Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 14.09.2001

Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 26.03.2002 - 10 Sch 4/01   

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https://dejure.org/2002,8473
OLG Naumburg, 26.03.2002 - 10 Sch 4/01 (https://dejure.org/2002,8473)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 26.03.2002 - 10 Sch 4/01 (https://dejure.org/2002,8473)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 26. März 2002 - 10 Sch 4/01 (https://dejure.org/2002,8473)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Aufhebung eines Schiedsspruches; Bedingungen für eine rechtswirksame Aufhebung eines Schiedsspruchs; Rechtliche Einordnung eines Schiedsspruchs; Anforderungen an einen ordnungsgemäß ergangenen Schiedsspruch; Berufung auf das Bestehen ...

  • Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)

    § 1059 Abs. 2 Nr. 1 a ZPO, § 1059 Abs. 2 Nr. 1 d ZPO, § 1059 Abs. 2 Nr. 2 b ZPO
    Aufhebungsverfahren Anerkennungsverfahren Vollstreckbarerklärungsverfahren: - Schiedsspruch, inländisch; - Aufhebung Aufhebungsgründe Versagungsgründe: - Unwirksamkeit Ungültigkeit der Schiedsvereinbarung; - fehlerhafte Bildung des Schiedsgerichts; - ordre public; - ...

  • Judicialis

    AGBG § 9; ; ZPO § ... 148; ; ZPO § 1045; ; ZPO § 1054; ; ZPO § 1025; ; ZPO § 1062; ; ZPO § 89 Abs. 1; ; ZPO § 1059 Abs. 1; ; ZPO § 1059 Abs. 3; ; ZPO § 1065 Abs. 1; ; ZPO § 1062 Abs. 1 Nr. 4; ; ZPO § 1059 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 1059 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 1059 Abs. 2 Nr. 2 lit. b); ; VOB/B § 2 Nr. 6 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schiedsverfahren - Nachprüfbarkeit durch die ordentlichen Gerichte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schiedsspruch: Aufhebung aufgrund inhaltlicher Beanstandungen? (IBR 2002, 702)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Schiedsspruch: Aufhebung wegen Ablehnung des Schiedsrichters? (IBR 2002, 736)

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Naumburg, 26.03.2002 - 10 Sch 9/01

    Durchführung eines schiedsgerichtlichen Verfahrens aufgrund von Streitigkeiten

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.03.2002 - 10 Sch 4/01
    Das letztgenannte Verfahren wird hier unter dem Aktenzeichen 10 Sch 09/01 geführt.

    Der Senat hat u.a. auch auf seine Absicht einer parallelen Verhandlung und Entscheidung in den Verfahren 10 Sch 04/01 und 10 Sch 09/01 verwiesen.

    Ihr fehlt es auch im Hinblick auf das durch die Schiedsbeklagte betriebene Verfahren auf Vollstreckbarerklärung des selben Schiedsspruches (10 Sch 09/01 OLG Naumburg) nicht an einem Rechtsschutzbedürfnis für den Aufhebungsantrag, weil das Aufhebungsverfahren zeitlich vor dem Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eingeleitet worden war (vgl. Geimer in: Zöller, Komm. z. ZPO, 23. Aufl. 2002, § 1059 Rn. 23).

  • OLG Naumburg, 19.12.2001 - 10 SchH 3/01

    Ablehnung eines Schiedsrichters wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.03.2002 - 10 Sch 4/01
    Die Schiedsklägerin hat zunächst in einem - nach Verweisung der Sache durch das Landgericht Dessau - unter dem Aktenzeichen 10 SchH 03/01 des Oberlandesgerichts Naumburg geführten Verfahren die Entscheidung des Einzelschiedsrichters angegriffen, mit der dieser ein Ablehnungsgesuch der Schiedsklägerin zurückgewiesen hatte.

    Der Senat hat mit seinem Beschluss vom 19. Dezember 2001, 10 SchH 03/01, unanfechtbar (vgl. §§ 1065 Abs. 1 i.V.m. 1062 Abs. 1 Nr. 1 ZPO) darauf erkannt, dass das Ablehnungsgesuch der Schiedsklägerin gegen den Einzelschiedsrichter unbegründet ist.

  • OLG Naumburg, 26.03.2002 - 10 Sch 9/01
    In einem weiteren, unter dem Aktenzeichen 10 Sch 04/01 des Oberlandesgerichts Naumburg geführten Verfahren hat die Schiedsklägerin die Aufhebung des Schiedsspruches begehrt.

    Der Senat hat u.a. auch auf seine Absicht einer parallelen Verhandlung und Entscheidung in den Verfahren 10 Sch 04/01 und 10 Sch 09/01 verwiesen.

    Soweit die Schiedsklägerin Aufhebungsgründe geltend gemacht hat, ist hierüber in dem - zeitlich vor dem Antrag der Schiedsbeklagten auf Vollstreckbarerklärung anhängig gewordenen - Parallelverfahren 10 Sch 04/01 des Oberlandesgerichts Naumburg mündlich verhandelt und letztlich mit Beschluss vom heutigen Tage abschlägig entschieden worden.

  • OLG Köln, 21.11.2008 - 19 Sch 12/08

    Wirksamkeit einer Schiedsvereinbarung

    Da die Verfahren aber verschiedene Schiedssprüche betreffen und der hier gegenständliche Aufhebungsantrag den Schiedsspruch über die Hauptsache betrifft, der noch dazu bereits anhängig war, als die Vollstreckbarerklärung des Kostenschiedsspruchs beantragt wurde, erscheint es wenig sachgerecht, dem Verfahren 19 Sch 14/08 einen prozessualen Vorrang einzuräumen und eine Entscheidung auf das Verfahren über den Kostenschiedsspruch zu verlagern (zur Maßgeblichkeit der Priorität vgl. Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, B. v. 26.3.2002, 10 Sch 4/01 - juris).
  • OLG Naumburg, 19.12.2001 - 10 SchH 3/01
    In Blatt 2 der Niederschrift über diese Verhandlung ist festgehalten: "Die Parteien erklären, dass sie keine Bedenken gegen die Besetzung der Schiedsrichterbank und gegen die bisherige Führung des Verfahrens geltend machen." (vgl. Bd. II Bl. 48 der vom Senat beigezogenen Akte 10 Sch 4/01 des Verfahrens der Parteien wegen Aufhebung bzw. Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruches des Schiedsrichters vom 19. Februar 2001; künftig: AufhGA).

    Dem Senat liegt ferner der Antrag der Antragstellerin auf Aufhebung des Schiedsspruches vom 19. Februar 2001 (10 Sch 4/01) und der Antrag der Antragsgegnerin auf Vollstreckbarerklärung dieses Schiedsspruches (10 Sch 9/01) zur Entscheidung vor.

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   OLG Karlsruhe, 14.09.2001 - 10 Sch 4/01   

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https://dejure.org/2001,15989
OLG Karlsruhe, 14.09.2001 - 10 Sch 4/01 (https://dejure.org/2001,15989)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.09.2001 - 10 Sch 4/01 (https://dejure.org/2001,15989)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. September 2001 - 10 Sch 4/01 (https://dejure.org/2001,15989)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 06.11.1991 - 1 BvR 825/88

    Abbau der Überversorgung im öffentlichen Dienst und Eigentumsgarantie - Änderung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.09.2001 - 10 Sch 4/01
    Auch das Bundesverfassungsgericht hat den Abbau der Überversorgung im öffentlichen Dienst für verfassungsgemäß gehalten (vgl. Beschluss vom 06.11.1991 - 1 BvR 825/88 -) und hier keine Grundrechte, insbesondere auch nicht die Schutzfunktion des Eigentums als verletzt angesehen.
  • BGH, 16.03.1988 - IVa ZR 154/87

    Begrenzung der Gesamtversorgung für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.09.2001 - 10 Sch 4/01
    Diese durch die 19. Satzungsänderung eingeführte Nettobegrenzung, die zur Festsetzung des sukzessive abzubauenden Ausgleichsbetrags geführt hat, ist, wie bereits der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 16.03.1988 (Versicherungsrecht 88, 575 ff = BGHZ 103, 370 ff) festgestellt hat, weder unbillig noch wegen Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes oder der verfassungsrechtlichen Eigentumsgarantie unwirksam (BGH a. a. O., S. 577 rechte Spalte).
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