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   LAG Hamm, 22.07.2011 - 10 Sa 747/11   

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https://dejure.org/2011,25799
LAG Hamm, 22.07.2011 - 10 Sa 747/11 (https://dejure.org/2011,25799)
LAG Hamm, Entscheidung vom 22.07.2011 - 10 Sa 747/11 (https://dejure.org/2011,25799)
LAG Hamm, Entscheidung vom 22. Juli 2011 - 10 Sa 747/11 (https://dejure.org/2011,25799)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts; Unterlassung; Schmerzensgeld; Auskunft; Veröffentlichung eines Fotos im Internet; Sperrung; Löschung; Wiederholungsgefahr

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 823, 847, 1004 BGB, Art. 1 und 2 GG
    Verletzung des Persönlichkeitsrechts; Unterlassung; Schmerzensgeld; Auskunft; Veröffentlichung eines Fotos im Internet; Sperrung; Löschung; Wiederholungsgefahr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 26.08.1997 - 9 AZR 61/96

    Unterlassung ehrverletzender Äußerungen

    Auszug aus LAG Hamm, 22.07.2011 - 10 Sa 747/11
    Ferner steht bei einem objektiv rechtswidrigen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht dem Gläubiger nach den §§ 823, 1004 BGB ein vorbeugender Unterlassungsanspruch zu, sofern die Besorgnis künftiger Wiederholung des Eingriffs besteht (BAG 08.02.1984 - 5 AZR 501/81 - AP BGB § 611 Persönlichkeitsrecht Nr. 5; BAG 26.08.1997 - 9 AZR 61/96 - AP BGB § 823 Persönlichkeitsrecht Nr. 5; Palandt/Sprau, BGB, 70. Aufl., Einf. v. § 823 Rn. 18 ff., 20, 21 m.w.N.).

    Ein Anspruch auf Schmerzensgeld wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung kann nur dann angenommen werden, wenn es sich um einen schweren rechtswidrigen und schuldhaften Eingriff in das Persönlichkeitsrecht handelt, die Schwere des Eingriffs nach dem Grad des Verschuldens, Art und Schwere der Beeinträchtigung sowie Anlass und Beweggrund des Handelns eine Genugtuung durch Zubilligung eines Schmerzensgeldes erfordert und die Persönlichkeitsrechtsverletzung nicht in anderer Weise befriedigend ausgeglichen werden kann (BAG 21.02.1979 - 5 AZR 568/77 - AP BGB § 847 Nr. 13; BAG 26.08.1997 - 9 AZR 61/96 - AP BGB § 823 Persönlichkeitsrecht Nr. 5 m.w.N.).

  • BGH, 19.10.2004 - VI ZR 292/03

    Zur Bildberichterstattung über die Beziehung der Klägerin zu dem früheren Ehemann

    Auszug aus LAG Hamm, 22.07.2011 - 10 Sa 747/11
    Das Bestehen einer Wiederholungsgefahr, also die Besorgnis weiterer Beeinträchtigungen (§ 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB), ist Tatbestandsmerkmal eines jeden Unterlassungsanspruchs und damit materielle Anspruchsvoraussetzung (BGH 19.10.2004 - VI ZR 292/03 - NJW 2005, 594).
  • BAG, 21.02.1979 - 5 AZR 568/77

    Bekanntgabe - Aushang - Fristlose Entlassung - Fristlose Kündigung - Widerruf -

    Auszug aus LAG Hamm, 22.07.2011 - 10 Sa 747/11
    Ein Anspruch auf Schmerzensgeld wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung kann nur dann angenommen werden, wenn es sich um einen schweren rechtswidrigen und schuldhaften Eingriff in das Persönlichkeitsrecht handelt, die Schwere des Eingriffs nach dem Grad des Verschuldens, Art und Schwere der Beeinträchtigung sowie Anlass und Beweggrund des Handelns eine Genugtuung durch Zubilligung eines Schmerzensgeldes erfordert und die Persönlichkeitsrechtsverletzung nicht in anderer Weise befriedigend ausgeglichen werden kann (BAG 21.02.1979 - 5 AZR 568/77 - AP BGB § 847 Nr. 13; BAG 26.08.1997 - 9 AZR 61/96 - AP BGB § 823 Persönlichkeitsrecht Nr. 5 m.w.N.).
  • BAG, 08.02.1984 - 5 AZR 501/81

    Korrekte Verwendung des akademischen Grades eines Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Hamm, 22.07.2011 - 10 Sa 747/11
    Ferner steht bei einem objektiv rechtswidrigen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht dem Gläubiger nach den §§ 823, 1004 BGB ein vorbeugender Unterlassungsanspruch zu, sofern die Besorgnis künftiger Wiederholung des Eingriffs besteht (BAG 08.02.1984 - 5 AZR 501/81 - AP BGB § 611 Persönlichkeitsrecht Nr. 5; BAG 26.08.1997 - 9 AZR 61/96 - AP BGB § 823 Persönlichkeitsrecht Nr. 5; Palandt/Sprau, BGB, 70. Aufl., Einf. v. § 823 Rn. 18 ff., 20, 21 m.w.N.).
  • BAG, 15.07.1987 - 5 AZR 215/86

    Persönlichkeitsrecht - Ausschlußklausel

    Auszug aus LAG Hamm, 22.07.2011 - 10 Sa 747/11
    Zwar weist der Kläger zutreffend darauf hin, dass derartige Ansprüche grundsätzlich nicht unter allgemeine tariflich oder arbeitsvertraglich vereinbarte Ausschlussfristen fallen (BAG 15.07.1987 - 5 AZR 215/86 - AP BGB § 611 Persönlichkeitsrecht Nr. 14).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2012 - 6 Sa 271/12

    Veröffentlichung eines Belegschaftsfotos im Internet - Einwilligung - Widerruf

    aa) Zwar geht der Kläger im Ansatz zutreffend davon aus, dass einem Betroffenen nach objektiv rechtswidrigem Eingriff in sein Persönlichkeitsrecht ein vorbeugender Unterlassungsanspruch zusteht, sofern die Besorgnis künftiger Wiederholungen besteht (§ 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB) und eine ernstliche Besorgnis erneuter Beeinträchtigungen widerlegbar vermutet werden kann, wenn ein widerrechtlicher Eingriff bereits stattgefunden hat (im vorliegenden Zusammenhang zuletzt etwa LAG Hamm 20.7.2011 - 10 SA 747/11 - zu I 1 der Gründe, juris).

    Der Umstand, dass das Recht am eigenen Bild eine gewisse grundrechtliche Relevanz hat, schließt die Verzichtbarkeit für dessen Nutzungsrecht keinesfalls per se aus (vgl. LAG Hamm 22.7.2011 - 10 Sa 747/11 - zu I 2 a der Gründe, juris).

  • LAG Köln, 29.01.2013 - 12 TaBV 82/12

    Unbegründeter Unterlassungsantrag des Betriebsrats zu

    Die Vermutung einer Wiederholungsgefahr, d. h. die Besorgnis weiterer Beeinträchtigungen, kann durch einen bereits erfolgten Eingriff nur begründet werden, wenn gleichartige Verletzungshandlungen vorliegen (Palandt-Sprau, BGB, 71. Aufl., Einf. vor § 823 Rn. 20 m. w. N.; LAG Hamm vom 22.07.2011 - 10 Sa 747/11 - juris).
  • ArbG Detmold, 05.05.2021 - 2 Ga 1/21
    Auch wenn der Verfügungsbeklagte keine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hat, die einen Grund für die Beseitigung der Wiederholungsgefahr darstellen kann, ist durch die Löschung der entsprechenden Dateien durch den Verfügungsbeklagten eine Wiederholungsgefahr und auch eine Erstbegehungsgefahr ausgeschlossen (vgl. Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen), Urteil vom 22. Juli 2011 - 10 Sa 747/11, juris).
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