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   LAG Berlin-Brandenburg, 17.08.2009 - 10 Sa 506/09   

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LAG Berlin-Brandenburg, 17.08.2009 - 10 Sa 506/09 (https://dejure.org/2009,4720)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17.08.2009 - 10 Sa 506/09 (https://dejure.org/2009,4720)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17. August 2009 - 10 Sa 506/09 (https://dejure.org/2009,4720)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unwirksamkeit außerordentlicher Kündigung wegen Alkoholabhängigkeit; Prognose bei Rückfall

  • Wolters Kluwer

    Unwirksame außerordentliche Kündigung wegen Alkoholabhängigkeit; Prognose bei Rückfall

  • RA Kotz

    Alkoholismus -personenbedingte Kündigung

  • hensche.de

    Kündigung: Personenbedingt, Alkohol

  • Judicialis

    BGB § 626; ; KSchG § 1

  • Judicialis

    BGB § 626; ; KSchG § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame außerordentliche Kündigung wegen Alkoholabhängigkeit; Prognose bei Rückfall

  • rechtsportal.de

    Unwirksamkeit außerordentlicher Kündigung wegen Alkoholabhängigkeit; Prognose bei Rückfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Alkoholismus - Personenbedingte Kündigung ist maßgeblich

Besprechungen u.ä. (2)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigung bei Alkoholismus: Erster Rückfall für negative Prognose ausreichend?

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Kündigung bei Rückfall eines Alkoholikers

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 09.04.1987 - 2 AZR 210/86

    Ordentliche Kündigung wegen Trunksucht

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.08.2009 - 10 Sa 506/09
    Dazu kommt die Unfähigkeit zur Abstinenz; der Alkoholiker kann auf Alkohol nicht mehr verzichten (BAG, Urteil vom 9. April 1987 - 2 AZR 210/86).

    Eine von ihm nach Ausspruch der Kündigung durchgeführte Therapie und ihr Ergebnis können daher normalerweise nicht zur Korrektur der Prognose herangezogen werden (ausführlich dazu BAG, Urteil vom 9. April 1987 - 2 AZR 210/86).

  • BAG, 16.09.1999 - 2 AZR 123/99

    Außerordentliche Kündigung wegen Alkoholismus

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.08.2009 - 10 Sa 506/09
    Dieses entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG, Urteil vom 16. September 1999 - 2 AZR 123/99, BAG, Urteil vom 9. Juli 1998 - 2 AZR 201/98, BAG, Urteil vom 13. Dezember 1990 - 2 AZR 336/90, jeweils mit weiteren Nachweisen), der sich auch die Berufungskammer anschließt.

    Die negative Gesundheitsprognose kann nämlich in der Regel erst dann gestellt werden, wenn der Arbeitnehmer entweder zur Therapie nicht bereit oder trotz vorausgegangener Therapie rückfällig geworden ist (BAG, Urteil vom 16. September 1999 - 2 AZR 123/99).

  • BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 649/94

    Verhaltensbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.08.2009 - 10 Sa 506/09
    Aber ein absolutes Alkoholverbot kann dieser Unfallverhütungsvorschrift nicht entnommen werden (vgl. dazu auch BAG, Urteil vom 26. Januar 1995 - 2 AZR 649/94).
  • LAG Hamm, 04.09.2001 - 11 Sa 1918/00

    Rechtfertigung einer ordentlichen Kündigung wegen Alkoholerkrankung mit Rückfall

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.08.2009 - 10 Sa 506/09
    Maßgebend ist stets die Beurteilung im Einzelfall (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 4. September 2001 - 11 Sa 1918/00).
  • BAG, 30.05.2006 - 1 AZR 111/05

    Anrechnung von Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulage

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.08.2009 - 10 Sa 506/09
    Maßgeblich ist, auch unabhängig von der mit der Zustellung der Berufungsbegründung gesetzten Frist die für die Berufungsbeantwortung durch § 66 Abs. 1 Satz 3 ArbGG bestimmte gesetzliche Monatsfrist (BAG, Urteil vom 30. Mai 2006 - 1 AZR 111/05).
  • BAG, 13.12.1990 - 2 AZR 336/90

    Kündigung, die im Zusammenhang mit dieser Alkoholsucht des Arbeitnehmers steht -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.08.2009 - 10 Sa 506/09
    Dieses entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG, Urteil vom 16. September 1999 - 2 AZR 123/99, BAG, Urteil vom 9. Juli 1998 - 2 AZR 201/98, BAG, Urteil vom 13. Dezember 1990 - 2 AZR 336/90, jeweils mit weiteren Nachweisen), der sich auch die Berufungskammer anschließt.
  • BAG, 28.02.1974 - 2 AZR 455/73

    Anforderungen an die Wirksamkeit der Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.08.2009 - 10 Sa 506/09
    Nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (seit BAG, Urteil vom 28. Februar 1974 - 2 AZR 455/73 ist eine Kündigung nach § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG nicht nur dann unwirksam, wenn der Arbeitgeber gekündigt hat, ohne den Betriebsrat zuvor überhaupt beteiligt zu haben, sondern auch dann, wenn der Arbeitgeber seiner Unterrichtungspflicht nach § 102 Abs. 1 BetrVG nicht richtig, insbesondere nicht ausführlich genug nachkommt.
  • BGH, 07.12.2007 - V ZR 210/06

    Frist für eine den Streitgegenstand verändernde Anschlussberufung mit dem Ziel

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.08.2009 - 10 Sa 506/09
    Die Ausschlussfrist nach § 524 Abs. 2 Satz 2 ZPO gilt - soweit der in Satz 3 bestimmte Ausnahmefall nicht vorliegt - für alle Anschlussberufungen, auch wenn sie nicht die Beseitigung einer Beschwer der Berufungsbeklagten durch das erstinstanzliche Urteil, sondern eine Erweiterung oder Änderung der Klage zum Ziel haben (BGH, Urteil vom 7. Dezember 2007 - V ZR 210/06).
  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 639/98

    Krankheitsbedingte Kündigung und Wiedereinstellungsanspruch bei nachträglicher

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.08.2009 - 10 Sa 506/09
    Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit und für die Stellung der bei einer krankheitsbedingten Kündigung zwingend notwendigen Negativprognose, dass der Arbeitnehmer über eine längere Dauer mit deutlich eingeschränkter Leistungsfähigkeit arbeite oder ganz ausfalle, hat der Arbeitgeber, der einem alkoholkranken Arbeitnehmer aus personenbedingten Gründen kündigen will, in der Regel zuvor die Chance zu einer Entziehungskur zu geben (BAG, Urteil vom 17. Juni 1999 - 2 AZR 639/98).
  • BAG, 09.07.1998 - 2 AZR 201/98
    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.08.2009 - 10 Sa 506/09
    Dieses entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG, Urteil vom 16. September 1999 - 2 AZR 123/99, BAG, Urteil vom 9. Juli 1998 - 2 AZR 201/98, BAG, Urteil vom 13. Dezember 1990 - 2 AZR 336/90, jeweils mit weiteren Nachweisen), der sich auch die Berufungskammer anschließt.
  • ArbG Berlin, 27.02.2015 - 28 Ca 16939/14

    Zwischenmenschliche Beziehungen am Arbeitsplatz - Beleidigungen über dienstliches

    dazu etwa LAG Hamm21.9.2007 - 7 Sa 916/07 - (Volltext: "Juris") [Orientierungssatz]: "Einer negativen Zukunftsprognose steht eine im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bestehende Therapiebereitschaft des Arbeitnehmers entgegen"; dass. 4.9.2011 - 11 Sa 1918/00 - LAGE § 1 KSchG Krankheit Nr. 33 [Leitsatz]: "Bei Therapiefähigkeit und Therapiebereitschaft des alkoholerkrankten Arbeitnehmers indiziert ein alkoholbedingter Rückfall nach einer erfolgreichen Entwöhnungskur allein noch nicht die für eine soziale Rechtfertigung einer ordentlichen Kündigung des Arbeitgebers notwendige negative Prognose, bei dem gekündigten Arbeitnehmer sei auch in Zukunft mit alkoholbedingter Arbeitsunfähigkeit oder Leistungseinschränkungen zu rechnen"; Wolfhard Kohte, Anm. LAG Berlin-Brandenburg [17.8.2009 - 10 Sa 506/09] jurisPR-ArbR 15/2011 Anm. 6 [B.]: "Auch wenn Entziehungsmaßnahmen nicht selten scheitern oder erst nach mehrfachem Anlauf erfolgreich sind, kann bei einem Kläger, der zum Kündigungszeitpunkt zu einer ersten Entziehungsmaßnahme bereit ist, regelmäßig keine Negativprognose angenommen werden.

    ... Gerade weil es sich bei einer solchen Abhängigkeit um eine Krankheit handelt, muss die real bestehende Möglichkeit der Entziehungsmaßnahme zunächst ausgeschöpft werden".S. dazu etwa LAG Hamm21.9.2007 - 7 Sa 916/07 - (Volltext: "Juris") [Orientierungssatz]: "Einer negativen Zukunftsprognose steht eine im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bestehende Therapiebereitschaft des Arbeitnehmers entgegen"; dass. 4.9.2011 - 11 Sa 1918/00 - LAGE § 1 KSchG Krankheit Nr. 33 [Leitsatz]: "Bei Therapiefähigkeit und Therapiebereitschaft des alkoholerkrankten Arbeitnehmers indiziert ein alkoholbedingter Rückfall nach einer erfolgreichen Entwöhnungskur allein noch nicht die für eine soziale Rechtfertigung einer ordentlichen Kündigung des Arbeitgebers notwendige negative Prognose, bei dem gekündigten Arbeitnehmer sei auch in Zukunft mit alkoholbedingter Arbeitsunfähigkeit oder Leistungseinschränkungen zu rechnen"; Wolfhard Kohte, Anm. LAG Berlin-Brandenburg [17.8.2009 - 10 Sa 506/09] jurisPR-ArbR 15/2011 Anm. 6 [B.]: "Auch wenn Entziehungsmaßnahmen nicht selten scheitern oder erst nach mehrfachem Anlauf erfolgreich sind, kann bei einem Kläger, der zum Kündigungszeitpunkt zu einer ersten Entziehungsmaßnahme bereit ist, regelmäßig keine Negativprognose angenommen werden.

    167) S. dazu etwa LAG Hamm21.9.2007 - 7 Sa 916/07 - (Volltext: "Juris") [Orientierungssatz]: "Einer negativen Zukunftsprognose steht eine im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bestehende Therapiebereitschaft des Arbeitnehmers entgegen"; dass. 4.9.2011 - 11 Sa 1918/00 - LAGE § 1 KSchG Krankheit Nr. 33 [Leitsatz]: "Bei Therapiefähigkeit und Therapiebereitschaft des alkoholerkrankten Arbeitnehmers indiziert ein alkoholbedingter Rückfall nach einer erfolgreichen Entwöhnungskur allein noch nicht die für eine soziale Rechtfertigung einer ordentlichen Kündigung des Arbeitgebers notwendige negative Prognose, bei dem gekündigten Arbeitnehmer sei auch in Zukunft mit alkoholbedingter Arbeitsunfähigkeit oder Leistungseinschränkungen zu rechnen"; Wolfhard Kohte, Anm. LAG Berlin-Brandenburg [17.8.2009 - 10 Sa 506/09] jurisPR-ArbR 15/2011 Anm. 6 [B.]: "Auch wenn Entziehungsmaßnahmen nicht selten scheitern oder erst nach mehrfachem Anlauf erfolgreich sind, kann bei einem Kläger, der zum Kündigungszeitpunkt zu einer ersten Entziehungsmaßnahme bereit ist, regelmäßig keine Negativprognose angenommen werden.

  • ArbG Berlin, 09.05.2014 - 28 Ca 4045/14

    Abmahnungserfordernis - Kündigung wegen privater Internetnutzung

    Bleibt es nach allem dabei, dass der Beklagten der Versuch nicht zu ersparen ist, der Klägerin - äußerstenfalls - durch Abmahnung zu verdeutlichen, das ihre Vorgaben aus dem betrieblichen "Handbuch" trotz einwandfreier Arbeitsleistungen auch für sie und trotz etwaiger "Abhängigkeit" 171Dass sich die Rechtslage ohnehin grundlegend anders als hier abgehandelt darstellte, wenn hinter der diesbezüglichen Diktion der Klägerin psychische Bindungen mit Krankheitswert stehen sollten, sei lediglich vorsorglich ergänzend angemerkt; s. zur diesbezüglichen Problemlage statt vieler nur Wolfhard Kohte/Ulrich Faber, Anm. LAG Berlin-Brandenburg [17.8.2009 - 10 Sa 506/09] jurisPR-ArbR 15/2011 Anm. 6 [A.]: "Alkoholerkrankungen und andere Suchterkrankungen gehören zu den typischen Herausforderungen betrieblicher Personalpolitik.

    Auch dies kann jedoch vorschnell sein, wie die Entscheidung des LArbG Berlin-Brandenburg dokumentiert".Dass sich die Rechtslage ohnehin grundlegend anders als hier abgehandelt darstellte, wenn hinter der diesbezüglichen Diktion der Klägerin psychische Bindungen mit Krankheitswert stehen sollten, sei lediglich vorsorglich ergänzend angemerkt; s. zur diesbezüglichen Problemlage statt vieler nur Wolfhard Kohte/Ulrich Faber, Anm. LAG Berlin-Brandenburg [17.8.2009 - 10 Sa 506/09] jurisPR-ArbR 15/2011 Anm. 6 [A.]: "Alkoholerkrankungen und andere Suchterkrankungen gehören zu den typischen Herausforderungen betrieblicher Personalpolitik.

    171) Dass sich die Rechtslage ohnehin grundlegend anders als hier abgehandelt darstellte, wenn hinter der diesbezüglichen Diktion der Klägerin psychische Bindungen mit Krankheitswert stehen sollten, sei lediglich vorsorglich ergänzend angemerkt; s. zur diesbezüglichen Problemlage statt vieler nur Wolfhard Kohte/Ulrich Faber, Anm. LAG Berlin-Brandenburg [17.8.2009 - 10 Sa 506/09] jurisPR-ArbR 15/2011 Anm. 6 [A.]: "Alkoholerkrankungen und andere Suchterkrankungen gehören zu den typischen Herausforderungen betrieblicher Personalpolitik.

  • ArbG Köln, 29.05.2013 - 9 Ca 9134/12

    Verschulden "alkoholbedingte Arbeitsunfähigkeit" Alkoholabhängigkeit

    Denn allein der Umstand, dass es sich bei dem Geschehen vom 23.11.2011 möglicherweise um einen "Rückfall" im Sinne der zitierten Rechtsprechung gehandelt haben mag, bildet noch kein ausreichendes Indiz für ein entsprechendes Verschulden (vgl. Nachweis bei LAG Berlin-Brandenburg v. 17.8.2009 - 10 Sa 506/09, juris-Rz. 66 zur über 50%tigen Rückfallquote, ebenso: Fleck/Körkel, BB 1995, 722 [727]).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.09.2012 - 15 Sa 911/12

    Krankheitsbedingte Kündigung - Alkoholsucht - Beeinträchtigung betrieblicher

    So wird betont, dass es keinen Erfahrungssatz gebe, wonach ein Rückfall nach einer zunächst erfolgreichen Entwöhnungskur und längerer Abstinenz ein endgültiger Fehlschlag jeglicher Alkoholtherapie für die Zukunft bedeute (LAG Berlin-Brandenburg vom 17.08.2009 - 10 Sa 506/09 - juris Rd.-Nr. 66 mit zustimmender Anmerkung Kohte, juris PR-ArbR 15/2100 Anm. 6; LAG Rheinland-Pfalz vom 10.02.2011 - 10 Sa 419/10 - juris Rd.-Nr. 40).

    Dass Alkoholerkrankte bei dem Beklagten als Betriebselektriker aufgrund von Unfallverhütungsvorschriften oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften nicht beschäftigt werden können, hat der Beklagte nicht vorgetragen (vgl. hierzu LAG Berlin-Brandenburg 17.08.2009 - 10 Sa 506/09 - juris Rd.-Nr. 69).

  • LAG München, 12.03.2014 - 5 Sa 789/13

    Krankenschwester, außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist, Rückfall,

    Es gibt keinen Erfahrungssatz, wonach ein Rückfall nach einer zunächst erfolgreichen Entwöhnungskur und längerer Abstinenz einen endgültigen Fehlschlag jeglicher Alkoholtherapie für die Zukunft bedeutet (LAG Berlin-Brandenburg vom 05.09.2012 - 15 Sa 911/12, Rn 13; LAG München vom 25.02.2011 - 10 Sa 936/10 unter Berufung auf LAG Berlin-Brandenburg vom 07.08.2009 - 10 Sa 506/09; LAG Rheinland-Pfalz vom 10.02.2011 - 10 Sa 419/10, Rn. 40).
  • LAG München, 10.05.2012 - 3 Sa 1134/11

    Personenbedingte Kündigung, Alkoholerkrankung, erhebliche betriebliche

    Zu den personenbedingten Kündigungsgründen gehört die Alkoholerkrankung bzw. -sucht eines Arbeitnehmers, die wie eine krankheitsbedingte Kündigung in drei Stufen zu prüfen ist (vgl. BAG, 13.12.1990 - 2 AZR 336/90 - BeckRS 1990, 30735892; Urteil vom 16.09.1999 - 2 AZR 123/99 - NZA 2000, 141; Urteil vom 26.01.1995 - 2 AZR 649/94 - NZA 1995, 513; Urteil vom 17.06.1999 - 2 AZR 339/98 - NZA 1999, 1328; LAG Köln, Urteil vom 17.05.2010 5 Sa 1072/09 - NZA-RR 2010, 518; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.02.2011 - 10 Sa 419/10 - BeckRS 2011, 71394; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.08.2009 - 10 Sa 506/09 und 10 Sa 1568/09 - BeckRS 2009, 72819).
  • ArbG Emden, 28.10.2011 - 3 Ca 122/11

    Fristlose Kündigung wegen Alkoholabhängigkeit - Rückfall - verhaltensbedingte

    Der Alkoholiker kann auf Alkohol nicht verzichten, weshalb die Grundsätze zur Rechtfertigung krankheitsbedingter Gründe Anwendung finden müssen (so auch bereits BAG, Urteil vom 09.04.1987 - 2 AZR 210/86, AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit = EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 18, unter B. II. 1. der Entscheidungsgründe = Juris Rn. 24 f. m. w. N.; vgl. auch LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.08.2009 - 10 Sa 506/09 = LAGE § 1 KSchG Personenbedingte Kündigung Nr. 24, unter II. 1. der Entscheidungsgründe = Juris Rn. 63 m. w. N.; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.02.2011 - 10 Sa 419/10, unter II. 3.2 der Entscheidungsgründe = Juris Rn. 35 m. w. N.).

    Zu den mitzuteilenden Kündigungsgründen gehören dann (auch) die Tatsachen, die den jeweiligen Kündigungsaspekt bedingen sollen (vgl. LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.08.2009 - 10 Sa 506/09, LAGE § 1 KSchG Personenbedingte Kündigung Nr. 24, unter II. 4. der Entscheidungsgründe m. w. N.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.05.2015 - 7 Sa 641/14

    Verhaltensbedingte hilfsweise personenbedingte Kündigung - unentschuldigtes

    Maßgebend ist stets die Beurteilung im Einzelfall (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. August 2009 - 10 Sa 506/09 und 10 Sa 1568/09 - BeckRS 2009, 72819; LAG Hamm, Urteil vom 4. September 2001 - 11 Sa 1918/00 - BeckRS 2001, 30793167).
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