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   LAG Berlin-Brandenburg, 18.08.2008 - 10 Sa 908/08   

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https://dejure.org/2008,10317
LAG Berlin-Brandenburg, 18.08.2008 - 10 Sa 908/08 (https://dejure.org/2008,10317)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18.08.2008 - 10 Sa 908/08 (https://dejure.org/2008,10317)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18. August 2008 - 10 Sa 908/08 (https://dejure.org/2008,10317)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entfallen der Auskunftpflicht eines Arbeitgebers gegenüber der ZVK bei Feststellung des Nichtgegebenseins einer Beitragspflicht nach einer Betriebsprüfung durch die ZVK; Voraussetzungen für das Bestehen eines Vertrauenstatbestandes hinsichtlich des Nichtbestehens einer ...

  • Judicialis

    TVG § 4 Abs. 4; ; BGB § 242

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TVG § 4 Abs. 4; BGB § 242
    Widersprüchliches Verhalten; unzulässiges Auskunftsverlangen; Rechtsirrtum

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Auskunftserteilung wegen Rechtsirrtums, wenn ZVK Arbeitgeber nach Betriebsprüfung mitteilt, dass keine Beitragspflicht bestehe

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Hessen, 31.08.2004 - 15 Sa 2128/03
    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.08.2008 - 10 Sa 908/08
    Offen kann auch die Frage bleiben, ob § 4 Abs. 4 TVG als Arbeitnehmerschutzvorschrift überhaupt auf den Verzicht auf Beitragsansprüche nach den Sozialkassentarifverträgen oder deren Verwirkung anzuwenden ist (dafür Hess. LAG, Urteil vom 31. August 2004 - 15 Sa 2128/03 = zit. nach juris; zweifelnd BAG, Urteil vom 18.5.1994 - 10 AZR 646/93 = AP Nr. 180 zu § 1 TVG Tarifverträge Bau).

    Selbst wenn man § 4 Abs. 4 TVG auf die Beitragsansprüche nach den Sozialkassentarifverträgen anwenden sollte, wäre danach zwar ein rechtswirksamer Verzicht auf Beitragsansprüche oder die Verwirkung der Geltendmachung von Beitragsansprüchen als solche ausgeschlossen, nicht aber andere Fälle der treuwidrigen Rechtsausübung (Hess. LAG, Urteil vom 31. August 2004 - 15 Sa 2128/03 = zit. nach juris; Löwisch/Rieble TVG § 4 RN 361).

  • BAG, 05.09.1990 - 4 AZR 82/90

    Heizungs- und Lüftungsbau als Baugewerbe

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.08.2008 - 10 Sa 908/08
    Aufgrund der so genannten Ausbau-Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG, Urteil vom 5. September 1990 - 4 AZR 82/90 = NZA 1991, 241) seien sie aber nicht als baufremd einzustufen.
  • BAG, 05.11.1997 - 4 AZR 682/95

    Zulässigkeit eines Tatsachenvergleichs bei tariflichen Rechten

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.08.2008 - 10 Sa 908/08
    Ein solcher Vergleich verstößt nicht gegen § 4 Abs. 4 TVG (BAG, Urteil vom 5. November 1997 - 4 AZR 682/95 = NZA 1998, 434ff.; BeckOK-Giesen § 4 TVG Rdn. 39).
  • BAG, 18.05.1994 - 10 AZR 646/93

    Baugewerbliche Tätigkeiten - Betrieb des Glaser- oder Schreinerhandwerks

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.08.2008 - 10 Sa 908/08
    Offen kann auch die Frage bleiben, ob § 4 Abs. 4 TVG als Arbeitnehmerschutzvorschrift überhaupt auf den Verzicht auf Beitragsansprüche nach den Sozialkassentarifverträgen oder deren Verwirkung anzuwenden ist (dafür Hess. LAG, Urteil vom 31. August 2004 - 15 Sa 2128/03 = zit. nach juris; zweifelnd BAG, Urteil vom 18.5.1994 - 10 AZR 646/93 = AP Nr. 180 zu § 1 TVG Tarifverträge Bau).
  • LAG Hessen, 26.11.2004 - 15 Ta 453/04

    Bestimmung des Verfahrenswerts bei Auskunftsklagen; Bedeutung des

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.08.2008 - 10 Sa 908/08
    Der Streitwert entspricht der verlangten Entschädigungssumme (Hess. LAG, Beschluss vom 26.11.2004 - 15 Ta 453/04 = zit. nach juris).
  • BAG, 09.12.2009 - 10 AZR 850/08

    Baugewerbe - Auskunftsansprüche nach dem VTV - unzulässige Rechtsausübung

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 18. August 2008 - 10 Sa 908/08 - aufgehoben.
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