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   LAG Hessen, 11.05.2018 - 10 Sa 316/17   

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LAG Hessen, 11.05.2018 - 10 Sa 316/17 (https://dejure.org/2018,34694)
LAG Hessen, Entscheidung vom 11.05.2018 - 10 Sa 316/17 (https://dejure.org/2018,34694)
LAG Hessen, Entscheidung vom 11. Mai 2018 - 10 Sa 316/17 (https://dejure.org/2018,34694)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 7 Abs. 7 SokaSiG, § 1 Abs. 2 Abschn. VI Unterabs. 1 Satz 3 VTV-Bau, § 4 Abs. 5 TVG, §§ 331a, 251a ZPO
    Das SokaSiG ist wirksam und verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Beruft sich der Kläger in zweiter Instanz auf das SokaSiG, so handelt es sich um eine Änderung des Streitgegenstands. Die Berufung wird dadurch aber nicht unzulässig, insbesondere kann eine Beschwer ...

  • IWW

    VTV, Abschn. VI Satz 2 und 3 VTV, §§ 331a, ... 251a Abs. 2 ZPO, § 5 Abs. 4 TVG, § 4 Abs. 5 TVG, §§ 8 Ziff. 15 BRTV, 32 Abs. 1 BBTV, 31 Abs. 1 BBTV, §§ 533, 263 ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 7 Abs. 7 SokaSiG, §§ 18, 21 VTV, §§ 161 Abs. 2, 128 HGB, 251a Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 310 ZPO, § 333 ZPO, § 68 ArbGG, Abschn. VI Unterabs. 1 Satz 3 VTV, Abschn. V Nr. 37 VTV, § 1 Abs. 2 VTV, § 286 Abs. 1 ZPO, § 106 GewO, § 138 Abs. 3 ZPO, Art. 100 GG, § 213 BGB, §§ 91 Abs. 1, 100 Abs. 4, 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsabteilung; Gesamtheit von Arbeitnehmern; SokaSiG; Änderung des Streitgegenstands; Beschwer; Nachwirkung; Urteil nach Lage der Akten

  • rechtsportal.de

    Verfassungsmäßigkeit des SokaSiG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (29)

  • LAG Hessen, 03.11.2017 - 10 Sa 424/17

    Die Kammer geht davon aus, dass es sich um einen neuer Streitgegenstand handelt,

    Auszug aus LAG Hessen, 11.05.2018 - 10 Sa 316/17
    Denn es liegt insoweit eine Änderung des Streitgegenstands vor (vgl. näher Hess. LAG 3. November 2017 - 10 Sa 424/17 - Rn. 30 ff, Juris, n.rkr.; Hess. LAG 9. November 2017 - 10 Sa 505/17 - n.rkr.; a.A. LAG Berlin-Brandenburg 21. September 2017 - 21 Sa 1694/16 - Juris) .

    Damit würde gerade der laufende Einzug der Beiträge auch bei anhängigen Verfahren nicht sichergestellt werden (vgl. näher Hess. LAG 3. November 2017 - 10 Sa 424/17 - Juris, n.rkr.).

    Die Rechtsprechung des BGH kann nach Ansicht der Kammer deshalb nicht auf den vorliegenden Sachverhalt übertragen werden, weil sie zu einem für den Kläger im Ergebnis kaum zumutbaren Formalismus führen würde (vgl. näher Hess. LAG 3. November 2017 - 10 Sa 424/17 - Rn. 47 ff, Juris, n.rkr . ).

    Dies ist ebenfalls näher in der Entscheidung vom 3. November 2017 (vgl. Hess. LAG 3. November 2017 - 10 Sa 424/17 - Rn. 62 ff., Juris, n.rkr.) , ausgeführt, worden, hierauf wird zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen.

  • LAG Hessen, 02.06.2017 - 10 Sa 907/16

    Das am 25. Mai 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Sicherung der

    Auszug aus LAG Hessen, 11.05.2018 - 10 Sa 316/17
    Eine Vorlage an das BVerfG nach Art. 100 GG scheidet aus (hierzu näher Hess. LAG 2. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 - NZA-RR 2017, 485 [BAG 22.02.2017 - 5 AZR 552/14] ; Revision eingelegt unter 10 AZR 318/17) .

    Zur Vermeidung von bloßen Wiederholungen wird davon abgesehen, die Gründe aus dem Urteil der Kammer vom 2. Juni 2017 an dieser Stelle wiederzugeben und es wird stattdessen auf die Fundstelle in NZA-RR 2017, 485 [BAG 22.02.2017 - 5 AZR 552/14] verwiesen.

    § 213 BGB ist auf die tarifliche Ausschluss jedenfalls entsprechend anwendbar (näher Hess. LAG 2. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 - Rn. 205 ff., NZA-RR 2017, 485 [BAG 22.02.2017 - 5 AZR 552/14] ) .

  • BAG, 22.02.2017 - 5 AZR 552/14

    Leiharbeitnehmer - Branchenzuschlag

    Auszug aus LAG Hessen, 11.05.2018 - 10 Sa 316/17
    Eine Vorlage an das BVerfG nach Art. 100 GG scheidet aus (hierzu näher Hess. LAG 2. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 - NZA-RR 2017, 485 [BAG 22.02.2017 - 5 AZR 552/14] ; Revision eingelegt unter 10 AZR 318/17) .

    Zur Vermeidung von bloßen Wiederholungen wird davon abgesehen, die Gründe aus dem Urteil der Kammer vom 2. Juni 2017 an dieser Stelle wiederzugeben und es wird stattdessen auf die Fundstelle in NZA-RR 2017, 485 [BAG 22.02.2017 - 5 AZR 552/14] verwiesen.

    § 213 BGB ist auf die tarifliche Ausschluss jedenfalls entsprechend anwendbar (näher Hess. LAG 2. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 - Rn. 205 ff., NZA-RR 2017, 485 [BAG 22.02.2017 - 5 AZR 552/14] ) .

  • BAG, 17.06.2015 - 10 AZR 257/14

    Selbständige Betriebsabteilung iSd. § 1 Abs. 2 Abschn. VI Unterabs. 1 Satz 3 VTV

    Auszug aus LAG Hessen, 11.05.2018 - 10 Sa 316/17
    Nicht erforderlich ist, dass die baulichen Tätigkeiten "auf sich beschränkt" organisiert und hinsichtlich des Personaleinsatzes getrennt von der baufremden Tätigkeit gesteuert und abgestimmt wurden (vgl. BAG 17. Juni 2015 - 10 AZR 257/14 - Rn. 18, Juris) .

    Ein häufiger Wechsel zwischen Tätigkeiten innerhalb der stationären Betriebsstätte und auf Baustellen einerseits sowie auch zwischen Baustellenarbeiten und baufremden Arbeiten außerhalb der stationären Betriebsstätte spricht tendenziell gegen die Annahme einer "Gesamtheit von Arbeitnehmern" (vgl. BAG 17. Juni 2015 - 10 AZR 257/14 - Rn. 23, Juris) .

    Führt die Fluktuation unter den Arbeitnehmern dazu, dass kein "fester Kern" mehr erkennbar ist, so liegen die tariflichen Voraussetzungen nicht vor (vgl. BAG 17. Juni 2015 - 10 AZR 257/14 - Rn. 24, Juris) .

  • BAG, 15.01.2014 - 10 AZR 669/13

    Bautenschutzarbeiten - Inspektion von Kabelschächten

    Auszug aus LAG Hessen, 11.05.2018 - 10 Sa 316/17
    Auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst und auch handels- oder gewerberechtliche Kriterien kommt es dabei nicht an (st. Rspr., vgl. BAG 15. Januar 2014 - 10 AZR 669/13 - Rn. 12, NZA 2014, 791) .

    Ferner erbrachten sie die im Zusammenhang mit den Abbrucharbeiten angefallenen Zusammenhangstätigkeiten, wie Abtransport des Schutts, Reinigen, Bespritzen des Gebäudes etc. Nach gefestigter Rechtsprechung des BAG können sog. Vor-, Neben-, Nach- und Hilfsarbeiten den eigentlichen baulichen Haupttätigkeiten dienen und ihnen deshalb grundsätzlich zugeordnet werden, sofern sie im Zusammenhang mit den baulichen Arbeiten erbracht werden (vgl. BAG 15. Januar 2014 - 10 AZR 669/13 - Rn. 19, NZA 2014, 791) .

    Transportarbeiten (vgl. BAG 16. Juni 2010 - 4 AZR 934/08 - Rn. 31, AP Nr. 324 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) oder Reinigungsleistungen sind als Zusammenhangstätigkeiten anerkannt (vgl. BAG 15. Januar 2014 - 10 AZR 669/13 - Rn. 19, NZA 2014, 791).

  • BGH, 24.03.2011 - I ZR 108/09

    TÜV - Markenrechtsverletzung: Alternative Klagehäufung; Verstoß gegen das

    Auszug aus LAG Hessen, 11.05.2018 - 10 Sa 316/17
    Die alternative Klagehäufung, bei der der Kläger ein einheitliches Klagebegehren aus mehreren prozessualen Ansprüchen (Streitgegenständen) herleitet und dem Gericht die Auswahl überlässt, auf welchen Klagegrund es die Verurteilung stützt, verstößt prinzipiell gegen das Gebot des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, den Klagegrund bestimmt zu bezeichnen (vgl. grundlegend BGH 24. März 2011 - I ZR 108/09 - Rn. 9, BGHZ 189, 65).

    Hat der Kläger mehrere Klagegründe im Wege einer alternativen Klagehäufung verfolgt, kann er die gebotene Bestimmung der Reihenfolge, in der er die prozessualen Ansprüche geltend machen will, noch in der Berufungs- oder der Revisionsinstanz nachholen ( vgl. BGH 24. März 2011 - I ZR 108/09 - Rn. 13, BGHZ 189, 65) .

    Legt man die prozessual strengere Auffassung des BGH (vgl. BGH 24. März 2011 - I ZR 108/09 - BGHZ 189, 65) zugrunde, hat das Gericht bei einer alternativen Klagehäufung nach der vorgegebenen Reihenfolge zunächst das Haupt- und anschließend das Hilfsvorbringen zu prüfen.

  • BGH, 24.03.2011 - IX ZR 180/10

    Insolvenzverfahren: Massezugehörigkeit einer vom Europäischen Gerichtshof für

    Auszug aus LAG Hessen, 11.05.2018 - 10 Sa 316/17
    Die alternative Klagehäufung, bei der der Kläger ein einheitliches Klagebegehren aus mehreren prozessualen Ansprüchen (Streitgegenständen) herleitet und dem Gericht die Auswahl überlässt, auf welchen Klagegrund es die Verurteilung stützt, verstößt prinzipiell gegen das Gebot des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, den Klagegrund bestimmt zu bezeichnen (vgl. grundlegend BGH 24. März 2011 - I ZR 108/09 - Rn. 9, BGHZ 189, 65).

    Hat der Kläger mehrere Klagegründe im Wege einer alternativen Klagehäufung verfolgt, kann er die gebotene Bestimmung der Reihenfolge, in der er die prozessualen Ansprüche geltend machen will, noch in der Berufungs- oder der Revisionsinstanz nachholen ( vgl. BGH 24. März 2011 - I ZR 108/09 - Rn. 13, BGHZ 189, 65) .

    Legt man die prozessual strengere Auffassung des BGH (vgl. BGH 24. März 2011 - I ZR 108/09 - BGHZ 189, 65) zugrunde, hat das Gericht bei einer alternativen Klagehäufung nach der vorgegebenen Reihenfolge zunächst das Haupt- und anschließend das Hilfsvorbringen zu prüfen.

  • BAG, 19.11.2014 - 10 AZR 787/13

    Selbständige Betriebsabteilung iSd. § 1 Abs. 2 Abschn. VI Unterabs. 1 Satz 3 VTV

    Auszug aus LAG Hessen, 11.05.2018 - 10 Sa 316/17
    Eine Mindestanzahl ist tarifvertraglich nicht vorausgesetzt, es reichen daher zwei Arbeitnehmer aus (vgl. BAG 19. November 2014 - 10 AZR 787/13 - Rn. 13, NZA-RR 2015, 202; vgl. auch Hess. LAG 15. Mai 2015 - 10 Sa 481/14 - Juris).

    Davon ist auch dann auszugehen, wenn die zu erledigenden Arbeiten auf kleinere Einheiten verteilt und von diesen sodann auf verschiedenen Baustellen ausgeführt werden (vgl. BAG 19. November 2014 - 10 AZR 787/13 - Rn. 17, NZA-RR 2015, 202).

  • LAG Hessen, 27.01.2017 - 10 Sa 1747/14

    Auch ein für allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertrag wirkt nach § 4 Abs. 5

    Auszug aus LAG Hessen, 11.05.2018 - 10 Sa 316/17
    Diese Rechtsauffassung widerspreche auch der im Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts geäußerten Auffassung in 10 Sa 1747/14.

    Zwar ist eine Nachwirkung bei einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag über eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien nicht von vornherein ausgeschlossen (vgl. näher Hess. LAG 27. Januar 2017 - 10 Sa 1747/14 - Rn. 51 ff., Juris) .

  • BAG, 15.11.2016 - 9 AZR 125/16

    Unzulässige Berufung - Klageänderung

    Auszug aus LAG Hessen, 11.05.2018 - 10 Sa 316/17
    Ein lediglich im Wege der Klageänderung neuer, bisher nicht gestellter Anspruch kann nicht das alleinige Ziel eines Rechtsmittels sein (vgl. BAG 15. November 2016 - 9 AZR 125/16 - Rn. 10, NJW 2017, 748; BAG 23. Februar 2016 - 1 ABR 5/14 - Rn. 12, NZA 2016, 972; BGH 29. September 2011 - IX ZB 106/11 - Rn. 7, NJW 2011, 3653; BAG 10. Februar 2005 - 6 AZR 183/04 - Rn. 14, NZA 2005, 579 [BAG 16.12.2004 - 6 AZR 127/04] ) .

    Der Berufungsführer muss zumindest auch die erstinstanzlich erfolgte Klageabweisung bekämpfen wollen (vgl. BAG 15. November 2016 - 9 AZR 125/16 - Rn. 10, NJW 2017, 748; BAG 10. Februar 2005 - 6 AZR 183/04 - Rn. 14, NZA 2005, 579 [BAG 16.12.2004 - 6 AZR 127/04] ).

  • BAG, 10.02.2005 - 6 AZR 183/04

    Unzulässige Berufung - Klageänderung

  • BAG, 16.12.2004 - 6 AZR 127/04

    Berufsausbildung - Kündigung während der Probezeit

  • LAG Hessen, 20.06.2017 - 12 Sa 518/16

    Teilnahme eines Trockenbauunternehmens am Sozialkassenverfahren im Baugewerbe

  • LAG Hessen, 20.11.2015 - 10 Sa 1131/13

    Werden Arbeitnehmer in einem nicht unerheblichen Umfang auch zu Arbeiten in der

  • LAG Hessen, 15.05.2015 - 10 Sa 481/14

    Das tarifliche Merkmal "Gesamtheit von Arbeitnehmern" ist als vereinbar mit dem

  • BAG, 17.10.2012 - 10 AZR 500/11

    Betrieblicher Geltungsbereich - Fassadenbau - Einschränkung der

  • BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 934/08

    Baugewerbe - Nebenarbeiten für Subunternehmer - Einschränkung der

  • BAG, 21.10.2009 - 10 AZR 73/09

    Baugewerbe - Gewerbe "Installateur und Heizungsbauer

  • BAG, 27.03.2019 - 10 AZR 318/17

    Beitragspflichten zu der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft -

  • LAG Hessen, 09.11.2017 - 10 Sa 505/17

    Beruft sich der Kläger in der Berufungsinstanz erstmals auf das SokaSiG, handelt

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.09.2017 - 21 Sa 1694/16

    Sozialkassenbeitragsverfahren - SokaSiG - Streitgegenstand -

  • BAG, 24.10.2017 - 1 ABR 45/16

    Zulässigkeit einer Beschwerde - Beseitigung einer Beschwer

  • BAG, 25.01.2017 - 10 ABR 34/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 48/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

  • BAG, 23.02.2016 - 1 ABR 5/14

    Obligatorisches innerbetriebliches Schlichtungsverfahren - zulässige

  • BGH, 29.09.2011 - IX ZB 106/11

    Regressklage gegen Rechtsanwalt wegen pflichtwidriger Prozessführung:

  • BGH, 30.11.2005 - XII ZR 112/03

    Zulässigkeit der Berufung bei ausschließlicher Verfolgung einer Klageerweiterung

  • BGH, 11.10.2000 - VIII ZR 321/99

    Beschwer des Berufungsklägers bei hilfsweiser Weiterverfolgung des (abgewiesenen)

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