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   LAG Baden-Württemberg, 03.06.2009 - 10 SaGa 1/09   

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LAG Baden-Württemberg, 03.06.2009 - 10 SaGa 1/09 (https://dejure.org/2009,11792)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03.06.2009 - 10 SaGa 1/09 (https://dejure.org/2009,11792)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03. Juni 2009 - 10 SaGa 1/09 (https://dejure.org/2009,11792)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Durchsetzung des Urlaubsanspruchs im Wege der einstweiligen Verfügung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweilige Verfügung auf Urlaubsgewährung; Ausschluss des Leistungsverweigerungsrechts im Übertragungszeitraum

  • Judicialis

    BUrlG § 7 Abs. 1 S. 1; ; BUrlG § 7 Abs. 3 S. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweilige Verfügung auf Urlaubsgewährung; Ausschluss des Leistungsverweigerungsrechts im Übertragungszeitraum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ferienhaus gebucht - Urlaubsanspruch per einstweiliger Verfügung?

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2010, 178
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.04.2007 - 9 SaGa 8/07

    Einstweilige Verfügung - Urlaubsgewährung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 03.06.2009 - 10 SaGa 1/09
    a) In Rechtsprechung und Literatur ist überwiegend anerkannt, dass, um einem Arbeitnehmer einen effektiven Rechtsschutz gegen den Arbeitgeber zu gewährleisten, bei Vorliegen einer besonderen Eilbedürftigkeit die einstweilige Verfügung zuzulassen ist, die den Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer für einen von ihm gewünschten Zeitraum Urlaub zu gewähren (vgl. beispielsweise BAG, Beschl. v. 22.01.1998, 2 ABR 19/97, AP BGB § 626 Nr. 115, welches den eigenmächtigen Urlaubsantritt als wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung ansieht, da im Urlaubsrecht ein umfassendes System des gerichtlichen Rechtsschutzes unter Einbezug der Möglichkeit einer einstweiligen Verfügung bestehe; aus der Instanzrechtsprechung z. B. zuletzt LAG Rheinland-Pfalz v. 05.04.2007, 9 SaGa 8/07, dok. in JURIS; LAG Hamm v. 09.06.2004, 18 Sa 981/04, dok. in JURIS; ErfK/Dörner, § 7 BUrlG Rz. 32; Neumann/ Fenski, BUrlG, § 7 Rz. 54; Friese, Urlaubsrecht, Rz. 289 ff.).
  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 03.06.2009 - 10 SaGa 1/09
    An diesen Grundsätzen hat sich durch die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 24.03.2009 (9 AZR 983/07, NZA 2009 538) nichts geändert.
  • LAG Hamm, 09.06.2004 - 18 Sa 981/04

    Einstweilige Verfügung, Urlaubsgewährung, Interessenabwägung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 03.06.2009 - 10 SaGa 1/09
    a) In Rechtsprechung und Literatur ist überwiegend anerkannt, dass, um einem Arbeitnehmer einen effektiven Rechtsschutz gegen den Arbeitgeber zu gewährleisten, bei Vorliegen einer besonderen Eilbedürftigkeit die einstweilige Verfügung zuzulassen ist, die den Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer für einen von ihm gewünschten Zeitraum Urlaub zu gewähren (vgl. beispielsweise BAG, Beschl. v. 22.01.1998, 2 ABR 19/97, AP BGB § 626 Nr. 115, welches den eigenmächtigen Urlaubsantritt als wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung ansieht, da im Urlaubsrecht ein umfassendes System des gerichtlichen Rechtsschutzes unter Einbezug der Möglichkeit einer einstweiligen Verfügung bestehe; aus der Instanzrechtsprechung z. B. zuletzt LAG Rheinland-Pfalz v. 05.04.2007, 9 SaGa 8/07, dok. in JURIS; LAG Hamm v. 09.06.2004, 18 Sa 981/04, dok. in JURIS; ErfK/Dörner, § 7 BUrlG Rz. 32; Neumann/ Fenski, BUrlG, § 7 Rz. 54; Friese, Urlaubsrecht, Rz. 289 ff.).
  • BAG, 22.01.1998 - 2 ABR 19/97

    Selbstbeurlaubung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 03.06.2009 - 10 SaGa 1/09
    a) In Rechtsprechung und Literatur ist überwiegend anerkannt, dass, um einem Arbeitnehmer einen effektiven Rechtsschutz gegen den Arbeitgeber zu gewährleisten, bei Vorliegen einer besonderen Eilbedürftigkeit die einstweilige Verfügung zuzulassen ist, die den Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer für einen von ihm gewünschten Zeitraum Urlaub zu gewähren (vgl. beispielsweise BAG, Beschl. v. 22.01.1998, 2 ABR 19/97, AP BGB § 626 Nr. 115, welches den eigenmächtigen Urlaubsantritt als wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung ansieht, da im Urlaubsrecht ein umfassendes System des gerichtlichen Rechtsschutzes unter Einbezug der Möglichkeit einer einstweiligen Verfügung bestehe; aus der Instanzrechtsprechung z. B. zuletzt LAG Rheinland-Pfalz v. 05.04.2007, 9 SaGa 8/07, dok. in JURIS; LAG Hamm v. 09.06.2004, 18 Sa 981/04, dok. in JURIS; ErfK/Dörner, § 7 BUrlG Rz. 32; Neumann/ Fenski, BUrlG, § 7 Rz. 54; Friese, Urlaubsrecht, Rz. 289 ff.).
  • BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 116/03

    Tarifurlaub - Verwirkung - Übertragung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 03.06.2009 - 10 SaGa 1/09
    Durch § 7 Abs. 3 BUrlG wird der Erfüllungszeitraum verlängert verbunden mit den Wegfall des Leistungsverweigerungsrechts des Arbeitgebers nach § 7 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 BUrlG, welches sich nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitgerichts auf das Urlaubsjahr beschränkt (vgl. BAG, Urt. v. 10.02.2004, 9 AZR 116/03, NZA 2004 S. 986; AnwK-Düwell, § 7 BUrlG Rz. 97).
  • LAG Köln, 08.07.2015 - 11 SaGa 11/15

    Durchsetzung des Urlaubsanspruchs im Wege einstweiliger Verfügung

    Das Arbeitsgericht ist mit überzeugender Begründung davon ausgegangen, dass ein Arbeitnehmer grundsätzlich seinen Urlaubsanspruch nach dem BUrlG aus Gründen der Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes bei Vorliegen einer besonderen Eilbedürftigkeit gemäß den§§ 935, 940 ZPO, 62 Abs. 1 Satz 1 ArbGG im Wege der einstweiligen Verfügung durchsetzen kann (vgl. etwa: BAG, Beschluss vom 22.01.1998- 2 ABR 19/97 - LAG Hessen, Urteil vom 07.05.2013 - 19 SaGa 461/13 - LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 03.06.2009 - 10 SaGa 1/09 - LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 05.04.2007 - 9 SaGa 8/07 - LAG Hamm, Urteil vom 09.06.2004 - 18 Sa 981/04 - Schwab/Weth/Walker, 4. Auflage,§ 62 ArbGG Rdn. 135 ff. jeweils m.w.N.).
  • LAG Baden-Württemberg, 09.08.2012 - 18 SaGa 2/12

    Einstweilige Verfügung - Wechsel des Verfahrensgangs - Beteiligung der

    a) In Rechtsprechung und Literatur ist überwiegend anerkannt, dass bei Vorliegen einer besonderen Eilbedürftigkeit die einstweilige Verfügung zuzulassen ist, die den Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer für einen von ihm gewünschten Zeitraum Urlaub zu gewähren, um einem Arbeitnehmer einen effektiven Rechtsschutz gegen den Arbeitgeber zu gewährleisten (vgl. nur LAG Baden-Württemberg 3. Juni 2009 - 10 SaGa 1/09 - Rn. 15, NZA-RR 2010, 178).

    Umgekehrt hat ggf. auch eine Abwägung mit den dringenden betrieblichen Gründen des Arbeitgebers zu erfolgen (vgl. nur LAG Baden-Württemberg 3. Juni 2009 - 10 SaGa 1/09 - Rn. 18, NZA-RR 2010, 178).

  • ArbG Köln, 02.07.2014 - 14 Ga 65/14

    Anspruch eines angestellten Omnibusfahrers auf Gewährung eines Erholungsurlaubs

    Umgekehrt hat ggf. auch eine Abwägung mit den dringenden betrieblichen Gründen des Arbeitgebers zu erfolgen ( vgl. LAG Baden-Württemberg, 03.06.2009 - 10 SaGa 1/09 - NZA-RR 2010, 178, juris Rn. 13 ff. m.w.N. ).
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