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   LAG Niedersachsen, 27.09.2002 - 10 Sa 626/02   

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LAG Niedersachsen, 27.09.2002 - 10 Sa 626/02 (https://dejure.org/2002,9022)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 27.09.2002 - 10 Sa 626/02 (https://dejure.org/2002,9022)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 27. September 2002 - 10 Sa 626/02 (https://dejure.org/2002,9022)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Außerordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers wegen einer Tätlichkeit gegenüber dem Arbeitgeber; Abschluss des Verfahrens zur Anhörung des Betriebsrats

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers wegen einer Tätlichkeit gegenüber dem Arbeitgeber; Abschluss des Verfahrens zur Anhörung des Betriebsrats

  • Judicialis

    BetrVG § 102

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 102
    Gerechtfertigte fristlose Kündigung bei Tätlichkeit gegenüber dem Arbeitgeber auch bei langjährig beschäftigten Arbeitnehmers; Abschluss des Verfahrens zur Anhörung des Betriebsrats

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2003, 76
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 27.09.2002 - 10 Sa 626/02
    Sie ist ein ungeeignetes Beweismittel, das vom Gericht nicht gehört werden muss (vgl. BGH, 17.02.1970, III ZR 139/67, BGHZ 53, 245 ).
  • BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 236/00

    Änderungskündigung zur Entgeltreduzierung (hier: Jahressonderzahlung und

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 27.09.2002 - 10 Sa 626/02
    Die Anhörung des Betriebsrats war daher nach dem Grundsatz der subjektiven Determinierung ordnungsgemäß (vgl. BAG, ständige Rechtsprechung, zuletzt 27.09.2001, 2 AZR 236/00, NZA 2002, S. 750 ).
  • BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 396/00

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen Drohung mit einer außerordentlichen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 27.09.2002 - 10 Sa 626/02
    Anlass zur erneuten Vernehmung der Zeugin bestand daher für die Kammer nicht (vgl. BAG, ständige Rechtsprechung, zuletzt 06.12.2001, 2 AZR 396/00, NZA 2002, S. 732
  • BAG, 10.02.1999 - 2 ABR 31/98

    Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 27.09.2002 - 10 Sa 626/02
    Eine Abmahnung ist entbehrlich, wenn der Arbeitnehmer eine schwere Pflichtverletzung begeht, deren Rechtswidrigkeit ihm erkennbar ist und deren Hinnähme durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen ist (BAG, ständige Rechtsprechung, vgl. nur 10.02.1999, 2 ABR 31/98, AP Nr. 42 zu § 15 KSchG 1969).
  • BAG, 12.01.1995 - 2 AZR 456/94

    Kündigung: außerordentliche Kündigung: verbaler und tätlicher Angriff auf

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 27.09.2002 - 10 Sa 626/02
    Tätlichkeiten sind an sich geeignet, einen Grund für eine außerordentliche Kündigung zu bilden (vgl. BAG, -12.01.1995, 2 AZR 456/94, RzK I 6 g Nr. 22 ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.04.2005 - 12 Sa 74/05

    Außerordentliche Kündigung wegen Tätlichkeit

    Das Bundesarbeitsgericht und auch die ihm folgenden Landesarbeitsgerichte haben - soweit ersichtlich - den Begriff der Tätlichkeit nicht ausdrücklich definiert (vgl. zur Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte etwa LAG Köln 11.12.2002 - 7 Sa 726/02 - juris; LAG Niedersachsen 27.09.2002 - 10 Sa 626/02 - juris; LAG Hamm 08.11.2000 - 18 Sa 754/00 - juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.08.2010 - 11 Sa 184/10

    Außerordentliche Kündigung wegen Tätlichkeit gegenüber dem Arbeitgeber

    Tätlichkeiten gegenüber dem Arbeitgeber oder unter Arbeitskollegen stellen einen erheblichen Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis dar und rechtfertigen an sich eine außerordentliche Kündigung (LAG Niedersachsen vom 27.09.2002 - 10 Sa 626/02 -, NZA-RR 2003, 670 ff., ständige Rechtsprechung des BAG zu Tätlichkeiten unter Arbeitnehmern, vgl. BAG vom 18.09.2008 - 2 AZR 1039/06 -, DB 2009, 964 ff.).
  • ArbG Magdeburg, 05.10.2010 - 9 Ca 804/10

    Kündigungsschutzverfahren in Sachen Peter L. ./. Land Sachsen-Anhalt

    Tätlichkeiten im Arbeitsverhältnis können grundsätzlich zu einer fristlosen Kündigung berechtigen (Stahlhacke/Preis/Vossen, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 10. Auflage 2010, Randnummer 650; LAG Hamm, 20.09.1995 - NZA-RR 96, 291; LAG Niedersachsen, 27.09.2002, NZA-RR 2003, 76).
  • ArbG Frankfurt/Main, 10.05.2007 - 19 Ca 7939/06

    Außerordentliche Kündigung wegen Tätlichkeit des Arbeitnehmers gegen den

    10 Sa 626/02 - NZA-RR 2003, S. 76-78 (77) unter I. 3. a) der Gründe).
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