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   LAG Rheinland-Pfalz, 24.10.2006 - 10 Ta 194/06   

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https://dejure.org/2006,17987
LAG Rheinland-Pfalz, 24.10.2006 - 10 Ta 194/06 (https://dejure.org/2006,17987)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24.10.2006 - 10 Ta 194/06 (https://dejure.org/2006,17987)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24. Oktober 2006 - 10 Ta 194/06 (https://dejure.org/2006,17987)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114 Satz 1 § 117 Abs. 2 Satz 1
    Keine Prozesskostenhilfe bei Einreichung eines bewilligungsfähigen Antrags sechs Monate nach Beendigung des Rechtsstreits

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.02.2007 - 6 Ta 324/07

    Rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Vom Zweck der Prozesskostenhilfe her ist deshalb eine Bewilligung nach Instanzende nur möglich, wenn das Gericht zuvor über den Antrag hätte positiv entscheiden können (BGH, Beschluss vom 30.09.1981 - IVb ZR 694/80 - NJW 1982, 446 zu II 1 der Gründe) oder wenn es eine Frist zur Nachreichung einer noch fehlenden formularmäßigen Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und/oder entsprechender Belege nach Instanzende gesetzt hat (vgl. BAG, Beschluss vom 03.12.2003 - 2 AZB 19/03 - MDR 2004, 415 zu II 2 b der Gründe) oder die Partei dies im Falle einer im Hinblick auf ihre entsprechende Ankündigung entbehrlichen Fristsetzung zumindest unverzüglich nachgeholt hat (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.10.2006 - 10 Ta 194/06 - n.v.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.06.2007 - 8 Ta 139/07

    Prozesskostenhilfe: Antragstellung nach Instanzende

    Ein erst nach Instanzbeendigung eingereichter Antrag ist daher zurückzuweisen (LAG Rhld.-Pf. vom 24.10.2006 - 10 Ta 194/06 - m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.10.2011 - 1 E 409/11

    Maßgeblicher Zeitpunkt für den Abschluss eines Rechtszuges im Hinblick auf einen

    vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 1. Juli 1991 - 5 B 26.91 -, Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 23 = juris, Rn. 3; Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 6. April 1995 - 21 CS 95.616 -, BayVBl. 1995, 531, und vom 23. Juli 2004 - 15 C 03.435 -, BayVBl. 2005, 351 = juris, Rn. 8, LAG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 24. Oktober 2006 - 10 Ta 194/06 -, juris, Rn. 2, und vom 25. November 2008 - 10 Ta 197/08 -, juris, Rn. 16; LAG Hamm (Westfalen), Beschluss vom 30. März 2001 - 4 Ta 693/00 -, juris, Rn. 9; Olbertz, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Loseblatt-Kommentar (Stand: Mai 2010), § 166 Rn. 51; Neumann, in: Sodan/Ziekow, 3. Aufl. 2010, § 166 Rn. 42; Geimer, in: Zöller, ZPO, 28. Aufl. 2010, § 117 Rn. 2b und 2c.
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