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   LAG Hessen, 13.11.2015 - 10 Sa 987/14   

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https://dejure.org/2015,60733
LAG Hessen, 13.11.2015 - 10 Sa 987/14 (https://dejure.org/2015,60733)
LAG Hessen, Entscheidung vom 13.11.2015 - 10 Sa 987/14 (https://dejure.org/2015,60733)
LAG Hessen, Entscheidung vom 13. November 2015 - 10 Sa 987/14 (https://dejure.org/2015,60733)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Hessen

    § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 13, Abs. VII Nr. 12 VTV, AVE-Ausnahme zu Ziff. 4 Nr. 6.
    Produzierte Nasszellen, die später als fertige Badkonstruktionen in Gebäude eingebaut werden, erfüllen den Begriff des Fertigbauteils (Anschluss an LAG Berlin-Brandenburg 5. Juni 2013 - 15 Sa 212/13). Das Merkmal von "Fertigbauarbeiten" i.S.v. § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 13 VTV ist nur ...

  • IWW

    Abschn. VII Nr. 12 VTV, Abschnitt V Nr. 13 VTV, Abschnitt VII Nr. 12 VTV, § 64 Abs. 2 B... uchst. b ArbGG, § 520 ZPO, §§ 18 Abs. 2, 21 des VTV, Abschn. V Nr. 13 VTV, Abschn. VI Unterabs. 1 Satz 2 VTV, § 1 Abs. 2 VTV, Abschn. V VTV, § 138 Abs. 1, Abs. 2 ZPO, Abschn. IV, V VTV, § 164 HGB, § 138 Abs. 2, 3 ZPO, Abschn. VI Unterabs. 2 VTV, § 91 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Produktion von Nasszellen; Fertigbauarbeiten; Begriff des "beteiligten Gesellschafters"; Ausnahme aus der Allgemeinverbindlicherklärung für Mitgliedsbetriebe im Bereich Sanitär-Heizung

  • rechtsportal.de

    Begriff der Fertigbauteils i.S. von § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 13 VTV

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 13.07.2005 - 10 AZR 466/04

    Baugewerbe - Unternehmenszusammenschluss

    Auszug aus LAG Hessen, 13.11.2015 - 10 Sa 987/14
    "Beteiligter Gesellschafter innerhalb von Unternehmenszusammenschlüssen" im tariflichen Sinne ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 13. Juli 2005 - 10 AZR 466/04 - EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 120, zu § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 32 VTV) dasjenige Unternehmen, das mit dem Unternehmen, dessen Betrieb die Fertigbauteile liefert, in einem unmittelbaren - horizontalen oder vertikalen - gesellschaftsrechtlichen Zusammenhang steht.

    Ausreichend kann es etwa sein, wenn eine GmbH und Co. KG produziert und der Einbau durch die Kommanditistin vorgenommen wird (vgl. BAG 13. Juli 2005 - 10 AZR 466/04 - Rn. 23, EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 120).

    Ebenso wenig ist ausreichend, wenn eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung an einem Baubetrieb und die Geschäftsführungsfunktion bei dem Produktionsbetrieb zusammen kommen (vgl. BAG 13. Juli 2005 - 10 AZR 466/04 - Rn. 24, EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 120).

    Das Bundesarbeitsgericht hat aber zu Recht auch darauf hingewiesen, dass der Begriff des Unternehmenszusammenschlusses eng auszulegen ist, da für Außenstehende, Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Tarifgeltung möglichst klar und einfach zu erfassen sein muss (vgl. BAG 13. Juli 2005 - 10 AZR 466/04 - Rn. 28, EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 120, zu § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 32 VTV).

    Mehrere Unternehmenszusammenschlüsse, etwa in Form von Holding-Gesellschaften, hat das Bundesarbeitsgericht nicht als ausreichend angesehen (vgl. BAG 13. Juli 2005 - 10 AZR 466/04 - Rn. 24, EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 120, zu § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 32 VTV).

  • BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 934/08

    Baugewerbe - Nebenarbeiten für Subunternehmer - Einschränkung der

    Auszug aus LAG Hessen, 13.11.2015 - 10 Sa 987/14
    Die Einweisung, Überwachung und Kontrolle von Arbeitnehmern eines Subunternehmens ist dann als eigene baugewerbliche Tätigkeit anzusehen, wenn die Arbeitnehmer des Subunternehmens Arbeiten ausführen, die vom betrieblichen Geltungsbereich des VTV erfasst werden, der Subunternehmer vom Betrieb mit diesen Arbeiten beauftragt worden ist und ohne die Tätigkeit des Subunternehmens die Bauarbeiten von eigenen Arbeitnehmern durchgeführt werden müssten (BAG 16. Juni 2010 - 4 AZR 934/08 - Rn. 33, AP Nr. 324 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG 11. Juni 1997 - 10 AZR 525/96 - zu II 2 a der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 200).

    Im einen wie im anderen Fall bezieht sich diese auf eine zu erbringende bauliche Leistung und ist Teil derselben (BAG 16. Juni 2010 - 4 AZR 934/08 - Rn. 33, AP Nr. 324 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Bei dieser Sachlage hätte die Beklagte näher ausführen müssen, weshalb die Arbeitnehmer der Subunternehmerin nicht auch kontrolliert und eingewiesen wurden (vgl. BAG 16. Juni 2010 - 4 AZR 934/08 - Rn. 34, AP Nr. 324 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Die Rechtsprechung, die zum Teil unter engen Voraussetzungen die Einweisung und Überwachung von Subunternehmern als eigene bauliche Leistung ansieht (vgl. BAG 16. Juni 2010 - 4 AZR 934/08 - Rn. 33, AP Nr. 324 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG 11. Juni 1997 - 10 AZR 525/96 - zu II 2 a der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 200), dürfte hier auch schon gar nicht zur Anwendung kommen, weil die Tarifvertragsparteien hiervon abweichende, bestimmte Vorgaben in § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 13 VTV gemacht haben.

  • BAG, 02.07.2008 - 10 AZR 305/07

    Baugewerbe - Fertiggaragen

    Auszug aus LAG Hessen, 13.11.2015 - 10 Sa 987/14
    aa) Fertigbauweise ist eine Bauweise unter Verwendung in einer Fabrik hergestellter und auf der Baustelle zum Gesamtbauwerk zusammengefügter Bauteile wie Decke und Wände (vgl. BAG 2. Juli 2008 - 10 AZR 305/07 - Rn. 24, NZA-RR 2009, 426 [BAG 02.07.2008 - 10 AZR 305/07] ).

    Fertigbauteile sind Bauteile aus einem oder mehreren Bau- oder Werkstoffen, die serienmäßig oder zumindest in größerer Stückzahl in entsprechenden Betrieben oder Werken für den Einbau auf der Baustelle gefertigt werden und als komplette Einheit verschiedene Bauleistungen enthalten können, wie z.B. Wandbauteile mit eingebauten Installationen oder fertiger Oberfläche (vgl. BAG 18. Mai 2011 - 10 AZR 190/10 - Rn. 24, AP Nr. 332 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG 2. Juli 2008 - 10 AZR 305/07 - Rn. 24, NZA-RR 2009, 426 [BAG 02.07.2008 - 10 AZR 305/07] ).

    Anders kann dies sein, soweit Garagen in Betongussweise hergestellt werden (vgl. BAG 2. Juli 2008 - 10 AZR 305/07 - Rn. 25, NZA-RR 2009, 426 [BAG 02.07.2008 - 10 AZR 305/07] ).

  • BAG, 18.10.2006 - 10 AZR 657/05

    Baugewerbe - Unternehmenszusammenschluss

    Auszug aus LAG Hessen, 13.11.2015 - 10 Sa 987/14
    (1) Der Begriff des "Unternehmenszusammenschlusses" ist sehr weit und untechnisch gewählt, um möglichst alle denkbaren Erscheinungsformen zu erfassen (vgl. BAG 18. Oktober 2006 - 10 AZR 657/05 - Rn. 20, AP Nr. 288 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Hier kann es auf einschlägige Definitionen des Begriffs "Unternehmen" aus spezialgesetzlichen Vorschriften wie des Handels- und Aktienrechts nicht ankommen (vgl. BAG 18. Oktober 2006 - 10 AZR 657/05 - Rn. 22, AP Nr. 288 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Welche juristische Form die Gesellschaft, an der der Gesellschafter beteiligt ist, aufweist, ist dabei ebenso wenig entscheidend wie die konkrete Ausgestaltung der Mitgliedschaft (vgl. BAG 18. Oktober 2006 - 10 AZR 657/05 - Rn. 23, AP Nr. 288 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.06.2013 - 15 Sa 212/13

    Fertigbauarbeiten - Nasszellen - Sozialkassenverfahren Bau

    Auszug aus LAG Hessen, 13.11.2015 - 10 Sa 987/14
    Produzierte Nasszellen, die später als fertige Badkonstruktionen in Gebäude eingebaut werden, erfüllen den Begriff des Fertigbauteils (Anschluss an LAG Berlin-Brandenburg 5. Juni 2013 - 15 Sa 212/13).

    Werden in industrieller Fertigung Nasszellen hergestellt, kann es sich gleichfalls um Fertigbauarbeiten i.S.v. § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 13 VTV handeln (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 5. Juni 2013 - 15 Sa 212/13 - Rn. 19, Juris).

    Die fertig produzierte Nasszelle ersetzt auch die konventionelle Bauweise; denn ansonsten müssten der Einbau von Sanitärartikeln, die Elektroinstallation vor Ort etc. jeweils selbst vorgenommen werden (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 5. Juni 2013 - 15 Sa 212/13 - Rn. 19, Juris).

  • BAG, 11.06.1997 - 10 AZR 525/96

    Einweisung und Überwachung der Arbeitnehmer von Nachunternehmen als

    Auszug aus LAG Hessen, 13.11.2015 - 10 Sa 987/14
    Die Einweisung, Überwachung und Kontrolle von Arbeitnehmern eines Subunternehmens ist dann als eigene baugewerbliche Tätigkeit anzusehen, wenn die Arbeitnehmer des Subunternehmens Arbeiten ausführen, die vom betrieblichen Geltungsbereich des VTV erfasst werden, der Subunternehmer vom Betrieb mit diesen Arbeiten beauftragt worden ist und ohne die Tätigkeit des Subunternehmens die Bauarbeiten von eigenen Arbeitnehmern durchgeführt werden müssten (BAG 16. Juni 2010 - 4 AZR 934/08 - Rn. 33, AP Nr. 324 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG 11. Juni 1997 - 10 AZR 525/96 - zu II 2 a der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 200).

    Die Rechtsprechung, die zum Teil unter engen Voraussetzungen die Einweisung und Überwachung von Subunternehmern als eigene bauliche Leistung ansieht (vgl. BAG 16. Juni 2010 - 4 AZR 934/08 - Rn. 33, AP Nr. 324 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG 11. Juni 1997 - 10 AZR 525/96 - zu II 2 a der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 200), dürfte hier auch schon gar nicht zur Anwendung kommen, weil die Tarifvertragsparteien hiervon abweichende, bestimmte Vorgaben in § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 13 VTV gemacht haben.

  • BAG, 18.05.2011 - 10 AZR 190/10

    Beitragspflicht, Sozialkassen des Baugewerbes, Mischbetrieb, Darlegungslast

    Auszug aus LAG Hessen, 13.11.2015 - 10 Sa 987/14
    Fertigbauteile sind Bauteile aus einem oder mehreren Bau- oder Werkstoffen, die serienmäßig oder zumindest in größerer Stückzahl in entsprechenden Betrieben oder Werken für den Einbau auf der Baustelle gefertigt werden und als komplette Einheit verschiedene Bauleistungen enthalten können, wie z.B. Wandbauteile mit eingebauten Installationen oder fertiger Oberfläche (vgl. BAG 18. Mai 2011 - 10 AZR 190/10 - Rn. 24, AP Nr. 332 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG 2. Juli 2008 - 10 AZR 305/07 - Rn. 24, NZA-RR 2009, 426 [BAG 02.07.2008 - 10 AZR 305/07] ).

    Der Einbau von Fenstern, Türen und Toren wird deshalb vom Tarifbegriff "Fertigbauarbeiten" nicht erfasst (vgl. BAG 18. Mai 2011 - 10 AZR 190/10 - Rn. 24, AP Nr. 332 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

  • BAG, 18.01.2012 - 10 AZR 722/10

    Beitragsansprüche zur Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes - bauliche

    Auszug aus LAG Hessen, 13.11.2015 - 10 Sa 987/14
    Nebenarbeiten können dann baugewerblichen (Haupt-)Tätigkeiten zugeordnet werden, wenn sie zu einer sachgerechten Ausführung baulicher Leistungen notwendig sind und deshalb mit ihnen im Zusammenhang stehen (sog. Zusammenhangstätigkeiten, vgl. BAG 18. Januar 2012 - 10 AZR 722/10 - Rn. 13, AP Nr. 339 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Werden Nebenleistungen und Bauleistungen tatsächlich in einem engen organisatorischen Zusammenhang einheitlich geleitet, so kann durch eine "nur auf dem Papier stehende", für die Arbeitspraxis aber folgenlose Trennung der Nebenarbeiten von den Hauptarbeiten die Anwendung des VTV nicht vermieden werden (vgl. BAG 18. Januar 2012 - 10 AZR 722/10 - Rn. 19, AP Nr. 339 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

  • BAG, 15.01.2014 - 10 AZR 669/13

    Bautenschutzarbeiten - Inspektion von Kabelschächten

    Auszug aus LAG Hessen, 13.11.2015 - 10 Sa 987/14
    Auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst und auch handels- oder gewerberechtliche Kriterien kommt es dabei nicht an (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG 15. Januar 2014 - 10 AZR 669/13 - Rn. 12, NZA 2014, 791 [BAG 15.01.2014 - 10 AZR 669/13] ).

    Nur wenn in dem Betrieb arbeitszeitlich überwiegend nicht die in den Abschnitten IV und V genannten Beispielstätigkeiten ausgeführt werden, muss darüber hinaus geprüft werden, ob die ausgeführten Tätigkeiten die allgemeinen Merkmale der Abschnitte I bis III erfüllen (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG 15. Januar 2014 - 10 AZR 669/13 - Rn. 13, NZA 2014, 791 [BAG 15.01.2014 - 10 AZR 669/13] ).

  • BAG, 14.03.2012 - 10 AZR 610/10

    Beitragsansprüche zur Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes - Zuordnung von

    Auszug aus LAG Hessen, 13.11.2015 - 10 Sa 987/14
    Arbeiten die Arbeitnehmer verschiedener Unternehmen auf einer Baustelle "Hand in Hand", spricht dies, ohne dass die Voraussetzungen eines Gemeinschaftsbetriebs vorliegen müssen, dafür, von einheitlichen baulichen Leistungen auszugehen (vgl. BAG 14. März 2012 - 10 AZR 610/10 - Rn. 18, AP Nr. 342 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 25.11.2009 - 10 AZR 737/08

    Baugewerbe - selbständige Betriebsabteilung - Verjährung

  • BAG, 10.09.2014 - 10 AZR 959/13

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung - Aussetzung

  • BAG, 18.10.2006 - 10 AZR 576/05

    Spezialitätsgrundsatz im Geltungsbereich des AEntG

  • BAG, 21.01.2015 - 10 AZR 55/14

    Beitragspflicht - Sozialkassen des Baugewerbes - Druckrohrsystem

  • BAG, 15.01.2014 - 10 AZR 415/13

    Sozialkassen - Beitragspflicht - Darlegungslast

  • BAG, 21.10.2009 - 10 AZR 73/09

    Baugewerbe - Gewerbe "Installateur und Heizungsbauer

  • LAG Hessen, 02.02.2018 - 10 Sa 496/17

    Die Herstellung und anschließende Montage von Treppen und Geländern aus Metall

    Werden in industrieller Fertigung Nasszellen hergestellt, kann es sich gleichfalls um Fertigbauarbeiten i.S.v. § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 13 VTV handeln (vgl. Hess. LAG 13. November 2015 - 10 Sa 987/14 - Rn. 61, Juris; LAG Berlin-Brandenburg 5. Juni 201 - 15 Sa 212/13 - Rn. 19, Juris) .
  • LAG Hessen, 02.11.2018 - 10 Sa 296/18

    Ein Bauwerk im Tarifsinne ist auch dann anzunehmen, wenn auf dem Betriebsgelände

    Anerkannte Fälle von Fertigbauarbeiten betrafen Nasszellen (vgl. Hess. LAG 13. November 2015 - 10 Sa 987/14 - Juris; LAG Berlin-Brandenburg 5. Juni 2013 - 15 Sa 212/13 - Juris) , Holzkonstruktionen für Holzhäuser oder Carports (vgl. BAG 18. Oktober 2006 - 10 AZR 657/05 - AP Nr. 288 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) oder Fertigbetongaragen (vgl. BAG 2. Juli 2008 - 10 AZR 305/07 - Rn. 25, NZA-RR 2009, 426; näher auch Biedermann/Möller BRTV 9. Aufl. § 1 Erl zu Nr. 13, S. 163 ff.).
  • LAG Hessen, 12.08.2016 - 10 Sa 188/16

    Stellt ein Betrieb Treppen aus Metall in eigener Werkstatt nach individuellem

    Werden in industrieller Fertigung Nasszellen hergestellt, kann es sich gleichfalls um Fertigbauarbeiten i.S.v. § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 13 VTV handeln (vgl. Hess. LAG 13. November 2015 - 10 Sa 987/14 - Rn. 61, Juris.; LAG Berlin/ Brandenburg 5. Juni 2013 - 15 Sa 212/13 - Rn. 19, Juris).
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