Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 10.02.2011 - 10 Sa 495/10 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 4a S 2 EntgFG, § 4a S 1 EntgFG, § 307 Abs 1 S 2 BGB, § 307 Abs 2 Nr 1 BGB
Übertarifliche Sonderzuwendung - Freiwilligkeitsvorbehalt - Kürzung bei Arbeitsunfähigkeit - IWW
ArbGG § 64 Abs. 6 BGB § 242 BGB § 307 BGB § 611 EntgFG § 4a ZPO § 263 ZPO § 533
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufhebung betrieblicher Übung durch einvernehmliche Vertragsänderung; Versagung übertariflicher Sonderzahlung bei ausdrücklichem Freiwilligkeitsvorbehalt; unbegründete Klage auf Zahlungübertariflichen Sonderzuwendung und Fortzahlung im Krankheitsfall
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aufhebung betrieblicher Übung durch einvernehmliche Vertragsänderung; Versagung übertariflicher Sonderzahlung bei ausdrücklichem Freiwilligkeitsvorbehalt; unbegründete Klage auf Zahlung übertariflichen Sonderzuwendung und Fortzahlung im Krankheitsfall
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- lto.de (Kurzinformation)
Kein Weihnachtsgeld für Dauerkranke
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Kranke Arbeitnehmer und der Anspruch auf das Weihnachtsgeld
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Kein Weihnachtsgeld: Freiwillig gezahlte Weihnachtsgratifikation kann erkrankten Arbeitnehmern gekürzt werden - Zum Freiwilligkeitsvorbehalt und der Kürzung von Weihnachtsgeld bei Krankheit
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz - 29.7.2010
- ArbG Koblenz, 29.07.2010 - 3 Ca 198/10
- LAG Rheinland-Pfalz, 10.02.2011 - 10 Sa 495/10
- BAG, 06.05.2011 - 10 AZN 464/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 30.07.2008 - 10 AZR 606/07
Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlungen
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.02.2011 - 10 Sa 495/10
Die Vereinbarung sei nicht nach § 307 BGB unwirksam (BAG Urteil vom 30.07.2008 - 10 AZR 606/07).Nach der bereits vom Arbeitsgericht zitierten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der auch die Berufungskammer folgt, ist ein Arbeitgeber auf Grund eines klaren und verständlichen Freiwilligkeitsvorbehalts, der einen Rechtsanspruch auf die Sonderzahlung eindeutig ausschließt, grundsätzlich in seiner Entscheidung frei, ob und unter welchen Voraussetzungen er eine zusätzliche Leistung gewährt (BAG Urteil vom 18.03.2009 - 10 AZR 289/08 - NZA 2009, 535 und Urteil vom 30.07.2008 - 10 AZR 606/07 - NZA 2008, 1173, jeweils mit zahlreichen Nachweisen).
- BGH, 27.09.2006 - VIII ZR 19/04
Sachdienlichkeit einer Klageänderung im Berufungsverfahren
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.02.2011 - 10 Sa 495/10
Entgegen der in der mündlichen Verhandlung vor der Berufungskammer geäußerten Ansicht der Klägerin ist die nachträgliche (Eventual-)klagehäufung (§ 260 ZPO) wie eine Klageänderung im Sinne der §§ 263, 533 ZPO zu behandeln (BAG Urteil vom 21.04.2009 - 3 AZR 285/07 - ZTR 2009, 657; BGH Urteil vom 27.09.2006 - VIII ZR 19/04 - NJW 2007, 2414). - BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 285/07
Betriebsrente - Verweisung auf Beamtenversorgungsrecht
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.02.2011 - 10 Sa 495/10
Entgegen der in der mündlichen Verhandlung vor der Berufungskammer geäußerten Ansicht der Klägerin ist die nachträgliche (Eventual-)klagehäufung (§ 260 ZPO) wie eine Klageänderung im Sinne der §§ 263, 533 ZPO zu behandeln (BAG Urteil vom 21.04.2009 - 3 AZR 285/07 - ZTR 2009, 657; BGH Urteil vom 27.09.2006 - VIII ZR 19/04 - NJW 2007, 2414).
- BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 733/00
Klageänderung - leitender Angestellter - Leiter der Revisionsabteilung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.02.2011 - 10 Sa 495/10
Die Sachdienlichkeit ist regelmäßig zu verneinen, wenn in der Berufungsinstanz ein völlig neuer Streitstoff in den Rechtsstreit eingeführt wird, bei dessen Beurteilung das Ergebnis der bisherigen Prozessführung nicht verwertet werden kann (BAG Urteil vom 06.12.2001 - 2 AZR 733/00 - AP Nr. 3 zu § 263 ZPO; m. w. N.). - BAG, 07.08.2002 - 10 AZR 586/01
Mandantenübernahmeklausel
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.02.2011 - 10 Sa 495/10
Erfolgt die Zahlung mit einer § 4 a Satz 2 EntgFG entsprechenden Differenzierung unter Freiwilligkeitsvorbehalt, können die Arbeitnehmer allenfalls hoffen, nicht aber darauf vertrauen, dass auch künftig wieder entsprechende Sonderzahlungen erfolgen werden (so ausdrücklich: BAG Urteil vom 07.08.2002 - 10 AZR 709/01 - NZA 2002, 1282). - BAG, 18.03.2009 - 10 AZR 289/08
Jahressonderzahlung - Freiwilligkeitsvorbehalt - betriebliche Übung - …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.02.2011 - 10 Sa 495/10
Nach der bereits vom Arbeitsgericht zitierten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der auch die Berufungskammer folgt, ist ein Arbeitgeber auf Grund eines klaren und verständlichen Freiwilligkeitsvorbehalts, der einen Rechtsanspruch auf die Sonderzahlung eindeutig ausschließt, grundsätzlich in seiner Entscheidung frei, ob und unter welchen Voraussetzungen er eine zusätzliche Leistung gewährt (BAG Urteil vom 18.03.2009 - 10 AZR 289/08 - NZA 2009, 535 und Urteil vom 30.07.2008 - 10 AZR 606/07 - NZA 2008, 1173, jeweils mit zahlreichen Nachweisen). - BAG, 07.08.2002 - 10 AZR 709/01
Weihnachtszuwendung - Wegfall bei Fehlzeiten
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.02.2011 - 10 Sa 495/10
Erfolgt die Zahlung mit einer § 4 a Satz 2 EntgFG entsprechenden Differenzierung unter Freiwilligkeitsvorbehalt, können die Arbeitnehmer allenfalls hoffen, nicht aber darauf vertrauen, dass auch künftig wieder entsprechende Sonderzahlungen erfolgen werden (so ausdrücklich: BAG Urteil vom 07.08.2002 - 10 AZR 709/01 - NZA 2002, 1282).