Weitere Entscheidung unten: LAG München, 13.03.2013

Rechtsprechung
   LAG Hamm, 22.02.2013 - 10 Sa 960/12   

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https://dejure.org/2013,7481
LAG Hamm, 22.02.2013 - 10 Sa 960/12 (https://dejure.org/2013,7481)
LAG Hamm, Entscheidung vom 22.02.2013 - 10 Sa 960/12 (https://dejure.org/2013,7481)
LAG Hamm, Entscheidung vom 22. Februar 2013 - 10 Sa 960/12 (https://dejure.org/2013,7481)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Verhaltensbedingte Kündigung - Verletzung der Anzeige- und Nachweispflicht aus § 5 Abs. 1 EFZG - Schriftsatzkündigung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Verhaltensbedingte Kündigung - Verletzung der Anzeige- und Nachweispflicht aus § 5 Abs. 1 EFZG - Schriftsatzkündigung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen Verletzung der Anzeige- und Nachweispflicht aus § 5 Abs. 1 EFZG

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen Verletzung der Anzeige- und Nachweispflicht aus § 5 Abs. 1 EFZG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 751/08

    Abmahnung - Verzicht auf Kündigungsrecht

    Auszug aus LAG Hamm, 22.02.2013 - 10 Sa 960/12
    Unter diesen Umständen ist das Arbeitsgericht zutreffend davon ausgegangen, dass der Beklagten die Erteilung einer weiteren Abmahnung als dem milderen Mittel zuzumuten war, mit welchem das Ziel der künftigen Einhaltung der Vertragspflichten aus der Sicht bei Zugang der Kündigung noch erreicht werden konnte (vgl. BAG 26. November 2009 - 2 AZR 751/08 - Rn. 10, NZA 2010, 823) .

    Das ändert einerseits nichts an dem objektiven Gehalt ihrer Erklärung, dass sie immer noch keine Kündigung auf den Themenkreis "§ 5 Abs. 1 EFZG" stützen wollte, weil sie eine solche weiterhin für verfrüht hielt (vgl. BAG 26. November 2009 - 2 AZR 751/08 - Rn. 13 f., NZA 2010, 823) .

  • LAG Niedersachsen, 04.12.2008 - 7 Sa 866/08

    Anzeige- und Nachweispflicht; Arbeitsunfähigkeit; Entfernung einer Abmahnung;

    Auszug aus LAG Hamm, 22.02.2013 - 10 Sa 960/12
    Eine derartige negative Prognose liegt vor, wenn aus der konkreten Vertragspflichtverletzung und der daraus resultierenden Vertragsstörung geschlossen werden kann, der Arbeitnehmer werde den Arbeitsvertrag nach einer Kündigungsandrohung erneut in gleicher oder ähnlicher Weise verletzen (vgl. zu alledem nur LAG Niedersachsen 4. Dezember 2008 - 7 Sa 866/08 - jurisRn. 86 ff. mN aus der Rechtsprechung des BAG) .

    Der behandelnde Arzt wird deshalb in aller Regel auf entsprechende Anforderung und gegen Erstattung der hierdurch entstehenden Kosten eine zusätzliche ärztliche Bescheinigung über die Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit ausstellen, die der Arbeitnehmer dann - seinerseits gegen Kostenerstattung - seinem Arbeitgeber vorlegen kann (vgl. zu alledem LAG Niedersachen 4. Dezember 2008 - 7 Sa 866/08 - juris Rn. 90 f. und LAG Rheinland-Pfalz 4. April 2007 - 7 Sa 108/07 - juris) .

  • BAG, 10.07.1969 - 5 AZR 323/68

    Kurzarbeit - Lohnminderung - Wirtschaftsrisiko

    Auszug aus LAG Hamm, 22.02.2013 - 10 Sa 960/12
    Da die diesbezügliche Berufung bereits unzulässig ist, kann dahinstehen, dass aus der vermeintlich unwirksamen Anordnung von Kurzarbeit allenfalls Ansprüche des Klägers aus Annahmeverzug nach § 615 Satz 1 iVm. §§ 293 ff. BGB folgten könnten, er aber weder erst- noch zweitinstanzlich etwas zu einem Angebot weitergehender Arbeitsleistung nach §§ 293, 294 BGB oder zumindest zur Entbehrlichkeit eines Angebots der über die angeordnete Kurzarbeit hinausgehenden Arbeitsleistung nach § 296 oder § 242 BGB vorgetragen hat (zum Erfordernis eines weitergehenden Arbeitsangebots bei unwirksam angeordneter Kurzarbeit vgl. einerseits BAG 10. Oktober 2006 - 1 AZR 811/05 - Rn. 35, NZA 2007, 637 sowie andererseits BAG 10. Juli 1969 - 5 AZR 323/68 - zu I 3 der Gründe, NJW 1969, 1734; 27. Januar 1994 - 6 AZR 541/93 - zu II 1 der Gründe, NZA 1995, 134; 12. Oktober 1994 - 7 AZR 398/93 - zu II 4 der Gründe, NZA 1995, 641).
  • BAG, 27.01.1994 - 6 AZR 541/93

    Kurzarbeit im öffentlichen Dienst

    Auszug aus LAG Hamm, 22.02.2013 - 10 Sa 960/12
    Da die diesbezügliche Berufung bereits unzulässig ist, kann dahinstehen, dass aus der vermeintlich unwirksamen Anordnung von Kurzarbeit allenfalls Ansprüche des Klägers aus Annahmeverzug nach § 615 Satz 1 iVm. §§ 293 ff. BGB folgten könnten, er aber weder erst- noch zweitinstanzlich etwas zu einem Angebot weitergehender Arbeitsleistung nach §§ 293, 294 BGB oder zumindest zur Entbehrlichkeit eines Angebots der über die angeordnete Kurzarbeit hinausgehenden Arbeitsleistung nach § 296 oder § 242 BGB vorgetragen hat (zum Erfordernis eines weitergehenden Arbeitsangebots bei unwirksam angeordneter Kurzarbeit vgl. einerseits BAG 10. Oktober 2006 - 1 AZR 811/05 - Rn. 35, NZA 2007, 637 sowie andererseits BAG 10. Juli 1969 - 5 AZR 323/68 - zu I 3 der Gründe, NJW 1969, 1734; 27. Januar 1994 - 6 AZR 541/93 - zu II 1 der Gründe, NZA 1995, 134; 12. Oktober 1994 - 7 AZR 398/93 - zu II 4 der Gründe, NZA 1995, 641).
  • BAG, 12.10.1994 - 7 AZR 398/93

    Betriebsvereinbarung über die Durchführung von Kurzarbeit; tarifvertragliche

    Auszug aus LAG Hamm, 22.02.2013 - 10 Sa 960/12
    Da die diesbezügliche Berufung bereits unzulässig ist, kann dahinstehen, dass aus der vermeintlich unwirksamen Anordnung von Kurzarbeit allenfalls Ansprüche des Klägers aus Annahmeverzug nach § 615 Satz 1 iVm. §§ 293 ff. BGB folgten könnten, er aber weder erst- noch zweitinstanzlich etwas zu einem Angebot weitergehender Arbeitsleistung nach §§ 293, 294 BGB oder zumindest zur Entbehrlichkeit eines Angebots der über die angeordnete Kurzarbeit hinausgehenden Arbeitsleistung nach § 296 oder § 242 BGB vorgetragen hat (zum Erfordernis eines weitergehenden Arbeitsangebots bei unwirksam angeordneter Kurzarbeit vgl. einerseits BAG 10. Oktober 2006 - 1 AZR 811/05 - Rn. 35, NZA 2007, 637 sowie andererseits BAG 10. Juli 1969 - 5 AZR 323/68 - zu I 3 der Gründe, NJW 1969, 1734; 27. Januar 1994 - 6 AZR 541/93 - zu II 1 der Gründe, NZA 1995, 134; 12. Oktober 1994 - 7 AZR 398/93 - zu II 4 der Gründe, NZA 1995, 641).
  • BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 400/00

    Eingruppierung - Rechtskraft

    Auszug aus LAG Hamm, 22.02.2013 - 10 Sa 960/12
    Dabei handelt es sich um einen eigenen Streitgegenstand, weil er über die Abwicklung des eigenen Arbeitsverhältnisses hinaus den Blick auf die Abwicklung der Arbeitsverhältnisse anderer Arbeitnehmer richtet (vgl. BAG 17. April 2002 - 5 AZR 400/00 - zu I 1 der Gründe, DB 2003, 341) .
  • BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 382/05

    Betriebsübergang im Ausbildungsverhältnis - Widerspruchserklärung - Verwirkung -

    Auszug aus LAG Hamm, 22.02.2013 - 10 Sa 960/12
    Die Abschrift des Schriftsatzes stellt dann eine eigenhändig unterzeichnete und die Schriftform wahrende Erklärung dar (vgl. BAG 13. Juli 2006 - 8 AZR 382/05 - Rn. 28 mwN, DB 2006, 2750) .
  • BAG, 10.10.2006 - 1 AZR 811/05

    Mitbestimmung des Personalrats bei Kurzarbeit

    Auszug aus LAG Hamm, 22.02.2013 - 10 Sa 960/12
    Da die diesbezügliche Berufung bereits unzulässig ist, kann dahinstehen, dass aus der vermeintlich unwirksamen Anordnung von Kurzarbeit allenfalls Ansprüche des Klägers aus Annahmeverzug nach § 615 Satz 1 iVm. §§ 293 ff. BGB folgten könnten, er aber weder erst- noch zweitinstanzlich etwas zu einem Angebot weitergehender Arbeitsleistung nach §§ 293, 294 BGB oder zumindest zur Entbehrlichkeit eines Angebots der über die angeordnete Kurzarbeit hinausgehenden Arbeitsleistung nach § 296 oder § 242 BGB vorgetragen hat (zum Erfordernis eines weitergehenden Arbeitsangebots bei unwirksam angeordneter Kurzarbeit vgl. einerseits BAG 10. Oktober 2006 - 1 AZR 811/05 - Rn. 35, NZA 2007, 637 sowie andererseits BAG 10. Juli 1969 - 5 AZR 323/68 - zu I 3 der Gründe, NJW 1969, 1734; 27. Januar 1994 - 6 AZR 541/93 - zu II 1 der Gründe, NZA 1995, 134; 12. Oktober 1994 - 7 AZR 398/93 - zu II 4 der Gründe, NZA 1995, 641).
  • BAG, 19.10.2010 - 6 AZR 120/10

    Anforderungen an Berufungsbegründung

    Auszug aus LAG Hamm, 22.02.2013 - 10 Sa 960/12
    Ob dieser Ansatz schlüssig und rechtlich haltbar ist, spielt für die Zulässigkeit der Berufung keine Rolle (vgl. BAG 19. Oktober 2010 - 6 AZR 120/10 - Rn. 7, juris) .
  • BGH, 27.04.1954 - I ZR 239/52

    Requisitionsansprüche. Rechtsweg

    Auszug aus LAG Hamm, 22.02.2013 - 10 Sa 960/12
    Wird ein einheitlicher Antrag auf mehrere Lebenssachverhalte gestützt, ist die Verwerfung im Tenor hinsichtlich eines Klagegrundes unzulässig, weil der Kläger nur eine zusprechende Entscheidung begehrt (vgl. BGH 27. April 1954 - I ZR 239/52 - zu V der Gründe, BGHZ 13, 145 zur Klageabweisung) .
  • BGH, 13.02.1980 - VIII ZR 5/79
  • LAG Hamm, 05.08.2009 - 3 Sa 1677/08

    Wirksame Kündigung bei Versäumung der Kündigungsfrist; Kenntniserlangung der

  • BAG, 08.10.2008 - 5 AZR 715/07

    Auslegung eines Arbeitsvertrags hinsichtlich des Umfangs der Arbeitszeit -

  • BAG, 23.02.2011 - 5 AZR 84/10

    Gleichbehandlung bei Entgelterhöhung - keine Präklusion mit

  • BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 258/11

    Außerordentliche Kündigung - Erfordernis einer Abmahnung - Rüge- und Warnfunktion

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.04.2007 - 7 Sa 108/07

    Verhaltensbedingte Kündigung - Verletzung der Anzeige- und Nachweispflicht aus §

  • LAG Köln, 16.08.2018 - 7 Sa 793/17

    Verpflichtung des Arbeitnehmers zum Nachweis seiner Arbeitsunfähigkeit auch nach

    Zunächst ist die Pflicht, auch nach Ablauf des Anspruchszeitraums für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall dem Arbeitgeber eine fortbestehende Arbeitsunfähigkeit durch ärztliche Bescheinigungen nachzuweisen, nach herrschender Meinung in der Rechtsprechung und Literatur aus § 5 Abs. 1 S. 1 EFZG, herzuleiten (z. B. LAG Rheinland-Pfalz vom 03.04.2014, 3 Sa 423/13; LAG Hamm vom 22.02.2013, 10 Sa 960/12; LAG Rheinland-Pfalz vom 04.04.2007, 7 Sa 108/07, Erfurter Kommentar/Reinhard, § 5 EFZG Rdnr. 19; vgl. jetzt auch BAG vom 11.07.2013, 2 AZR 241/12, Rdnr. 29 m. w. N.).
  • ArbG Köln, 16.08.2017 - 19 Ca 2264/17
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass neben der Anzeigepflicht auch die Nachweispflicht weiterhin fortbesteht (vgl. etwa LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03. Februar 2014 - 3 Sa 423/13; LAG Hamm (Westfalen), Urteil vom 22. Februar 2013 - 10 Sa 960/12; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04. April 2007 - 7 Sa 108/07 - juris).
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Rechtsprechung
   LAG München, 13.03.2013 - 10 Sa 960/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,13414
LAG München, 13.03.2013 - 10 Sa 960/12 (https://dejure.org/2013,13414)
LAG München, Entscheidung vom 13.03.2013 - 10 Sa 960/12 (https://dejure.org/2013,13414)
LAG München, Entscheidung vom 13. März 2013 - 10 Sa 960/12 (https://dejure.org/2013,13414)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW

    AÜG § 10 Abs. 4 AÜG § 9 Nr. 2 MTV-BZA/DGB § 16

  • Wolters Kluwer

    Nichtberücksichtigung von pauschaliertem Aufwendungsersatz bei der Berechnung von Differenzlohnansprüchen eines Leiharbeitnehmers; Beschränkter Anwendungsbereichs einer tariflichen Ausschlussfristenregelung

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    §§ 10 IV, 9 Nr. 2 AÜG, 16 MTV-BZA/DGB
    Equal-pay, Ausschlussfristen

  • rechtsportal.de

    BGB § 133; BGB § 611 Abs. 1; BGB § 670
    Nichtberücksichtigung von pauschaliertem Aufwendungsersatz bei der Berechnung von Differenzlohnansprüchen eines Leiharbeitnehmers; unionsrechtskonform beschränkter Anwendungsbereichs einer tariflichen Ausschlussfristenregelung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (25)

  • LAG Düsseldorf, 29.08.2012 - 12 Sa 576/12

    Anspruch auf gleiches Entgelt eines Leiharbeitnehmers

    Auszug aus LAG München, 13.03.2013 - 10 Sa 960/12
    Auch der Gesetzgeber ist davon ausgegangen, dass Leiharbeitnehmer nicht ohne Weiteres aus eigener Anschauung schlüssig für eine Klage auf gleiches Entgelt vortragen können (LAG Düsseldorf 29. August 2012 - 12 Sa 576/12 - Rn. 130, juris).

    Schon diesen Anspruch kann der Arbeitnehmer regelmäßig nicht innerhalb von zwei Monaten gegenüber dem Entleiher durchsetzen, etwa wenn der Entleiher die Auskunft zunächst verweigert (LAG Düsseldorf 29. August 2012 - 12 Sa 576/12 - Rn. 130, aaO).

    Diesem Problem kann nicht durch eine unionsrechtskonforme Auslegung des Fälligkeitsbegriffs der Ausschlussfrist dergestalt begegnet werden, dass diese erst dann zu laufen beginnt, wenn der Arbeitnehmer rechtlich und tatsächlich in der Lage ist, seine Ansprüche geltend zu machen und beispielsweise über die notwendigen Informationen vom Entleiher verfügt (LAG Düsseldorf 29. August 2012 - 12 Sa 576/12 - Rn. 131, aaO).

    Ausreichend wäre danach eine Ausschlussfrist, welche bestimmt, dass innerhalb einer bestimmten angemessenen Frist die Auskunft nach § 13 AÜG eingeholt werden muss und der Arbeitnehmer dies auch dem Verleiharbeitgeber mitteilt (LAG Düsseldorf 29. August 2012 - 12 Sa 576/12 - Rn. 131, aaO).

    Eine 10 Sa 960/12 - 16 - solche Auslegung von § 16 MTV-BZA/DGB kommt jedoch nicht in Betracht, weil ein solches Auslegungsergebnis nicht mit der erforderlichen Transparenz aus dem Wortlaut von § 16 MTV-BZA/DGB entnommen werden kann (vgl. zu einer ähnlichen Vorschrift in § 10 MTV-iGZ/DGB LAG Düsseldorf 29. August 2012 - 12 Sa 576/12 - Rn. 131, aaO).

    Da der Arbeitgeber in jedem Falle angesichts eines möglichen Prozesses ggf. über mehrere Jahre hinweg damit rechnen müsste, auf gleiches Entgelt in Anspruch genommen zu werden, kann der Ausschlussklausel in § 16 MTV-BZA/DGB ein solcher Inhalt nicht beigemessen werden (LAG Düsseldorf 29. August 2012 - 12 Sa 576/12 - Rn. 131 aE, aaO).

    Für die Tarifparteien gab es auch keinerlei Veranlassung, Ansprüche aus § 10 Abs. 4 AÜG einer Ausschlussfrist zu unterwerfen, da sie selbst Tarifverträge abgeschlossen haben, welche den Grundsatz auf gleiches Entgelt gemäß § 9 Nr. 2 AÜG ausschließen (LAG Düsseldorf 29. August 2012 - 12 Sa 576/12 - Rn. 132 aE, aaO).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2011 - 7 Sa 1318/11

    "equal pay"-Anspruch - Leiharbeit - Wirksamkeit von Tarifverträgen der CGZP

    Auszug aus LAG München, 13.03.2013 - 10 Sa 960/12
    Ein unwirksamer Tarifvertrag kann nicht zu einer Abweichung vom gesetzlichen Anspruch auf equal-pay führen (BAG 13. März 2013 - 5 AZR 594/11 - Pressemitteilung Nr. 17/13; LAG Berlin-Brandenburg 20. September 2011 - 7 Sa 1318/11 - Rn. 35, BB 2012, 1544 und juris).

    Die Beklagte kann sich insofern auch nicht auf Vertrauensschutz berufen (LAG Berlin-Brandenburg 20. September 2011 - 7 Sa 1318/11 - Rn. 36, aaO).

    Sowohl pauschal erstattete Fahrtkosten (LAG Baden-Württemberg 27. August 2012 - 9 Sa 187/11 - Rn. 89, juris; LAG Berlin-Brandenburg 20. September 2011 - 7 Sa 1318/11 - Rn. 46, aaO; LAG Hamm 30. Juni 2011 - 8 Sa 387/11 - Rn. 13, LAGE TVG § 4 Ausschlussfrist Nr. 58) als auch die Übernachtungskosten (Ulber AÜG 4. Aufl. 2011 § 1 Rn. 73 mwN) stellen einen mit dem "equal-pay-Anspruch" nicht vergleichbaren Aufwendungsersatz nach § 670 BGB (analog) dar.

    Für Aufwendungsersatz werden daneben keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt mit der Folge, dass sie auch für die Ermittlung von Sozialleistungen (Arbeitslosengeld 1 und Krankengeld) keinen Einfluss haben (LAG BerlinBrandenburg 20. September 2011 - 7 Sa 1318/11 - Rn. 46, aaO).

  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 962/08

    Anspruch auf Strukturausgleich

    Auszug aus LAG München, 13.03.2013 - 10 Sa 960/12
    aa) Die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages folgt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln (BAG 16. Mai 1995 - 3 AZR 395/94 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Papierindustrie Nr. 10; 22. Oktober 2002 - 3 AZR 664/01 - AP TVG § 1 Auslegung Nr. 185; 21. August 2003 - 8 AZR 430/02 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 185; 22. April 2010 - 6 AZR 962/08 - BAGE 134, 184).

    Führen alle nach den anerkannten Auslegungsregeln heranzuziehenden Gesichtspunkte zu keinem eindeutigen Ergeb- 10 Sa 960/12 - 14 - nis, ist letztlich der Auslegung der Vorzug zu geben, die bei einem unbefangenen Durchlesen der Regelung als näherliegend erscheint und folglich von den Normadressaten typischerweise als maßgeblich empfunden wird (BAG 22. April 2010 - 6 AZR 962/08 - Rn. 17 aaO).

  • BAG, 19.11.1968 - 1 AZR 195/68

    Ausschlußfrist - Schadenersatzanspruch

    Auszug aus LAG München, 13.03.2013 - 10 Sa 960/12
    Daneben geht das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass tarifliche Ausschlussfirsten wegen der Schwere der mit ihrer Versäumung verbundenen Folgen im Zweifel eng auszulegen sind (BAG 13. Februar 2007 - 1 AZR 184/06 - Rn. 35, BAGE 121, 168; 07. Februar 1995 - 3 AZR 483/94 - zu II 1 e der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 54; 04. September 1991 - 5 AZR 647/90 - zu II 2 b der Gründe, AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 113; 31. Oktober 1984 - 4 AZR 525/85 - juris; 19. November 1968 - 1 AZR 195/68 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 39).
  • BAG, 09.03.1983 - 4 AZR 61/80

    Einschlägige Lehrabschlußprüfung - Tarifauslegung - Öffentlicher Dienst -

    Auszug aus LAG München, 13.03.2013 - 10 Sa 960/12
    Verbleiben bei entsprechender Auswertung des Tarifwortlautes und des tariflichen Gesamtzusammenhangs als den stets und in erster Linie heranzuziehenden Auslegungskriterien im Einzelfall noch Zweifel, so kann zur Ermittlung des wirklichen Willens der Tarifvertragsparteien auch auf weitere Kriterien, wie die Tarifgeschichte, die praktische Tarifübung und die Entstehungsgeschichte des jeweiligen Tarifvertrags zurück gegriffen werden, wobei es für die Gerichte eine Bindung an eine bestimmte Reihenfolge bei der Heranziehung dieser weiteren Auslegungsmittel nicht gibt (BAG 24. November 1988 - 6 AZR 243/87 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 127; 9. März 1983 - 4 AZR 61/80 - AP TVG § 1 Auslegung Nr. 128; 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - AP TVG § 1 Auslegung Nr. 135).
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus LAG München, 13.03.2013 - 10 Sa 960/12
    Verbleiben bei entsprechender Auswertung des Tarifwortlautes und des tariflichen Gesamtzusammenhangs als den stets und in erster Linie heranzuziehenden Auslegungskriterien im Einzelfall noch Zweifel, so kann zur Ermittlung des wirklichen Willens der Tarifvertragsparteien auch auf weitere Kriterien, wie die Tarifgeschichte, die praktische Tarifübung und die Entstehungsgeschichte des jeweiligen Tarifvertrags zurück gegriffen werden, wobei es für die Gerichte eine Bindung an eine bestimmte Reihenfolge bei der Heranziehung dieser weiteren Auslegungsmittel nicht gibt (BAG 24. November 1988 - 6 AZR 243/87 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 127; 9. März 1983 - 4 AZR 61/80 - AP TVG § 1 Auslegung Nr. 128; 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - AP TVG § 1 Auslegung Nr. 135).
  • BAG, 24.11.1988 - 6 AZR 243/87

    Tarifliche Gratifikation

    Auszug aus LAG München, 13.03.2013 - 10 Sa 960/12
    Verbleiben bei entsprechender Auswertung des Tarifwortlautes und des tariflichen Gesamtzusammenhangs als den stets und in erster Linie heranzuziehenden Auslegungskriterien im Einzelfall noch Zweifel, so kann zur Ermittlung des wirklichen Willens der Tarifvertragsparteien auch auf weitere Kriterien, wie die Tarifgeschichte, die praktische Tarifübung und die Entstehungsgeschichte des jeweiligen Tarifvertrags zurück gegriffen werden, wobei es für die Gerichte eine Bindung an eine bestimmte Reihenfolge bei der Heranziehung dieser weiteren Auslegungsmittel nicht gibt (BAG 24. November 1988 - 6 AZR 243/87 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 127; 9. März 1983 - 4 AZR 61/80 - AP TVG § 1 Auslegung Nr. 128; 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - AP TVG § 1 Auslegung Nr. 135).
  • BAG, 04.09.1991 - 5 AZR 647/90

    Ausschlußfristen

    Auszug aus LAG München, 13.03.2013 - 10 Sa 960/12
    Daneben geht das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass tarifliche Ausschlussfirsten wegen der Schwere der mit ihrer Versäumung verbundenen Folgen im Zweifel eng auszulegen sind (BAG 13. Februar 2007 - 1 AZR 184/06 - Rn. 35, BAGE 121, 168; 07. Februar 1995 - 3 AZR 483/94 - zu II 1 e der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 54; 04. September 1991 - 5 AZR 647/90 - zu II 2 b der Gründe, AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 113; 31. Oktober 1984 - 4 AZR 525/85 - juris; 19. November 1968 - 1 AZR 195/68 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 39).
  • BAG, 07.02.1995 - 3 AZR 483/94

    Auslegung eines Tarifvertrages; Ausschlußfrist

    Auszug aus LAG München, 13.03.2013 - 10 Sa 960/12
    Daneben geht das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass tarifliche Ausschlussfirsten wegen der Schwere der mit ihrer Versäumung verbundenen Folgen im Zweifel eng auszulegen sind (BAG 13. Februar 2007 - 1 AZR 184/06 - Rn. 35, BAGE 121, 168; 07. Februar 1995 - 3 AZR 483/94 - zu II 1 e der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 54; 04. September 1991 - 5 AZR 647/90 - zu II 2 b der Gründe, AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 113; 31. Oktober 1984 - 4 AZR 525/85 - juris; 19. November 1968 - 1 AZR 195/68 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 39).
  • BAG, 15.11.2000 - 5 AZR 365/99

    Zuweisung einer Ersatztätigkeit bei Beschäftigungsverbot

    Auszug aus LAG München, 13.03.2013 - 10 Sa 960/12
    Rechtshängigkeit trat hier mit der Zustellung der Klage am 02.12.2011 ein, so dass nach ständiger Rechtsprechung (BAG 15.11.2000 - 5 AZR 365/99 - AP Mutterschutzgesetz 1968 § 4 Nr. 7) der Zinslauf am Folgetag (hier: 03.12.2011) einsetzte.
  • BAG, 13.02.2007 - 1 AZR 184/06

    Unternehmensüberschreitender Gesamtbetriebsrat - Auslegung eines Sozialplans -

  • LAG Baden-Württemberg, 27.08.2012 - 9 Sa 187/11

    Equal-pay-Anspruch - arbeitsvertragliche Ausschlussfrist - Fahrtkostenerstattung

  • LAG Hamm, 30.06.2011 - 8 Sa 387/11

    Fahrtkostenerstattung bei Leiharbeit an wechselnden Einsatzorten; unbegründeter

  • BAG, 26.09.1990 - 5 AZR 218/90

    Teilzeitbeschäftigte Lehrer; Ausschlußfrist

  • BAG, 16.05.1995 - 3 AZR 395/94

    Prämienberechnung bei Tariflohnerhöhungen

  • BAG, 22.10.2002 - 3 AZR 664/01

    Tarifauslegung

  • BAG, 21.08.2003 - 8 AZR 430/02

    Videotechniker als Arbeiter oder Angestellter iSd. Vergütungsrahmenabkommens für

  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

    Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

  • BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 665/05

    Spezialitätsgrundsatz im Nachwirkungszeitraum

  • BAG, 23.05.2012 - 1 AZB 58/11

    Fehlende Tariffähigkeit der CGZP - Aussetzung von Lohnzahlungsverfahren

  • EuGH, 10.07.1997 - C-261/95

    Palmisani

  • EuGH, 24.09.2002 - C-255/00

    Grundig Italiana

  • EuGH, 08.07.2010 - C-246/09

    Bulicke - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 8 und 9 - Nationales Verfahren zur

  • LAG Niedersachsen, 25.01.2013 - 6 Sa 737/12

    Differenzlohnklage eines Leiharbeitnehmers aufgrund Nichtigkeit der von den

  • ArbG Berlin, 01.04.2009 - 35 BV 17008/08

    Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit

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