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   LAG Rheinland-Pfalz, 06.04.2005 - 10 Sa 970/04   

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https://dejure.org/2005,12576
LAG Rheinland-Pfalz, 06.04.2005 - 10 Sa 970/04 (https://dejure.org/2005,12576)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06.04.2005 - 10 Sa 970/04 (https://dejure.org/2005,12576)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06. April 2005 - 10 Sa 970/04 (https://dejure.org/2005,12576)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer tarfigerechten Eingruppierung; Verbindung der Kassiertätigkeit mit höheren Anforderungen im Sinne des Gehaltstarifvertrages; Voraussetzungen für das Vorliegen eines Verbrauchermarktes

  • Judicialis

    Gehalts-TV § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MTV Einzelhandel (Rheinland-Pfalz) § 3 § 9
    Eingruppierung einer Kassiererin im Einzelhandel bei Tätigkeit in dem einem Verbrauchermarkt angegliederten separaten Getränkemarkt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 08.02.1984 - 4 AZR 369/83

    Supermarkt - Eingruppierung einer Kassiererin - Lebensmittel-Supermarktes -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.04.2005 - 10 Sa 970/04
    Hiernach ist für diesen Begriff u. a. kennzeichnend, dass sowohl Nahrungs- und Genussmittel einschließlich Fleischwaren (Obst, Gemüse, Fleisch und ähnliches) als auch ergänzend problemlose Waren anderer Branchen, d. h. allgemein bekannte Güter des Massenbedarfs angeboten werden, bei deren Auswahl und Erwerb der Verbraucher im Allgemeinen keine Beratung erwartet oder wünscht und die für den Absatz im Wege der Selbstbedienung geeignet sind (vgl. BAG, Urteil vom 08.02.1984, AZ: 4 AZR 369/83).
  • BAG, 17.04.2003 - 8 AZR 482/01

    Eingruppierung einer Kassiererin in einem Verbrauchermarkt

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.04.2005 - 10 Sa 970/04
    Zwar betreibt die Beklagte in R einen Einzelhandelsmarkt, der die Merkmale eines Verbrauchermarktes erfüllt (Einzelhandelsgeschäft mit einer Verkaufsfläche von mindestens 1.000 qm, in welchem sowohl Nahrungs- und Genussmittel als auch andere Waren des kurz- und mittelfristigen Bedarfs angeboten werden, vorwiegend als Selbstbedienungsladen geführt und verkehrsgünstig mit guter Parkmöglichkeit gelegen; vgl. BAG, Urteil vom 17.04.2003, AZ: 8 AZR 482/01).
  • BAG, 07.11.1984 - 4 AZR 286/83

    Eingruppierung von Erster Verkäuferin - Allgemeine Tätigkeitsmerkmale -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.04.2005 - 10 Sa 970/04
    Da das betreffende Merkmal selbst unbestimmte Rechtsbegriffe enthält, die nicht aus sich heraus ausgelegt werden können (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 07.11.1984, AZ: 4 AZR 286/83), muss insoweit auf die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale zurückgegriffen werden.
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