Weitere Entscheidung unten: LAG Berlin-Brandenburg, 20.12.2018

Rechtsprechung
   LAG Berlin-Brandenburg, 24.11.2016 - 10 Sa 284/16, 10 Sa 921/16   

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https://dejure.org/2016,44999
LAG Berlin-Brandenburg, 24.11.2016 - 10 Sa 284/16, 10 Sa 921/16 (https://dejure.org/2016,44999)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24.11.2016 - 10 Sa 284/16, 10 Sa 921/16 (https://dejure.org/2016,44999)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24. November 2016 - 10 Sa 284/16, 10 Sa 921/16 (https://dejure.org/2016,44999)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Vorlage an den Europäischen Gerichtshof zur Massenentlassungsrichtlinie - Auskunftspflichten beherrschender Unternehmen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Vorlage an den EuGH zu den Auskunftspflichten abhängiger Unternehmen bei Massenentlassungen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vorlage an den Europäischen Gerichtshof zur Massenentlassungsrichtlinie - Auskunftspflichten beherrschender Unternehmen

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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 26.10.2017 - 2 AZR 298/16

    Massenentlassung - Konsultationsverfahren

    Daran hält er auch unter Berücksichtigung der dem Gerichtshof vom Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg mit Beschluss vom 24. November 2016 (- 10 Sa 284/16, 10 Sa 921/16 -) zur Vorabentscheidung unterbreiteten Fragen fest.
  • BAG, 26.10.2017 - 2 AZR 457/16

    Massenentlassung - Konsultationsverfahren

    Daran hält er auch unter Berücksichtigung der dem Gerichtshof vom Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg mit Beschluss vom 24. November 2016 (- 10 Sa 284/16, 10 Sa 921/16 -) zur Vorabentscheidung unterbreiteten Fragen fest.
  • BAG, 26.10.2017 - 2 AZR 548/16

    Massenentlassung - Konsultationsverfahren

    Daran hält er auch unter Berücksichtigung der dem Gerichtshof vom Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg mit Beschluss vom 24. November 2016 (- 10 Sa 284/16, 10 Sa 921/16 -) zur Vorabentscheidung unterbreiteten Fragen fest.
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   LAG Berlin-Brandenburg, 20.12.2018 - 10 Sa 284/16, 10 Sa 921/16   

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https://dejure.org/2018,53634
LAG Berlin-Brandenburg, 20.12.2018 - 10 Sa 284/16, 10 Sa 921/16 (https://dejure.org/2018,53634)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.12.2018 - 10 Sa 284/16, 10 Sa 921/16 (https://dejure.org/2018,53634)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. Dezember 2018 - 10 Sa 284/16, 10 Sa 921/16 (https://dejure.org/2018,53634)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 17 Abs 2 KSchG, § 17 Abs 3a KSchG, Art 2 EGRL 59/98
    Massenentlassung - Konsultationsverfahren - beherrschendes Unternehmen

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 17 Abs 2 KSchG, § 17 Abs 3a KSchG

  • Wolters Kluwer

    Bestimmender Einfluss beliebiger Art als Merkmal eines beherrschenden Unternehmens; Inhalt und Grenzen des Konsultationsverfahrens mit dem Betriebsrat vor Ausspruch von Massenentlassungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Massenentlassung - Konsultationsverfahren - beherrschendes Unternehmen

  • rechtsportal.de

    Bestimmender Einfluss beliebiger Art als Merkmal eines beherrschenden Unternehmens

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestimmender Einfluss beliebiger Art als Merkmal eines beherrschenden Unternehmens; Inhalt und Grenzen des Konsultationsverfahrens mit dem Betriebsrat vor Ausspruch von Massenentlassungen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 10.09.2009 - C-44/08

    Akavan Erityisalojen Keskusliitto AEK u.a. - Vorabentscheidungsverfahren -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.12.2018 - 10 Sa 284/16
    Das setzt indes voraus, dass er dem Betriebsrat zuvor alle zweckdienlichen Auskünfte iSd. § 17 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1 KSchG erteilt hat, wobei es sich nach dem Verlauf der Beratungen richtet, welche Angaben des Arbeitgebers - noch oder nunmehr - als zweckdienlich anzusehen sind (EuGH 10. September 2009 - C-44/08 - [Keskusliitto] Rn. 53, Slg. 2009, I-8163).

    Jedenfalls ist - was Voraussetzung für die Anwendung von Art. 2 Abs. 4 MERL bzw. § 17 Abs. 3a KSchG wäre (EuGH 10. September 2009 - C-44/08 - [Keskusliitto] Rn. 43, Slg. 2009, I-8163) - weder festgestellt noch sonst ersichtlich, dass die Beklagte nicht allein darüber entscheiden konnte, ob sie sich - auf der Grundlage ihres gegenwärtigen Personalkostenniveaus - an weiteren Ausschreibungen von Fluggesellschaften oder anderen Auftragnehmern beteiligen, eine (Unter-)Vergabe von bereits erteilten Aufträgen durch Unternehmen der sog. W-Gruppe erwarten oder - angesichts der nach der Betriebsstilllegung schon aufgelaufenen Personalkosten - von einer Wiedereröffnung ihres Geschäftsbetriebs absehen wollte.

    Zwar setzt die Pflicht zu Verhandlungen mit der Arbeitnehmervertretung nach dieser Vorschrift schon dann ein, wenn strategische Entscheidungen oder Änderungen der Geschäftstätigkeit erlassen werden, die den Vertragsarbeitgeber zwingen, Massenentlassungen ins Auge zu fassen oder zu planen (EuGH 10. September 2009 - C-44/08 - [Keskusliitto] Rn. 49, Slg. 2009, I-8163).

  • BAG, 14.04.2015 - 1 AZR 794/13

    Betriebsänderung - Nachteilsausgleich

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.12.2018 - 10 Sa 284/16
    Er entsteht, sobald der Unternehmer mit der Durchführung der Betriebsänderung begonnen hat, ohne bis dahin einen Interessenausgleich mit dem Betriebsrat versucht zu haben (BAG 14. April 2015 - 1 AZR 794/13 - Rn. 12).

    Diese Maßnahme müsste die Beklagte sich selbst dann nicht aufgrund einer vermeintlichen "Konzernverbundenheit" zurechnen lassen, wenn man die Vorgaben von Art. 2 Abs. 4 MERL auf § 111 Satz 1 BetrVG übertragen wollte (in diesem Sinne BAG 14. April 2015 - 1 AZR 794/13 - Rn. 19 f.).

  • BAG, 24.09.2015 - 2 AZR 562/14

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.12.2018 - 10 Sa 284/16
    Es lässt sich nicht feststellen, dass sie allein darauf abgezielt hätten, die Beschäftigten mit Besitzständen - darunter die Klägerin - zu isolieren und sie unter dem Deckmantel unternehmerischer Entscheidungsfreiheit ohne das Eingreifen eines nennenswerten Kündigungsschutzes "loszuwerden" (BAG 24. September 2015 - 2 AZR 562/14 - Rn. 47, BAGE 152, 345).

    c) Die Voraussetzungen eines zur Unwirksamkeit der Kündigung führenden konzerndimensionalen Kündigungsschutzes sind schon deshalb nicht erfüllt, weil die nach dem eigenen Vortrag der Klägerin fremdbeherrschte Beklagte gerade keinen bestimmenden Einfluss auf einen Wechsel zu einer anderen "Konzerngesellschaft" hatte (zu dieser Voraussetzung BAG 24. September 2015 - 2 AZR 562/14 - Rn. 44, BAGE 152, 345).

  • BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 276/16

    Massenentlassung - Konsultationsverfahren

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.12.2018 - 10 Sa 284/16
    Insoweit kann noch einmal auf die Ausführungen des BAG im Urteil vom 22. September 2016 (2 AZR 276/16) verwiesen werden.

    Insoweit kann noch einmal auf die Ausführungen des BAG im Urteil vom 22. September 2016 (2 AZR 276/16) verwiesen werden.

  • BAG, 26.02.2015 - 2 AZR 955/13

    Konsultationsverfahren - Massenentlassungsanzeige

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.12.2018 - 10 Sa 284/16
    Die Konsultationen sind ohne Einigung der Betriebsparteien beendet, wenn der Arbeitgeber annehmen darf, es bestehe kein Ansatz für weitere, zielführende Verhandlungen (BAG 26. Februar 2015 - 2 AZR 955/13 - Rn. 29, BAGE 151, 83).

    Etwas anderes gilt nur, wenn es sich ersichtlich nicht um Äußerungen für den Betriebsrat, sondern um persönliche Äußerungen handelt (zu diesem hier nicht vorliegenden Sonderfall BAG 26. Februar 2015 - 2 AZR 955/13 - Rn. 21, BAGE 151, 83).

  • BAG, 06.10.2005 - 2 AZR 316/04

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.12.2018 - 10 Sa 284/16
    Es gilt - wie im Verfahren nach § 102 BetrVG - die Sphärentheorie, nach der sich Mängel im Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich des Betriebsrats grundsätzlich nicht zulasten des Arbeitgebers auswirken (BAG 6. Oktober 2005 - 2 AZR 316/04 - Rn. 21).
  • BAG, 23.03.2006 - 2 AZR 162/05

    Konzernkündigungsschutz

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.12.2018 - 10 Sa 284/16
    Für den Wegfall des Beschäftigungsbedarfs bei der Beklagten spielt es keine Rolle, ob einige der von der GGB gekündigten Aufträge seither durch andere Gesellschaften eines Konzerns ausgeführt wurden (BAG 23. März 2006 - 2 AZR 162/05 - Rn. 18).
  • BGH, 17.01.2006 - XI ZB 4/05

    Nachweis der rechtzeitigen Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.12.2018 - 10 Sa 284/16
    Sie hat durch Vorlage des Sendeberichts (BGH 17. Januar 2006 - XI ZB 4/05 - Rn. 16) und der Empfangsbestätigung glaubhaft gemacht, dass sie den Betriebsrat mehr als zwei Wochen vorher - nämlich am 10. Juni 2015 - gemäß § 17 Abs. 2 Satz 1 KSchG unterrichtet hatte.
  • BAG, 16.08.2011 - 1 AZR 44/10

    Nachteilsausgleich - Einigungsstellenspruch - Versuch eines Interessenausgleichs

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.12.2018 - 10 Sa 284/16
    Letzteres setzt nicht voraus, dass die Einigungsstelle das Scheitern der Interessenausgleichsverhandlungen durch einen förmlichen Beschluss feststellt (BAG 16. August 2011 - 1 AZR 44/10 - Rn. 11 ff.).
  • BAG, 25.04.2013 - 6 AZR 49/12

    Sonderliquidationsverfahren für öffentliche Unternehmen nach griechischem Recht -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.12.2018 - 10 Sa 284/16
    Den genauen Zugangszeitpunkt der Kündigung konnte und musste sie nicht angeben (BAG 25. April 2013 - 6 AZR 49/12 - Rn. 142 ff.).
  • BAG, 24.09.2015 - 2 AZR 3/14

    Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz

  • BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 693/06

    Betriebsübergang: Bodenpersonal einer Fluglinie auf einem Großflughafen -

  • BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 780/10

    Massenentlassungsanzeige - keine Heilung von Fehlern

  • BAG, 21.03.2013 - 2 AZR 60/12

    Betriebsbedingte Kündigung - Massenentlassung - Konsultationsverfahren

  • BAG, 25.05.2016 - 2 AZR 345/15

    Änderungskündigung - Betriebsratsanhörung

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