Weitere Entscheidung unten: LAG Rheinland-Pfalz, 14.02.2007

Rechtsprechung
   LAG Niedersachsen, 10.11.2006 - 10 Sa 544/06 B   

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LAG Niedersachsen, 10.11.2006 - 10 Sa 544/06 B (https://dejure.org/2006,9802)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 10.11.2006 - 10 Sa 544/06 B (https://dejure.org/2006,9802)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 10. November 2006 - 10 Sa 544/06 B (https://dejure.org/2006,9802)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung einer Betriebsrente - vorzeitiges Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis - versicherungsmathematische Abschläge

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Abs. 1 BetrAVG; Art. 141 EG; § 6 BetrAVG
    Berechnung der Betriebsrente beim Ausscheiden eines Arbeitnehmers mit einer unverfallbaren Anwartschaft aus dem Arbeitsverhältnis und einer zusätzlichen Inanspruchnahme der Betriebsrente vor dem 65. Lebensjahr ; Folgen des Aufweisens einer geringeren Betriebstreue durch ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung der Betriebsrente beim Ausscheiden eines Arbeitnehmers mit einer unverfallbaren Anwartschaft aus dem Arbeitsverhältnis und einer zusätzlichen Inanspruchnahme der Betriebsrente vor dem 65. Lebensjahr ; Folgen des Aufweisens einer geringeren Betriebstreue durch ...

  • Judicialis

    BetrAVG § 2 Abs. 1; ; BetrAVG § 2 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 2 Abs. 1 Satz 1; EG Art. 141
    Berechnung der Betriebsrente bei fehlender Betriebstreue

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Betriebsrentenberechnung - Doppelte Kürzung der Betriebsrente bei vorzeitigem Ausscheiden

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 23.01.2001 - 3 AZR 164/00

    Die vorgezogene Betriebsrente nach vorzeitigem Ausscheiden mit unverfallbarer

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 10.11.2006 - 10 Sa 544/06
    Das Bundearbeitsgericht sieht in stRspr seit dem Urteil vom 23.01.2001 (3 AZR 164/00, AP Nr. 16 zu § 1 BetrAVG - Berechnung) lediglich einen drittenEingriff in das Äquivalenzverhältnis dadurch, dass bereits eine Ausgangsrente berechnet wird, die die Beschäftigungszeit zwischen der Inanspruchnahme der vorgezogenen Altersrente und dem Erreichen der festen Altersrente nicht berücksichtigt, als unzulässig an.

    Allerdings kann ein Arbeitnehmer regelmäßig nicht darauf vertrauen, dass er das bis zu seinem vorzeitigen Ausscheiden Erdiente auch dann in voller Höhe behält, wenn er die Betriebsrente früher und damit zugleich länger in Anspruch nimmt als vom Arbeitgeber versprochen (BAG, 23.01.2001, 3 AZR 164/00, AP Nr. 16 zu § 1 BetrAVG - Berechnung ).

    Diese weitere Kürzung der Teilrente für die Zeit vom 01.01.1971 bis zum 17.05.1990 steht - anders als der Kläger meint - mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach eine zweite mindernde Berücksichtigung der fehlenden Betriebstreue zwischen dem vorgezogenen Eintritt in den Ruhestand und dem Erreichen der festen Altersgrenze unzulässig ist (stRspr seit Urteil vom 23.01.2001, 3 AZR 164/00, AP Nr. 16 zu § 1 BetrAVG - Berechnung), im Einklang.

    Das Bundesarbeitsgericht sieht deshalb entgegen seiner früheren Rechtsprechung einen weiteren - im Ergebnis also dritten - Eingriff in das Äquivalenzverhältnis dadurch, dass bereits eine Ausgangsrente berechnet wird, die die Beschäftigungszeit zwischen der Inanspruchnahme der vorgezogenen Altersrente und dem Erreichen der festen Altersrente nicht berücksichtigt und diese schon auf diese Weise gekürzte Ausgangsrente mit einem Unverfallbarkeitsquotienten multipliziert, der nicht dem Verhältnis von erreichter zu für die Ausgangsrente erforderlicher Beschäftigungszeit entspricht, sondern dem Verhältnis von erreichter zu für die Vollrente notwendiger Beschäftigungszeit, als unzulässig an (BAG, a.a.O., Rz. 20 f.; BAG, 07.09.2004, 3 AZR 524/03, EzA § 6 BetrAVG Nr. 27, Rz. 29; BAG, 23.01.2001, 3 AZR 164/00, AP Nr. 16 zu § 1 BetrAVG - Berechnung ).

    Auch in diesem Fall einer Versorgung nach Rentenbausteinen ist eine Kürzung wegen der vorzeitigen Inanspruchnahme der Betriebsrente nur ausgeschlossen, wenn sich der Versorgungsordnung entnehmen lässt, dass der Arbeitgeber die bis zur festen Altersgrenze erreichbare Höchstrente auch bei vorgezogener Inanspruchnahme ungekürzt gewähren will (BAG, 23.01.2001, 3 AZR 164/00, AP Nr. 16 zu § 1 BetrAVG - Berechnung ).

  • BAG, 07.09.2004 - 3 AZR 524/03

    Vorgezogene Betriebsrente und vorzeitiges Ausscheiden - Auslegung einer

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 10.11.2006 - 10 Sa 544/06
    Mangels originärer Regelung in der Pensionsordnung muss die Berechnung der Betriebsrente des Klägers unter Zugrundelegung der gesetzlichen Wertungen erfolgen (vgl. BAG, 07.09.2004, 3 AZR 524/03, EzA § 6 BetrAVG Nr. 27 ).

    Das Bundesarbeitsgericht sieht deshalb entgegen seiner früheren Rechtsprechung einen weiteren - im Ergebnis also dritten - Eingriff in das Äquivalenzverhältnis dadurch, dass bereits eine Ausgangsrente berechnet wird, die die Beschäftigungszeit zwischen der Inanspruchnahme der vorgezogenen Altersrente und dem Erreichen der festen Altersrente nicht berücksichtigt und diese schon auf diese Weise gekürzte Ausgangsrente mit einem Unverfallbarkeitsquotienten multipliziert, der nicht dem Verhältnis von erreichter zu für die Ausgangsrente erforderlicher Beschäftigungszeit entspricht, sondern dem Verhältnis von erreichter zu für die Vollrente notwendiger Beschäftigungszeit, als unzulässig an (BAG, a.a.O., Rz. 20 f.; BAG, 07.09.2004, 3 AZR 524/03, EzA § 6 BetrAVG Nr. 27, Rz. 29; BAG, 23.01.2001, 3 AZR 164/00, AP Nr. 16 zu § 1 BetrAVG - Berechnung ).

  • BAG, 18.11.2003 - 3 AZR 517/02

    Berechnung der vorgezogenen Betriebsrente eines vorzeitig Ausgeschiedenen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 10.11.2006 - 10 Sa 544/06
    Dadurch wird dem Umstand Rechnung getragen, dass der Kläger nicht - wie von der Beklagten als Gegenleistung für die versprochene Vollrente erwartet - bis zum Erreichen der festen Altersgrenze betriebstreu geblieben ist, sondern mit dem Verbleiben bis zum vorzeitigen Ausscheiden nur einen Teil der erwarteten Gegenleistung erbracht hat (vgl. BAG, 18.11.2003, 3 AZR 517/02, AP Nr. 26 zu § 1 BetrAVG - Berechnung ).

    Durch diese weitere Kürzung wird ein Ausgleich dafür geschaffen, dass der Kläger das bis zum vorzeitigen Ausscheiden Erdiente nicht wie von der Beklagten versprochen erst ab Erreichen der festen Altersgrenze von 65, sondern 58 Monate vorher verlangt (BAG, 18.11.2003, 3 AZR 517/02, AP Nr. 26 zu § 1 BetrAVG - Berechnung, Rz. 26).

  • BAG, 28.05.2002 - 3 AZR 358/01

    Vorgezogene Betriebsrente nach vorzeitigem Ausscheiden

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 10.11.2006 - 10 Sa 544/06
    Deshalb ist auch unerheblich, dass das Arbeitsverhältnis vorliegend nicht auf Wunsch des Klägers, sondern aufgrund eines auf betriebsbedingten Gründen beruhenden Aufhebungsvertrages beendet worden ist (vgl. BAG, 28.05.2002, 3 AZR 358/01, AP Nr. 29 zu § 6 BetrAVG, Rz. 42).

    Es gibt entgegen der Auffassung des Klägers auch keine Anhaltspunkte in der Versorgungsordnung, dass die Beklagte verpflichtet sein sollte, für einen betriebsbedingt vorzeitig ausgeschiedenen Arbeitnehmer insgesamt mehr an Versorgungsleistungen aufzubringen, als sie bei dem versprochenen Rentenbezug ab Erreichen der festen Altersgrenze zu erbringen gehabt hätte (vgl. BAG,28.05.2002, 3 AZR 358/01, AP Nr. 29 zu § 6 BetrAVG, Rz. 41 f.).

  • BAG, 24.07.2001 - 3 AZR 567/00

    Vorgezogene Betriebsrente eines vorzeitig Ausgeschiedenen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 10.11.2006 - 10 Sa 544/06
    Diese Kürzung muss bei einem vorzeitigen Ausscheiden vor Inanspruchnahme der vorgezogenen Altersrente naturgemäß größer sein als bei einer Betriebstreue bis zu diesem Zeitpunkt (BAG, 24.07.2001, 3 AZR 567/00, AP Nr. 27 zu § 6 BetrAVG, Rz. 25 f.).
  • BAG, 12.03.1985 - 3 AZR 450/82

    Umfang des Anspruchs aus der unverfallbaren Versorgungsanwartschaft eines

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 10.11.2006 - 10 Sa 544/06
    Diese ist aber ungeachtet des Erreichens des maximal möglichen Versorgungssatzes bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Eintritt eines Versorgungsfalles kürzer (BAG, 12.03.1985, 3 AZR 450/82, AP Nr. 9 zu § 2 BetrAVG ).
  • EuGH, 14.12.1993 - C-110/91

    Moroni / Collo

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 10.11.2006 - 10 Sa 544/06
    Die unmittelbare Wirkung von Art. 141 EG kann jedoch von den Arbeitnehmern, die wie der Kläger nicht bereits vor dem 17.05.1990 Klage erhoben oder einen anderen Rechtsbehelf eingelegt haben, zur Begründung der Forderung nach einer Gleichbehandlung mit Frauen durch Festsetzung einer einheitlichen Altersgrenze und damit einer höheren Betriebsrente nur für Leistungen geltend gemacht werden, die für Beschäftigungszeiten nach dem 17. Mai 1990, dem Tag des Erlasses des sog. "Barber"-Urteils geschuldet werden (EuGH, 14.12.1993, Rs-C 110/91, AP Nr. 16 zu § 1 BetrAVG - Gleichbehandlung - Moroni).
  • BAG, 03.06.1997 - 3 AZR 910/95

    Unterschiedliches Rentenzugangsalter für Männer und Frauen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 10.11.2006 - 10 Sa 544/06
    Nach stRspr des BAG (seit Urteil vom 18.03.1997, AP Nr. 32 zu § 1 BetrAVG - Gleichbehandlung , s. auch Urteil vom 03.06.1997, 3 AZR 910/95, AP Nr. 35 zu § 1 BetrAVG - Gleichbehandlung ; zuletzt 23.09.2003, AP Nr. 14 zu § 1 BetrAVG - Gleichbehandlung ) sind deshalb Männer nach europäischem Recht bei einer sie hinsichtlich des Zeitpunktes des Rentenzugangs benachteiligenden Betriebsrentenregelung nur für die Zeit ab dem 18.05.1990 so zu behandeln, als gelte auch für sie das (günstigere) Rentenzugangsalter für Frauen.
  • BAG, 17.09.2008 - 3 AZR 1061/06

    Betriebsrente - vorzeitiges Ausscheiden - vorgezogene Inanspruchnahme -

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 10. November 2006 - 10 Sa 544/06 B - wird zurückgewiesen.
  • LAG Niedersachsen, 25.05.2007 - 10 Sa 1986/06

    Betriebsrente bei vorzeitigem Ausscheiden und Verjährung von Ansprüchen auf

    Das belegen auch die gerichtsbekannten Parallelfälle, die den Entscheidungen des LAG Niedersachsen vom 10.11.2006, 10 Sa 544-546/06 B, und vom 23.02.2005, 6 Sa 484/04 B, zugrunde lagen, in denen die Kläger bei identischer Tatsachengrundlage bereits in den Jahren 2002 - 2004 bezifferte Leistungsklage erhoben haben.
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Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 14.02.2007 - 10 Sa 544/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,65400
LAG Rheinland-Pfalz, 14.02.2007 - 10 Sa 544/06 (https://dejure.org/2007,65400)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14.02.2007 - 10 Sa 544/06 (https://dejure.org/2007,65400)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. Februar 2007 - 10 Sa 544/06 (https://dejure.org/2007,65400)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 667/02

    Ordentliche Kündigung wegen Minderleistungen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.02.2007 - 10 Sa 544/06
    Insofern genügt ein Umstand, der einen ruhig und verständig urteilenden Arbeitgeber zur Kündigung bestimmen kann (BAG v. 11.12.2003 - 2 AZR 667/02 m. w. N.).
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