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LAG Berlin, 04.08.2005 - 10 Sa 687/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 11.02.2005 - 91 Ca 27363/04
- LAG Berlin, 04.08.2005 - 10 Sa 687/05
- BAG, 15.08.2006 - 9 AZR 656/05
Wird zitiert von ... (4)
- BAG, 14.06.2017 - 10 AZR 330/16
Versetzung - unbillige Weisung - Anfrage nach § 45 Abs. 3 Satz 1 ArbGG
Nach der Rechtsprechung diente § 12 Abs. 1 Satz 2 BAT dazu sicherzustellen, dass der Arbeitgeber die belastenden Folgen einer beabsichtigten Versetzung richtig einschätzen und seine Versetzungsentscheidung aufgrund einer alle wesentlichen Umstände berücksichtigenden Interessenabwägung treffen kann (BAG 30. Oktober 1985 - 7 AZR 216/83 - zu 2 der Gründe; LAG Berlin 4. August 2005 - 10 Sa 687/05 - zu 2.2 der Gründe) . - BAG, 18.10.2017 - 10 AZR 330/16
Versetzung - unbillige Weisung - Verbindlichkeit für den Arbeitnehmer
Nach der Rechtsprechung diente § 12 Abs. 1 Satz 2 BAT dazu sicherzustellen, dass der Arbeitgeber die belastenden Folgen einer beabsichtigten Versetzung richtig einschätzen und seine Versetzungsentscheidung aufgrund einer alle wesentlichen Umstände berücksichtigenden Interessenabwägung treffen kann (BAG 30. Oktober 1985 - 7 AZR 216/83 - zu 2 der Gründe; LAG Berlin 4. August 2005 - 10 Sa 687/05 - zu 2.2 der Gründe) . - OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2006 - 4 B 8.05
Stellenpool
Gemäß der - mit § 7 Nr. 1 des Stellenpoolgesetzes eingefügten - Regelung des § 99 c Abs. 2 Satz 2 PersVG Bln wirkt bei der Versetzung von Personalüberhangkräften zum Stellenpool der Personalrat der bisherigen Dienststelle mit (vgl. hierzu BVerwG…, Beschluss vom 2. August 2005, a.a.O., S. 11 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. September 2005 - OVG 60 PV 13.05 - S. 7 BA, juris; LAG Berlin, Urteil vom 4. August 2005 - 10 Sa 687/05 - juris). - BAG, 15.08.2006 - 9 AZR 656/05
Stellenpool - Versetzung - Mitwirkung des Personalrats
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 4. August 2005 - 10 Sa 687/05 - aufgehoben, soweit es die Berufung der Klägerin gegen die Abweisung ihrer Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit ihrer Versetzung zum Zentralen Personalüberhangmanagement (Stellenpool) durch das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 11. Februar 2005 - 91 Ca 27363/04 - zurückgewiesen hat.