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LAG Rheinland-Pfalz, 24.08.2005 - 10 Sa 475/05 |
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LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24. August 2005 - 10 Sa 475/05 (https://dejure.org/2005,11561)
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch ein Telefax; Anforderungen an die Einhaltung der gesetzlichen Schriftform; Voraussetzungen einer Verwirkung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 125 § 623
Formnichtige Kündigung bei eigenhändiger Unterzeichnung der per Telefax übersandten Kündigung - keine treuwidrige Berufung auf Formmangel durch Unterzeichnung des Telekopie - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 15.04.2005 - 2 Ca 2274/04
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.08.2005 - 10 Sa 475/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 10.01.1956 - 3 AZR 245/54
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.08.2005 - 10 Sa 475/05
Allein der Zeitablauf und die Untätigkeit der Klägerin sind diesbezüglich nicht ausreichend (BAG, AP Nr. 1 zu § 242 BGB Prozessverwirkung; AP Nr. 3 zu § 242 BGB Verwirkung, AP Nr. 5 zu § 242 BGB Prozessverwirkung). - LAG Rheinland-Pfalz, 21.01.2004 - 10 Sa 475/03
Kündigung und Schriftform
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.08.2005 - 10 Sa 475/05
Die prozessrechtliche Rechtssprechung zur Wahrung von Rechtsmittel - und Rechtsmittelbegründungen durch Telefax kann wegen ihrer unterschiedlichen Zielrichtung nicht auf materiellrechtlich angeordnete Schriftformerfordernisse übertragen werden (LAG Rheinland - Pfalz, Urteil vom 21.01.2004, AZ: 10 Sa 475/03, LAGReport 2005 43 ff. m. w. N.).