Rechtsprechung
LAG München, 09.11.2005 - 10 Sa 532/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Fristlose Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers - Zustimmung des Integrationsamts
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erfordernis der Zustimmung des Integrationsamtes bei der außerordentlichen Kündigung eines Schwerbehinderten; Folge des Zugangs einer derartigen Kündigung im Falle der noch nicht eingetretenen Verfristung der beantragten Zustimmung; Grundlage einer Berufung; Notwendiger ...
- Judicialis
BGB § 134; ; BGB § 626 Abs. 1; ; SGB IX § 85; ; SGB IX § 91 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nichtige fristlose Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers vor Ablauf der zweiwöchigen Zustimmungsfrist des Integrationsamtes
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Augsburg, 06.04.2005 - 10 Ca 5431/02
- LAG München, 09.11.2005 - 10 Sa 532/05
- BAG, 19.06.2007 - 2 AZR 226/06
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (15)
- BAG, 12.05.2005 - 2 AZR 159/04
Fristlose Kündigung einer ordentlich unkündbaren schwerbehinderten Arbeitnehmerin …
Auszug aus LAG München, 09.11.2005 - 10 Sa 532/05
Daraus folgt, dass der Arbeitgeber zwar eine Kündigung aussprechen kann, wenn das Integrationsamt eine Zustimmungsentscheidung getroffen hat, auch wenn diese dem Arbeitgeber noch nicht in schriftlicher Form zugegangen, ja noch nicht einmal in schriftlicher Form getroffen worden ist (vgl. BAG vom 12.05.2005 - 2 AZR 159/04 = NZA 2005, 1173).Nur wenn das Integrationsamt eine positive Entscheidung zum Antrag des Arbeitgebers getroffen hat, der beabsichtigten Kündigung wenigstens mündlich definitiv zugestimmt hat (vgl. BAG vom 12.05.2005 - a. a. O. - zu B I 4 der Gründe), kann der Arbeitgeber die Kündigung aussprechen.
- BGH, 15.06.1993 - XI ZR 111/92
Umfang der Berufungsbegründung bei mehreren prozessualen Ansprüchen - …
Auszug aus LAG München, 09.11.2005 - 10 Sa 532/05
Die Rechtsmittelbegründung muss sich nicht nur mit allen einzelnen Ansprüchen und mit allen diesen zugrunde liegenden Lebenssachverhalten auseinandersetzen sondern muss vor allen Dingen eine Begründung zu jedem einzelnen Streitgegenstand enthalten, die der gesetzlichen Anforderung entspricht und damit auch hier zur Widerklage (vgl. BAG vom 13.03.2003 - AP Nr. 7 zu § 11 BAT; BAG vom 12.11.2002 - AP Nr. 155 zu § 112 BetrVG 1972; BGH NJW 1993, 3073). - BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 748/98
Außerordentliche Kündigung; Schwerbehinderte
Auszug aus LAG München, 09.11.2005 - 10 Sa 532/05
bb) Andererseits ergibt sich aus § 91 Abs. 3 SGB IX aber eindeutig, dass jedenfalls nicht irgendeine sondern eine zustimmende Entscheidung des Integrationsamts getroffen worden sein muss (vgl. BAG vom 12.08.1999 - 2 AZR 748/98; LAG Düsseldorf DB 2004, 1108).
- LAG Düsseldorf, 25.07.2003 - 14 Sa 522/03
Berufungsbegründung nach der ZPO-Reform, Zuständigkeit der Kammer für die …
Auszug aus LAG München, 09.11.2005 - 10 Sa 532/05
Diese Anforderungen an eine Berufungsbegründung gelten gem. § 64 Abs. 6 ArbGG auch für das arbeitsgerichtliche Verfahren (vgl. LAG Düsseldorf MDR 2004, 160; Schmidt/ Schwab/ Wildschütz NZA 2001, 1220). - LAG Berlin, 29.06.1998 - 9 Sa 49/98
Unzulässigkeit der Berufung auf Grund unzureichender Begründung; Anforderungen an …
Auszug aus LAG München, 09.11.2005 - 10 Sa 532/05
Im Übrigen können weder bloße Redewendungen (vgl. BGH NJW 1998, 2470; LAG Hessen NZA-RR 1999, 607) oder die Angabe abweichender Rechtsansichten dem Erfordernis eines zulässigen Berufungsangriffs genügen (vgl. BGH NJW 1995, 1559; LAG Berlin NZA-RR 1999, 99). - LAG Sachsen, 31.07.2002 - 2 Sa 266/02
Verwerfung einer Berufung als unzulässig u. a. auch deshalb, weil nicht den …
Auszug aus LAG München, 09.11.2005 - 10 Sa 532/05
Dazu ist eine argumentative Auseinandersetzung mit den Rechtsansichten des Arbeitsgerichts (vgl. LAG Sachsen NZA-RR 2003, 438) oder mit den Tatsachenfeststellungen des Arbeitsgerichts von Nöten (vgl. LAG Düsseldorf FA 2000, 57), an denen es der Kläger fehlen lässt. - BGH, 26.06.2003 - III ZB 71/02
Anforderungen an den Inhalt einer Berufungsbegründung vor dem Hintergrund der …
Auszug aus LAG München, 09.11.2005 - 10 Sa 532/05
Insoweit hat sich durch die Neuregelung des Verfahrensrechts nichts geändert (vgl. BGH MDR 2003, 1246; BGH MDR 2003, 1130;… LAG Düsseldorf - a. a. O.). - LAG Hessen, 22.09.1998 - 9 Sa 1574/98
Auszug aus LAG München, 09.11.2005 - 10 Sa 532/05
Im Übrigen können weder bloße Redewendungen (vgl. BGH NJW 1998, 2470; LAG Hessen NZA-RR 1999, 607) oder die Angabe abweichender Rechtsansichten dem Erfordernis eines zulässigen Berufungsangriffs genügen (vgl. BGH NJW 1995, 1559; LAG Berlin NZA-RR 1999, 99). - BAG, 29.10.1997 - 5 AZR 624/96
Freier Mitarbeiter oder Arbeitnehmer im Außendienst Anforderung an …
Auszug aus LAG München, 09.11.2005 - 10 Sa 532/05
Im Übrigen können weder bloße Redewendungen (vgl. BGH NJW 1998, 2470; LAG Hessen NZA-RR 1999, 607) oder die Angabe abweichender Rechtsansichten dem Erfordernis eines zulässigen Berufungsangriffs genügen (vgl. BGH NJW 1995, 1559; LAG Berlin NZA-RR 1999, 99). - LAG Düsseldorf, 27.07.1999 - 16 Sa 547/99
Zulässigkeit der Berufung; Berufungsbegründung
Auszug aus LAG München, 09.11.2005 - 10 Sa 532/05
Dazu ist eine argumentative Auseinandersetzung mit den Rechtsansichten des Arbeitsgerichts (vgl. LAG Sachsen NZA-RR 2003, 438) oder mit den Tatsachenfeststellungen des Arbeitsgerichts von Nöten (vgl. LAG Düsseldorf FA 2000, 57), an denen es der Kläger fehlen lässt. - BGH, 09.03.1995 - IX ZR 142/94
Anforderungen an die Berufungsbegründung
- BGH, 18.09.2001 - X ZR 196/99
Anforderungen an die Berufungsbegründung
- LAG Düsseldorf, 29.01.2004 - 5 Sa 1588/03
Schwerbehinderter Mensch, außerordentliche Kündigung, Zustimmung des …
- BGH, 21.05.2003 - VIII ZB 133/02
Inhaltliche und formale Anforderungen an die Auseinandersetzung mit dem …
- BGH, 24.01.2000 - II ZR 172/98
Notwendiger Inhalt einer Berufungsbegründung
- BAG, 19.06.2007 - 2 AZR 226/06
Schwerbehinderte Menschen; Kündigung
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 9. November 2005 - 10 Sa 532/05 - wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen.