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   LAG München, 14.11.2007 - 10 Sa 552/07   

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https://dejure.org/2007,12413
LAG München, 14.11.2007 - 10 Sa 552/07 (https://dejure.org/2007,12413)
LAG München, Entscheidung vom 14.11.2007 - 10 Sa 552/07 (https://dejure.org/2007,12413)
LAG München, Entscheidung vom 14. November 2007 - 10 Sa 552/07 (https://dejure.org/2007,12413)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Bezahlung einer auf Grund eines Sozialplanes geltend gemachten Abfindung; Normative Wirkung einer von einer Konzernmuttergesellschaft mit ihrem Betriebsrat geschlossenen Betriebsvereinbarung bei gleichzeitigem Abschluss einer Betriebsvereinbarung mit den ...

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    BetrVG § 77; ; BetrVG §§ 111 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unbegründete Abfindungsklage gegen Konzernmuttergesellschaft bei Betriebsvereinbarung zwischen Muttergesellschaft und Betriebsräten der Tochtergesellschaften - keine Haftung der Konzernmutter bei fehlender Vertretungsmacht zum Abschluss für Tochtergesellschaften - ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 79/02

    Massenentlassung

    Auszug aus LAG München, 14.11.2007 - 10 Sa 552/07
    Der Annahme eines Gemeinschaftsbetriebes steht an sich schon entgegen, dass bei der Beklagten und der GmbH gerade eigenständige Betriebsräte bestanden, deren Wahl nicht angefochten war (vgl. BAG vom 18.09.2003 - 2 AZR 79/02 = AP Nr. 14 zu § 17 KSchG 1969; BAG vom 08.06.1999 - 1 AZR 831/98 = AP Nr. 47 zu § 111 BetrVG 1972).

    Eine lediglich unternehmerische Zusammenarbeit zweier Konzernunternehmen reicht jedoch nicht für die Annahme aus, dass die wesentlichen materiellen und immateriellen Betriebsmittel gemeinsam genutzt und die Arbeitsabläufe in beiden Unternehmen personell, technisch und organisatorisch miteinander verknüpft sind (vgl. BAG vom 18.09.2003 a.a.O.; BAG vom 18.01.1990 - 2 AZR 355/89).

  • BAG, 29.10.2002 - 1 AZR 573/01

    Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung - Ablösungsprinzip

    Auszug aus LAG München, 14.11.2007 - 10 Sa 552/07
    Im Übrigen kommt eine derartige Umdeutung auch nur in Betracht, wenn besondere Umstände die Annahme rechtfertigen, der Arbeitgeber habe sich unabhängig von der Betriebsvereinbarung auf jeden Fall verpflichten wollen, seinen Arbeitnehmern die dort vorgesehenen Leistungen zu gewähren (vgl. BAG vom 29.10.2002 - 1 AZR 573/01 = AP Nr. 18 zu § 77 BetrVG 1972 "Tarifvorbehalt"; BAG vom 05.03.1997 - 4 AZR 532/95 = AP Nr. 10 zu § 77 BetrVG 1972 "Tarifvorbehalt"; LAG Niedersachsen MDR 2005, 1000).
  • LAG München, 17.11.2006 - 10 Sa 64/06

    Abfindungsanspruch

    Auszug aus LAG München, 14.11.2007 - 10 Sa 552/07
    Sowohl die 3. Kammer (Urteil vom 29.06.2006 - 3 Sa 14/06) wie die 9. Kammer des LAG München (Urteil vom 13.09.2006 - 9 Sa 3/06) und wie auch die erkennende Kammer (Urteile vom 17.11.2006 - 10 Sa 64/06 und 10 Sa 67/06) haben in ihren den Parteivertretern im vorliegenden Verfahren bekannten Entscheidungen im Einzelnen ausgeführt, dass Arbeitnehmern der GmbH, deren Arbeitsplatz aus Gründen der Insolvenz dieser Firma entfallen ist, weder auf kollektiver noch auf einzelvertraglicher Rechtsgrundlage ein Anspruch auf eine Abfindung nach der Betriebsvereinbarung vom 07.12.2000 zustehen kann.
  • LAG München, 17.11.2006 - 10 Sa 67/06

    Abfindungsanspruch

    Auszug aus LAG München, 14.11.2007 - 10 Sa 552/07
    Sowohl die 3. Kammer (Urteil vom 29.06.2006 - 3 Sa 14/06) wie die 9. Kammer des LAG München (Urteil vom 13.09.2006 - 9 Sa 3/06) und wie auch die erkennende Kammer (Urteile vom 17.11.2006 - 10 Sa 64/06 und 10 Sa 67/06) haben in ihren den Parteivertretern im vorliegenden Verfahren bekannten Entscheidungen im Einzelnen ausgeführt, dass Arbeitnehmern der GmbH, deren Arbeitsplatz aus Gründen der Insolvenz dieser Firma entfallen ist, weder auf kollektiver noch auf einzelvertraglicher Rechtsgrundlage ein Anspruch auf eine Abfindung nach der Betriebsvereinbarung vom 07.12.2000 zustehen kann.
  • LAG München, 13.09.2006 - 9 Sa 3/06

    Streit um eine Abfindung aus einem Sozialplan

    Auszug aus LAG München, 14.11.2007 - 10 Sa 552/07
    Sowohl die 3. Kammer (Urteil vom 29.06.2006 - 3 Sa 14/06) wie die 9. Kammer des LAG München (Urteil vom 13.09.2006 - 9 Sa 3/06) und wie auch die erkennende Kammer (Urteile vom 17.11.2006 - 10 Sa 64/06 und 10 Sa 67/06) haben in ihren den Parteivertretern im vorliegenden Verfahren bekannten Entscheidungen im Einzelnen ausgeführt, dass Arbeitnehmern der GmbH, deren Arbeitsplatz aus Gründen der Insolvenz dieser Firma entfallen ist, weder auf kollektiver noch auf einzelvertraglicher Rechtsgrundlage ein Anspruch auf eine Abfindung nach der Betriebsvereinbarung vom 07.12.2000 zustehen kann.
  • BAG, 11.02.2004 - 7 ABR 27/03

    Gemeinsamer Betrieb

    Auszug aus LAG München, 14.11.2007 - 10 Sa 552/07
    Zum anderen ist aufgrund des Vortrages des Klägers nicht erkennbar, dass sich zumindest die Beklagte und die GmbH zur gemeinsamen Führung eines Betriebes rechtlich verbunden haben in der Weise, dass der Kern der Arbeitgeberfunktionen im sozialen und personellen Bereich von derselben institutionellen Leitung ausgeübt werden sollte (vgl. BAG vom 11.02.2004 - 7 ABR 27/03 = AP Nr. 22 zu § 1 BetrVG 1972 "Gemeinsamer Betrieb").
  • BAG, 06.08.2002 - 1 AZR 247/01

    Auslegung eines Sozialplans; rückwirkende Gehaltserhöhung nach Ausscheiden aus

    Auszug aus LAG München, 14.11.2007 - 10 Sa 552/07
    Voraussetzung für einen Sozialplananspruch ist, dass die den Arbeitnehmer treffenden Nachteile, die durch den Sozialplan ausgeglichen werden sollen, Folge der Maßnahme sind, für die der Sozialplan auch abgeschlossen wurde (BAG vom 06.08.2002 - 1 AZR 247/01 = AP Nr. 154 zu § 112 BetrVG 1972).
  • BAG, 05.03.1997 - 4 AZR 532/95

    Tarifvorbehalt - Umdeutung einer nichtigen Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG München, 14.11.2007 - 10 Sa 552/07
    Im Übrigen kommt eine derartige Umdeutung auch nur in Betracht, wenn besondere Umstände die Annahme rechtfertigen, der Arbeitgeber habe sich unabhängig von der Betriebsvereinbarung auf jeden Fall verpflichten wollen, seinen Arbeitnehmern die dort vorgesehenen Leistungen zu gewähren (vgl. BAG vom 29.10.2002 - 1 AZR 573/01 = AP Nr. 18 zu § 77 BetrVG 1972 "Tarifvorbehalt"; BAG vom 05.03.1997 - 4 AZR 532/95 = AP Nr. 10 zu § 77 BetrVG 1972 "Tarifvorbehalt"; LAG Niedersachsen MDR 2005, 1000).
  • BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 355/89

    Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen

    Auszug aus LAG München, 14.11.2007 - 10 Sa 552/07
    Eine lediglich unternehmerische Zusammenarbeit zweier Konzernunternehmen reicht jedoch nicht für die Annahme aus, dass die wesentlichen materiellen und immateriellen Betriebsmittel gemeinsam genutzt und die Arbeitsabläufe in beiden Unternehmen personell, technisch und organisatorisch miteinander verknüpft sind (vgl. BAG vom 18.09.2003 a.a.O.; BAG vom 18.01.1990 - 2 AZR 355/89).
  • LAG München, 29.06.2006 - 3 Sa 14/06

    Betriebsvereinbarung, normative Wirkung

    Auszug aus LAG München, 14.11.2007 - 10 Sa 552/07
    Sowohl die 3. Kammer (Urteil vom 29.06.2006 - 3 Sa 14/06) wie die 9. Kammer des LAG München (Urteil vom 13.09.2006 - 9 Sa 3/06) und wie auch die erkennende Kammer (Urteile vom 17.11.2006 - 10 Sa 64/06 und 10 Sa 67/06) haben in ihren den Parteivertretern im vorliegenden Verfahren bekannten Entscheidungen im Einzelnen ausgeführt, dass Arbeitnehmern der GmbH, deren Arbeitsplatz aus Gründen der Insolvenz dieser Firma entfallen ist, weder auf kollektiver noch auf einzelvertraglicher Rechtsgrundlage ein Anspruch auf eine Abfindung nach der Betriebsvereinbarung vom 07.12.2000 zustehen kann.
  • LAG Niedersachsen, 05.11.2004 - 16 Sa 380/04

    Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung über die Entlohnung von Mitgliedern des

  • BAG, 08.06.1999 - 1 AZR 831/98

    Interessenausgleich in Kleinbetrieben

  • LAG Hamm, 30.07.1997 - 18 Sa 429/97

    Anspruch auf Zahlung einer Sozialplanabfindung; Voraussetzungen eines Anspruchs

  • BAG, 09.12.1997 - 1 AZR 319/97

    Verbot der Anrechnung von Zulagen in Betriebsvereinbarung

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