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   LAG München, 15.05.2006 - 10 Ta 159/06   

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https://dejure.org/2006,16087
LAG München, 15.05.2006 - 10 Ta 159/06 (https://dejure.org/2006,16087)
LAG München, Entscheidung vom 15.05.2006 - 10 Ta 159/06 (https://dejure.org/2006,16087)
LAG München, Entscheidung vom 15. Mai 2006 - 10 Ta 159/06 (https://dejure.org/2006,16087)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung von Kosten einer Drittschuldnerklage im arbeitsgerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahren

  • Judicialis

    ArbGG § 12 a; ; ZPO § 840 Abs. 2; ; ZPO § 103

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 12a; ZPO § 103 § 840 Abs. 2
    Keine Geltendmachung von Kosten der Drittschuldnerklage im arbeitsgerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 16.05.1990 - 4 AZR 56/90

    Schadenersatz wegen nicht erteilter Drittschuldnererklärung

    Auszug aus LAG München, 15.05.2006 - 10 Ta 159/06
    Auch wenn davon auszugehen ist, dass ein derartiger Schadensersatzanspruch auch die Kosten eines Drittschuldnerprozesses umfassen kann und diesem Anspruch § 12 a ArbGG nicht entgegensteht (vgl. BAG vom 16.05.1990 - BB 1990, 2122; LAG Baden-Württemberg JurBüro 1994, 135; Behr JurBüro 1994, 132), handelt es sich hierbei nicht um einen Kostenerstattungsanspruch sondern einen materiell-rechtlichen Schadensersatzanspruch (vgl. Brüne / Liebscher BB 1996, 743).
  • LAG Baden-Württemberg, 23.08.2004 - 15 Ta 21/04

    Rechtsweg für eine isolierte Klage auf Ersatz der durch eine nicht abgegebene

    Auszug aus LAG München, 15.05.2006 - 10 Ta 159/06
    Abgesehen davon, dass für eine Geltendmachung dieses Schadensersatzanspruchs schon zweifelhaft erscheint, ob dieser überhaupt vor den Gerichten für Arbeitssachen verfolgt werden kann (vgl. LAG Baden-Württemberg NZA-RR 2005, 273; Düwell / Lipke ArbGG 2. Aufl. § 46 Rn. 285), ist jedenfalls dessen Geltendmachung in einem Kostenfestsetzungsverfahren ausgeschlossen (vgl. LAG Köln MDR 2001, 775; GK- ArbGG / Wenzel Stand 2005 § 12 a Rn. 38).
  • LAG Köln, 02.01.2001 - 8 Ta 263/00

    Kostenfestsetzung; Anwaltskosten; Drittschuldnerprozess

    Auszug aus LAG München, 15.05.2006 - 10 Ta 159/06
    Abgesehen davon, dass für eine Geltendmachung dieses Schadensersatzanspruchs schon zweifelhaft erscheint, ob dieser überhaupt vor den Gerichten für Arbeitssachen verfolgt werden kann (vgl. LAG Baden-Württemberg NZA-RR 2005, 273; Düwell / Lipke ArbGG 2. Aufl. § 46 Rn. 285), ist jedenfalls dessen Geltendmachung in einem Kostenfestsetzungsverfahren ausgeschlossen (vgl. LAG Köln MDR 2001, 775; GK- ArbGG / Wenzel Stand 2005 § 12 a Rn. 38).
  • LAG Baden-Württemberg, 24.08.1993 - 10 Sa 39/93

    Haftung als Drittschuldner; Gepfändete Forderung; Einziehungsprozeß; Verletzung

    Auszug aus LAG München, 15.05.2006 - 10 Ta 159/06
    Auch wenn davon auszugehen ist, dass ein derartiger Schadensersatzanspruch auch die Kosten eines Drittschuldnerprozesses umfassen kann und diesem Anspruch § 12 a ArbGG nicht entgegensteht (vgl. BAG vom 16.05.1990 - BB 1990, 2122; LAG Baden-Württemberg JurBüro 1994, 135; Behr JurBüro 1994, 132), handelt es sich hierbei nicht um einen Kostenerstattungsanspruch sondern einen materiell-rechtlichen Schadensersatzanspruch (vgl. Brüne / Liebscher BB 1996, 743).
  • LAG München, 14.07.2009 - 10 Ta 18/08

    Kostenfestsetzung - Drittschuldnerklage

    Die Geltendmachung von Kosten einer Drittschuldnerklage ist im arbeitsgerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahren ausgeschlossen (Fortführung von Beschluss vom 15.05.2006 - 10 Ta 159/06).

    aa) Die erkennende Kammer hat bereits in dem der Klägerin bekannten Beschluss vom 15.05.2006 (Az. 10 Ta 159/06) ausgeführt, dass auch Rechtsanwaltskosten in einem Drittschuldnerprozess von der Regelung des § 12 a Abs. 1 ArbGG erfasst werden.

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