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   LAG Rheinland-Pfalz, 21.01.2010 - 10 Sa 562/09   

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https://dejure.org/2010,2167
LAG Rheinland-Pfalz, 21.01.2010 - 10 Sa 562/09 (https://dejure.org/2010,2167)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21.01.2010 - 10 Sa 562/09 (https://dejure.org/2010,2167)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21. Januar 2010 - 10 Sa 562/09 (https://dejure.org/2010,2167)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1 Abs 2 KSchG, § 626 Abs 1 BGB
    Kündigung wegen Überschreitung der Pausenzeiten - exzessive Raucherpausen - Interessenabwägung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigung wegen ausgiebiger Zigarettenpausen; Unbegründete außerordentliche Kündigung aufgrund Interessenabwägung zugunsten des längjährig Beschäftigten; Herausnahme aus der Gleitzeit als mildere Maßnahme

  • Betriebs-Berater

    Fristlose Kündigung eines Rauchers bei "Kombinations-Pause"

  • rabüro.de

    Zur Kündigung wegen Überziehung von Pausenzeiten

  • RA Kotz

    Kündigung - Überschreitung der Pausenzeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626 Abs. 1; KSchG § 1 Abs. 2 S. 1
    Kündigung wegen ausgiebiger Zigarettenpausen; unbegründete außerordentliche Kündigung aufgrund Interessenabwägung zugunsten des längjährig Beschäftigten; Herausnahme aus der Gleitzeit als mildere Maßnahme

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • busradar.de (Kurzinformation)

    Zu viele Pausen wegen Zigarettenkonsums: Keine Kündigung

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Keine Kündigung wegen ausgiebiger Raucherpausen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Keine Kündigung wegen ausgiebiger Raucherpausen

  • wordpress.com (Kurzinformation)

    Kündigung wegen zu langer Raucherpause zulässig?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitszeitbetrug: Kündigung wegen überlanger Raucherpausen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Exzessive Raucherpausen eines Kettenrauchers: Keine Kündigung wegen Überschreitung der Pausenzeiten - Interessenabwägung zugunsten des Arbeitnehmers

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Kündigung wegen Überschreitung der Pausenzeiten - exzessive Raucherpausen - Interessenabwägung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2010, 759
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 386/05

    Ordentliche Unkündbarkeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.01.2010 - 10 Sa 562/09
    Liegt ein solcher Sachverhalt vor, bedarf es der weiteren Prüfung, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile zumutbar ist oder nicht (BAG Urteil vom 27.04.2006 - 2 AZR 386/05 - Juris Rn. 19).

    In Entscheidungen zur privaten Internetnutzung (BAG Urteil vom 07.07.2005 - 2 AZR 581/04 - Juris Rn. 27 ff., Urteil vom 27.04.2006 - 2 AZR 386/05 - Juris Rn. 25 ff.) nimmt das Bundesarbeitsgerichts an, dass eine gravierende zeitliche Vernachlässigung der Arbeitspflicht vorliegt, wenn sich der Arbeitnehmer z.B. über einen längeren Zeitraum ca. 10 % der Arbeitszeit (BAG 27.04.2006, Juris Rn. 26) oder innerhalb eines Zweiwochenzeitraums an zwei Arbeitstagen jeweils ca. 1 ½ Stunden (BAG 07.07.2005, Juris Rn. 28) während der bezahlten Arbeitszeit privaten Dingen widmet.

  • BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 581/04

    Außerordentliche Kündigung - "Surfen" im Internet

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.01.2010 - 10 Sa 562/09
    In Entscheidungen zur privaten Internetnutzung (BAG Urteil vom 07.07.2005 - 2 AZR 581/04 - Juris Rn. 27 ff., Urteil vom 27.04.2006 - 2 AZR 386/05 - Juris Rn. 25 ff.) nimmt das Bundesarbeitsgerichts an, dass eine gravierende zeitliche Vernachlässigung der Arbeitspflicht vorliegt, wenn sich der Arbeitnehmer z.B. über einen längeren Zeitraum ca. 10 % der Arbeitszeit (BAG 27.04.2006, Juris Rn. 26) oder innerhalb eines Zweiwochenzeitraums an zwei Arbeitstagen jeweils ca. 1 ½ Stunden (BAG 07.07.2005, Juris Rn. 28) während der bezahlten Arbeitszeit privaten Dingen widmet.
  • BAG, 15.08.2002 - 2 AZR 514/01

    Länger zurückliegendes vertragswidriges Verhalten und ordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.01.2010 - 10 Sa 562/09
    Eine ordentliche Kündigung ist nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nur erforderlich (ultima ratio), wenn sie nicht durch mildere Maßnahmen zu vermeiden ist (BAG Urteil vom 15.08.2002 - 2 AZR 514/01 - Juris Rd. 33).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.05.2010 - 10 Sa 712/09

    Fristlose Kündigung - Raucherpause ohne Ausstempeln - Warnfunktion einer

    Ein Anspruch auf bezahlte Raucherpausen besteht nicht (vgl. LAG Mainz Urteil vom 21.01.2010 - 10 Sa 562/09 - Juris; ArbG Duisburg Urteil vom 14.09.2009 - 3 Ca 1336/09 - LAGE § 626 BGB 2002 Nr. 23).
  • ArbG Neumünster, 11.08.2020 - 1 Ca 247c/20

    Schadensersatz gem. Art. 82 Abs. 1 DSGVO - verspätete Erfüllung der

    Insoweit ist nämlich anerkannt, dass wenn der Arbeitnehmer während der bezahlten Arbeitszeit seine Arbeit unterbricht und untätig bleibt, weil er sich privaten Dingen widmet (z. B. eine Zigarettenpause einlegt, private (Telefon-) Gespräche führt, Karten spielt, privat im Internet surft, Zeitung liest, etc.), er seine Hauptleistungspflicht zur Arbeit verletzt (so etwa LAG Rheinland-Pfalz v. 21.01.2010 - 10 Sa 562/09, juris).
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