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   LAG Rheinland-Pfalz, 24.09.2009 - 10 SaGa 9/09   

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https://dejure.org/2009,21639
LAG Rheinland-Pfalz, 24.09.2009 - 10 SaGa 9/09 (https://dejure.org/2009,21639)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24.09.2009 - 10 SaGa 9/09 (https://dejure.org/2009,21639)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24. September 2009 - 10 SaGa 9/09 (https://dejure.org/2009,21639)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eilantrag auf vertragsgemäße Beschäftigung nach Versetzung ohne Zustimmung des Betriebsrates; Änderung des Arbeitsbereiches bei Wechsel zwischen den Einheiten "Marketing und Vertrieb" und "Einkauf"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eilantrag auf vertragsgemäße Beschäftigung nach Versetzung ohne Zustimmung des Betriebsrates; Änderung des Arbeitsbereiches bei Wechsel zwischen den Einheiten "Marketing und Vertrieb" und "Einkauf"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 17.06.2008 - 1 ABR 38/07

    Mitbestimmung bei Abteilungswechsel

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.09.2009 - 10 SaGa 9/09
    Die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs ist etwa anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer aus einer betrieblichen Einheit herausgenommen und einer anderen zugeordnet wird (vgl. ausführlich: BAG Beschluss vom 17.06.2008 - 1 ABR 38/07 - AP Nr. 47 zu § 99 BetrVG 1972 Versetzung, m.w.N.).
  • BAG, 12.09.1996 - 5 AZR 30/95

    Sozialarbeiter als Zivildienstbeauftragter

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.09.2009 - 10 SaGa 9/09
    Ist der Konflikt dadurch entstanden, dass ein oder mehrere Arbeitnehmer gegen einen anderen Arbeitnehmer Vorwürfe erhoben haben, so kommt es nicht darauf an, ob diese Vorwürfe begründet sind; vielmehr ist es auch dann Sache des Arbeitgebers zu entscheiden, ob und wie er auf solche Konfliktlagen durch Ausübung des Direktionsrechts reagieren will (vgl. BAG Urteil vom 12.09.1996 - 5 AZR 30/95 - AP Nr. 1 zu § 30 ZDG; zu 3 c der Gründe).
  • BAG, 18.09.2007 - 9 AZR 672/06

    Konkurrentenklage - Justizgewährleistungsanspruch

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.09.2009 - 10 SaGa 9/09
    Der Amtszustellung fehlt - weil sie vom Gericht veranlasst wird - das "spezifisch vollstreckungsrechtliche Element", dass der Gläubiger tätig wird und seinen Willen kundgibt, von dem Titel zwangsweise Gebrauch zu machen (vgl. ausführlich: BAG Urteil vom 18.09.2007 - 9 AZR 672/06 - AP Nr. 64 zu Art. 33 Abs. 2 GG, m.w.N.).
  • BAG, 29.09.2004 - 1 AZR 473/03

    Mitbestimmung bei Versetzungen im Gemeinschaftsbetrieb

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.09.2009 - 10 SaGa 9/09
    Die fehlende Zustimmung des Betriebsrats hat deshalb nach der vom Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung vertretenen Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung zur Folge, dass die Versetzung auch im Verhältnis der Arbeitsvertragsparteien unwirksam ist; der Arbeitnehmer hat das Recht, die Arbeit zu den geänderten Bedingungen zu verweigern (BAG Urteil vom 29.09.2004 - 1 AZR 473/03 - Juris Rd. 45, zu II 4. b der Gründe; m.w.N.).
  • BAG, 24.04.1996 - 5 AZR 1031/94

    Direktionsrecht - Umsetzung - Abmahnung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.09.2009 - 10 SaGa 9/09
    Im Falle eines Konfliktes zwischen Arbeitnehmern ist es ganz allgemein - ohne Rücksicht auf die Ursachen des Konfliktes - Sache des Arbeitgebers zu entscheiden, ob und wie der Konflikt durch Ausübung des Direktionsrechts gelöst werden soll (vgl. BAG Urteil vom 24.04.1996 - 5 AZR 1031/94 - AP Nr. 48 zu § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 48).
  • BAG, 26.04.1985 - 7 AZR 432/82

    Klassenfahrt - Angestellter Lehrer - Schulausflug - Berufsbild des Lehrers

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.09.2009 - 10 SaGa 9/09
    Im Falle eines Konfliktes zwischen Arbeitnehmern ist es ganz allgemein - ohne Rücksicht auf die Ursachen des Konfliktes - Sache des Arbeitgebers zu entscheiden, ob und wie der Konflikt durch Ausübung des Direktionsrechts gelöst werden soll (vgl. BAG Urteil vom 24.04.1996 - 5 AZR 1031/94 - AP Nr. 48 zu § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 48).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.08.2020 - 5 SaGa 3/20

    Einstweilige Verfügung gegen Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung

    Der Erlass einer einstweiligen Verfügung ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil noch kein Hauptsacheverfahren anhängig ist (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. September 2009 - 10 SaGa 9/09 - Rn. 36, juris; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 05. August 2005 - 5 TaBV 5/05 - Rn. 9, juris = AiB 2006, 381).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.02.2013 - 6 Sa 441/12

    Feststellungsinteresse - Eingliederungsmanagement - Direktionsrecht

    52 (1) Eine Versetzung meint anknüpfend an § 95 Abs. 3 BetrVG allgemein die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereiches, die entweder voraussichtlich länger als einen Monat dauern wird oder (bei kürzerer Dauer) mit einer erheblichen Änderung der äußeren Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit geleistet wird (LAG Rheinland-Pfalz 24.9.2009 - 10 SaGa 9/09 - zu II 1 der Gründe, juris), wobei Arbeitsbereich der konkrete Arbeitsplatz und seine Beziehung zur betrieblichen Umgebung in räumlicher, technischer und organisatorischer Hinsicht ist.

    Es ist vielmehr allein Sache des Arbeitgebers zu bestimmen, ob und wie er auf solche Konfliktlagen direktionsrechtsgemäß reagiert (BAG 12.9.1996 - 5 AZR 30/95 - zu 1 c der Gründe, NZA 1997, 381; 24.4.1996 - 5 AZR 1031/94 - zu 2 b, c der Gründe, NZA 1996, 220; LAG Rheinland-Pfalz 24.9.2009 - 10 SaGa 9/09 - zu II 1 der Gründe, juris).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.02.2013 - 6 Sa 441/12

    Zuweisung eines Bürozimmers auf demselben Betriebsgelände zur innerbetrieblichen

    (1) Eine Versetzung meint anknüpfend an § 95 Abs. 3 BetrVG allgemein die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereiches, die entweder voraussichtlich länger als einen Monat dauern wird oder (bei kürzerer Dauer) mit einer erheblichen Änderung der äußeren Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit geleistet wird (LAG Rheinland-Pfalz 24.9.2009 - 10 SaGa 9/09 - zu II 1 der Gründe, juris), wobei Arbeitsbereich der konkrete Arbeitsplatz und seine Beziehung zur betrieblichen Umgebung in räumlicher, technischer und organisatorischer Hinsicht ist.

    Es ist vielmehr allein Sache des Arbeitgebers zu bestimmen, ob und wie er auf solche Konfliktlagen direktionsrechtsgemäß reagiert (BAG 12.9.1996 - 5 AZR 30/95 - zu 1 c der Gründe, NZA 1997, 381; 24.4.1996 - 5 AZR 1031/94 - zu 2 b, c der Gründe, NZA 1996, 220; LAG Rheinland-Pfalz 24.9.2009 - 10 SaGa 9/09 - zu II 1 der Gründe, juris).

  • ArbG Düsseldorf, 16.12.2016 - 14 Ga 77/16

    Konkurrentenklage, Auswahl, Ermessen, Einer-Liste, Vorauswahl, Verengung des

    Die Beklagte hat die Möglichkeit, die Klägerin gemäß § 926 Abs. 1 ZPO dazu zu zwingen, ein entsprechendes Hauptsacheverfahren binnen einer bestimmten Frist anhängig zu machen, so dass sie Rechtssicherheit über den Zeitpunkt erlangte, bis zu dem die einstweilige Verfügung Wirkung hat (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 24.09.2009 - 10 SaGa 9/09 -).
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