Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 30.01.2008 - 10 Sa 60/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,8685
LAG Baden-Württemberg, 30.01.2008 - 10 Sa 60/07 (https://dejure.org/2008,8685)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.01.2008 - 10 Sa 60/07 (https://dejure.org/2008,8685)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. Januar 2008 - 10 Sa 60/07 (https://dejure.org/2008,8685)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,8685) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot - Inhaltskontrolle - Vertragsstrafenabrechnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Vereinbarung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots; Inhaltskontrolle eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots; Anforderungen an die Vereinbarkeit eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots mit dem Transparenzgebot

  • Kanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack

    Wirksamkeit eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots

  • Judicialis

    BGB § 138; ; BGB § ... 247; ; BGB §§ 305 ff; ; BGB § 306 Abs. 2; ; BGB § 307; ; BGB § 307 Abs. 1; ; BGB § 307 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 307 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 307 Abs. 3; ; BGB § 310 Abs. 4 Satz 2; ; HGB §§ 74 ff.; ; HGB § 74 a; ; HGB § 74 a Abs. 1; ; HGB § 74 a Abs. 1 Satz 2; ; HGB § 74 a Abs. 3; ; HGB § 74 c Abs. 1 Satz 2; ; ArbGG § 64 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 6 Satz 1; ; ZPO § 138 Abs. 2; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519 Abs. 1; ; ZPO § 519 Abs. 2; ; GewO § 110

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot, Inhaltskontrolle, Vertragsstrafenabrechnung, Vertragsstrafe

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2008, 508
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 14.08.2007 - 8 AZR 973/06

    Wirksamkeit einer Vertragsstrafenabrede

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.01.2008 - 10 Sa 60/07
    Das Bundesarbeitsgericht hat in einer Entscheidung vom 14.08.2007 (8 AZR 973/06) eine Vertragsstrafenvereinbarung bei Verletzungshandlungen gegen ein Wettbewerbsverbot als intransparent angesehen, wenn nicht klar ist, wann ein Einzel- und wann ein Dauerverstoß vorliegt.

    Da eine geltungserhaltende Reduktion nach § 306 Abs. 2 BGB ausscheidet (vgl. BAG, Urt. v. 14.08.2007, 8 AZR 973/06), besteht kein Anspruch der Klägerin auf die als Teilbetrag geltend gemachte Vertragsstrafe.

  • BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 545/04

    Höhe und pauschale Abgeltung von Nachtarbeitszuschlägen - AGB-Kontrolle von

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.01.2008 - 10 Sa 60/07
    Die Anforderungen, die das Bundesarbeitsgericht an die Bestimmtheit der auslösenden Pflichtverletzung bei Wettbewerbsverstößen in bestehenden Arbeitsverhältnissen stellt, gelten gleichermaßen für Vertragsstrafenvereinbarungen in einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot, da eine Klausel dem Bestimmtheitsgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB nur dann genügt, wenn sie im Rahmen des rechtlich und tatsächlichen Zumutbaren die Rechte und Pflichten des Vertragspartners des Klauselverwenders so klar und präzise wie möglich beschreibt (vgl. BAG, Urt. v. 31.08.2005, 5 AZR 545/04, NZA 2006 Seite 324).
  • BAG, 02.02.1968 - 3 AZR 462/66

    Wettbewerbsverbot

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.01.2008 - 10 Sa 60/07
    Dies hat zur Folge, dass diejenigen Umstände, die Kraft der ausdrücklichen Sonderregelung des § 74 a Abs. 1 HGB in dessen Rahmen zu prüfen sind, für die Frage der Sittenwidrigkeit des Verbotes im Sinne des § 138 BGB regelmäßig ausscheiden (vgl. grundlegend BAG, Urt. v. 02.02.1968, 3 AZR 462/66, AP Nr. 22 zu § 74 HGB; MK-HGB/ von Hoyningen-Huene, 2. Auflage, § 74 a Rz. 32).
  • BAG, 01.08.1995 - 9 AZR 884/93

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.01.2008 - 10 Sa 60/07
    Da § 74 a HGB rechtshindernde Einwendungen enthält, ist für diese grundsätzlich der Arbeitnehmer darlegungs- und beweispflichtig (vgl. Bauer/Diller a.a.O. Rn. 218), wobei im Rahmen der Erklärungspflicht nach § 138 Abs. 2 ZPO der Arbeitgeber, soweit es um Gefährdung berechtigter Interessen geht, zu einem substantiierten Tatsachenvortrag verpflichtet ist (vgl. BAG, Urt. v. 01.08.1995, 9 AZR 884/93, AP Nr. 5 zu § 74 a HGB).
  • BAG, 18.01.2006 - 7 AZR 191/05

    Befristete Erhöhung der regelmäßigen Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.01.2008 - 10 Sa 60/07
    Der gerichtlichen Kontrolle entzogene Leistungsbeschreibungen sind solche, die Art, Umfang und Höhe der geschuldeten Leistung festlegen, während Klauseln, die das Hauptleistungsversprechen einschränken, verändern, ausgestalten oder modifizieren, inhaltlich zu kontrollieren sind (vgl. z.B. BAG, Urt. v. 18.01.2006, 7 AZR 191/05, AP Nr. 8 zu § 305 BGB m. w. N.).
  • LAG Niedersachsen, 08.12.2005 - 7 Sa 1871/05

    Verstoß gegen das Transparenzgebot bezüglich der Feststellbarkeit des Gegenstands

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.01.2008 - 10 Sa 60/07
    So geht auch das Landesarbeitsgericht Niedersachsen in einem vergleichbaren Fall (Urt. v. 08.12.2005, 7 Sa 1871/05, NZA-RR 2066 S. 426) von einer ausreichenden Transparenz aus.
  • LAG Hamm, 14.04.2003 - 7 Sa 1881/02

    Rechtliches Interesse an alsbaldiger Feststellung, ungekündigtes

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.01.2008 - 10 Sa 60/07
    Über die nach § 74 a Abs. 1 gebotene Abwägung der beiderseitigen Interessen hat der Beklagte sonstige Gründe für einen Verstoß gegen die guten Sitten weder behauptet noch dargelegt, so dass die Wettbewerbsvereinbarung bei dem Beklagten als Außendienstmitarbeiter im Vertrieb nicht nichtig nach § 138 BGB ist (so auch LAG Hamm, Urt. v. 14.04.2003, 7 Sa 1881/02, NZA-RR 2003 S. 513).
  • BAG, 28.01.1966 - 3 AZR 374/65

    Steuerberatungsgesellschaft - GmbH - Handelsgesellschaft - Vorschriften für

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.01.2008 - 10 Sa 60/07
    Dabei ist für die Prüfung der berechtigten geschäftlichen Interessen des Arbeitgebers grundsätzlich auf den Zeitpunkt abzustellen, in welchem sich der Arbeitgeber auf die Wettbewerbsabrede beruft (vgl. bereits BAG, Urt. v. 28.01.1966, 3 AZR 374/65, AP Nr. 18 zu § 74 HGB; MK/HGB/ von Hoyningen-Huene, § 74 a HGB Rz. 4).
  • BAG, 21.04.2010 - 10 AZR 288/09

    Karenzentschädigung - überschießendes Wettbewerbsverbot

    Es wird aufgrund der tatsächlichen Umstände des Einzelfalls auf das erlaubte Maß zurückgeführt (BAG 13. Dezember 1968 - 3 AZR 434/67 - zu 2 der Gründe, AP GewO § 133f Nr. 21 = EzA GewO § 133f Nr. 11; LAG Baden-Württemberg 30. Januar 2008 - 10 Sa 60/07 - NZA-RR 2008, 508; MünchKommHGB/von Hoyningen-Huene § 74a Rn. 20).
  • ArbG Heilbronn, 01.03.2017 - 2 Ca 374/16

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

    So geht auch das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg in einem vergleichbaren Fall (Urteil vom 30. Januar 2008 - 10 Sa 60/07, juris) von einer ausreichenden Transparenz aus.

    Die Frage, ob das erkennbar sehr weitreichende Wettbewerbsverbot unwirksam oder unverbindlich ist, ist keine Frage der Transparenz (so auch LAG Baden-Württemberg 30. Januar 2008 - 10 Sa 60/07, juris Rn. 50).

    Dies hat zur Folge, dass diejenigen Umstände, die Kraft der ausdrücklichen Sonderregelung des § 74a Abs. 1 HGB in dessen Rahmen zu prüfen sind, für die Frage der Sittenwidrigkeit des Verbotes im Sinne des § 138 BGB regelmäßig ausscheiden (vgl. grundlegend BAG 02. Februar 1968 - 3 AZR 462/66, AP Nr. 22 zu § 74 HGB; ebenso LAG Baden-Württemberg 30. Januar 2008 - 10 Sa 60/07, juris Rn. 58).

    Über die nach § 74a Abs. 1 HGB gebotene Abwägung der beiderseitigen Interessen hat der Kläger sonstige Gründe für einen Verstoß gegen die guten Sitten weder behauptet noch dargelegt, so dass die Wettbewerbsvereinbarung nicht nichtig ist nach § 138 BGB (so auch LAG Baden-Württemberg 30. Januar 2008 - 10 Sa 60/07, juris Rn. 58).

    Der Wortlaut der gesetzlichen Regelung ("insoweit" bzw. "soweit") zeigt, dass ein zu weit gefasstes Wettbewerbsverbot seine Wirksamkeit nicht insgesamt, sondern nur partiell verliert und in seinem wirksamen Teil aufrechterhalten bleibt (vgl. BAG 16. Dezember 1986 - 3 AZR 434/67, AP Nr. 21 zu § 133 f GewO; ebenso LAG Baden-Württemberg 30. Januar 2008 - 10 Sa 60/07, juris Rn. 60; Bauer/Diller , Wettbewerbsverbote, 7. Aufl. 2015, Rn. 333 ff.; ErfK/ Oetker , 17. Aufl. 2017, § 74a HGB Rn. 1).

    Dies kann dazu führen, dass insoweit die zu weitgehende Wettbewerbsvereinbarung nur verbindlich ist, soweit sie sich auf den zugewiesenen Bezirk oder Kundenkreis erstrecht, hinsichtlich derer der Kläger beauftragt war (LAG Baden-Württemberg 30. Januar 2001 - 10 Sa 60/07, juris Rn. 66).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.12.2008 - 2 Sa 378/08

    Karenzentschädigung - unverbindliches Wettbewerbsverbot

    Nichts anderes sagt auch das vom Kläger zitierte Urteil des Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg vom 30.01.2008 (10 Sa 60/07) wo ausgeführt wird, dass die Frage der Sittenwidrigkeit des Verbotes bei Umständen, die kraft der ausdrücklichen Sonderregelung des § 74 a Abs. 1 HGB beruhen, regelmäßig ausscheiden.
  • LAG Hamm, 07.10.2019 - 18 SaGa 49/19

    Wettbewerbsverbot; einstweilige Verfügung

    Zu solchen Kenntnissen des Außendienstmitarbeiters zählen auch Kenntnisse über Preisspannen (LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.01.2008 - 10 Sa 60/07).

    Jedenfalls dann, wenn die Wettbewerbsvereinbarung gesondert zwischen den Parteien getroffen wurde, findet keine Inhaltskontrolle dieser Vereinbarung nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB statt (LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.01.2008 - 10 Sa 60/07).

  • LAG Hamm, 01.12.2009 - 14 SaGa 59/09

    Eilantrag auf Unterlassung nachvertraglicher Wettbewerbstätigkeit; unbegründete

    a) Das von der Klägerin für eine Vielzahl von Wettbewerbsvereinbarungen mit ihren Mitarbeitern vorformulierte Wettbewerbsverbot in Nr. 1 WBV 2002 ist eine Allgemeine Geschäftsbedingung (§ 305 Abs. 1 Satz 1 BGB), welche unabhängig davon, ob es sich bei dem Wettbewerbsverbot um eine Bestimmung handelt, durch die eine von Rechtsvorschriften abweichende oder diese ergänzende Regelung vereinbart wurde oder nicht, gemäß § 307 Abs. 3 Satz 2 BGB einer Kontrolle auf die Vereinbarkeit mit dem Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unterliegt (vgl. LAG Hamm, 4. November 2008, 14 Sa 818/08, juris; 25. November 2008, 14 SaGa 41/08, juris; LAG Baden-Württemberg, 30. Januar 2008, 10 Sa 60/07, NZA-RR 2008, 508; Bauer/Diller, Wettbewerbsverbote, 5. Auflage, 2009, Rn. 233d).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.08.2012 - 9 SaGa 6/12

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot - Inhaltskontrolle nach § 307 BGB

    Nach anderer Auffassung (Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg 30.01.2008 -10 Sa 60/07-, NZA - RR 2008, 508; LAG Hamm 14.04.2003 -7 Sa 1881/02, NZA - RR 2003, 513; Diller, NZA 2005, 250; Bauer/Diller, Wettbewerbsverbote 5. Aufl. 2009, Rz 233 ff.) ist ein formularmäßiges vereinbartes Wettbewerbsverbot neben der Inhaltskontrolle nach § 74 a Abs. 1 HGB nicht einer zusätzlichen Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB unterzogen.
  • ArbG Solingen, 20.06.2017 - 3 Ca 153/17

    Vertragsstrafe, Wettbewerbsverbot, berechtigtes geschäftliches Interesse

    Allerdings ist im Rahmen einer abgestuften Darlegungslast der Arbeitgeber nach § 138 Abs. 2 ZPO verpflichtet, die Gefährdung eines berechtigten Interesses darzulegen (vgl. BAG, 01.08.1995 - 9 AZR 884/93; LAG Baden-Württemberg, 30.01.2008 - 10 Sa 60/07).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht