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   LAG Köln, 26.07.1994 - 10 Ta 105/94   

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https://dejure.org/1994,8994
LAG Köln, 26.07.1994 - 10 Ta 105/94 (https://dejure.org/1994,8994)
LAG Köln, Entscheidung vom 26.07.1994 - 10 Ta 105/94 (https://dejure.org/1994,8994)
LAG Köln, Entscheidung vom 26. Juli 1994 - 10 Ta 105/94 (https://dejure.org/1994,8994)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kündigungsschutzklage; Nachträgliche Zulassung; Verschulden; Rechtsanwalt; Büroversehen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1994, 1940
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Hessen, 26.10.1993 - 16 Ta 263/93

    Antrag auf nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage; Entscheidung über

    Auszug aus LAG Köln, 26.07.1994 - 10 Ta 105/94
    Bei nachträglicher Zulassung der Kündigungsschutzklage ist Anwaltsverschulden zu Lasten der Partei zu berücksichtigen, weil § 85 Abs. 2 ZPO unmittelbare Anwendung auf alle Prozeßhandlungen findet (Anschluß an LAG Frankfurt/M vom 26.10.1993, 16 Ta 263/93 = LAGE § 5 KSchG Nr. 63).
  • LAG Brandenburg, 23.10.1996 - 6 Ta 130/96
    Ein Verschulden seines Prozeßbevollmächtigten ist ihm nach § 85 Abs. 2 ZPO auch in diesen Fall zuzurechnen (vgl. LAG Köln, Beschluß vom 26.7.1994 - 10 Ta 105/94 -, LAGE Nr. 67 zu § 5 KSchG ).

    Hierzu gehören konkrete Angaben darüber, welche Anweisungen oder organisatorische Vorkehrungen getroffen worden sind und Gegenstand von stichprobenartigen Kontrollen waren, sowie in welcher zeitlichen Dichte Stichproben stattgefunden haben (vgl. LAG Köln, Beschluß vom 26.7.1994 - 10 Ta 105/94 -, aaO.).

  • LAG Baden-Württemberg, 11.06.2002 - 18 Ta 9/02

    Keine Zulassung verspäteter Kündigungsschutzklage bei Verschulden des

    Es sind nämlich nirgends Anhaltspunkte dafür ersichtlich, daß der Gesetzgeber die Rechtsfolgen des § 85 Absatz 2 ZPO für den Bereich des § 5 KSchG einschränken wollte (Francken, aaO, Seiten 39, 40 unter Hinweis auf LAG Köln, Beschluß vom 26.07.1994 - 10 Ta 105/94 - LAGE § 5 KSchG Nr. 67).
  • LAG Hamm, 18.04.1996 - 5 Ta 285/95

    Kündigungsschutzklage: nachträgliche Zulassung - Glaubhaftmachung

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  • LAG Köln, 10.07.1998 - 6 Ta 150/98

    Wahrung der Frist des § 4 S. 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) durch Erhebung der

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  • LAG Hamm, 21.12.1995 - 5 Ta 602/94

    Arbeitsgerichtliches Verfahren: Zurechnung des Verschuldens des

    Das Landesarbeitsgericht Köln hat in seinem Beschluss vom 26. Juli 1994 (- 10 Ta 105/94 -, in LAGE Nr. 67 zu § 5 KSchG ) dahinstehen lassen, ob die Frist des § 4 KSchG als prozessuale oder als materiell-rechtliche Ausschlussfrist anzusehen sei.
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