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   VGH Hessen, 25.11.1986 - 10 TE 2696/86   

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VGH Hessen, 25.11.1986 - 10 TE 2696/86 (https://dejure.org/1986,1486)
VGH Hessen, Entscheidung vom 25.11.1986 - 10 TE 2696/86 (https://dejure.org/1986,1486)
VGH Hessen, Entscheidung vom 25. November 1986 - 10 TE 2696/86 (https://dejure.org/1986,1486)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 37, 35
  • ESVGH 37, 95
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 733/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen unstreitigen

    Auszug aus VGH Hessen, 25.11.1986 - 10 TE 2696/86
    Die Gerichte sind nicht dazu verpflichtet, sich mit jedem Parteivorbringen in der Begründung ausdrücklich zu befassen; alle wesentlichen, der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung dienenden Tatsachenbehauptungen müssen jedoch in den Entscheidungsgründen verarbeitet werden, damit festgestellt werden kann, daß das Gericht das Urrecht des Menschen auf rechtliches Gehör beachtet und nicht etwa "kurzen Prozeß" mit den Beteiligten gemacht hat (vgl. dazu: § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO; BVerfGE 22, 267 ; 27, 248 ; 47, 182 ; 51, 126 ; 54, 43 ).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus VGH Hessen, 25.11.1986 - 10 TE 2696/86
    Die Gerichte sind nicht dazu verpflichtet, sich mit jedem Parteivorbringen in der Begründung ausdrücklich zu befassen; alle wesentlichen, der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung dienenden Tatsachenbehauptungen müssen jedoch in den Entscheidungsgründen verarbeitet werden, damit festgestellt werden kann, daß das Gericht das Urrecht des Menschen auf rechtliches Gehör beachtet und nicht etwa "kurzen Prozeß" mit den Beteiligten gemacht hat (vgl. dazu: § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO; BVerfGE 22, 267 ; 27, 248 ; 47, 182 ; 51, 126 ; 54, 43 ).
  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvR 96/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus VGH Hessen, 25.11.1986 - 10 TE 2696/86
    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG; vgl. dazu Fritz, ZAR 1984, 189 ff.) verschafft den Verfahrensbeteiligten ein Recht darauf, sich zu allen entscheidungserheblichen Tatsachen zweckentsprechend und erschöpfend zu erklären und Anträge zu stellen (§§ 86 Abs. 2 und 3, 104 Abs. 1, 108 Abs. 2 VwGO; BVerfGE 19, 32 ; 53, ,109 ; Kopp, VwGO, 7. Auflage, 1986, Rdnr. 19 zu § 108, m.w.N.), und verpflichtet das Gericht darüber hinaus, das Vorbringen und die Anträge der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und auch in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 11, 218 ; BVerfGE 60, 1 ; Kopp, a.a.O.).
  • BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus VGH Hessen, 25.11.1986 - 10 TE 2696/86
    Die Gerichte sind nicht dazu verpflichtet, sich mit jedem Parteivorbringen in der Begründung ausdrücklich zu befassen; alle wesentlichen, der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung dienenden Tatsachenbehauptungen müssen jedoch in den Entscheidungsgründen verarbeitet werden, damit festgestellt werden kann, daß das Gericht das Urrecht des Menschen auf rechtliches Gehör beachtet und nicht etwa "kurzen Prozeß" mit den Beteiligten gemacht hat (vgl. dazu: § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO; BVerfGE 22, 267 ; 27, 248 ; 47, 182 ; 51, 126 ; 54, 43 ).
  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 1379/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

    Auszug aus VGH Hessen, 25.11.1986 - 10 TE 2696/86
    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG; vgl. dazu Fritz, ZAR 1984, 189 ff.) verschafft den Verfahrensbeteiligten ein Recht darauf, sich zu allen entscheidungserheblichen Tatsachen zweckentsprechend und erschöpfend zu erklären und Anträge zu stellen (§§ 86 Abs. 2 und 3, 104 Abs. 1, 108 Abs. 2 VwGO; BVerfGE 19, 32 ; 53, ,109 ; Kopp, VwGO, 7. Auflage, 1986, Rdnr. 19 zu § 108, m.w.N.), und verpflichtet das Gericht darüber hinaus, das Vorbringen und die Anträge der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und auch in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 11, 218 ; BVerfGE 60, 1 ; Kopp, a.a.O.).
  • BVerfG, 11.05.1965 - 2 BvR 242/63

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus VGH Hessen, 25.11.1986 - 10 TE 2696/86
    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG; vgl. dazu Fritz, ZAR 1984, 189 ff.) verschafft den Verfahrensbeteiligten ein Recht darauf, sich zu allen entscheidungserheblichen Tatsachen zweckentsprechend und erschöpfend zu erklären und Anträge zu stellen (§§ 86 Abs. 2 und 3, 104 Abs. 1, 108 Abs. 2 VwGO; BVerfGE 19, 32 ; 53, ,109 ; Kopp, VwGO, 7. Auflage, 1986, Rdnr. 19 zu § 108, m.w.N.), und verpflichtet das Gericht darüber hinaus, das Vorbringen und die Anträge der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und auch in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 11, 218 ; BVerfGE 60, 1 ; Kopp, a.a.O.).
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus VGH Hessen, 25.11.1986 - 10 TE 2696/86
    Die Gerichte sind nicht dazu verpflichtet, sich mit jedem Parteivorbringen in der Begründung ausdrücklich zu befassen; alle wesentlichen, der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung dienenden Tatsachenbehauptungen müssen jedoch in den Entscheidungsgründen verarbeitet werden, damit festgestellt werden kann, daß das Gericht das Urrecht des Menschen auf rechtliches Gehör beachtet und nicht etwa "kurzen Prozeß" mit den Beteiligten gemacht hat (vgl. dazu: § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO; BVerfGE 22, 267 ; 27, 248 ; 47, 182 ; 51, 126 ; 54, 43 ).
  • BVerfG, 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus VGH Hessen, 25.11.1986 - 10 TE 2696/86
    Die Gerichte sind nicht dazu verpflichtet, sich mit jedem Parteivorbringen in der Begründung ausdrücklich zu befassen; alle wesentlichen, der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung dienenden Tatsachenbehauptungen müssen jedoch in den Entscheidungsgründen verarbeitet werden, damit festgestellt werden kann, daß das Gericht das Urrecht des Menschen auf rechtliches Gehör beachtet und nicht etwa "kurzen Prozeß" mit den Beteiligten gemacht hat (vgl. dazu: § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO; BVerfGE 22, 267 ; 27, 248 ; 47, 182 ; 51, 126 ; 54, 43 ).
  • VGH Hessen, 06.03.1986 - X OE 1119/81
    Auszug aus VGH Hessen, 25.11.1986 - 10 TE 2696/86
    Da das Urteil des beschließenden Senats vom 6. März 1986 - X OE 1119/81 - Gegenstand der mündlichen Verhandlung war (vgl. Niederschrift über diese mündliche Verhandlung, S. 2 oben unter d) könnte zwar gemutmaßt werden, daß das Verwaltungsgericht sich der Rechtsprechung des beschließenden Senats anschließen wollte.
  • VGH Hessen, 15.01.1990 - 12 TE 3516/88

    Asylrecht Türkei: Yeziden; Nichtzulassungsbeschwerde: Divergenz - rechtliches

    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG; vgl. dazu Fritz, ZAR 1984, 189) verschafft den Verfahrensbeteiligten ein Recht darauf, sich zu allen entscheidungserheblichen Tatsachen zweckentsprechend und erschöpfend zu erklären und Anträge zu stellen, und verpflichtet das Gericht darüber hinaus, das Vorbringen und die Anträge der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und auch in Erwägung zu ziehen (§§ 86 Abs. 2 und 3, 104 Abs. 1, 108 Abs. 2 VwGO; BVerfG, 15.01.1980 -- 2 BvR 920/79 --, BVerfGE 53, 109, u. 09.02.1982 -- 1 BvR 1379/80 --, BVerfGE 60, 1; Hess. VGH, 25.11.1986 -- 10 TE 2696/86 --, ESVGH 37, 95, 02.12.1986 -- 10 TE 2974/86 -- u. 10.03.1989 -- 12 TE 1580/88 --, InfAuslR 1989, 256; Kopp, VwGO, 8. Aufl. 1989, § 108, Rdnr. 25).

    Die Gerichte sind freilich nicht verpflichtet, sich mit jedem Parteivorbringen in der Begründung ausdrücklich zu befassen; alle wesentlichen der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung dienenden Tatsachenbehauptungen müssen jedoch in den Entscheidungsgründen verarbeitet werden, damit festgestellt werden kann, daß das Gericht das grundgesetzliche Recht auf rechtliches Gehör beachtet und nicht etwa "kurzen Prozeß" mit den Beteiligten gemacht hat (vgl. dazu: § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO; BVerfG, 15.04.1980 -- 1 BvR 1365/78 --, BVerfGE 54, 43; BVerwG, 15.10.1985 -- 9 C 3.85 --, EZAR 630 Nr. 22 = ZfSH/SGB 1986, 505; Hess. VGH, 25.11.1986 -- 10 TE 2696/86 --, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 02.02.1987 - 10 TH 61/87

    Zurückverweisung einer asylrechtlichen Eilsache an das Verwaltungsgericht

    Da sich der Antragsteller mit dem Hinweis auf das Schicksal anderer Sikhs im Bundesstaat Punjab erkennbar auf eine auch ihm drohende ethnisch motivierte Gruppenverfolgung berufen hatte (vgl. dazu BVerfGE 54, 341 = EZAR 200 Nr. 1, BVerwGE 74, 31 = EZAR 202 Nr. 7 und Kemper, ZAR 1986, 3 mit einzelnen Nachweisen aus der Rechtsprechung des BVerwG) und das Verwaltungsgericht die Asylrelevanz der vom Antragsteller vorgetragenen neueren Entwicklung der allgemeinen politischen Lage in Indien und insbesondere im Punjab verneinen wollte (zum Verhältnis von Darlegungspflicht und Amtsermittlung in diesen Fällen vgl. etwa BVerwGE 65, 237 = EZAR 630 Nr. 1 und Renner, ZAR 1985, 62 m. w. N.), war das Verwaltungsgericht rechtlich verpflichtet, den Beteiligten zu den Tatsachen, die es bei seiner Entscheidung zu verwerten beabsichtigte und die nicht allgemein bekannt und den Beteiligten nicht gegenwärtig waren, rechtliches Gehör zu gewähren (vgl. dazu etwa Beschluß d. Senats v. 12. Mai 1986 - 10 TE 1614/85 - und v. 25. November 1986 - 10 TE 2696/86 - sowie Fritz, ZAR 1984, 189 ff., jeweils m. w. N.).

    - 10 TE 2696/86 - und Fritz, ZAR 1984, 189, jeweils m. w. N.).

  • VGH Hessen, 10.03.1988 - 12 TG 927/88

    Zurückverweisung durch das Beschwerdegericht an das Erstgericht im Rahmen eines

    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verschafft den Verfahrensbeteiligten ein Recht darauf, sich zu allen entscheidungserheblichen Tatsachen zweckentsprechend und erschöpfend erklären zu können, und verpflichtet das Gericht, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. Art. 103 Abs. 1 GG, §§ 86 Abs. 2 und 3, 104 Abs. 1, 108 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 VwGO; ferner Hess. VGH, B. v. 25. November 1986 - 10 TE 2696/86 - und v. 1. Dezember 1986 - 10 TE 2974/86 -, jeweils m.w.N.).

    Rechtliches Gehör zu gewähren, gehört seit jeher zu den vornehmsten Pflichten des Richters, und deshalb wird es im gesamten Prozeßrecht als schwerwiegende und folgenreiche Unterlassung behandelt, wenn ein Gericht unter Mißachtung des Urrechts des Menschen auf rechtliches Gehör "kurzen Prozeß" mit den Beteiligten macht (vgl. dazu Hess. VGH, B. v. 25. November 1986 - 10 TE 2696/86 -).

  • VGH Hessen, 13.01.1994 - 12 UZ 2930/93

    Gewährung rechtlichen Gehörs im Asylrechtsstreit: Einführung von

    Die Gerichte sind nicht dazu verpflichtet, sich mit jedem Parteivorbringen in der Begründung ausdrücklich zu befassen; alle wesentlichen, der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung dienenden Tatsachenbehauptungen müssen jedoch in den Entscheidungsgründen verarbeitet werden, damit festgestellt werden kann, daß das Gericht das Urrecht des Menschen auf rechtliches Gehör beachtet und nicht etwa "kurzen Prozeß" mit den Beteiligten gemacht hat (vgl. dazu: § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO; BVerfG, 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78 -, BVerfGE 54, 43; BVerwG, 15.10.1985 - 9 C 3.85 -, EZAR 630 Nr. 22 = ZfSH/SGB 1986, 505; Hess. VGH, 25.11.1986 - 10 TE 2696/86 -).
  • VGH Hessen, 07.02.2003 - 12 UZ 710/02

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Tatsachenfrage

    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG; vgl. dazu Fritz, ZAR 1984, 189) verschafft den Verfahrensbeteiligten ein Recht darauf, sich zu allen entscheidungserheblichen Tatsachen zweckentsprechend und erschöpfend zu erklären und Anträge zu stellen, und verpflichtet das Gericht darüber hinaus, das Vorbringen und die Anträge der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und auch in Erwägung zu ziehen (BVerfG, 15.01.1980 - 2 BvR 920/79 -, BVerfGE 53, 109; BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 1379/80 -, BVerfGE 60, 1; Hess. VGH, 25.11.1986 - 10 TE 2696/86 -, ESVGH 37, 35; Hess. VGH, 10.03.1989 - 12 TE 1580/88 -, InfAuslR 1989, 256).
  • VGH Hessen, 03.03.1997 - 12 UZ 4835/96

    Verfahrensfehlerhafte Entscheidung über einen Beweisantrag - Verstoß gegen VwGO §

    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG; vgl. dazu Fritz, ZAR 1984, 189) verschafft den Verfahrensbeteiligten ein Recht darauf, sich zu allen entscheidungserheblichen Tatsachen zweckentsprechend und erschöpfend zu erklären und Anträge zu stellen, und verpflichtet das Gericht darüber hinaus, das Vorbringen und die Anträge der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und auch in Erwägung zu ziehen (BVerfG, 15.01.1980 - 2 BvR 920/79 -, BVerfGE 53, 109; BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 1379/80 -, BVerfGE 60, 1; Hess. VGH, 25.11.1986 - 10 TE 2696/86 -, ESVGH 37, 35; Hess. VGH, 10.03.1989 - 12 TE 1580/88 -, InfAuslR 1989, 256).
  • VGH Hessen, 22.10.1987 - 10 UE 3116/86

    Zur Verfolgungssituation der Sikhs in Indien - Rechtsschutzinteresse bei Verstoß

    Seine mit Beschluß des Senats vom 25. November 1986 - 10 TE 2696/86 - zugelassene Berufung gegen dieses Urteil begründet der Kläger unter Bezugnahme auf sein Vorbringen in erster Instanz mit der Rechtsauffassung, Sikhs seien in Indien eine kollektiv verfolgte religiöse Minderheit.
  • VGH Hessen, 15.03.1995 - 12 UZ 1023/94

    Berufungszulassung in Asylverfahren wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs - zur

    Die Gerichte sind nicht dazu verpflichtet, sich mit jedem Parteivorbringen in der Begründung ausdrücklich zu befassen; alle wesentlichen, der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung dienenden Tatsachenbehauptungen müssen jedoch in den Entscheidungsgründen verarbeitet werden, damit festgestellt werden kann, daß das Gericht das Urrecht des Menschen auf rechtliches Gehör beachtet und nicht etwa "kurzen Prozeß" mit den Beteiligten gemacht hat (vgl. dazu: § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO; BVerfG, 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78 -, BVerfGE 54, 43; BVerwG, 15.10.1985 - 9 C 3.85 -, EZAR 630 Nr. 22 = ZfSH/SGB 1986, 505; Hess. VGH, 25.11.1986 - 10 TE 2696/86 -).
  • VGH Hessen, 05.05.1993 - 12 UZ 790/93

    Zulassung der Berufung in Asylverfahren, hier: prozeßordnungswidrige Ablehnung

    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG; vgl. dazu Fritz, ZAR 1984, 189) verschafft den Verfahrensbeteiligten ein Recht darauf, sich zu allen entscheidungserheblichen Tatsachen zweckentsprechend und erschöpfend zu erklären und Anträge zu stellen, und verpflichtet das Gericht darüber hinaus, das Vorbringen und die Anträge der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und auch in Erwägung zu ziehen (BVerfG, 15.01.1980 - 2 BvR 920/79 -, BVerfGE 53, 109; BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 1379/80 -, BVerfGE 60, 1; Hess. VGH, 25.11.1986 - 10 TE 2696/86 -, ESVGH 37, 35; Hess. VGH, 10.03.1989 - 12 TE 1580/88 -, InfAuslR 1989, 256).
  • VGH Hessen, 08.11.1988 - 12 TP 1096/88

    Prozeßkostenhilfe für Klage gegen Abschiebungsandrohung vor Anordnung der

    Soweit es sich mit der Frage einer individuellen Vorverfolgung der Antragstellerin auseinandersetzt, wird entscheidungserheblicher tatsächlicher Vortrag der Antragstellerin unter Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs nicht zur Kenntnis genommen (vgl. Art. 103 Abs. 1 GG, §§ 86 Abs. 2 und 3, 104 Abs. 1, 108 Abs. 1 Satz 2 u. Abs. 2 VwGO; ferner Hess. VGH, 25.11.1986 - 10 TE 2696/86 -, 01.12.1986 - 10 TE 2974/86 - u. 10.03.1988 - 12 TG 927/88 - jeweils m.w.N.).
  • VGH Hessen, 24.02.1994 - 12 UZ 2865/93

    Gewährung rechtlichen Gehörs im Asylrechtsstreit: Einführung von

  • VGH Hessen, 28.02.1994 - 12 UZ 2554/93

    Zur Zulassung der Divergenzberufung im Asylstreitverfahren

  • VGH Hessen, 04.05.1993 - 12 UZ 530/93

    Zulassung der Berufung in Asylverfahren, hier: prozeßordnungswidrige Ablehnung

  • VGH Hessen, 29.11.1988 - 12 TE 3420/88

    Lage der Yeziden in der Türkei - Divergenzrüge

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