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   LAG Hessen, 03.11.2017 - 10 Sa 424/17   

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https://dejure.org/2017,53276
LAG Hessen, 03.11.2017 - 10 Sa 424/17 (https://dejure.org/2017,53276)
LAG Hessen, Entscheidung vom 03.11.2017 - 10 Sa 424/17 (https://dejure.org/2017,53276)
LAG Hessen, Entscheidung vom 03. November 2017 - 10 Sa 424/17 (https://dejure.org/2017,53276)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 7 SokaSiG, §§ 253 Abs. 2 Nr. 2, 263, 533 ZPO, §§ 4 Abs. 5, 5 Abs. 4 TVG, §§ 18, 21 VTV-Bau
    Die Kammer geht davon aus, dass es sich um einen neuer Streitgegenstand handelt, wenn sich der Kläger anstelle der (unwirksamen) Allgemeinverbindlicherklärung auf das SokaSiG beruft. Aufgrund der Besonderheiten des SokaSiG ist es ausreichend, wenn sich der Kläger in der ...

  • IWW

    VTV, Abschnitt VII Nr. 11 VTV, § 5 Abs. 4 TVG, § ... 4 Abs. 5 TVG, § 5 TVG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 263 ZPO, § 823 BGB, § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB, §§ 823 Abs. 2 BGB, 170 Abs. 1 StGB, § 7 SokaSiG, § 5 Satz 1 Nr. 1 TVG, § 10 SokaSiG, Art. 100 GG, § 5 Abs. 4 Satz 2 TVG, §§ 2a Abs. 1 Nr. 5, 98 ArbGG, §§ 533, 263 ZPO, § 264 Nr. 3 ZPO, § 139 ZPO, § 906 Abs. 2 BGB, § 4 Abs. 2 TVG, §§ 8 Ziff. 15 BRTV, 32 Abs. 1 BBTV, § 8 Ziff. 15 BRTV, §§ 18, 21 VTV, § 32 Abs. 1 BBTV, § 18 VTV, §§ 7 Abs. 2 bis 7 SokaSiG, §§ 18 Abs. 2, §§ 15 Abs. 2, 18 VTV, Abschn. VII Nr. 11 VTV, Abschn. VII Nr. 11 2. Halbsatz VTV, § 1 Abs. 2 VTV, Abschnitt V Nr. 37 VTV, Abschnitt II VTV, Abschn. V Nr. 9 VTV, Abschn. II VTV, § 1 Abs. 1 Nr. 2 TischlMstrV, Abschnitt VII VTV, Abschnitt V VTV, Abschn. V Nr. 37 VTV, § 5 Abs. 1 Nr. 1 TVG, Art. 9 Abs. 3 GG, § 5 Abs. 1 Nr. 2 TVG, § 812 BGB, § 15 Abs. 5 VTV, Art. 19 Abs. 1 Satz 1 GG, Art. 19 Abs. 1 GG, Art. 12, Art. 14 GG, § 213 BGB, §§ 91 Abs. 1, 344 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SokaSiG; Streitgegenstand; Klageänderung in der Berufungsinstanz; Beschwer; alternative Klagebegründung; Nachwirkung; Schreinerbetrieb

  • rechtsportal.de

    Bestimmung des Streitgegenstandes bei Geltendmachung von Beiträgen zum Sozialkassenverfahren des Baugewerbes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (80)

  • BGH, 24.03.2011 - IX ZR 180/10

    Insolvenzverfahren: Massezugehörigkeit einer vom Europäischen Gerichtshof für

    Auszug aus LAG Hessen, 03.11.2017 - 10 Sa 424/17
    Die alternative Klagehäufung, bei der der Kläger ein einheitliches Klagebegehren aus mehreren prozessualen Ansprüchen (Streitgegenständen) herleitet und dem Gericht die Auswahl überlässt, auf welchen Klagegrund es die Verurteilung stützt, verstößt prinzipiell gegen das Gebot des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, den Klagegrund bestimmt zu bezeichnen (vgl. grundlegend BGH 24. März 2011 - I ZR 108/09 - Rn. 9, BGHZ 189, 65; BGH 1. April 2014 - XI ZR 276/13 - Rn. 18, MDR 2014, 736 [für verschiedene Bürgschaftsverträge]; BGH 25. April 2013 - IX ZR 62/12 - Rn. 13, NJW 2013, 2429 [für Leistung aus eigenem oder abgetretenen Recht]; dem ist die Literatur überwiegend gefolgt, vgl. Baumbach/Lauterbach 75. Aufl. § 260 Rn. 6; Zöller/Greger 31. Aufl. § 260 Rn. 5; BeckOK ZPO/Bacher Stand: 15.06.2017 § 260 Rn. 29; Reichold in Thomas/Putzo 37. Aufl. § 260 Rn.7; kritisch Müko-ZPO/Becker-Eberhard 5. Aufl. § 260 Rn. 26) .

    Hat der Kläger mehrere Klagegründe im Wege einer alternativen Klagehäufung verfolgt, kann er die gebotene Bestimmung der Reihenfolge, in der er die prozessualen Ansprüche geltend machen will, noch in der Berufungs- oder der Revisionsinstanz nachholen ( vgl. BGH 24. März 2011 - I ZR 108/09 - Rn. 13, BGHZ 189, 65) .

    Das Gericht konnte sich bei einem klagestattgebenden Urteil dann auf diejenigen Gründe stützen, die - aus seiner Sicht - den Anspruch am leichtesten stützten (vgl. die Nachweise in Rn. 6 bei BGH 24. März 2011 - I ZR 108/09 - BGHZ 189, 65) .

    In der Entscheidung aus dem Jahr 2011 hat er das Erfordernis, eine Reihenfolge bei unterschiedlichen Streitgegenständen angeben zu müssen, für das Verhältnis des nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs nach § 906 Abs. 2 BGB analog und eines verschuldensabhängigen Deliktsanspruchs gerade nicht aufgestellt (vgl. BGH 24. März 2011 - I ZR 108/09 - Rn. 12, BGHZ 189, 65) .

    In diesem Zusammenhang hat es der BGH als maßgeblich angesehen, dass die Ansprüche nicht nur von den Voraussetzungen, sondern auch von den Folgen verschieden seien und der Kläger den Anspruch nur einmal gelten machen könne (vgl. BGH 24. März 2011 - I ZR 108/09 - Rn. 12, BGHZ 189, 65 unter Verweis auf BGH 4. Juli 1997 - V ZR 48/96 - NJW-RR 1997, 1374; BGH 20. April 1990 - V ZR 282/88 - NJW 1990, 1910) .

    Das Gericht darf sich zudem trotz einer alternativen Klagebegründung diejenige Begründung heraussuchen, mit dem das Klagebegehren am leichtesten gerechtfertigt werden kann (vgl. BeckOK-ZPO/Bacher Stand: 15.06.2017 § 260 Rn. 30; Müko-ZPO/Becker-Eberhardt 5. Aufl. § 260 Rn. 26; sowie die in Rn. 6 genannten Nachweise bei BGH 24. März 2011 - I ZR 108/09 - BGHZ 189, 65) .

    Legt man die prozessual strengere Auffassung des BGH (vgl. BGH 24. März 2011 - I ZR 108/09 - BGHZ 189, 65) zugrunde, hat das Gericht bei einer alternativen Klagehäufung nach der vorgegebenen Reihenfolge zunächst das Haupt- und anschließend das Hilfsvorbringen zu prüfen.

  • BGH, 24.03.2011 - I ZR 108/09

    TÜV - Markenrechtsverletzung: Alternative Klagehäufung; Verstoß gegen das

    Auszug aus LAG Hessen, 03.11.2017 - 10 Sa 424/17
    Die alternative Klagehäufung, bei der der Kläger ein einheitliches Klagebegehren aus mehreren prozessualen Ansprüchen (Streitgegenständen) herleitet und dem Gericht die Auswahl überlässt, auf welchen Klagegrund es die Verurteilung stützt, verstößt prinzipiell gegen das Gebot des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, den Klagegrund bestimmt zu bezeichnen (vgl. grundlegend BGH 24. März 2011 - I ZR 108/09 - Rn. 9, BGHZ 189, 65; BGH 1. April 2014 - XI ZR 276/13 - Rn. 18, MDR 2014, 736 [für verschiedene Bürgschaftsverträge]; BGH 25. April 2013 - IX ZR 62/12 - Rn. 13, NJW 2013, 2429 [für Leistung aus eigenem oder abgetretenen Recht]; dem ist die Literatur überwiegend gefolgt, vgl. Baumbach/Lauterbach 75. Aufl. § 260 Rn. 6; Zöller/Greger 31. Aufl. § 260 Rn. 5; BeckOK ZPO/Bacher Stand: 15.06.2017 § 260 Rn. 29; Reichold in Thomas/Putzo 37. Aufl. § 260 Rn.7; kritisch Müko-ZPO/Becker-Eberhard 5. Aufl. § 260 Rn. 26) .

    Hat der Kläger mehrere Klagegründe im Wege einer alternativen Klagehäufung verfolgt, kann er die gebotene Bestimmung der Reihenfolge, in der er die prozessualen Ansprüche geltend machen will, noch in der Berufungs- oder der Revisionsinstanz nachholen ( vgl. BGH 24. März 2011 - I ZR 108/09 - Rn. 13, BGHZ 189, 65) .

    Das Gericht konnte sich bei einem klagestattgebenden Urteil dann auf diejenigen Gründe stützen, die - aus seiner Sicht - den Anspruch am leichtesten stützten (vgl. die Nachweise in Rn. 6 bei BGH 24. März 2011 - I ZR 108/09 - BGHZ 189, 65) .

    In der Entscheidung aus dem Jahr 2011 hat er das Erfordernis, eine Reihenfolge bei unterschiedlichen Streitgegenständen angeben zu müssen, für das Verhältnis des nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs nach § 906 Abs. 2 BGB analog und eines verschuldensabhängigen Deliktsanspruchs gerade nicht aufgestellt (vgl. BGH 24. März 2011 - I ZR 108/09 - Rn. 12, BGHZ 189, 65) .

    In diesem Zusammenhang hat es der BGH als maßgeblich angesehen, dass die Ansprüche nicht nur von den Voraussetzungen, sondern auch von den Folgen verschieden seien und der Kläger den Anspruch nur einmal gelten machen könne (vgl. BGH 24. März 2011 - I ZR 108/09 - Rn. 12, BGHZ 189, 65 unter Verweis auf BGH 4. Juli 1997 - V ZR 48/96 - NJW-RR 1997, 1374; BGH 20. April 1990 - V ZR 282/88 - NJW 1990, 1910) .

    Das Gericht darf sich zudem trotz einer alternativen Klagebegründung diejenige Begründung heraussuchen, mit dem das Klagebegehren am leichtesten gerechtfertigt werden kann (vgl. BeckOK-ZPO/Bacher Stand: 15.06.2017 § 260 Rn. 30; Müko-ZPO/Becker-Eberhardt 5. Aufl. § 260 Rn. 26; sowie die in Rn. 6 genannten Nachweise bei BGH 24. März 2011 - I ZR 108/09 - BGHZ 189, 65) .

    Legt man die prozessual strengere Auffassung des BGH (vgl. BGH 24. März 2011 - I ZR 108/09 - BGHZ 189, 65) zugrunde, hat das Gericht bei einer alternativen Klagehäufung nach der vorgegebenen Reihenfolge zunächst das Haupt- und anschließend das Hilfsvorbringen zu prüfen.

  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvL 5/08

    § 43 Abs 18 KAGG wegen Verletzung des rechtsstaatlichen Rückwirkungsverbots

    Auszug aus LAG Hessen, 03.11.2017 - 10 Sa 424/17
    Nach dem im Rechtsstaatsprinzip wurzelnden Rückwirkungsverbot (Art. 20 Abs. 3 GG) ist eine "echte" Rückwirkung ("Rückbewirkung von Rechtsfolgen") verfassungsrechtlich grundsätzlich unzulässig (vgl. BVerfG 12. November 2015 - 1 BvR 2961/14 u.a. - Rn. 55, NVwZ 2016, 300; BVerfG 17. Dezember 2013 - 1 BvL 5/08 - Rn. 63, NVwZ 2014, 577) .

    Das Rückwirkungsverbot findet im Grundsatz des Vertrauensschutzes nicht nur seinen Grund, sondern auch seine Grenze (vgl. BVerfG 17. Dezember 2013 - 1 BvL 5/08 - Rn. 63, NVwZ 2014, 577) .

    Ist das Vertrauen des Bürgers auf den Fortbestand einer bestimmten Rechtslage sachlich nicht gerechtfertigt und daher nicht schutzwürdig, ist ein rückwirkender belastender Eingriff ausnahmsweise zulässig (vgl. BVerfG 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - Rn. 44, ZTR 2016, 170; BVerfG 17. Dezember 2013 - 1 BvL 5/08 - Rn. 63, NVwZ 2014, 577) .

    Der Vertrauensschutz muss ferner zurücktreten, wenn überragende Belange des Gemeinwohls, die dem Prinzip der Rechtssicherheit vorgehen, eine rückwirkende Beseitigung erfordern (vgl. BVerfG 17. Dezember 2013 - 1 BvL 5/08 - Rn. 65, NVwZ 2014, 577).

    Das Gleiche gilt, falls sich der Bürger nicht auf den durch eine ungültige Norm erzeugten Rechtsschein verlassen durfte (vgl. BVerfG 17. Dezember 2013 - 1 BvL 5/08 - Rn. 63, NVwZ 2014, 577) und die unwirksame durch eine wirksame Norm ersetzt wird (vgl. BVerwG 5. Dezember 1986 - 4 C 31/85 - NJW 1987, 1346 für Bebauungsplan; BVerwG 15. April 1983 - 8 C 170/81 - Juris für Ortssatzung; BVerfG 19. Dezember 1961 - 2 BvL 6/59 - zu III 2 der Gründe, NJW 1962, 291) .

    (3) Eine Rückwirkung ist - von den oben erörterten Fällen abgesehen - ausnahmsweise zulässig und der Vertrauensschutz muss zurücktreten, wenn überragende Belange des Gemeinwohls, die dem Prinzip der Rechtssicherheit vorgehen, eine rückwirkende Beseitigung erfordern (vgl. BVerfG 17. Dezember 2013 - 1 BvL 5/08 - Rn. 65, NVwZ 2014, 577; BVerfG 25. Mai 1993 - 1 BvR 1509/91 u.a. - zu B II 2 a BVerfGE 88, 384 für Angleichung der Lebensverhältnisse in Ost und West).

  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Auszug aus LAG Hessen, 03.11.2017 - 10 Sa 424/17
    Das Bundesarbeitsgericht hat mit zwei Beschlüssen vom 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - sowie - 10 ABR 48/15 - entschieden, dass die Allgemeinverbindlicherklärung (kurz AVE) 2008 und 2010 sowie die AVE 2014 des VTV unwirksam sind.

    Die Rechtmäßigkeit einer AVE als "Rechtsakt sui generis" (vgl. BAG 21. September 2017 - 10 ABR 33/15 - Rn. 133, NZA Beilage 2017 Nr. 1, 12) war und ist grundsätzlich von der Arbeitsgerichtsbarkeit von Amts wegen (vgl. BAG 10. September 2014 - 10 AZR 959/13 - Rn. 20, NZA 2014, 1282) zu überprüfen (vgl. auch § 98 ArbGG) .

    Zwar bestand jeweils der Anschein der Rechtmäßigkeit der AVE (vgl. BAG 21. September 2017 - 10 ABR 33/15 - Rn. 98, NZA Beilage 2017 Nr. 1, 12) , d.h. aber nicht, dass die Gerichte die für einen Beitragsanspruch aufgrund eines für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrags erforderlichen Anspruchsvoraussetzungen nicht zumindest stillschweigend bejahen mussten.

    Der Zehnte Senat stellte für die AVE 2008 und 2010 maßgeblich darauf ab, dass die zuständige Bundesministerin im BMAS bei dem Erlass der AVE nicht beteiligt gewesen sei; dies ergäbe sich jedenfalls nicht aus den Akten (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. Rn. 138 ff., NZA Beilage 1/2017, 12 ff.) .

    Auch in dem Beschluss vom 21. September 2016 hat der Zehnte Senat bejaht, dass ein öffentliches Interesse an der AVE im Sozialkassenverfahren wegen der Vermeidung von Urlaubsabgeltungsansprüchen nach wie vor anzunehmen sei (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 129) .

    Die Außenseiterarbeitgeber profitierten ferner dadurch von der überbetrieblichen Berufsausbildung, indem sie auf von anderen Arbeitgebern ausgebildete Fachkräfte im Baugewerbe für ihre Betriebe zurückgreifen könnten (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 130, NZA Beilage 1/2017, 12 ff.) .

  • BAG, 15.11.2016 - 9 AZR 125/16

    Unzulässige Berufung - Klageänderung

    Auszug aus LAG Hessen, 03.11.2017 - 10 Sa 424/17
    Ein lediglich im Wege der Klageänderung neuer, bisher nicht gestellter Anspruch kann nicht das alleinige Ziel eines Rechtsmittels sein (vgl. BAG 15. November 2016 - 9 AZR 125/16 - Rn. 10, NJW 2017, 748; BAG 23. Februar 2016 - 1 ABR 5/14 - Rn. 12, NZA 2016, 972; BGH 29. September 2011 - IX ZB 106/11 - Rn. 7, NJW 2011, 3653; BAG 10. Februar 2005 - 6 AZR 183/04 - Rn. 14, NZA 2005, 579 [BAG 16.12.2004 - 6 AZR 127/04] ) .

    Der Berufungsführer muss zumindest auch die erstinstanzlich erfolgte Klageabweisung bekämpfen wollen (vgl. BAG 15. November 2016 - 9 AZR 125/16 - Rn. 10, NJW 2017, 748; BAG 10. Februar 2005 - 6 AZR 183/04 - Rn. 14, NZA 2005, 579 [BAG 16.12.2004 - 6 AZR 127/04] ).

    Die Zulässigkeit eines Hauptantrags kann nicht allein aus der Zulässigkeit eines Hilfsantrags hergeleitet werden, der nur für den Fall gestellt ist, dass der Hauptantrag unbegründet ist (vgl. BAG 15. November 2016 - 9 AZR 125/16 - Rn. 10, NJW 2017; BGH 11. Oktober 2000 - VIII ZR 321/99 - zu II 2 c der Gründe, NJW 2001, 226).

    In der Folge wäre eine Berufung nur insoweit zulässig, als der ursprüngliche Antrag unbedingt weiterverfolgt wird (vgl. BAG 15. November 2016 - 9 AZR 125/16 - Rn. 10, NJW 2017).

  • BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13

    Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür

    Auszug aus LAG Hessen, 03.11.2017 - 10 Sa 424/17
    Eine "unechte" Rückwirkung ("tatbestandliche Rückanknüpfung") ist mit den Grundsätzen grundrechtlichen und rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes nur vereinbar, wenn sie zur Förderung des Gesetzeszwecks geeignet und erforderlich ist und bei einer Gesamtabwägung zwischen dem Gewicht des enttäuschten Vertrauens und dem Gewicht und der Dringlichkeit der die Rechtsänderung rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt bleibt (vgl. BVerfG 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - Rn. 43, ZTR 2016, 170; BVerfG 13. Dezember 2016 - 1 BvR 713/13 - Rn. 15, NJW 2017, 876).

    Ist das Vertrauen des Bürgers auf den Fortbestand einer bestimmten Rechtslage sachlich nicht gerechtfertigt und daher nicht schutzwürdig, ist ein rückwirkender belastender Eingriff ausnahmsweise zulässig (vgl. BVerfG 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - Rn. 44, ZTR 2016, 170; BVerfG 17. Dezember 2013 - 1 BvL 5/08 - Rn. 63, NVwZ 2014, 577) .

    Das Rückwirkungsverbot gilt ferner nicht, wenn das rückwirkend geänderte Recht unklar und verworren oder ein Zustand allgemeiner und erheblicher Rechtsunsicherheit eingetreten war und für eine Vielzahl Betroffener Unklarheit darüber herrschte, was rechtens sei (vgl. BVerfG 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - Rn. 44, ZTR 2016, 170) , wenn also die Rechtslage unklar und verworren oder lückenhaft war oder in eine Maße systemwidrig und unbillig, dass ernsthafte Zweifel an deren Verfassungsmäßigkeit bestanden ( vgl. BVerfG 23. März 1971 - 2 BvL 2/66 u.a. - BVerfGE 30, 367, 388) .

    Ein schutzwürdiges Vertrauen der normunterworfenen Arbeitgeber bestand nicht, weshalb auch eine Rückwirkung zulässig ist (i.E. ebenso LAG Berlin-Brandenburg 16. Juni 2017 - 3 Sa 1831/16 - Juris; Ulber, NZA 2017, 1104, 1105; Bader JurisPR-ArbR 31/2017 Anm. 2; Engels, NZA 2017, 680, 684; Klein AuR 2017, 48, 52; Biedermann BB 2017, 1333, 1338; Berndt DStR 2017, 1166; vgl. auch BVerfG 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - Rn. 52, ZTR 2016, 170 für fehlendes schutzwürdiges Vertrauen in den Fortbestand einer besoldungsrechtlichen Vorschrift) .

  • LAG Hessen, 02.06.2017 - 10 Sa 907/16

    Das am 25. Mai 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Sicherung der

    Auszug aus LAG Hessen, 03.11.2017 - 10 Sa 424/17
    Weiter geht die Kammer in erster Linie davon aus, dass der Kläger bei der dann vorliegenden alternativen Klagehäufung keine Reihenfolge vorgeben muss und dass das Gericht vielmehr frei darin ist zu entscheiden, auf welche Rechtsgrundlage die begehrte Rechtsfolge einfacher gestützt werden kann (so auch ohne weitere Vertiefung in der Entscheidung Hess LAG 2. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 - NZA-RR 2017, 485 [BAG 22.02.2017 - 5 AZR 552/14] ) .

    Eine Vorlage an das BVerfG nach Art. 100 GG scheidet aus vor (hierzu näher Hess. LAG 2. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 - NZA-RR 2017, 485 [BAG 22.02.2017 - 5 AZR 552/14] ; Revision eingelegt unter 10 AZR 318/17) .

    Es liegt auch weder ein Verstoß gegen Art. 9 Abs. 3 GG noch gegen Art. 12 oder Art. 14 GG vor (näher Hess. LAG 2. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 - Rn. 167 ff., NZA-RR 2017, 485 [BAG 22.02.2017 - 5 AZR 552/14] ) .

    § 213 BGB ist auf die tarifliche Ausschluss jedenfalls entsprechend anwendbar (näher Hess. LAG 2. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 - Rn. 205 ff., NZA-RR 2017, 485 [BAG 22.02.2017 - 5 AZR 552/14] ) .

  • BAG, 22.02.2017 - 5 AZR 552/14

    Leiharbeitnehmer - Branchenzuschlag

    Auszug aus LAG Hessen, 03.11.2017 - 10 Sa 424/17
    Weiter geht die Kammer in erster Linie davon aus, dass der Kläger bei der dann vorliegenden alternativen Klagehäufung keine Reihenfolge vorgeben muss und dass das Gericht vielmehr frei darin ist zu entscheiden, auf welche Rechtsgrundlage die begehrte Rechtsfolge einfacher gestützt werden kann (so auch ohne weitere Vertiefung in der Entscheidung Hess LAG 2. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 - NZA-RR 2017, 485 [BAG 22.02.2017 - 5 AZR 552/14] ) .

    Eine Vorlage an das BVerfG nach Art. 100 GG scheidet aus vor (hierzu näher Hess. LAG 2. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 - NZA-RR 2017, 485 [BAG 22.02.2017 - 5 AZR 552/14] ; Revision eingelegt unter 10 AZR 318/17) .

    Es liegt auch weder ein Verstoß gegen Art. 9 Abs. 3 GG noch gegen Art. 12 oder Art. 14 GG vor (näher Hess. LAG 2. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 - Rn. 167 ff., NZA-RR 2017, 485 [BAG 22.02.2017 - 5 AZR 552/14] ) .

    § 213 BGB ist auf die tarifliche Ausschluss jedenfalls entsprechend anwendbar (näher Hess. LAG 2. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 - Rn. 205 ff., NZA-RR 2017, 485 [BAG 22.02.2017 - 5 AZR 552/14] ) .

  • BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 665/05

    Spezialitätsgrundsatz im Nachwirkungszeitraum

    Auszug aus LAG Hessen, 03.11.2017 - 10 Sa 424/17
    Dies gilt gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 TischlMstrV auch für die Ausführung von Innenausbauarbeiten aus Holz-, Holzwerk- und Kunststoffen (vgl. BAG 15. November 2006 - 10 AZR 665/05 - Rn. 15, NZA 2007, 448) .

    Die Begriffe Schreiner- und Tischlerhandwerk werden synonym verwendet (vgl. BAG 15. November 2006 - 10 AZR 665/05 - Rn. 15, NZA 2007, 448) .

    Für die Ausnahme aus dem betrieblichen Geltungsbereich des VTV kam es ursprünglich darauf an, ob neben den "Sowohl-als-auch-Tätigkeiten" in nicht unerheblichem Umfang, mindestens zu 20 % der betrieblichen Gesamtarbeitszeit, Arbeiten ausgeführt werden, die ausschließlich dem vom betrieblichen Geltungsbereich ausgenommenen Gewerk als typisch zuzuordnen sind, oder ob diese Arbeiten in nicht unerheblichem Umfang, ebenfalls mindestens zu 20 % der betrieblichen Gesamtarbeitszeit, von gelernten Arbeitnehmern dieses Gewerkes ausgeführt werden, oder ob eine entsprechende Aufsicht durch einen Fachmann oder mehrere Fachleute dieses Gewerkes unmittelbar am Arbeitsplatz besteht (vgl. BAG 15. November 2006 - 10 AZR 665/05 - Rn. 16, NZA 2007, 448; BAG 14. Dezember 2005 - 10 AZR 321/05 - Rn. 15, NZA 2006, 332) .

  • LAG Hessen, 27.01.2017 - 10 Sa 1747/14

    Auch ein für allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertrag wirkt nach § 4 Abs. 5

    Auszug aus LAG Hessen, 03.11.2017 - 10 Sa 424/17
    Diese Rechtsauffassung widerspreche auch der im Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts geäußerten Auffassung in 10 Sa 1747/14.

    Dies ist in der Entscheidung vom 27. Januar 2017 näher dargelegt worden, zur Vermeidung von Wiederholungen wird darauf Bezug genommen (vgl. Hess. LAG 27. Januar 2017 - 10 Sa 1747/14 - Rn. 51 ff., Juris) .

    Da es nach § 4 Abs. 2 TVG auf die Tarifunterworfenheit (nur) des Arbeitgebers ankommt, ist entscheidend, ob es den Arbeitgeber bei der Geltung des VTV auf Grundlage der AVE 2006 bereits gegeben hat und dieser damals unter den betrieblichen Geltungsbereich des VTV gefallen ist (vgl. Hess. LAG 27. Januar 2017 - 10 Sa 1747/14 - Rn. 74., Juris) .

  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 48/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

  • BGH, 03.03.2016 - IX ZB 33/14

    Ausnahme von der Restschuldbefreiung: Verjährungseinwand des Schuldners gegenüber

  • BVerfG, 07.10.2015 - 2 BvR 568/15

    Verfassungsbeschwerden gegen das Sächsische Besoldungsgesetz ohne Erfolg

  • BAG, 10.09.2014 - 10 AZR 958/13

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung - Aussetzung

  • BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 842/12

    Baugewerbe - Betrieblicher Geltungsbereich - Gussasphaltkocher

  • BVerfG, 07.05.1969 - 2 BvL 15/67

    lex Rheinstahl

  • BAG, 18.05.2011 - 10 AZR 190/10

    Beitragspflicht, Sozialkassen des Baugewerbes, Mischbetrieb, Darlegungslast

  • BVerfG, 12.06.1986 - 2 BvL 5/80
  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 31.85

    Rückwirkende Inkraftsetzung eines ungültigen Bebauungsplans nach Fehlerbehebung;

  • BAG, 25.10.1994 - 9 AZR 66/91

    Vorruhestandserstattung nach Ausscheiden aus dem tariflichen Geltungsbereich

  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 3140/06

    Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Umlagebeträgen für die staatliche Aufsicht

  • BAG, 10.02.2005 - 6 AZR 183/04

    Unzulässige Berufung - Klageänderung

  • BAG, 16.12.2004 - 6 AZR 127/04

    Berufsausbildung - Kündigung während der Probezeit

  • BGH, 06.05.1999 - IX ZR 250/98

    Klagebegründung mit neuem Lebenssachverhalt in der Berufungsinstanz

  • BVerwG, 03.07.2003 - 2 C 36.02

    Alimentation; Beihilfe; Beihilfestandard; Eigenbeteiligung; Eigenvorsorge;

  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Rechtsbeistand

  • BGH, 11.10.2000 - VIII ZR 321/99

    Beschwer des Berufungsklägers bei hilfsweiser Weiterverfolgung des (abgewiesenen)

  • BAG, 11.07.2013 - 2 AZR 241/12

    Auflösungsantrag des Arbeitnehmers

  • BAG, 26.06.2013 - 5 AZR 428/12

    Arbeitszeitkonto - Kürzung von Zeitguthaben

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.06.2017 - 3 Sa 1831/16

    Sozialkassenbeitrag - Zeitraum 2012 bis 2014 - Baugewerbe

  • BVerfG, 13.12.2016 - 1 BvR 713/13

    Verfassungsbeschwerde gegen die Änderung der gesetzlichen Bewertung von in der

  • LAG Hessen, 17.04.2015 - 10 Sa 1281/14

    Der ULAK als gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien ist wirksam die

  • BAG, 17.02.2016 - 10 AZR 600/14

    Zulässigkeit der Revision - Aussetzung nach § 98 Abs. 6 ArbGG

  • EGMR, 02.06.2016 - 23646/09

    Keine Verletzung von Art. 11 EMRK (Recht auf Versammlungsfreiheit)

  • BAG, 23.02.2016 - 1 ABR 5/14

    Obligatorisches innerbetriebliches Schlichtungsverfahren - zulässige

  • BVerfG, 12.11.2015 - 1 BvR 2961/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die rückwirkende Festsetzung von

  • BAG, 19.11.2014 - 10 AZR 787/13

    Selbständige Betriebsabteilung iSd. § 1 Abs. 2 Abschn. VI Unterabs. 1 Satz 3 VTV

  • BGH, 01.04.2014 - XI ZR 276/13

    Bürgschaftsübernahme für einen Kontokorrentkredit: Prüfung der Sittenwidrigkeit

  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz

  • BAG, 15.01.2014 - 10 AZR 669/13

    Bautenschutzarbeiten - Inspektion von Kabelschächten

  • BGH, 25.04.2013 - IX ZR 62/12

    Insolvenzrecht: Wirksamkeit einer Vorausverfügung des Vermieters nach Ende des

  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 2/66

    Bundesentschädigungsgesetz

  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

  • BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 247/96

    Herauswachsen aus dem Geltungsbereich eines Tarifvertrages

  • BAG, 14.12.2011 - 10 AZR 720/10

    Beitragspflicht - Sozialkassen des Baugewerbes - bauliche Leistung -

  • BGH, 13.09.2012 - I ZR 230/11

    Biomineralwasser

  • LAG Hessen, 07.06.2011 - 12 Sa 1340/10

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - Abbrucharbeiten -

  • BAG, 15.06.2011 - 10 AZR 861/09

    Sozialkassenverfahren - bauliche Leistung - Erstellen von Lüftungs- und

  • BGH, 29.09.2011 - IX ZB 106/11

    Regressklage gegen Rechtsanwalt wegen pflichtwidriger Prozessführung:

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.03.2009 - 18 Sa 650/08
  • BAG, 09.12.2009 - 10 AZR 850/08

    Baugewerbe - Auskunftsansprüche nach dem VTV - unzulässige Rechtsausübung

  • BAG, 27.10.2010 - 10 AZR 351/09

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - PCB-Sanierung als bauliche Leistung i. S.

  • BAG, 21.10.2009 - 10 AZR 73/09

    Baugewerbe - Gewerbe "Installateur und Heizungsbauer

  • BAG, 11.06.1975 - 4 AZR 395/74

    Tarifautonomie: Auslegung der Satzung des Bundesinnungsverbandes -

  • BVerfG, 10.09.1991 - 1 BvR 561/89

    Tarifverträge: Allgemeinverbindlicherklärung - Verstoß gegen die negative

  • BAG, 23.11.1988 - 4 AZR 419/88

    Entrichtung von Beiträgen an die Einzugsstelle für die Beiträge zu den

  • BVerwG, 15.04.1983 - 8 C 170.81

    Rechtmäßigkeit einer Beitragssatzerhöhung bei rückwirkender Ersetzung einer wegen

  • LAG Hessen, 04.06.2007 - 16 Sa 1444/05

    Allgemeinverbindlicherklärung, Bautarifvertrag

  • BAG, 14.12.2005 - 10 AZR 321/05

    Holztreppenbauarbeiten als bauliche Leistung

  • BGH, 04.07.1997 - V ZR 48/96

    Ausgleichsansprüche wegen Vertiefung eines Grundstücks; Begriff der alternativen

  • BAG, 09.11.1999 - 3 AZR 690/98

    Baugewerbliche Altersversorgung nach Branchenwechsel

  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 2/91

    Montan Mitbestimmung

  • BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 405/00

    Erstreckung der tariflichen Vorschriften über die Urlaubskasse des Baugewerbes

  • BVerfG, 15.07.1980 - 1 BvR 24/74

    Allgemeinverbindlicherklärung II

  • BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden betreffend die gesetzliche Anpassung in der DDR

  • BGH, 20.04.1990 - V ZR 282/88

    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch für Bodenverseuchung durch herabfallendes

  • LAG Hessen, 02.07.2014 - 18 Sa 619/13

    Überprüfung AVE

  • LAG Hessen, 12.08.2016 - 10 Sa 188/16

    Stellt ein Betrieb Treppen aus Metall in eigener Werkstatt nach individuellem

  • BVerfG, 11.07.2017 - 1 BvR 1571/15

    Das Tarifeinheitsgesetz ist weitgehend mit dem Grundgesetz vereinbar

  • BAG, 27.03.2019 - 10 AZR 318/17

    Beitragspflichten zu der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft -

  • BAG, 20.09.2017 - 6 AZR 474/16

    Theaterbetriebszulage für einen Betriebstechniker

  • BAG, 25.01.2017 - 4 AZR 517/15

    Bestimmtheit eines Feststellungsantrags - Anwendbarkeit von Tarifverträgen des

  • BAG, 25.01.2017 - 10 ABR 34/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

  • BAG, 16.11.2016 - 4 AZR 697/14

    OT-Mitgliedschaft - Anforderung an die Verbandssatzung - Auslegung der

  • BAG, 23.10.2013 - 4 AZR 321/12

    Eingruppierung eines Laboringenieurs

  • BGH, 04.07.2014 - V ZR 298/13

    Zahlungsklage eines Wohnungseigentümers gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft:

  • BAG, 10.03.2015 - 3 AZR 36/14

    Berechnung eines Versorgungszuschusses - Versorgung nach beamtenrechtlichen

  • BAG, 10.09.2014 - 10 AZR 959/13

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung - Aussetzung

  • BGH, 28.01.2014 - XI ZR 424/12

    Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sparkassen: Inhaltskontrolle für eine

  • BGH, 16.07.2010 - V ZR 217/09

    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch: Auf dem Nachbargrundstück für den

  • BAG, 20.11.2018 - 10 AZR 121/18

    SokaSiG aus Sicht des Zehnten Senats verfassungsgemäß

    Der Senat rückt von seiner geäußerten gegenteiligen Auffassung ab (vgl. zu ihr Hessisches LAG 3. November 2017 - 10 Sa 424/17 - zu Beginn der Gründe, das den Hinweisbeschluss des Senats vom 12. April 2017 in der Sache - 10 AZR 635/15 - zitiert) .

    Nach diesen Maßgaben werden die hier in Rede stehenden, zusammentreffenden Ansprüche von demselben den Streitgegenstand umgrenzenden Lebenssachverhalt erfasst (ebenso Hessisches LAG 8. Februar 2018 - 9 Sa 740/16 - zu B I 1 b der Gründe; 12. September 2017 - 12 Sa 92/14 - zu III 1 a der Gründe; LAG Berlin-Brandenburg 16. November 2017 - 14 Sa 989/17 - zu B III 2 b der Gründe; 22. September 2017 - 22 Sa 1701/16 - zu 2.1.1.2.3 der Gründe; 21. September 2017 - 21 Sa 1694/16 - zu II 1 b der Gründe; vgl. auch Klocke AuR 2018, 230, 231; aA Hessisches LAG 3. November 2017 - 10 Sa 424/17 - zu A I 2 der Gründe; wohl auch Bader jurisPR-ArbR 9/2018 Anm. 8 zu E) .

    bb) Die zusammentreffenden Ansprüche sind auch nicht strukturell grundlegend verschieden ausgestaltet (aA Hessisches LAG 3. November 2017 - 10 Sa 424/17 - zu A I 2 b der Gründe) .

    aa) Auch wenn es sich bei dem SokaSiG um ein rückwirkendes "Rettungsgesetz" handelte, auf das sich der Kläger im Zeitpunkt der Klageerhebung noch nicht berufen konnte, rechtfertigt das keine "wertende Betrachtung", die zu der Annahme zweier Streitgegenstände zwingt (aA Hessisches LAG 3. November 2017 - 10 Sa 424/17 - zu A I 2 b der Gründe) .

  • LAG Hessen, 11.05.2018 - 10 Sa 316/17

    Das SokaSiG ist wirksam und verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Beruft

    Denn es liegt insoweit eine Änderung des Streitgegenstands vor (vgl. näher Hess. LAG 3. November 2017 - 10 Sa 424/17 - Rn. 30 ff, Juris, n.rkr.; Hess. LAG 9. November 2017 - 10 Sa 505/17 - n.rkr.; a.A. LAG Berlin-Brandenburg 21. September 2017 - 21 Sa 1694/16 - Juris) .

    Damit würde gerade der laufende Einzug der Beiträge auch bei anhängigen Verfahren nicht sichergestellt werden (vgl. näher Hess. LAG 3. November 2017 - 10 Sa 424/17 - Juris, n.rkr.).

    Die Rechtsprechung des BGH kann nach Ansicht der Kammer deshalb nicht auf den vorliegenden Sachverhalt übertragen werden, weil sie zu einem für den Kläger im Ergebnis kaum zumutbaren Formalismus führen würde (vgl. näher Hess. LAG 3. November 2017 - 10 Sa 424/17 - Rn. 47 ff, Juris, n.rkr . ).

    Dies ist ebenfalls näher in der Entscheidung vom 3. November 2017 (vgl. Hess. LAG 3. November 2017 - 10 Sa 424/17 - Rn. 62 ff., Juris, n.rkr.) , ausgeführt, worden, hierauf wird zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen.

  • LAG Hessen, 02.02.2018 - 10 Sa 496/17

    Die Herstellung und anschließende Montage von Treppen und Geländern aus Metall

    Denn es liegt insoweit eine Änderung des Streitgegenstands vor (vgl. näher Hess. LAG 3. November 2017 - 10 Sa 424/17 - Rn. 26 ff., n.rkr., Juris; Hess. LAG 9. November 2017 - 10 Sa 505/17 - n.rkr.; a.A. LAG Berlin-Brandenburg 21. September 2017 - 21 Sa 1694/16) .

    Damit würde gerade der laufende Einzug der Beiträge auch bei anhängigen Verfahren nicht sichergestellt werden (vgl. näher Hess. LAG 3. November 2017 - 10 Sa 424/17 - Juris).

    Dies ist ebenfalls näher in der Entscheidung vom 3. November 2017 (vgl. Hess. LAG 3. November 2017 - 10 Sa 424/17 - Rn. 58 ff, Juris) , ausgeführt, worden, hierauf wird zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen.

  • LAG Hessen, 19.01.2018 - 10 Sa 340/17

    Werden in einem Betrieb Fliesen verkauft, gelagert, transportiert und beim Kunden

    Denn es liegt insoweit eine Änderung des Streitgegenstands vor (vgl. näher Hess. LAG 3. November 2017 - 10 Sa 424/17 Juris; Hess. LAG 9. November 2017 - 10 Sa 505/17 - n.rkr.; a.A. LAG Berlin-Brandenburg 21. September 2017 - 21 Sa 1694/16) .

    Damit würde gerade der laufende Einzug der Beiträge auch bei anhängigen Verfahren nicht sichergestellt werden ( vgl. näher Hess. LAG 3. November 2017 - 10 Sa 424/17 - Juris) .

    Dies ist ebenfalls näher in der Entscheidung vom 3. November 2017 (vgl. Hess. LAG 3. November 2017 - 10 Sa 424/17 - Juris) , ausgeführt, worden, hierauf wird zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen.

  • LAG Hessen, 26.01.2018 - 10 Sa 819/17

    Der Begriff der Bohrarbeiten i.S.d. § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 6 VTV ist weit zu

    Denn es liegt insoweit eine Änderung des Streitgegenstands vor (vgl. näher Hess. LAG 3. November 2017 - 10 Sa 424/17 - Rn. 26 ff., nrkr., Juris; Hess. LAG 9. November 2017 - 10 Sa 505/17 - n.rkr.; a.A. LAG Berlin-Brandenburg 21. September 2017 - 21 Sa 1694/16) .

    Damit würde gerade der laufende Einzug der Beiträge auch bei anhängigen Verfahren nicht sichergestellt werden ( vgl. näher Hess. LAG 3. November 2017 - 10 Sa 424/17 - Rn. 37 ff., Juris.).

    Dies ist ebenfalls näher in der Entscheidung vom 3. November 2017 (vgl. Hess. LAG 3. November 2017 - 10 Sa 424/17 - Rn. 56 ff. , Juris.) , ausgeführt, worden, hierauf wird zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen.

  • LAG Hessen, 09.03.2018 - 10 Sa 1236/17

    1. Für die Abgrenzung bei "Sowohl-als-auch-Tätigkeiten" nach § 1 Abs. 2 Abschn.

    Die Frage der Beschwer, wenn sich der Kläger in der Berufungsinstanz auf einen neuen Streitgegenstand stützt, stellt sich im vorliegenden Fall nicht (vgl. näher Hess. LAG 3. November 2017 - 10 Sa 424/17 - n.rkr, Juris) .

    Denn es liegt insoweit eine Änderung des Streitgegenstands vor (vgl. näher Hess. LAG 3. November 2017 - 10 Sa 424/17 - n.rkr.; Hess. LAG 9. November 2017 - 10 Sa 505/17 - n.rkr.; a.A. LAG Berlin-Brandenburg 21. September 2017 - 21 Sa 1694/16) .

  • LAG Hessen, 23.03.2018 - 10 Sa 116/17

    War es dem Kläger und Berufungsbeklagten nicht möglich, innerhalb der laufenden

    Dies ist mit Urteil vom 3. November 2017 (10 Sa 424/17 - Rn. 27 ff., Juris; a.A. Hess. LAG 7. November 2017 - 12 Sa 120/14 - Juris) ausführlich begründet worden; hierauf wird zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen.

    Dadurch wird gewissermaßen eine Reihenfolge kraft Gesetzes vorgegeben (vgl. Hess. LAG 3. November 2017 - 10 Sa 424/17 - Rn. 52, Juris) .

  • LAG Hessen, 23.03.2018 - 10 Sa 1048/16

    Beruft sich der Kläger in der Rechtsmittelinstanz auf das SokaSiG, liegt eine

    Denn es liegt insoweit eine Änderung des Streitgegenstands vor (vgl. näher Hess. LAG 3. November 2017 - 10 Sa 424/17 - Juris, n.rkr.; Hess. LAG 9. November 2017 - 10 Sa 505/17 - n.rkr.; a.A. LAG Berlin-Brandenburg 21. September 2017 - 21 Sa 1694/16 - Juris, n.rk.) .

    Damit würde gerade der laufende Einzug der Beiträge auch bei anhängigen Verfahren nicht sichergestellt werden (vgl. näher Hess. LAG 3. November 2017 - 10 Sa 424/17 - Juris, n.rkr.).

  • LAG Hessen, 23.03.2018 - 10 Sa 1534/17

    War es dem Kläger und Berufungsbeklagten nicht möglich, innerhalb der laufenden

    Dies ist mit Urteil vom 3. November 2017 (10 Sa 424/17 - Rn. 27 ff., Juris, n.rkr.; a.A. Hess. LAG 7. November 2017 - 12 Sa 120/14 - Juris, n. rkr.) ausführlich begründet worden; hierauf wird zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen.

    Dadurch wird gewissermaßen eine Reihenfolge kraft Gesetzes vorgegeben (vgl. Hess. LAG 3. November 2017 - 10 Sa 424/17 - Rn. 52, Juris) .

  • LAG Hessen, 23.03.2018 - 10 Sa 904/17

    Rechtmäßige Anspruchnahme des Bürgen nach § 14 AEntG

    Denn es liegt insoweit eine Änderung des Streitgegenstands vor (vgl. näher Hess. LAG 3. November 2017 - 10 Sa 424/17 - Juris, n.rkr.; Hess. LAG 9. November 2017 - 10 Sa 505/17 - n.rkr.; a.A. LAG Berlin-Brandenburg 21. September 2017 - 21 Sa 1694/16 - Juris, n.rk.) .

    Damit würde gerade der laufende Einzug der Beiträge auch bei anhängigen Verfahren nicht sichergestellt werden (vgl. näher Hess. LAG 3. November 2017 - 10 Sa 424/17 - Juris, n.rkr.).

  • LAG Hessen, 12.10.2018 - 10 Sa 765/18

    Das SokaSiG ist trotz der darin enthaltenen echten Rückwirkung nicht zu

  • LAG Hessen, 04.05.2018 - 10 Sa 1659/17

    1. Arbeiten an Schiffen fallen nach traditionellem Verständnis der beteiligten

  • LAG Hessen, 20.07.2018 - 10 Sa 1545/17

    § 7 SokaSiG, §§ 15, 18 VTV-Bau

  • LAG Hessen, 31.08.2018 - 10 Sa 443/18

    Die in dem SokaSiG II enthaltene Rückwirkung ist zulässig (Anschluss an Hess. LAG

  • LAG Hessen, 12.10.2018 - 10 Sa 760/18

    Das SokaSiG ist trotz der darin enthaltenen echten Rückwirkung nicht zu

  • LAG Hessen, 09.03.2018 - 10 Sa 1411/17

    1. Das am 8. September 2017 in Kraft getretene SokaSiG II ist in Bezug auf den

  • LAG Hessen, 12.10.2018 - 10 Sa 761/18

    Das SokaSiG ist trotz der darin enthaltenen echten Rückwirkung nicht zu

  • LAG Hessen, 15.12.2017 - 10 Sa 361/17

    1. Besteht bei einem Betrieb der Wasser- und Brandschadenssanierung die

  • LAG Hessen, 17.08.2018 - 10 Sa 180/18

    Das SokaSiG ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Der Bundesrat war

  • LAG Hessen, 12.10.2018 - 10 Sa 758/18

    Das SokaSiG ist trotz der darin enthaltenen echten Rückwirkung nicht zu

  • LAG Hessen, 10.08.2018 - 10 Sa 51/18

    Eine Aussetzung gemäß § 148 ZPO kommt grundsätzlich nicht in Betracht, wenn bei

  • LAG Hessen, 29.03.2019 - 10 Sa 420/17

    Hinreichend bestimmte Forderung im Mahnantrag gem. § 690 Abs. 1 Nr. 3 ZPO ;

  • LAG Hessen, 29.03.2019 - 10 Sa 1700/17
  • LAG Hessen, 02.03.2018 - 10 Sa 1248/17

    Das Aufstellen von Freiflächensolaranlagen fällt grundsätzlich unter § 1 Abs. 2

  • LAG Hessen, 12.10.2018 - 10 Sa 1539/17
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