Rechtsprechung
LAG Köln, 18.11.2016 - 10 Sa 33/16 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Eingruppierung; Studienrätin im Hochschuldienst
- IWW
Anlage 1 a BAT, § 42 HG NRW, § 44 Abs. 4 HG NRW, § 53 HRG, § 44 HG NRW, § 52 HG NRW, § 3 Abs. 1 Ziffer 16 der Lehrverpflicht... ungsverordnung NRW, §§ 64, 66 ArbGG, 519, 520 ZPO, Anlage 1 a zum BAT, § 97 ZPO, § 72 ArbGG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eingruppierung von Studienräten/Studienrätinnen im Hochschuldienst
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BAT; TVÜ -L
Eingruppierung; Studienrätin im Hochschuldienst - rechtsportal.de
BAT ; TVÜ -L
Eingruppierung von Studienräten/Studienrätinnen im Hochschuldienst - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 20.02.1991 - 4 AZR 429/90
Streitigkeit über die Eingruppierung in eine bestimmte tarifliche …
Auszug aus LAG Köln, 18.11.2016 - 10 Sa 33/16
Dabei sind Lehrkräfte nach der Protkollnotiz zu Nr. 1 der SR 2 l Abs. 1 zum BAT solche Angestellte, bei denen die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten der Tätigkeit das Gepräge gibt (BAG, Urteil vom 20.02.1991 - 4 AZR 429/90, Randziffer 24).Übt der oder die Angestellte eine Lehrtätigkeit in diesem Sinne und daneben noch andere Tätigkeiten aus, hängt die Einordnung als Lehrkraft davon ab, ob die Lehrtätigkeit überwiegend ist und die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten der Tätigkeit das Gepräge gibt (vgl. BAG, Urteil vom 20.02.1991 - 4 AZR 429/90, Randziffern 24, 26; Urteil vom 11.11.1992 - 4 AZR 108/92, unter II 2 der Gründe).
Insofern handelt es sich bei den Ausführungen im Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20.02.1991 (4 AZR 429/90 Randziffer 24) um ein erkennbares Redaktionsversehen, soweit dort hinsichtlich der Geltung der Nr. 5 der Vorbemerkungen bzw. der Nichtgeltung darauf abgestellt wird, dass nicht ein besonderes Tätigkeitsmerkmal im Arbeitsvertrag vereinbart sei.
- ArbG Köln, 10.07.2015 - 17 Ca 1742/15
Eingruppierung des Arbeitnehmers
Auszug aus LAG Köln, 18.11.2016 - 10 Sa 33/16
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 10.07.2015 - 17 Ca 1742/15 - wird zurückgewiesen.Das Arbeitsgericht hat durch Urteil vom 10.07.2015 - 17 Ca 1742/15 - die Klage für unbegründet gehalten.
- BAG, 11.11.1992 - 4 AZR 108/92
Anwendung der Anlage 1 a zum Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) auf Lehrkräfte …
Auszug aus LAG Köln, 18.11.2016 - 10 Sa 33/16
Übt der oder die Angestellte eine Lehrtätigkeit in diesem Sinne und daneben noch andere Tätigkeiten aus, hängt die Einordnung als Lehrkraft davon ab, ob die Lehrtätigkeit überwiegend ist und die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten der Tätigkeit das Gepräge gibt (vgl. BAG, Urteil vom 20.02.1991 - 4 AZR 429/90, Randziffern 24, 26; Urteil vom 11.11.1992 - 4 AZR 108/92, unter II 2 der Gründe).Zudem ist die von der Klägerin zusätzlich verrichtete Prüfertätigkeit dem Lehrbetrieb und nicht der Forschung zuzuordnen; auch die Studienberatung hat einen hinreichenden Bezug zu ihrer Lehrverpflichtung (vgl. BAG, Urteil vom 11.11.1992 - 4 AZR 108/92, unter II 3 der Gründe).
- BAG, 01.06.2011 - 7 AZR 827/09
Persönlicher Geltungsbereich des WissZeitVG
Auszug aus LAG Köln, 18.11.2016 - 10 Sa 33/16
Wissenschaftliche Betätigung ist eine Lehrtätigkeit aber nur dann, wenn dem Lehrenden die Möglichkeit zur eigenständigen Forschung und Reflektion verbleibt; die wissenschaftliche Lehrtätigkeit ist insofern von einer unterrichtenden Lehrtätigkeit ohne Wissenschaftsbezug abzugrenzen (BAG, Urteil vom 01.06.2011 - 7 AZR 827/09). - BAG, 16.05.2013 - 4 AZR 484/11
Lehrereingruppierung - Fehlen einer besetzbaren Planstelle
Auszug aus LAG Köln, 18.11.2016 - 10 Sa 33/16
Das Bundesarbeitsgericht stellt im Urteil vom 16.05.2013 (4 AZR 484/11 Randziffer 12) darauf ab, ob besondere Tätigkeitsmerkmale tariflich vereinbart worden sind. - BAG, 20.06.2001 - 4 AZR 575/99
Apotheker in der Hochschullehre
Auszug aus LAG Köln, 18.11.2016 - 10 Sa 33/16
In den Anwendungsbereich der Vorbemerkung Nr. 5 fallen auch Lehrkräfte an Hochschulen (vgl. BAG, Urteil vom 20.06.2001 - 4 AZR 575/99, Randziffer 22 m. w. N.).
- BAG, 02.01.2018 - 6 AZR 235/17
Kostenentscheidung nach Erledigung der Revision
Über die Kosten der für erledigt erklärten Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 18. November 2016 - 10 Sa 33/16 - hat nach Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Landesarbeitsgericht durch Beschluss des Senats vom 27. Juli 2017 - 6 AZB 44/17 - im Verfahren nach § 72b ArbGG das Landesarbeitsgericht als Teil der Kosten des Rechtsstreits zu entscheiden.
Rechtsprechung
LAG Köln, 18.05.2018 - 10 Sa 33/16 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Eingruppierung
- IWW
Anlage 1 a BAT, Anlage 2 zum TVÜ-Länder, § 42 HG NRW, Anlage 2 zum TVÜ-L, Anlage 2 TVÜ-L, § 44 Abs. 4 HG NRW, § 53 HRG, §19 ... Abs. 2 TV-L, § 44 HG NRW, § 52 HG NRW, § 3 Abs. 1 Ziffer 16 der Lehrverpflichtungsverordnung NRW, § 72 b Abs. 1 S. 1 ArbGG, § 72 b ArbGG, § 43 LVO, § 46 LVO, § 66 c LVO, §§ 64, 66 ArbGG, 519, 520 ZPO, Anlage 1 a zum BAT, § 72 ArbGG
- Wolters Kluwer
Eingruppierung einer Studienrätin im Hochschuldienst nach dem TV-L
- rechtsportal.de
BAT ; TVöD ; TV-L
Eingruppierung - rechtsportal.de
BAT ; TVöD ; TV-L
Eingruppierung einer Studienrätin im Hochschuldienst nach dem TV-L - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- ArbG Köln, 10.07.2015 - 17 Ca 1742/15
Eingruppierung des Arbeitnehmers
Auszug aus LAG Köln, 18.05.2018 - 10 Sa 33/16
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 10.07.2015 - 17 Ca 1742/15 - wird zurückgewiesen.Das Arbeitsgericht hat durch Urteil vom 10.07.2015 - 17 Ca 1742/15 - die Klage für unbegründet gehalten.
Die Klägerin beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 10.07.2015 - 17 Ca 1742/15 - abzuändern und.
Die Klägerin beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 10.07.2015 - 17 Ca 1742/15 - abzuändern und.
- BAG, 20.02.1991 - 4 AZR 429/90
Streitigkeit über die Eingruppierung in eine bestimmte tarifliche …
Auszug aus LAG Köln, 18.05.2018 - 10 Sa 33/16
Dabei sind Lehrkräfte nach der Protokollnotiz zu Nr. 1 der SR 2 l Abs. 1 zum BAT solche Angestellte, bei denen die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten der Tätigkeit das Gepräge gibt (BAG, Urteil vom 20.02.1991 - 4 AZR 429/90, Randziffer 24).Übt der oder die Angestellte eine Lehrtätigkeit in diesem Sinne und daneben noch andere Tätigkeiten aus, hängt die Einordnung als Lehrkraft davon ab, ob die Lehrtätigkeit überwiegend ist und die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten der Tätigkeit das Gepräge gibt (vgl. BAG, Urteil vom 20.02.1991 - 4 AZR 429/90, Randziffern 24, 26; Urteil vom 11.11.1992 - 4 AZR 108/92, unter II 2 der Gründe).
Insofern handelt es sich bei den Ausführungen im Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20.02.1991 (4 AZR 429/90 Randziffer 24) um ein erkennbares Redaktionsversehen, soweit dort hinsichtlich der Geltung der Nr. 5 der Vorbemerkungen bzw. der Nichtgeltung darauf abgestellt wird, dass nicht ein besonderes Tätigkeitsmerkmal im Arbeitsvertrag vereinbart sei.
- BAG, 02.01.2018 - 6 AZR 235/17
Kostenentscheidung nach Erledigung der Revision
Auszug aus LAG Köln, 18.05.2018 - 10 Sa 33/16
der Beklagten die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen einschließlich der Kosten der sofortigen Beschwerde BAG 6 AZB 44/17 und des Revisionsverfahrens BAG 6 AZR 235/17.Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die nach Zurückverweisung an das Landesarbeitsgericht in der Sache unterlegene Partei auch die Kosten der gegen die verspätet abgesetzte erste Entscheidung des Landesarbeitsgerichts eingelegten Revision zu tragen hat (vgl. BAG, Beschuss vom 02.01.2018 - 6 AZR 235/17).
- BAG, 11.11.1992 - 4 AZR 108/92
Anwendung der Anlage 1 a zum Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) auf Lehrkräfte …
Auszug aus LAG Köln, 18.05.2018 - 10 Sa 33/16
Übt der oder die Angestellte eine Lehrtätigkeit in diesem Sinne und daneben noch andere Tätigkeiten aus, hängt die Einordnung als Lehrkraft davon ab, ob die Lehrtätigkeit überwiegend ist und die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten der Tätigkeit das Gepräge gibt (vgl. BAG, Urteil vom 20.02.1991 - 4 AZR 429/90, Randziffern 24, 26; Urteil vom 11.11.1992 - 4 AZR 108/92, unter II 2 der Gründe).Zudem ist die von der Klägerin zusätzlich verrichtete Prüfertätigkeit dem Lehrbetrieb und nicht der Forschung zuzuordnen; auch die Studienberatung hat einen hinreichenden Bezug zu ihrer Lehrverpflichtung (vgl. BAG, Urteil vom 11.11.1992 - 4 AZR 108/92, unter II 3 der Gründe).
- BAG, 16.05.2013 - 4 AZR 484/11
Lehrereingruppierung - Fehlen einer besetzbaren Planstelle
Auszug aus LAG Köln, 18.05.2018 - 10 Sa 33/16
Das Bundesarbeitsgericht stellt im Urteil vom 16.05.2013 (4 AZR 484/11 Randziffer 12) darauf ab, ob besondere Tätigkeitsmerkmale tariflich vereinbart worden sind. - BAG, 20.06.2001 - 4 AZR 575/99
Apotheker in der Hochschullehre
Auszug aus LAG Köln, 18.05.2018 - 10 Sa 33/16
In den Anwendungsbereich der Vorbemerkung Nr. 5 fallen auch Lehrkräfte an Hochschulen (vgl. BAG, Urteil vom 20.06.2001 - 4 AZR 575/99, Randziffer 22 m. w. N.). - BAG, 01.06.2011 - 7 AZR 827/09
Persönlicher Geltungsbereich des WissZeitVG
Auszug aus LAG Köln, 18.05.2018 - 10 Sa 33/16
Wissenschaftliche Betätigung ist eine Lehrtätigkeit aber nur dann, wenn dem Lehrenden die Möglichkeit zur eigenständigen Forschung und Reflektion verbleibt; die wissenschaftliche Lehrtätigkeit ist insofern von einer unterrichtenden Lehrtätigkeit ohne Wissenschaftsbezug abzugrenzen (BAG, Urteil vom 01.06.2011 - 7 AZR 827/09).
- BAG, 16.05.2019 - 6 AZR 420/18
Überleitung einer Lehrkraft für besondere Aufgaben in der Stellung einer …
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 18. Mai 2018 - 10 Sa 33/16 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Rechtsprechung
ArbG Köln, 18.05.2018 - 10 Sa 33/16 |