von Arbeitnehmer wegen Fehlverhaltens des Ehepartners?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fehlverhalten des Ehemannes einer Arbeitnehmerin rechtfertigt regelmäßig keine Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Der Ehepartner als Kündigungsgrund?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung von Arbeitnehmer wegen Ehepartner?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Drohungen des Ehemanns einer Arbeitnehmerin gegenüber deren Kollegin

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 186/11

    Außerordentliche und ordentliche Kündigung - private Internetnutzung -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.04.2013 - 10 Sa 2339/12
    Beruht die Vertragspflichtverletzung auf steuerbarem Verhalten des Arbeitnehmers, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sein künftiges Verhalten schon durch die Androhung von Folgen für den Bestand des Arbeitsverhältnisses positiv beeinflusst werden kann (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. zuletzt etwa Urteil vom 25. Oktober 2012 - 2 AZR 495/11; Urteil vom 19. April 2012 - 2 AZR 186/11).

    Einer solchen bedarf es nach Maßgabe des auch in § 314 Abs. 2 in Verbindung mit § 323 Abs. 2 BGB zum Ausdruck kommenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits von vornherein erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (vgl. BAG, Urteil vom 19. April 2012 - 2 AZR 186/11).

  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 21/05

    Verhaltensbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.04.2013 - 10 Sa 2339/12
    Grundsätzlich dient eine Abmahnung der Objektivierung der (negativen) Prognose (BAG, Urteil vom 12. Januar 2006 - 2 AZR 21/05).
  • BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 180/06

    Außerordentliche Kündigung - Personalrat

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.04.2013 - 10 Sa 2339/12
    Eine negative Prognose liegt vor, wenn aus der konkreten Vertragspflichtverletzung und der daraus resultierenden Vertragsstörung geschlossen werden kann, der Arbeitnehmer werde den Arbeitsvertrag auch nach einer Kündigungsandrohung erneut in gleicher oder ähnlicher Weise verletzen (BAG, Urteil vom 19. April 2007 - 2 AZR 180/06).
  • BAG, 22.06.2010 - 1 AZR 853/08

    Betriebliche Lohngestaltung - Entlohnungsgrundsätze - Theorie der

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.04.2013 - 10 Sa 2339/12
    Da die Mitstimmung des Betriebsrates Wirksamkeitsvoraussetzung für mitbestimmungspflichtige Sachverhalte wie Beginn und Ende der Arbeitszeit und die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage ist (ständige Rspr. des BAG, vgl. zuletzt etwa Beschluss vom 22. Juni 2010 - 1 AZR 853/08), wäre die Klägerin nicht einmal verpflichtet gewesen, dem ohne Mitbestimmung geänderten Dienstplan Folge zu leisten.
  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 284/10

    Verhaltensbedingte Kündigung - Vortäuschung der Aufgabenerfüllung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.04.2013 - 10 Sa 2339/12
    Das wiederum ist nicht der Fall, wenn schon mildere Mittel und Reaktionen - wie etwa eine Abmahnung - von Seiten des Arbeitgebers geeignet gewesen wären, beim Arbeitnehmer künftige Vertragstreue zu bewirken (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. zuletzt etwa Urteil vom 27. September 2012 - 2 AZR 811/11; Urteil vom 9. Juni 2011 - 2 AZR 284/10).
  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 811/11

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.04.2013 - 10 Sa 2339/12
    Das wiederum ist nicht der Fall, wenn schon mildere Mittel und Reaktionen - wie etwa eine Abmahnung - von Seiten des Arbeitgebers geeignet gewesen wären, beim Arbeitnehmer künftige Vertragstreue zu bewirken (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. zuletzt etwa Urteil vom 27. September 2012 - 2 AZR 811/11; Urteil vom 9. Juni 2011 - 2 AZR 284/10).
  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 495/11

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnungserfordernis

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.04.2013 - 10 Sa 2339/12
    Beruht die Vertragspflichtverletzung auf steuerbarem Verhalten des Arbeitnehmers, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sein künftiges Verhalten schon durch die Androhung von Folgen für den Bestand des Arbeitsverhältnisses positiv beeinflusst werden kann (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. zuletzt etwa Urteil vom 25. Oktober 2012 - 2 AZR 495/11; Urteil vom 19. April 2012 - 2 AZR 186/11).
  • LAG Köln, 10.06.2016 - 9 Sa 1157/15

    Arbeitnehmerkündigung in Kleinbetrieb - Treuwidrigkeit

    Deswegen ist eine Kündigung dann unwirksam, solange für die Arbeitnehmerin keine vertragliche Nebenpflicht besteht, einen Dritten von Angriffen auf ihren Arbeitgeber abzuhalten (LArbG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 05. April 2013 - 10 Sa 2339/12 -, Rn. 28, juris).
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