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   LAG Baden-Württemberg, 14.10.1997 - 10 Sa 27/96   

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LAG Baden-Württemberg, 14.10.1997 - 10 Sa 27/96 (https://dejure.org/1997,6056)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.10.1997 - 10 Sa 27/96 (https://dejure.org/1997,6056)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. Oktober 1997 - 10 Sa 27/96 (https://dejure.org/1997,6056)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausgleich für über die individuell geschuldete Arbeitszeit hinausgehende Betriebsratstätigkeit von teilzeitbeschäftigten Betriebsratsmitgliedern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung für Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 05.03.1997 - 7 AZR 581/92

    Kein Freizeitausgleich für teilzeitbeschäftigte Betriebsratsmitglieder nach dem

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 14.10.1997 - 10 Sa 27/96
    Es handelt sich im Ergebnis um ein zeitlich verschobenes Arbeitsentgelt für eine sonst in der persönlichen Arbeitszeit anfallenden Betriebsratsarbeit, die nur infolge eines dem Arbeitgeber zurechenbaren Umstands in die Freizeit verlegt worden ist (BAG, Urteil vom 5.3.1997 - 7 AZR 581/92 - zu II 4 b aa der Gründe).

    Die durch das Ehrenamtsprinzip gesicherte Unabhängigkeit der Betriebsräte gegenüber dem Arbeitgeber als betrieblichem Gegenspieler der Arbeitnehmer ist damit wesentliche Voraussetzung für eine sachgerechte Durchführung von Mitwirkung und Mitbestimmung nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BAG, Urteil vom 5.3.1997 a.a.O. zu II 4 b bb der Gründe).

    Für sie ist es nämlich ausgeschlossen, ihre Freizeit ohne Zustimmung des Arbeitgebers für die Erbringung einer Arbeitsleistung einzusetzen und damit eine höhere Vergütung zu erzielen (BAG, Urteil vom 5.3.1997 a.a.O. zu II 4 c aa der Gründe).

    Damit hätte die konsequente Zuerkennung von Ausgleichsansprüchen auch in diesen Fällen eine weitreichende Aufhebung des Ehrenamtsprinzips für teilzeitbeschäftigte Betriebsratsmitglieder und damit einen bedeutenden Verlust an Unabhängigkeit dieser Gruppe von Arbeitnehmervertretern zur Folge (BAG, Urteil vom 5.3.1997 a.a.O. zu II 4 c bb der Gründe).

  • BAG, 26.06.1996 - 7 ABR 48/95

    Aufteilung der Freistellung auf mehrere Betriebsratsmitglieder

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 14.10.1997 - 10 Sa 27/96
    Voraussetzung für die ständige und zusätzliche Freistellung Betriebsratsmitglieder ist, dass nach Art und Umfang des Betriebes die zusätzliche Freistellung zur ordnungsgemäßen Durchführung der dem Betriebsrat obliegenden Aufgaben erforderlich ist (BAG, Beschluß vom 26.6.1996-7 ABR 48/95 -AP Nr. 17 zu § 38 BetrVG 1972 zu B II 2 a der Gründe m.w.N.).

    Hierbei ist zu bedenken,, dass der Gesetzgeber bei der Freistellungsstaffel des § 38 Abs. 1 BetrVG von einer zeitlichen Inanspruchnahme für erforderliche Betriebsratsarbeit im Umfang von jeweils vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern ausgegangen ist (BAG, Beschluß vom 26.6.1996 a.a.O. zu B II 2 b der Gründe; LAG Düsseldorf, Beschluß vom 26.9.1989 - 8 TaBV 2/89 - LAGE § 38 BetrVG 1972 Nr. 4; Fitting/Kaiser/Heither/Engels a.a.O. § 38 Rn 11; Wiese a.a.O. § 38 Rn 12).

    Soweit er bei dieser Aufteilung insgesamt im zeitlichen Rahmen der in § 38 Abs. 1 BetrVG vorgesehenen Vollzeitfreistellungen bleibt, braucht er nicht darzulegen, dass die volle Ausschöpfung dieses zeitlichen Rahmens für die gesamte Amtsperiode erforderlich ist (BAG, Beschluß vom 26.6.1996 a.a.O.; ablehnend Neumann in Anmerkung zu BAG -AR-Blattei ES 530.8 Nr. 27).

  • ArbG Darmstadt, 07.12.1993 - 3 BV 4/93
    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 14.10.1997 - 10 Sa 27/96
    Die Beschlußverfahrensakte 3 BV 4/93 (Arbeitsgericht Freiburg) wurde beigezogen.
  • BAG, 26.04.1995 - 7 AZR 874/94

    Wahlvorstandstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 14.10.1997 - 10 Sa 27/96
    Als Wahlvorstandsmitglied hat der Kläger für erforderliche Wahlvorstandstätigkeit, die aus betrieblichen Gründen außerhalb der Arbeitszeit zu leisten war, Ausgleichsansprüche in entsprechender Anwendung des § 37 Abs. 3 BetrVG (BAG, Urteil vom 26.4.1995 - 7 AZR 874/94 - AP Nr. 17 zu § 20 BetrVG 1972).
  • LAG Düsseldorf, 19.05.1993 - 18 Sa 215/93

    Betriebsrat: Freizeitausgleich und Mehrarbeitsvergütung teilzeitbeschäftigter

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 14.10.1997 - 10 Sa 27/96
    Insbesondere kann dem LAG Düsseldorf (Urteil vom 19.5.1993 - 18 Sa 215/93 - LAGE § 37 BetrVG 1972 Nr. 41) nicht darin gefolgt werden, wenn es meint, dass einem teilzeitbeschäftigten Betriebsratsmitglied immer dann ein Ausgleichsanspruch gemäß § 37 Abs. 3 BetrVG zustehe, wenn gerade der Widerspruch zwischen der vollen Amtsstellung als Betriebsratsmitglied einerseits und der teilzeitbedingten arbeitszeitmäßigen Beschränkung andererseits der Grund dafür sei, dass es sich bei der Wahrnehmung seiner Betriebsratsaufgaben außerhalb seiner persönlichen Arbeitszeit bewegen müsse.
  • BAG, 03.12.1987 - 6 AZR 569/85

    Mehrarbeitsvergütung für außerhalb der Arbeitszeit erbrachte

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 14.10.1997 - 10 Sa 27/96
    Solche betriebsbedingten Gründe liegen nur dann vor, wenn bestimmte Gegebenheiten und Sachzwänge des Betriebes die Undurchführbarkeit der Betriebsratstätigkeit während der Arbeitszeit bedingen (BAG, Urteil vom 3.12.1987 - 6 AZR 569/85 - AP Nr. 62 zu § 37 BetrVG 1972 zu 11, 3 a der Gründe m.w.N.; Fitting/Kaiser/Heither/Engels, BetrVG , 18. Aufl., § 37 Rn 64; Löwisch, TK- BetrVG , 4. Aufl., § 37 Rn 19; Wiese, GK- BetrVG , 5. Aufl., § 37 Rn 73).
  • LAG Baden-Württemberg, 07.11.1989 - 8 TaBV 2/89

    Abweichende Arbeitszeit; Regelmäßige Arbeitszeit; Metallindustrie

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 14.10.1997 - 10 Sa 27/96
    Hierbei ist zu bedenken,, dass der Gesetzgeber bei der Freistellungsstaffel des § 38 Abs. 1 BetrVG von einer zeitlichen Inanspruchnahme für erforderliche Betriebsratsarbeit im Umfang von jeweils vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern ausgegangen ist (BAG, Beschluß vom 26.6.1996 a.a.O. zu B II 2 b der Gründe; LAG Düsseldorf, Beschluß vom 26.9.1989 - 8 TaBV 2/89 - LAGE § 38 BetrVG 1972 Nr. 4; Fitting/Kaiser/Heither/Engels a.a.O. § 38 Rn 11; Wiese a.a.O. § 38 Rn 12).
  • BAG, 07.02.1985 - 6 AZR 370/82

    Vergütung einer ausserhalb der Arbeitszeit geleisteten Betriebsratstätigkeit wie

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 14.10.1997 - 10 Sa 27/96
    Hatte ein in Teilzeitarbeit tätiges Betriebsratsmitglied außerhalb der Arbeitszeit Betriebsratstätigkeit durchgeführt und ist eine entsprechende Arbeitsbefreiung aus betriebsbedingten Gründen nicht möglich, so bestimmt sich die hierfür zu zahlende Vergütung bis zur Grenze der von einem vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit nach der für die regelmäßige Arbeitszeit zu berechnenden Vergütung (BAG, Urteil vom 7.2.1985 - 6 AZR 370/82 - AP Nr. 48 zu § 37 BetrVG 1972; Wiese a.a.O. § 37 Rn 99).
  • BAG, 25.08.1999 - 7 AZR 713/97

    Vergütung für Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit

    Landesarbeitsgericht Urteil vom 14. Oktober 1997 Baden-Württemberg (Freiburg) - 10 Sa 27/96 -.

    7 AZR 713/97 10 Sa 27/96.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 14. Oktober 1997 -10 Sa 27/96 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

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   LAG Berlin, 10.06.1996 - 10 Sa 27/96   

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https://dejure.org/1996,13583
LAG Berlin, 10.06.1996 - 10 Sa 27/96 (https://dejure.org/1996,13583)
LAG Berlin, Entscheidung vom 10.06.1996 - 10 Sa 27/96 (https://dejure.org/1996,13583)
LAG Berlin, Entscheidung vom 10. Juni 1996 - 10 Sa 27/96 (https://dejure.org/1996,13583)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Kündigung wegen Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit und Falschbeantwortung des entsprechenden Fragebogens; Fehlerhafte Anhörung der Personalvertretung bei einer Kündigung wegen einer Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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