Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 26.04.2006 - 10 Sa 30/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Folgen einer erheblichen Ehrverletzung des Arbeitgebers und/oder seiner Vertreter oder Repräsentanten durch grobe Beleidigungen; Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung; Wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung; Notwendigkeit einer Abmahnung vor ...
- Judicialis
BAT § 53 Abs. 3; ; BAT § 54 Abs. 1; ; BAT § 54 Abs. 2; ; ArbGG § 69 Abs. 2; ; BGB § 626 Abs. 1; ; BGB § 626 Abs. 2; ; BetrVG § 102 Abs. 1 Satz 3; ; BetrVG § 102 Satz 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Fristlose Kündigung wegen Beleidigung eines Vorgesetzten
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 10.11.2005 - 7 Ca 1269/05
- LAG Rheinland-Pfalz, 26.04.2006 - 10 Sa 30/06
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 418/01
Außerordentliche fristlose Kündigung eines tariflich ordentlich unkündbaren …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.04.2006 - 10 Sa 30/06
Auch bereits eine einmalige Ehrverletzung ist kündigungsrelevant und umso schwerwiegender, je unverhältnismäßiger und je überlegter sie erfolgte (BAG v. 10.10.2002 -2 AZR 418/01-).Bei besonders schwerwiegenden Vertragsverletzungen - eine solche liegt hier vor - besteht nicht das Erfordernis einer vorherigen Abmahnung (BAG v. 10.10.2002 - 2 AZR 418/01 - m.w.N.).
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.06.2021 - 1 Sa 75/21
Außerordentliche Kündigung wegen Pflichtverletzungen im Zustand …
Dies ist allgemein anerkannt (vgl. etwa BAG 10.10.2002 - 2 AZR 418/01 - LAG Rheinland-Pfalz 26.04.2006 - 10 Sa 30/06 -, juris).