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   LAG Hamm, 01.03.2006 - 10 Ta 21/06   

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LAG Hamm, 01.03.2006 - 10 Ta 21/06 (https://dejure.org/2006,8109)
LAG Hamm, Entscheidung vom 01.03.2006 - 10 Ta 21/06 (https://dejure.org/2006,8109)
LAG Hamm, Entscheidung vom 01. März 2006 - 10 Ta 21/06 (https://dejure.org/2006,8109)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Gegenstandswert im BeschlussverfahrenVorliegen eines Gemeinschaftsbetriebs bei drei Unternehmen

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 23 Abs. 3, 33 RVG§§ 1 Abs. 2, 18 Abs. 2, 19 BetrVG
    Gegenstandswert im BeschlussverfahrenVorliegen eines Gemeinschaftsbetriebs bei drei Unternehmen

  • IWW

    RVG § 23 Abs. 3 RVG § 33 BetrVG § 1 Abs. 2 BetrVG § 18 Abs. 2 BetrVG § 19
    ERVG, BetrVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung des Vorliegens eines Gemeinschaftsbetriebes bei drei Unternehmen; Begriff der nichtvermögensrechtlichen Streitigkeit im Sinne des § 23 Abs. 3 S. 2 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG); Zuordnung der Arbeitnehmer zum Betrieb; Berechnungsgrundlage für die ...

  • Judicialis

    RVG § 23 Abs. 3; ; RVG § 33; ; BetrVG § 1 Abs. 2; ; BetrVG § 18 Abs. 2; ; BetrVG § 19

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gegenstandswert im BeschlussverfahrenVorliegen eines Gemeinschaftsbetriebs bei drei Unternehmen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Köln, 10.10.2002 - 11 Ta 28/02

    Streitwert, Beschlussverfahren, Betriebsratswahl, Wahlverhinderung

    Auszug aus LAG Hamm, 01.03.2006 - 10 Ta 21/06
    Dies entspricht der überwiegenden Auffassung der Landesarbeitsgerichte (LAG Berlin, Beschluss vom 17.12.1991 - NZA 1992, 327; LAG Thüringen, Beschluss vom 13.11.1998 - AuR 1999, 146; LAG Brandenburg, Beschluss vom 26.04.1995 - 6 Ta 23/94 - LAG Köln, Beschluss vom 10.10.2002 - NZA-RR 2003, 493; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 09.07.2003 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 55).
  • LAG Hamm, 09.03.2001 - 13 TaBV 7/01

    Gegenstandswert, Anfechtung einer Betriebsratswahl

    Auszug aus LAG Hamm, 01.03.2006 - 10 Ta 21/06
    Die zuständigen Kammern des Beschwerdegerichts haben sich dieser Auffassung in ständiger Rechtsprechung angeschlossen (LAG Hamm, Beschluss vom 09.03.2001 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 48 a = NZA-RR 2002, 104; LAG Hamm, Beschluss vom 28.04.2005 - NZA-RR 2005, 435; vgl. auch: Wenzel, a.a.O., § 12 Rz. 461, 464).
  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus LAG Hamm, 01.03.2006 - 10 Ta 21/06
    Dies entspricht der überwiegenden Auffassung der Landesarbeitsgerichte (LAG Berlin, Beschluss vom 17.12.1991 - NZA 1992, 327; LAG Thüringen, Beschluss vom 13.11.1998 - AuR 1999, 146; LAG Brandenburg, Beschluss vom 26.04.1995 - 6 Ta 23/94 - LAG Köln, Beschluss vom 10.10.2002 - NZA-RR 2003, 493; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 09.07.2003 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 55).
  • LAG Köln, 03.01.2008 - 8 Ta 277/07

    Streitwert; Beschlussverfahren; Feststellung Gemeinschaftsbetrieb

    Auch in einem Verfahren nach § 18 Abs. 2 BetrVG erscheint dabei der Rückgriff auf die Stufen des § 9 BetrVG angemessen, weil sich in diesen Stufen und der dort jeweils festgelegten Anzahl der Mitglieder des Betriebsrates die Bedeutung der Angelegenheit widerspiegelt (LAG Bremen, Beschluss vom 12.05.1999 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 43; LAG Hamm, Beschluss vom 01.03.2006 - 10 Ta 21/06 - EzA-SD 2006, Nr. 7, 18 (Leitsatz 1)).

    In Anwendung dieser Grundsätze ist ausgehend vom anderthalbfachen Hilfswert bei einem einköpfigen Betriebsrat für jede weitere Staffel des § 9 BetrVG eine Anhebung um jeweils den einfachen Hilfswert, d. h. für jedes weitere Betriebsratsmitglied um den halben Hilfswert, vorzunehmen (LAG Hamm, Beschluss vom 01.03.2006 - 10 Ta 21/06 - EzA-SD 2006, Nr. 7, 18 (Leitsatz 1); LAG Köln, Beschluss vom 19.05.2004 - 10 Ta 79/04 -).

    Danach ist bei einem einköpfigen Betriebsrat vom anderthalbfachen Hilfswert aus, der für jede weitere Staffel des § 9 BetrVG jeweils um den einfachen Hilfswert, das heißt für jedes weitere Betriebsratsmitglied um den halben Hilfswert zu erhöhen ist (LAG Hamm, Beschluss vom 01.03.2006 - 10 Ta 21/06 - EzA-SD 2006, Nr. 7, 18 (Leitsatz 1); LAG Köln, Beschluss vom 19.05.2004 - 10 Ta 79/04 -).

    Auch in einem Verfahren nach § 18 Abs. 2 BetrVG erscheint der Rückgriff auf die Stufen des § 9 BetrVG angemessen, weil sich in diesen Stufen und der dort jeweils festgelegten Anzahl der Mitglieder des Betriebsrates die Bedeutung der Angelegenheit widerspiegelt (LAG Bremen, Beschluss vom 12.05.1999 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 43; LAG Hamm, Beschluss vom 01.03.2006 - 10 Ta 21/06 - EzA-SD 2006, Nr. 7, 18 (Leitsatz 1)).

  • LAG Hamm, 18.04.2008 - 13 Ta 174/08

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren; nichtvermögensrechtliche Streitigkeit;

    Auch in vergleichbaren Beschlussverfahren über die Existenz zweier Betriebe oder eines Gemeinschaftsbetriebs wurde die Größe des jeweiligen Betriebes nach § 9 BetrVG als Wertfaktor für die Bemessung des Gegenstandswerts für maßgeblich gehalten (LAG Hamm, Beschluss vom 01.03.2006 - 10 Ta 21/06).
  • LAG Baden-Württemberg, 27.12.2011 - 5 Ta 215/11

    Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit; Abgrenzung Betrieb/Gemeinsamer

    Dass das Ausgangsverfahren nach § 18 Abs. 2 BetrVG nicht direkt im Zusammenhang mit einer anstehenden Betriebsratswahl eingeleitet worden ist, erscheint für die Wertfestsetzung unerheblich (LAG Hamm 1. März 2006 - 10 Ta 21/06 - juris; LAG Hamburg 17. Dezember 1996 -3 Ta 27/96- juris) Vielmehr ist maßgeblich, dass das Verfahren nach § 18 Abs. 2 BetrVG in einem engen Zusammenhang zum Wahlanfechtungsverfahren nach § 19 BetrVG steht.

    Deshalb ist auch bei der Wertfestsetzung für ein Zuordnungsverfahren nach § 18 Abs. 2 BetrVG an die für Wahlanfechtungsverfahren nach § 19 BetrVG entwickelten Grundsätze anzuknüpfen (LAG Hamm 1. März 2006 - 10 Ta 21/06 - juris mwN).

  • LAG Hamm, 18.04.2008 - 10 Ta 25/08

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren; nichtvermögensrechtliche Streitigkeit;

    Auch in vergleichbaren Beschlussverfahren über die Existenz zweier Betriebe oder eines Gemeinschaftsbetriebs hat die Beschwerdekammer die Größe des jeweiligen Betriebes nach § 9 BetrVG als Wertfaktor für die Bemessung des Gegenstandswerts für maßgeblich gehalten (LAG Hamm, Beschluss vom 01.03.2006 - 10 Ta 21/06 -).
  • LAG Hamm, 18.04.2008 - 13 Ta 176/08

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren; nichtvermögensrechtliche Streitigkeit;

    Auch in vergleichbaren Beschlussverfahren über die Existenz zweier Betriebe oder eines Gemeinschaftsbetriebs wurde die Größe des jeweiligen Betriebes nach § 9 BetrVG als Wertfaktor für die Bemessung des Gegenstandswerts für maßgeblich gehalten (LAG Hamm, Beschluss vom 01.03.2006 - 10 Ta 21/06).
  • LAG Hamm, 18.04.2008 - 10 Ta 271/08

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren; nichtvermögensrechtliche Streitigkeit;

    Auch in vergleichbaren Beschlussverfahren über die Existenz zweier Betriebe oder eines Gemeinschaftsbetriebs hat die Beschwerdekammer die Größe des jeweiligen Betriebes nach § 9 BetrVG als Wertfaktor für die Bemessung des Gegenstandswerts für maßgeblich gehalten (LAG Hamm, Beschluss vom 01.03.2006 - 10 Ta 21/06 -).
  • LAG Hamm, 18.04.2008 - 10 Ta 173/08

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren; nichtvermögensrechtliche Streitigkeit;

    Auch in vergleichbaren Beschlussverfahren über die Existenz zweier Betriebe oder eines Gemeinschaftsbetriebs hat die Beschwerdekammer die Größe des jeweiligen Betriebes nach § 9 BetrVG als Wertfaktor für die Bemessung des Gegenstandswerts für maßgeblich gehalten (LAG Hamm, Beschluss vom 01.03.2006 - 10 Ta 21/06 -).
  • LAG Hamm, 18.04.2008 - 10 Ta 61/08

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren; nichtvermögensrechtliche Streitigkeit;

    Auch in vergleichbaren Beschlussverfahren über die Existenz zweier Betriebe oder eines Gemeinschaftsbetriebs hat die Beschwerdekammer die Größe des jeweiligen Betriebes nach § 9 BetrVG als Wertfaktor für die Bemessung des Gegenstandswerts für maßgeblich gehalten (LAG Hamm, Beschluss vom 01.03.2006 - 10 Ta 21/06 -).
  • LAG Hamm, 27.07.2016 - 7 Ta 309/16

    Gemeinsamer Betrieb; Feststellung; Gegenstandswert

    bb) Das vorliegende Beschlussverfahren, das die Feststellung des Vorliegens eines Gemeinschaftsbetriebes der zwei beteiligten Arbeitgeberinnen zum Gegenstand hat, kann nicht anders bewertet werden (so ausdrücklich LAG Hamm, Beschluss v. 01.03.2006, 10 Ta 21/06 m.w.N. juris).
  • LAG Hamburg, 27.07.2011 - 8 Ta 10/11

    Zur Berechnung des Gegenstandwerts für Anträge nach § 18 Abs 2 BetrVG

    Dies hat das Arbeitsgericht im Ausgangspunkt zutreffend erkannt (ebenso LAG Hamm v. 01.03.2006 - 10 Ta 21/06 - Tz 12; Bes. v. 03.01.2008 - 8 Ta 277/07 - Tz 18).
  • LAG Hamm, 11.02.2015 - 13 Ta 728/14

    Gegenstandswert eines Verfahrens um das Bestehen eines Gemeinschaftsbetriebs

  • LAG Köln, 14.10.2010 - 7 Ta 249/10

    Gegenstandswert für Beschlussverfahren um Anfechtung der Wahl eines

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