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   LAG Sachsen, 25.06.1997 - 10 Sa 832/96   

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https://dejure.org/1997,5067
LAG Sachsen, 25.06.1997 - 10 Sa 832/96 (https://dejure.org/1997,5067)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 25.06.1997 - 10 Sa 832/96 (https://dejure.org/1997,5067)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 25. Juni 1997 - 10 Sa 832/96 (https://dejure.org/1997,5067)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer ordentlichen Kündigung wegen mangelnder persönlicher Eignung ; Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinn des Grundgesetzes bzw. Verfassungstreue eines Angestellten des öffentlichen Dienstes -Hochschullehrer; Zeitlicher ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 30.09.1976 - 2 AZR 402/75

    Vorausschau - Auflösungsantrag - Erwartung der weiteren Zusammenarbeit -

    Auszug aus LAG Sachsen, 25.06.1997 - 10 Sa 832/96
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Frage, ob eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu erwarten ist, ist der Zeitpunkt der Entscheidung über den Auflösungsantrag (BAG, Urteil vom 30.09.1976 - 2 AZR 402/75 - AP Nr. 3 zu § 9 KSchG 1969).
  • BAG, 14.05.1987 - 2 AZR 294/86

    Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses - Meinungsfreihiet am Arbeitsplatz -

    Auszug aus LAG Sachsen, 25.06.1997 - 10 Sa 832/96
    Allgemeine Redewendungen etwa des Inhalts, die Vertrauensgrundlage sei weggefallen oder ein unüberbrückbares Zerwürfnis sei eingetreten, genügen nicht (BAG, Urteil vom 14.05.1987 - 2 AZR 294/86 - AP Nr. 18 zu § 9 KSchG 1969).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Sachsen, 25.06.1997 - 10 Sa 832/96
    Für diese Dauer besteht ein Beschäftigungsanspruch, wenn der Arbeitnehmer mit einer Kündigungsschutzklage obsiegt hat und besondere Umstände, die ein überwiegendes Interesse des Arbeitgebers an einer Nichtbeschäftigung des Arbeitnehmers begründen könnten, nicht bestehen (BAG, Großer Senat, Beschluß vom 27.02.1985 - GS 1/84 - AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht).
  • BAG, 06.06.1984 - 7 AZR 456/82

    Ordentliche Kündigung eines im Angestelltenverhältnis beschäftigten

    Auszug aus LAG Sachsen, 25.06.1997 - 10 Sa 832/96
    Im öffentlichen Dienst kann sich diese fehlende Eignung auch aus begründeten Zweifeln an der Verfassungstreue des Arbeitnehmers ergeben (BAG, Urteil vom 06.06.1984 - 7 AZR 456/82 - AP Nr. 11 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung).
  • BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93

    Sonderkündigung

    Auszug aus LAG Sachsen, 25.06.1997 - 10 Sa 832/96
    Die innere Einstellung eines Menschen kann sich ändern, und die Erfahrungen und Einsichten, die gerade Bürgern der DDR mit dem Beitritt und der nachfolgenden Entwicklung zuteil geworden sind, können eine solche Entwicklung herbeigeführt haben (BVerfG, Beschluß vom 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93 - NZA 1995, 619 ).
  • BAG, 11.05.1995 - 2 AZR 683/94

    Kündigung nach Einigungsvertrag - Verlängerungsgesetz

    Auszug aus LAG Sachsen, 25.06.1997 - 10 Sa 832/96
    Für den oben dargestellten Prüfungsmaßstab bedeutet dies, daß mit zunehmendem Zeitablauf sich der Prüfungsmaßstab des Abs. 4 Ziff. 1 EV demjenigen des § 1 KSchG angenähert hat, da nach Ablauf von zwei Jahren nach dem Beitritt der neuen Bundesländer der Gesichtspunkt nicht mehr unberücksichtigt bleiben darf, daß der öffentliche Arbeitgeber über einen längeren Zeitraum hinweg die Möglichkeit hatte, die persönliche Eignung des Arbeitnehmers für eine Weiterbeschäftigung selbst zu erproben (BAG, Urteil vom 11.05.1995 - 2 AZR 683/94 - AP Nr. 50 zu EV Anlage I Kap. XIX).
  • BAG, 16.11.1995 - 8 AZR 864/93

    Kündigung eines Hochschullehrers nach Einigungsvertrag

    Auszug aus LAG Sachsen, 25.06.1997 - 10 Sa 832/96
    Für einen Hochschullehrer bedeutet dies, daß er die Gewähr dafür bieten muß, daß er in Krisenzeiten und ernsthaften Konfliktsituationen zu den Grundwerten der Verfassung steht (BAG, Urteil vom 16.11.1995 - 8 AZR 864/93 - Der Betrieb 1996, 838).
  • BAG, 01.04.1981 - 7 AZR 1003/78

    Unmöglichkeit der Nachschiebung von Kündigungsgründen im Prozeß, die der

    Auszug aus LAG Sachsen, 25.06.1997 - 10 Sa 832/96
    Ein Nachschieben weiterer Kündigungstatsachen im Kündigungsprozeß ist jedenfalls dann unzulässig, wenn sie dem Arbeitgeber im Zeitpunkt der Unterrichtung des Betriebsrates bereits bekannt waren, ohne sie dem Betriebsrat mitgeteilt zu haben (BAG, Urteil vom 01.04.1981 - 7 AZR 1003/78 - AP Nr. 23 zu § 102 BetrVG 1972).
  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus LAG Sachsen, 25.06.1997 - 10 Sa 832/96
    Die persönliche Eignung sei aufgrund einer Prognose festzustellen, die eine konkrete und einzelfallbezogene Würdigung seiner gesamten Persönlichkeit voraussetzt (BVerfG, Beschluß vom 22.05.1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334, 353).
  • BAG, 18.09.1975 - 2 AZR 311/74

    Arbeitsverhältnis: Druckkündigung, Verfristung, Umdeutung

    Auszug aus LAG Sachsen, 25.06.1997 - 10 Sa 832/96
    Zunächst muß der Arbeitgeber alles Zumutbare versuchen, um die Belegschaft auf andere Weise von ihrer Drohung abzubringen (BAG, Urteil vom 18.09.1975 - 2 AZR 311/74 - AP Nr. 10 zu § 626 BGB Druckkündigung).
  • BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 497/97

    Kündigung gegenüber einem Hochschullehrer wegen repressiven Verhaltens in der DDR

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 25. Juni 1997 - 10 Sa 832/96 - aufgehoben.
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