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   LAG Rheinland-Pfalz, 13.12.2006 - 10 Sa 576/06   

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https://dejure.org/2006,14824
LAG Rheinland-Pfalz, 13.12.2006 - 10 Sa 576/06 (https://dejure.org/2006,14824)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13.12.2006 - 10 Sa 576/06 (https://dejure.org/2006,14824)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13. Dezember 2006 - 10 Sa 576/06 (https://dejure.org/2006,14824)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage auf Zulassung zu einer mündlichen Prüfung im Rahmen eines Angestelltenlehrgangs; Darstellung der von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für die rechtliche Überprüfung von Prüfungsleistungen entwickelten Grundsätze; Möglichkeit der Korrektur eines ...

  • Judicialis

    BAT § 25 i. V. m. der Anlage 3; ; ArbGG § 69 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3, 12, 33; BGB § 611 Abs. 1
    Anspruch auf Zulassung zur mündlichen Angestelltenprüfung im kommunalen Studieninstitut

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 14.07.1999 - 6 C 20.98

    Verwaltungsinternes Kontrollverfahren, Durchführung und Reichweite; Grundsatz der

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.12.2006 - 10 Sa 576/06
    Er darf bei der Neubewertung das der ursprünglichen Bewertung der Prüfungsarbeiten aller Prüflinge zugrunde gelegte Bewertungssystem nicht verändern, da dies eine Ungleichbehandlung gegenüber den anderen Prüflingen bedeuten würde (BVerwG v. 14.07.1999 - 6 C 20/98).

    Die Prüfungsleistung hätte nur anhand derselben prüfungsspezifischen Wertungen beurteilt werden dürfen, nach denen auch die Leistung der übrigen Prüflinge beurteilt worden war (BVerwG v. 14.07.1999 - 6 C 20/98).

  • BVerwG, 11.06.1996 - 6 B 88.95

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.12.2006 - 10 Sa 576/06
    Hieraus ergibt sich, dass im Rahmen einer gebotenen Neubewertung grundsätzlich weder die früher festgesetzte Note verschlechtert, noch zu Gunsten des Prüflings in die Abwägung eingeflossene neue Einzelbewertungen durch neue nachteilige Einzelbewertungen aufgefangen werden dürfen, um durch eine solche Kompensation eine Verbesserung der Note auszuschließen (BVerwG v. 11.06.1996 - 6 B 88/95).
  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 38.92

    Kostenentscheidung - Prüfungsrecht - Vorverfahren - Neubewertung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.12.2006 - 10 Sa 576/06
    Die Korrektur eines Bewertungsfehlers kann daher grundsätzlich nur zu einer besseren oder gleichen Bewertung führen (BVerwG v. 24.02.1993 - 6 C 38/92).
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