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   LAG Hamm, 17.07.2015 - 10 SaGa 17/15   

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LAG Hamm, 17.07.2015 - 10 SaGa 17/15 (https://dejure.org/2015,23036)
LAG Hamm, Entscheidung vom 17.07.2015 - 10 SaGa 17/15 (https://dejure.org/2015,23036)
LAG Hamm, Entscheidung vom 17. Juli 2015 - 10 SaGa 17/15 (https://dejure.org/2015,23036)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 60 HGB, § 4 KSchG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Untersagung von Wettbewerbshandlungen der Leiterin einer Diakoniestation während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 60 HGB; § 4 KSchG
    Untersagung von Wettbewerbshandlungen der Leiterin einer Diakoniestation während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Beteiligung an konkurrierendem Unternehmen während bestehenden Arbeitsverhältnisses untersagt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (30)

  • BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 644/13

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung - Konkurrenztätigkeit

    Auszug aus LAG Hamm, 17.07.2015 - 10 SaGa 17/15
    aa) Während des rechtlichen Bestehens eines Arbeitsverhältnisses ist einem Arbeitnehmer grundsätzlich jede Konkurrenztätigkeit zum Nachteil seines Arbeitgebers untersagt (BAG, Urteile vom 23. Oktober 2014 - 2 AZR 644/13 -, Rn. 28, juris; vom 16. Januar 2013 - 10 AZR 560/11 - Rn. 14, juris; vom 28. Januar 2010 - 2 AZR 1008/08 - Rn. 22, juris).

    Dem Arbeitgeber soll dieser Bereich uneingeschränkt und ohne die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch den Arbeitnehmer offenstehen (BAG, Urteile vom 23. Oktober 2014 - 2 AZR 644/13 -, a.a.O.; vom 28. Januar 2010- 2 AZR 1008/08 - a.a.O.; vom 21. November 1996 - 2 AZR 852/95 - juris).

    Ihm ist ebenso wenig gestattet, einen Wettbewerber des Arbeitgebers zu unterstützen (BAG, Urteile vom 23. Oktober 2014 - 2 AZR 644/13 -, a.a.O., vom 28. Januar 2010 - 2 AZR 1008/08 - a.a.O.; vom 21. November 1996 - 2 AZR 852/95 - a.a.O.).

    Verboten ist in diesem Rahmen lediglich die Aufnahme einer werbenden Tätigkeit, etwa durch Vermittlung von Konkurrenzgeschäften oder aktives Abwerben von Kunden; bloße Vorbereitungshandlungen erfüllen diese Voraussetzungen regelmäßig nicht (BAG, Urteile vom 23. Oktober 2014 - 2 AZR 644/13 -, a.a.O.; vom 26. Juni 2008 - 2 AZR 190/07 - a.a.O.).

  • BAG, 28.01.2010 - 2 AZR 1008/08

    Konkurrenztätigkeit im gekündigten Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Hamm, 17.07.2015 - 10 SaGa 17/15
    aa) Während des rechtlichen Bestehens eines Arbeitsverhältnisses ist einem Arbeitnehmer grundsätzlich jede Konkurrenztätigkeit zum Nachteil seines Arbeitgebers untersagt (BAG, Urteile vom 23. Oktober 2014 - 2 AZR 644/13 -, Rn. 28, juris; vom 16. Januar 2013 - 10 AZR 560/11 - Rn. 14, juris; vom 28. Januar 2010 - 2 AZR 1008/08 - Rn. 22, juris).

    Dem Arbeitgeber soll dieser Bereich uneingeschränkt und ohne die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch den Arbeitnehmer offenstehen (BAG, Urteile vom 23. Oktober 2014 - 2 AZR 644/13 -, a.a.O.; vom 28. Januar 2010- 2 AZR 1008/08 - a.a.O.; vom 21. November 1996 - 2 AZR 852/95 - juris).

    Ihm ist ebenso wenig gestattet, einen Wettbewerber des Arbeitgebers zu unterstützen (BAG, Urteile vom 23. Oktober 2014 - 2 AZR 644/13 -, a.a.O., vom 28. Januar 2010 - 2 AZR 1008/08 - a.a.O.; vom 21. November 1996 - 2 AZR 852/95 - a.a.O.).

  • BAG, 24.03.2010 - 10 AZR 66/09

    Nebentätigkeit - unmittelbarer Wettbewerb

    Auszug aus LAG Hamm, 17.07.2015 - 10 SaGa 17/15
    Nunmehr ist diese Verhaltenspflicht zur Rücksichtnahme auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Vertragspartners ausdrücklich in § 241 Abs. 2 BGB normiert (BAG, Urteile vom 24. März 2010 - 10 AZR 66/09 -juris; vom 20.09.2006 - 10 AZR 439/05 - Rn. 16, BAGE 119, 294).

    Offen gelassen hat das Bundesarbeitsgericht dies allerdings für einfache Tätigkeiten, die lediglich zu einer untergeordneten wirtschaftlichen Unterstützung des Konkurrenzunternehmens führen (BAG, Urteil vom 24. März 2010 - 10 AZR 66/09 - a.a.O.).

    Daher ist im Rahmen einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls festzustellen, ob nach Art der Tätigkeit und der beteiligten Unternehmen überhaupt eine Gefährdung oder Beeinträchtigung der Interessen des Arbeitgebers vorliegt (BAG 24. März 2010 - 10 AZR 66/09 - juris).

  • LAG Hamm, 19.02.2008 - 14 SaGa 5/08

    einstweilige Verfügung; Schriftform; Wettbewerbsverbot

    Auszug aus LAG Hamm, 17.07.2015 - 10 SaGa 17/15
    Dabei kann jedoch die Gefahr eines einmaligen Verstoßes ausreichen, da eine Rückgängigmachung nicht möglich ist (LAG Hamm, Urteil vom 19. Februar 2008 - 14 SaGa 5/08 -, Rn. 45, juris; LAG Niedersachen, Urteil vom 08. Dezember 2005 - 7 Sa 1871/05 - juris; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, § 62 Rn. 94).

    Der Eingriff in das Wettbewerbsverbot muss spürbar sein, da wegen der Endgültigkeit einer einstweiligen Verfügung an den Verfügungsgrund hohe Anforderungen zu stellen sind (LAG Hamm, Urteile vom 19.02.2008 - 14 SaGa 5/08 - juris; vom 12. September 2006 - 7 Sa 1356/06 - juris; LAG Niedersachen, Urteil vom 08. Dezember 2005 - 7 Sa 1871/05 - a.a.O.).

  • LAG Niedersachsen, 08.12.2005 - 7 Sa 1871/05

    Verstoß gegen das Transparenzgebot bezüglich der Feststellbarkeit des Gegenstands

    Auszug aus LAG Hamm, 17.07.2015 - 10 SaGa 17/15
    Dabei kann jedoch die Gefahr eines einmaligen Verstoßes ausreichen, da eine Rückgängigmachung nicht möglich ist (LAG Hamm, Urteil vom 19. Februar 2008 - 14 SaGa 5/08 -, Rn. 45, juris; LAG Niedersachen, Urteil vom 08. Dezember 2005 - 7 Sa 1871/05 - juris; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, § 62 Rn. 94).

    Der Eingriff in das Wettbewerbsverbot muss spürbar sein, da wegen der Endgültigkeit einer einstweiligen Verfügung an den Verfügungsgrund hohe Anforderungen zu stellen sind (LAG Hamm, Urteile vom 19.02.2008 - 14 SaGa 5/08 - juris; vom 12. September 2006 - 7 Sa 1356/06 - juris; LAG Niedersachen, Urteil vom 08. Dezember 2005 - 7 Sa 1871/05 - a.a.O.).

  • BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 497/99

    Verwirkung

    Auszug aus LAG Hamm, 17.07.2015 - 10 SaGa 17/15
    Es müssen vielmehr zu dem Zeitmoment besondere Umstände sowohl im Verhalten des Berechtigten als auch des Verpflichteten hinzutreten (Umstandsmoment), die es rechtfertigen, die späte Geltendmachung des Rechts als mit Treu und Glauben unvereinbar und für den Verpflichteten als unzumutbar anzusehen ( BAG, Urteile vom 19. März 2003 - 7 AZR 267/02 - BAGE 105, 317; vom 25. April 2001 - 5 AZR 497/99 - BAGE 97, 326vom 17. Februar 1988 - 5 AZR 638/86 - BAGE 57, 329 ).

    Der Berechtigte muss unter Umständen untätig geblieben sein, die den Eindruck erwecken konnten, dass er sein Recht nicht mehr geltend machen wolle, so dass der Verpflichtete sich darauf einstellen durfte, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden (BAG, Urteile 24. Mai 2006 - 7 AZR 365/05 - Rn. 31, EzAÜG § 10 AÜG Fiktion Nr. 114; vom 25. April 2001 - 5 AZR 497/99 - a.a.O. m.w.N.).

  • LAG Hamm, 04.09.2012 - 14 SaGa 9/12

    Außerordentliche Arbeitnehmerkündigung; Frage des Rechtsmissbrauchs; Einstweilige

    Auszug aus LAG Hamm, 17.07.2015 - 10 SaGa 17/15
    Der Prüfungsmaßstab ist im Hinblick auf den summarischen Charakter des einstweiligen Verfügungsverfahrens nur bezüglich der Tatsachengrundlage insoweit eingeschränkt, als die Glaubhaftmachung gemäß § 920 Abs. 2, § 936 ZPO genügt (LAG Hamm, Urteil vom 04. September 2012 - 14 SaGa 9/12 - Rn. 57, juris).

    Davon ist vorliegend nach dem glaubhaft gemachten Vortrag der Verfügungsbeklagten, die nach allgemeinen Grundsätzen für die Wirksamkeit ihrer Kündigung im einstweiligen Verfügungsverfahren die Last der Darlegung und Glaubhaftmachung trägt (LAG Hamm 04. September 2012 - 14 SaGa 9/12 - LAGE BGB 2002 § 626 Nr. 38; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Februar 2015 - 2 SaGa 1/15 -, Rn. 70, juris), auszugehen.

  • BAG, 26.06.2008 - 2 AZR 190/07

    Außerordentliche Kündigung - Wettbewerb - Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Hamm, 17.07.2015 - 10 SaGa 17/15
    Der Arbeitnehmer darf aber schon vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses für die Zeit nach seinem Ausscheiden die Gründung eines eigenen Unternehmens oder den Wechsel zu einem Konkurrenzunternehmen vorbereiten (vgl. BAG 26. Juni 2008 -2 AZR 190/07 - Rn. 15).

    Verboten ist in diesem Rahmen lediglich die Aufnahme einer werbenden Tätigkeit, etwa durch Vermittlung von Konkurrenzgeschäften oder aktives Abwerben von Kunden; bloße Vorbereitungshandlungen erfüllen diese Voraussetzungen regelmäßig nicht (BAG, Urteile vom 23. Oktober 2014 - 2 AZR 644/13 -, a.a.O.; vom 26. Juni 2008 - 2 AZR 190/07 - a.a.O.).

  • BAG, 21.11.1996 - 2 AZR 852/95

    Vorliegen eines wichtigen Grundes als Vorausssetzung für die außerordentliche

    Auszug aus LAG Hamm, 17.07.2015 - 10 SaGa 17/15
    Dem Arbeitgeber soll dieser Bereich uneingeschränkt und ohne die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch den Arbeitnehmer offenstehen (BAG, Urteile vom 23. Oktober 2014 - 2 AZR 644/13 -, a.a.O.; vom 28. Januar 2010- 2 AZR 1008/08 - a.a.O.; vom 21. November 1996 - 2 AZR 852/95 - juris).

    Ihm ist ebenso wenig gestattet, einen Wettbewerber des Arbeitgebers zu unterstützen (BAG, Urteile vom 23. Oktober 2014 - 2 AZR 644/13 -, a.a.O., vom 28. Januar 2010 - 2 AZR 1008/08 - a.a.O.; vom 21. November 1996 - 2 AZR 852/95 - a.a.O.).

  • BAG, 11.11.2014 - 3 AZR 849/11

    Berechnung einer vorgezogen in Anspruch genommenen Altersrente nach vorzeitigem

    Auszug aus LAG Hamm, 17.07.2015 - 10 SaGa 17/15
    Die Länge des Zeitablaufs steht dabei in Wechselwirkung zu dem Umstandsmoment (vgl. etwa BAG, Urteile vom 11. November 2014 - 3 AZR 849/11 -, Rn. 63, juris; 15. Februar 2007 - 8 AZR 431/06 - Rn. 44, BAGE 121, 289).
  • BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 1011/08

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 495/11

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnungserfordernis

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

  • LAG Berlin, 17.04.1998 - 6 Sa 4/98

    Unterlassungsanspruch auf Grund arbeitsvertraglicher Vereinbarung des Nachgehens

  • BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 357/08

    Betriebsübergang - Widerspruch - Verwirkung

  • BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 894/07

    Eigenkündigung des Arbeitnehmers

  • BAG, 17.02.1988 - 5 AZR 638/86

    Qualifiziertes Zeugnis: Ergänzungs- oder Berichtigungsverlangen als

  • BGH, 27.05.1986 - VI ZR 169/85

    Verbreiterhaftung bei ehrverletzenden Äußerungen - Ostkontakte

  • BGH, 24.10.2005 - II ZR 56/04

    Erledigung einer Unterlassungsklage durch Abgabe einer strafbewehrten

  • BAG, 24.05.2006 - 7 AZR 365/05

    Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung - Rechtsmissbrauch - Feststellungsinteresse

  • BAG, 15.02.2007 - 8 AZR 431/06

    Betriebsübergang - Neuvergabe von Schlachtarbeiten in einem Schlachthof

  • BAG, 19.03.2003 - 7 AZR 267/02

    Arbeitnehmerüberlassung - vermutete Arbeitsvermittlung

  • LAG Hamm, 12.09.2006 - 7 Sa 1356/06
  • BAG, 16.01.2013 - 10 AZR 560/11

    Konkurrenztätigkeit - Darlegungs- und Beweislast

  • LAG Hamburg, 27.02.2008 - 5 SaGa 1/08

    Weiterbeschäftigungsanspruch eines Betriebsratsmitglieds nach einer Suspendierung

  • BAG, 28.06.2007 - 6 AZR 873/06

    Klagefrist - außerordentliche Kündigung in der Wartezeit

  • BAG, 20.09.2006 - 10 AZR 439/05

    Wettbewerbsverbot im Ausbildungsverhältnis

  • BAG, 24.06.1999 - 6 AZR 605/97

    Genehmigung einer Nebentätigkeit

  • BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 355/94

    Wirksamkeit einer außerordentlichen (fristlosen) Kündigung - Kündigung wegen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.02.2015 - 2 SaGa 1/15

    Einstweilige Verfügung - Unterlassung von Wettbewerb während des

  • LAG Düsseldorf, 25.10.2023 - 12 Sa 262/23

    Vertragliches Wettbewerbsverbot; Nebentätigkeit; Unterlassung von Wettbewerb nach

    Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Urteil vom 23.02.2015 - 2 SaGa 1/15 für eine Eigenkündigung des Arbeitnehmers; s. dazu auch LAG Hamm 17.07.2015 - 10 SaGa 17/15, juris) führt dazu zutreffend Folgendes aus: "Die Auffassung der Verfügungsklägerin, dass der Arbeitnehmer so lange an das vertragliche Wettbewerbsverbot gebunden sei, bis über die Wirksamkeit einer von ihm ausgesprochenen Eigenkündigung durch rechtskräftiges Urteil entschieden sei, ist unzutreffend.
  • LAG Düsseldorf, 19.08.2022 - 12 SaGa 11/22

    Unzulässige Konkurrenztätigkeit nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses; Dauer

    Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Urteil vom 23.02.2015 - 2 SaGa 1/15 für eine Eigenkündigung des Arbeitnehmers; s. dazu auch LAG Hamm 17.07.2015 - 10 SaGa 17/15, juris) führt dazu zutreffend Folgendes aus: "Die Auffassung der Verfügungsklägerin, dass der Arbeitnehmer so lange an das vertragliche Wettbewerbsverbot gebunden sei, bis über die Wirksamkeit einer von ihm ausgesprochenen Eigenkündigung durch rechtskräftiges Urteil entschieden sei, ist unzutreffend.
  • ArbG Hagen, 10.07.2019 - 2 Ga 20/19

    Missbrauch der Vertretungsmacht, kollusives Zusammenwirken, Konkurrenztätigkeit

    Dabei kann jedoch die Gefahr eines einmaligen Verstoßes ausreichen, da eine Rückgängigmachung nicht mehr möglich ist (vgl. LAG Hamm, Urt. v. 17.07.2015 -10 SaGa 17/15-, juris, Rdnr. 69).
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