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   LAG Rheinland-Pfalz, 23.08.2005 - 10 Ta 172/05   

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https://dejure.org/2005,14445
LAG Rheinland-Pfalz, 23.08.2005 - 10 Ta 172/05 (https://dejure.org/2005,14445)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23.08.2005 - 10 Ta 172/05 (https://dejure.org/2005,14445)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23. August 2005 - 10 Ta 172/05 (https://dejure.org/2005,14445)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW

    ZPO § 114 ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2 ArbGG § 12 a Abs. 1 ArbGG § 12 a Abs. 1 Satz 1
    EZPO, ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH); Erfordernis der hinreichenden Erfolgsaussicht der Klage; Anspruch der obsiegenden Partei auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Prozessbevollmächtigten; Verzug des Arbeitgebers mit der Zahlung von ...

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2; ; ArbGG § 12 a Abs. 1; ; ArbGG § 12 a Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114; ArbGG § 12a Abs. 1
    Keine Erfolgsaussicht bei Geltendmachung von Anwaltskosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens als vorprozessualer Verzugsschaden

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 30.04.1992 - 8 AZR 288/91

    Materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.08.2005 - 10 Ta 172/05
    Vielmehr steht diese Norm auch der Annahme eines nach materiell-rechtlichen Normen ersatzfähigen Schadens in Höhe der Kosten für die Zuziehung eines Prozessbevollmächtigten entgegen (BAG, Urteil vom 30.04.1992, AZ: 8 AZR 288/91).
  • SG Detmold, 29.01.2019 - S 18 P 63/16
    Insofern besteht auch keine Notwendigkeit die Reichweite des Anwendungsbereichs des § 12a ArbGG zu beschränken, so dass auch vorprozessuale Anwaltskosten, z.B. für ein Mahnschreiben, aufgrund von § 12a ArbGG nicht als Schadensersatzes geltend gemacht werden können (vgl. Kalb in: Henssler/Willemsen/Kalb, Arbeitsrecht Kommentar, 8. Aufl. 2018, § 12a ArbGG, Rn. 6; BAG, Urteil vom 27. Oktober 2005 - 8 AZR 546/03 -, Rn. 32, juris; BAG, Beschluss vom 11. März 2008 - 3 AZN 1311/07 -, Rn. 6, juris; Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23. August 2005 - 10 Ta 172/05 -, Rn. 3, juris; Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 10. Juli 2009 - 7 Ta 126/09 -, Rn. 14, juris).
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