Rechtsprechung
LAG München, 15.05.2006 - 10 Ta 159/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geltendmachung von Kosten einer Drittschuldnerklage im arbeitsgerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahren
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ArbGG § 12a; ZPO § 103 § 840 Abs. 2
Keine Geltendmachung von Kosten der Drittschuldnerklage im arbeitsgerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahren - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG München, 16.03.2006 - 20 Ca 6111/05
- LAG München, 15.05.2006 - 10 Ta 159/06
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 16.05.1990 - 4 AZR 56/90
Schadenersatz wegen nicht erteilter Drittschuldnererklärung
Auszug aus LAG München, 15.05.2006 - 10 Ta 159/06
Auch wenn davon auszugehen ist, dass ein derartiger Schadensersatzanspruch auch die Kosten eines Drittschuldnerprozesses umfassen kann und diesem Anspruch § 12 a ArbGG nicht entgegensteht (vgl. BAG vom 16.05.1990 - BB 1990, 2122; LAG Baden-Württemberg JurBüro 1994, 135; Behr JurBüro 1994, 132), handelt es sich hierbei nicht um einen Kostenerstattungsanspruch sondern einen materiell-rechtlichen Schadensersatzanspruch (vgl. Brüne / Liebscher BB 1996, 743). - LAG Baden-Württemberg, 23.08.2004 - 15 Ta 21/04
Rechtsweg für eine isolierte Klage auf Ersatz der durch eine nicht abgegebene …
Auszug aus LAG München, 15.05.2006 - 10 Ta 159/06
Abgesehen davon, dass für eine Geltendmachung dieses Schadensersatzanspruchs schon zweifelhaft erscheint, ob dieser überhaupt vor den Gerichten für Arbeitssachen verfolgt werden kann (vgl. LAG Baden-Württemberg NZA-RR 2005, 273;… Düwell / Lipke ArbGG 2. Aufl. § 46 Rn. 285), ist jedenfalls dessen Geltendmachung in einem Kostenfestsetzungsverfahren ausgeschlossen (vgl. LAG Köln MDR 2001, 775;… GK- ArbGG / Wenzel Stand 2005 § 12 a Rn. 38). - LAG Köln, 02.01.2001 - 8 Ta 263/00
Kostenfestsetzung; Anwaltskosten; Drittschuldnerprozess
Auszug aus LAG München, 15.05.2006 - 10 Ta 159/06
Abgesehen davon, dass für eine Geltendmachung dieses Schadensersatzanspruchs schon zweifelhaft erscheint, ob dieser überhaupt vor den Gerichten für Arbeitssachen verfolgt werden kann (vgl. LAG Baden-Württemberg NZA-RR 2005, 273;… Düwell / Lipke ArbGG 2. Aufl. § 46 Rn. 285), ist jedenfalls dessen Geltendmachung in einem Kostenfestsetzungsverfahren ausgeschlossen (vgl. LAG Köln MDR 2001, 775;… GK- ArbGG / Wenzel Stand 2005 § 12 a Rn. 38). - LAG Baden-Württemberg, 24.08.1993 - 10 Sa 39/93
Haftung als Drittschuldner; Gepfändete Forderung; Einziehungsprozeß; Verletzung …
Auszug aus LAG München, 15.05.2006 - 10 Ta 159/06
Auch wenn davon auszugehen ist, dass ein derartiger Schadensersatzanspruch auch die Kosten eines Drittschuldnerprozesses umfassen kann und diesem Anspruch § 12 a ArbGG nicht entgegensteht (vgl. BAG vom 16.05.1990 - BB 1990, 2122; LAG Baden-Württemberg JurBüro 1994, 135; Behr JurBüro 1994, 132), handelt es sich hierbei nicht um einen Kostenerstattungsanspruch sondern einen materiell-rechtlichen Schadensersatzanspruch (vgl. Brüne / Liebscher BB 1996, 743).
- LAG München, 14.07.2009 - 10 Ta 18/08
Kostenfestsetzung - Drittschuldnerklage
Die Geltendmachung von Kosten einer Drittschuldnerklage ist im arbeitsgerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahren ausgeschlossen (Fortführung von Beschluss vom 15.05.2006 - 10 Ta 159/06).aa) Die erkennende Kammer hat bereits in dem der Klägerin bekannten Beschluss vom 15.05.2006 (Az. 10 Ta 159/06) ausgeführt, dass auch Rechtsanwaltskosten in einem Drittschuldnerprozess von der Regelung des § 12 a Abs. 1 ArbGG erfasst werden.