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   LAG München, 13.09.2006 - 10 Sa 57/06   

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https://dejure.org/2006,11502
LAG München, 13.09.2006 - 10 Sa 57/06 (https://dejure.org/2006,11502)
LAG München, Entscheidung vom 13.09.2006 - 10 Sa 57/06 (https://dejure.org/2006,11502)
LAG München, Entscheidung vom 13. September 2006 - 10 Sa 57/06 (https://dejure.org/2006,11502)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Leistungen für Arbeitnehmer bei Eintritt eines Versorgungsfalles aufgrund einer Versorgungszusage; Verlust einer Anwartschaft auf Leistungen aufgrund einer eigenen Kündigung des Arbeitnehmers; Notwendigkeit des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses zum ...

  • Judicialis

    BetrAVG § 1 b; ; BGB § 242

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242 § 611 Abs. 1; BetrAVG § 1
    Ausschluss von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung bei Ausscheiden vor Eintritt des Versorgungsfalls - Auslegung einer Versorgungszusage aus der Zeit vor Inkrafttreten des Betriebsrentengesetzes - Umfang einer Zusage unter Bezugnahme auf Pensionsstatut

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 01.04.1993 - 4 AZR 73/93

    Anrechnung von Dienstzeiten des MfS

    Auszug aus LAG München, 13.09.2006 - 10 Sa 57/06
    Dann ist aber regelmäßig davon auszugehen, dass einer derartigen Erklärung keine weitere Bedeutung zukommt, als sie auch in der genannten Rechtsgrundlage enthalten ist (vgl. BAG vom 11.08.1993 - 10 AZR 558/92 = AP Nr. 71 zu § 112 BetrVG 1972; BAG vom 01.04.1993 - 4 AZR 73/93 (A) = AP Nr. 4 zu § 1 TVG "Tarifverträge: Bewachungsgewerbe"; BAG vom 28.02.1991 - 8 AZR 89/90 = AP Nr. 21 zu § 550 ZPO).
  • BAG, 11.08.1993 - 10 AZR 558/92

    Sozialplanabfindung bei Eigenkündigung

    Auszug aus LAG München, 13.09.2006 - 10 Sa 57/06
    Dann ist aber regelmäßig davon auszugehen, dass einer derartigen Erklärung keine weitere Bedeutung zukommt, als sie auch in der genannten Rechtsgrundlage enthalten ist (vgl. BAG vom 11.08.1993 - 10 AZR 558/92 = AP Nr. 71 zu § 112 BetrVG 1972; BAG vom 01.04.1993 - 4 AZR 73/93 (A) = AP Nr. 4 zu § 1 TVG "Tarifverträge: Bewachungsgewerbe"; BAG vom 28.02.1991 - 8 AZR 89/90 = AP Nr. 21 zu § 550 ZPO).
  • BAG, 28.02.1991 - 8 AZR 89/90

    Vertragsauslegung durch das Revisionsgericht - Erfüllung eines Urlaubsanspruchs,

    Auszug aus LAG München, 13.09.2006 - 10 Sa 57/06
    Dann ist aber regelmäßig davon auszugehen, dass einer derartigen Erklärung keine weitere Bedeutung zukommt, als sie auch in der genannten Rechtsgrundlage enthalten ist (vgl. BAG vom 11.08.1993 - 10 AZR 558/92 = AP Nr. 71 zu § 112 BetrVG 1972; BAG vom 01.04.1993 - 4 AZR 73/93 (A) = AP Nr. 4 zu § 1 TVG "Tarifverträge: Bewachungsgewerbe"; BAG vom 28.02.1991 - 8 AZR 89/90 = AP Nr. 21 zu § 550 ZPO).
  • BAG, 07.08.1975 - 3 AZR 12/75

    Betriebliche Altersversorgung: Unverfallbarkeit einer Versorgungsanwartschaft

    Auszug aus LAG München, 13.09.2006 - 10 Sa 57/06
    Demgemäß entsprach es auch der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts von einem Verlust des Anspruchs auf betriebliche Altersversorgung auszugehen, auch wenn eine Verfallklausel in der Versorgungszusage nicht ausdrücklich enthalten war (vgl. BAG vom 24.10.1974 - 3 AZR 475/73 = AP Nr. 6 zu § 242 BGB "Ruhegehalt - Unverfallbarkeit"; BAG vom 24.10.1974 - 3 AZR 28/74 = AP Nr. 7 zu § 242 BGB "Ruhegehalt - Unverfallbarkeit"; BAG vom 07.08.1975 - 3 AZR 12/75 = AP Nr. 10 zu § 242 BGB "Ruhegehalt - Unverfallbarkeit").
  • BAG, 20.06.1974 - 3 AZR 475/73

    Ruhegehalt - Unverfallbarkeit - Betriebliche Altersversorgung -

    Auszug aus LAG München, 13.09.2006 - 10 Sa 57/06
    Demgemäß entsprach es auch der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts von einem Verlust des Anspruchs auf betriebliche Altersversorgung auszugehen, auch wenn eine Verfallklausel in der Versorgungszusage nicht ausdrücklich enthalten war (vgl. BAG vom 24.10.1974 - 3 AZR 475/73 = AP Nr. 6 zu § 242 BGB "Ruhegehalt - Unverfallbarkeit"; BAG vom 24.10.1974 - 3 AZR 28/74 = AP Nr. 7 zu § 242 BGB "Ruhegehalt - Unverfallbarkeit"; BAG vom 07.08.1975 - 3 AZR 12/75 = AP Nr. 10 zu § 242 BGB "Ruhegehalt - Unverfallbarkeit").
  • BAG, 24.10.1974 - 3 AZR 28/74

    Ruhegehalt - Unverfallbarkeit - Billigkeitskontrolle - Altersversorgung -

    Auszug aus LAG München, 13.09.2006 - 10 Sa 57/06
    Demgemäß entsprach es auch der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts von einem Verlust des Anspruchs auf betriebliche Altersversorgung auszugehen, auch wenn eine Verfallklausel in der Versorgungszusage nicht ausdrücklich enthalten war (vgl. BAG vom 24.10.1974 - 3 AZR 475/73 = AP Nr. 6 zu § 242 BGB "Ruhegehalt - Unverfallbarkeit"; BAG vom 24.10.1974 - 3 AZR 28/74 = AP Nr. 7 zu § 242 BGB "Ruhegehalt - Unverfallbarkeit"; BAG vom 07.08.1975 - 3 AZR 12/75 = AP Nr. 10 zu § 242 BGB "Ruhegehalt - Unverfallbarkeit").
  • BAG, 24.10.1974 - 3 AZR 590/73

    Zusage einer Altersversorgung - Ausscheiden nach langjähriger

    Auszug aus LAG München, 13.09.2006 - 10 Sa 57/06
    Da die Altersversorgung eine freiwillige und zusätzliche Leistung des Arbeitgebers ist, wurde allgemein angenommen, es stehe in dessen freien Belieben, die Voraussetzungen zu bestimmen, unter denen ein betriebliches Ruhegehalt zugestanden werden soll (vgl. BAG vom 24.10.1974 - 3 AZR 590/73 = AP Nr. 6 zu § 242 BGB "Ruhegehalt - Unverfallbarkeit").
  • BAG, 09.12.2008 - 3 AZR 120/07

    Unverfallbarkeit vor Inkrafttreten des BetrAVG

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 13. September 2006 - 10 Sa 57/06 - wird zurückgewiesen.
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