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   LAG Berlin, 31.07.2002 - 10 Ta 1070/02   

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https://dejure.org/2002,19524
LAG Berlin, 31.07.2002 - 10 Ta 1070/02 (https://dejure.org/2002,19524)
LAG Berlin, Entscheidung vom 31.07.2002 - 10 Ta 1070/02 (https://dejure.org/2002,19524)
LAG Berlin, Entscheidung vom 31. Juli 2002 - 10 Ta 1070/02 (https://dejure.org/2002,19524)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grenzen der Möglichkeit zur rückwirkenden Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Vorliegen einer hinreichend vollständigen Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse; Erforderlichkeit eines Hinweises des Gerichts bei unzureichenden Angaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 08.05.2003 - 2 AZB 56/02

    Prozeßkostenhilfe - Insolvenzverwalter - Beiordnung

    Daraus folgt, daß Prozeßkostenhilfe auch nach Abschluß der Instanz - rückwirkend - gewährt werden kann, wenn vor Instanzende ein bewilligungsreifer Antrag auf Gewährung von Prozeßkostenhilfe vorlag (LAG Berlin 31. Juli 2002 - 10 Ta 1070/02 - nv.; LAG Hamm 31. Januar 2001 - 4 Ta 127/00 - LAGE § 117 ZPO Nr. 9; LAG Köln 13. Dezember 1999 - 6 Ta 304/99 - LAGE § 114 ZPO Nr. 37; LAG Düsseldorf 29. November 1999 - 15 Ta 553/99 - LAGE § 114 ZPO Nr. 36; OLG Nürnberg 11. Januar 2000 - 11 WF 3839/99 - MDR 2000, 657; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht 12. März 2001 - 2 W 167/00 - SchlHA 2001, 222).
  • BAG, 28.04.2003 - 2 AZB 78/02

    Prozesskostenhilfe und Anwaltsbeiordnung für Insolvenzverwalter -

    Daraus folgt, daß Prozeßkostenhilfe auch nach Abschluß der Instanz - rückwirkend - gewährt werden kann, wenn vor Instanzende ein bewilligungsreifer Antrag auf Gewährung von Prozeßkostenhilfe vorlag (LAG Berlin 31. Juli 2002 - 10 Ta 1070/02 - nv.; LAG Hamm 31. Januar 2001 - 4 Ta 127/00 - LAGE § 117 ZPO Nr. 9; LAG Köln 13. Dezember 1999 - 6 Ta 304/99 - LAGE § 114 ZPO Nr. 37; LAG Düsseldorf 29. November 1999 - 15 Ta 553/99 - LAGE § 114 ZPO Nr. 36; OLG Nürnberg 11. Januar 2000 - 11 WF 3839/99 - MDR 2000, 657; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht 12. März 2001 - 2 W 167/00 - SchlHA 2001, 222).
  • LAG Hamm, 03.09.2003 - 4 Ta 245/03

    Prozesskostenhilfe: Rückwirkung nur bis zur vollständigen Antragstellung -

    Die Bewilligungsreife ist nicht gegeben, solange der Antragsteller keine vollständige Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse abgegeben hat (LAG Berlin v. 31.07.2002 - 10 Ta 1070/02, n.v.; ArbG Regensburg v. 30.01.2002 - 2 Ca 3782/01, Rpfleger 2002, 319).
  • LAG Berlin, 18.09.2002 - 7 Ta 1689/02

    Erfordernis der Verwendung des vorgeschriebenen Vordrucks für die Erklärung der

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  • LAG Nürnberg, 09.04.2009 - 7 Ta 179/08

    Prozesskostenhilfe - rückwirkende Bewilligung - faires Verfahren

    Eines solchen Hinweises bedarf es allerdings nicht, wenn die Partei selbst die Unvollständigkeit erkannt hat oder wenn die Angaben offensichtlich unzureichend sind (Landesarbeitsgericht Berlin - Beschluss vom 31.07.2002 - 10 Ta 1070/02).
  • LAG Bremen, 20.07.2023 - 3 Ta 16/23
    Nach Abschluss der Instanz kann mithin Prozesskostenhilfe grundsätzlich nicht mehr bewilligt werden, es sei denn, dass vorher eine Entscheidungs- oder Bewilligungsreife vorgelegen hat (vgl. insgesamt LAG Berlin 31.07.2002 - 10 Ta 1070/02 - zit. nach juris).
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