Weitere Entscheidung unten: LAG Rheinland-Pfalz, 16.05.2001

Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 04.03.2002 - 10 Sa 6/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,8853
LAG Rheinland-Pfalz, 04.03.2002 - 10 Sa 6/01 (https://dejure.org/2002,8853)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04.03.2002 - 10 Sa 6/01 (https://dejure.org/2002,8853)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04. März 2002 - 10 Sa 6/01 (https://dejure.org/2002,8853)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründung eines Arbeitsverhältnisses; Anwendbarkeit eines Manteltarifvertrages; Rechtsverhältnis eines freien Mitarbeiters in Abgrenzung zum Arbeitsverhältnis; Weisungsrecht; Pressefotograf; Vertragstyp; Persönliche Abhängigkeit

  • Judicialis

    MTV § 1; ; ArbGG § 72 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 1; ; HGB § 84 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 92 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 543 Abs. 1

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 30.11.1994 - 5 AZR 704/93

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.03.2002 - 10 Sa 6/01
    Ein den Mitarbeitern unter Umständen eingeräumtes Recht, einzelne Einsätze abzulehnen oder zu tauschen, spricht nicht entscheidend gegen das aufgrund der Aufstellung von Dienstplänen in Anspruch genommene Verfügungsrecht des Arbeitgebers über die Arbeitsleistung, da es in vielen Bereichen üblich ist, dass der Arbeitgeber auf derartige Wünsche seiner Arbeitnehmer eingeht (vgl. BAG, AP Nr. 74 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
  • BAG, 13.01.1983 - 5 AZR 149/82

    Rundfunkfreiheit und freie Mitarbeiter

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.03.2002 - 10 Sa 6/01
    Aus der praktischen Handhabung lassen sich Rückschlüsse darauf ziehen, von welchen Rechten und Pflichten die Parteien ausgegangen sind (vgl. BAG, AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
  • BAG, 21.07.1988 - 2 AZR 527/87

    Anspruch auf Vorruhestandsgeld - Bestehen eines Arbeitsverhältnisses bis zum

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.03.2002 - 10 Sa 6/01
    Auch dann bleibt die Tätigkeit des Klägers eine bloße Vorarbeit, da die Verantwortung für die Übernahme nicht der Kläger, sondern ein anderer Mitarbeiter als Redakteur trägt (vgl. BAG, AP Nr. 10 zu § 1 TVG, Tarifverträge: Rundfunk).
  • BAG, 08.03.1972 - 4 AZR 247/71

    Aufrechterhaltung der Beschäftigungsverhältnisse - Gartenbau - Landschaftsbau -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.03.2002 - 10 Sa 6/01
    Diesbezüglich wäre es nämlich nach den tariflichen Bestimmungen und den allgemeinen Grundsätzendes Tarifrechts erforderlich, dass der Kläger die betreffenden Tätigkeiten überwiegend, d. h. mit dem überwiegenden Teil seiner Arbeitszeit ausübt (vgl. BAG, AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge Presse).
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Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 16.05.2001 - 10 Sa 6/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7235
LAG Rheinland-Pfalz, 16.05.2001 - 10 Sa 6/01 (https://dejure.org/2001,7235)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16.05.2001 - 10 Sa 6/01 (https://dejure.org/2001,7235)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. Mai 2001 - 10 Sa 6/01 (https://dejure.org/2001,7235)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Leistungen eines Pressefotografen als Gegenstand eines Arbeitsverhältnisses; Hinreichender Grad der persönlichen Abhängigkeit; Eingliederung in eine fremde Arbeitsorganisation; Ausübung der tariflich festgelegten Tätigkeiten eines Redakteurs

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2001, 530
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 21.07.1988 - 2 AZR 527/87

    Anspruch auf Vorruhestandsgeld - Bestehen eines Arbeitsverhältnisses bis zum

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.05.2001 - 10 Sa 6/01
    Auch dann bleibt die Tätigkeit des Klägers eine bloße Vorarbeit, da die Verantwortung für die Übernahme nicht der Kläger, sondern ein anderer Mitarbeiter als Redakteur trägt (vgl. BAG, AP Nr. 10 zu § 1 TVG , Tarifverträge: Rundfunk).
  • BAG, 13.05.1981 - 4 AZR 1080/78

    Tarifverträge Zeitungsredakteure

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.05.2001 - 10 Sa 6/01
    Diesbezüglich wäre es nämlich nach den tariflichen Bestimmungen und den allgemeinen Grundsätzendes Tarifrechts erforderlich, dass der Kläger die betreffenden Tätigkeiten überwiegend, d. h. mit dem überwiegenden Teil seiner Arbeitszeit ausübt (vgl. BAG, AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Presse).
  • BAG, 19.03.2003 - 4 AZR 419/02

    Eingruppierung: Pressefotografin als (Bild-) Redakteurin

    Das Landesarbeitsgericht zitiert in der Begründung seines eigenen Urteils aus dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 16. Mai 2001 - 10 Sa 6/01 - im wesentlichen fallbezogene Ausführungen, wobei es jedoch Teile dieser fallbezogenen Begründungen ausläßt.

    Der hier zu entscheidende Sachverhalt ist in Bezug auf die Tätigkeit der Klägerin vollkommen identisch mit dem Parallelverfahren, das unter dem Aktenzeichen - 10 Sa 6/01 - vom Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschieden worden ist.

    Der der Entscheidung zugrunde liegende Sachverhalt des Verfahrens -10 Sa 6/01 - ist, soweit er als Beurteilungsgrundlage dient, somit identisch.

    Diese Bezugnahme des Landesarbeitsgerichts auf die - teilweise zitierten - Entscheidungsgründe des Urteils des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 16. Mai 2001 - 10 Sa 6/01 - ist rechtsfehlerhaft.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.04.2002 - 11 Sa 1340/01

    Persönlicher Geltungsbereich des Manteltarifvertrages für Redakteure und

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG Köln, 02.10.2020 - 10 Sa 129/19

    Status; Bildreporter; Pauschallistenvereinbarung; Urlaub; Verjährung;

    Diese ständige Verfügbarkeit stellt nach Auffassung der Kammer ein wesentliches Indiz im vorliegenden Einzelfall des Klägers zur Bejahung eines arbeitsrechtlichen Verhältnisses zur Beklagten dar (vergleiche hierzu BAG, Beschluss vom 19.01.1992 - 7 ABR 25/91 - Beschluss vom 16.06.1998 - 5 AZN 154/98 -, Urteil vom 17.04.2013 - 10 AZR 272/12 - LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.05.2001- 10 Sa 6/01 - ).
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