Rechtsprechung
LG Stuttgart, 14.08.1996 - 10 T 359/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Grillen als übliche Freizeitbeschäftigung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen eines Nachteils i. S. d. § 14 Nr. 1 WEG (Wohnungseigentumsgesetz) wegen Grillens auf der einem Sondernutzungsrecht unterliegenden Terrasse; Nachteil i. S. d. § 14 Nr. 1 WEG als jede Beeinträchtigung oder Gefährdung, sofern sie nicht ganz geringfügig ist; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- rechtsindex.de (Rechtsprechungsübersicht)
Grillsaison Wenn Ärger durch Rauch und Gestank droht
- rechtsindex.de (Rechtsprechungsübersicht)
Grillsaison - Wenn Ärger durch Rauch und Gestank droht
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Grillen erlaubt oder nicht?
- archive.is (Leitsatz)
WEG - gemeinschaftlicher Garten - Gemeinschaftseigentum
- anwalt-suchservice.de (Rechtsprechungsübersicht)
Grillsaison - Was ist erlaubt, was ist verboten?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Wohnungseigentümer darf grundsätzlich auf seiner Terrasse grillen - Dreimal Grillen im Jahr muss der Nachbar tolerieren
Verfahrensgang
- AG Nürtingen, 10.05.1996 - GNR III 27/95
- LG Stuttgart, 14.08.1996 - 10 T 359/96
Papierfundstellen
- ZMR 1996, 624
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- LG Düsseldorf, 09.11.1990 - 25 T 435/90
Holzkohlegrill auf dem Balkon
Auszug aus LG Stuttgart, 14.08.1996 - 10 T 359/96
Auch die von den Ast. zitierte Rechtsprechung des LG Düsseldorf (NJW-RR 1991, 1170 = MDR 1991, 254; dazu Bielefeld, DWE 1991, 25) bezieht sich auf das Grillen auf den Balkonen einer Wohnanlage und einen entsprechenden Mehrheitsbeschluß der Eigentümerversammlung, der dieses gestattete. - LG Düsseldorf, 10.10.1989 - 25 T 500/89
Regelung der Gestaltung von Wohnungseingangstüren durch …
Auszug aus LG Stuttgart, 14.08.1996 - 10 T 359/96
Vielmehr ist eine derart geringfügige Beeinträchtigung im Rahmen des Toleranzgebots, das auch unter Wohnungseigentümern gilt, hinzunehmen (vgl. hierzu LG Düsseldorf, MDR 1990, 249).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2001 - 7 A 189/00
Grillen im Freien in Wohngebieten
vgl. z.B. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss v. 18. März 1999 - 2 Z BR 6/99 -, ZMR 1999, S. 650 ff. (einzelfallbezogene Entscheidung, im dortigen Fall "im Jahr höchstens fünfmal"); Landgericht Stuttgart, Beschluss v. 14. August 1996 - 10 T 359/96 -, ZMR 1996, S. 624 ff. (einzelfallbezogene Entscheidung, im dortigen Fall dreimaliges Grillen im Jahr nicht unzumutbar); Amtsgericht Bonn, Urteil v. 29. April 1997 - 6 C 545/96 -, WuM 1997, S. 325 f. (Abwägungsentscheidung, von April bis September jeweils ein Mal pro Monat zulässig nach vorheriger Information der Nachbarn). - AG München, 21.03.2012 - 482 C 15854/11
WEG - Elektrogrillgeräte ohne Geruchs- und Rauchbelastung in der Wohnanlage
Bei der Beurteilung ist jedoch auch zu berücksichtigen, dass zum Beispiel das Betreiben eines Gartengrillgerätes auf der einem Sondernutzungsrecht unterlegenen Terrasse jedenfalls dann keine Nachteile im Sinne von § 14 Nr. 1 WEG darstellt, wenn dieses nur dreimal im Jahr ausgeübt wird (so Landgericht Stuttgart, Beschluss vom 14.08.1996, Aktenzeichen 10 T 359/96).