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   LAG Rheinland-Pfalz, 28.09.2005 - 10 Ta 213/05   

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https://dejure.org/2005,10107
LAG Rheinland-Pfalz, 28.09.2005 - 10 Ta 213/05 (https://dejure.org/2005,10107)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28.09.2005 - 10 Ta 213/05 (https://dejure.org/2005,10107)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28. September 2005 - 10 Ta 213/05 (https://dejure.org/2005,10107)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung des Gegenstandswertes der anwaltlichen Tätigkeit bei Verfahren über die Ersetzung der vom Betriebsrat verweigerten Zustimmung zur Einstellung eines Arbeitnehmers

  • Judicialis

    BetrVG § 99; ; BetrVG § 99 Abs. 1; ; ArbGG § 83 a Abs. 2; ; RVG § 23 Abs. 3; ; RVG § 23 Abs. 3 Satz 2; ; GKG § 42 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren um Zustimmung des Betriebsrates zur Einstellung als nichtvermögensrechtliche Streitigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Bremen, 18.08.2000 - 1 Ta 45/00

    Streitwert: Verfahren über Ersetzung der Zustimmung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.09.2005 - 10 Ta 213/05
    Der Wert einer Bestandsstreitigkeit i. S. v. § 42 Abs. 4 GKG ist daher ohne entscheidende Aussagekraft für den Wert eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens, in dem es um die Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung geht (vgl. LAG Berlin, Beschluss vom 18.08.2000, AZ: 1 Ta 45/00; LAG Berlin, Beschluss vom 21.10.2002, AZ: 17 Ta 6085/02; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.10.1999, AZ: 4 Ta 144/99, LAG Köln, Beschluss vom 30.09.1997, AZ: 5 Ta 196/97).
  • LAG Schleswig-Holstein, 20.10.1999 - 4 Ta 144/99

    Festlegung des Wertes des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit bei Fragen der

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.09.2005 - 10 Ta 213/05
    Der Wert einer Bestandsstreitigkeit i. S. v. § 42 Abs. 4 GKG ist daher ohne entscheidende Aussagekraft für den Wert eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens, in dem es um die Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung geht (vgl. LAG Berlin, Beschluss vom 18.08.2000, AZ: 1 Ta 45/00; LAG Berlin, Beschluss vom 21.10.2002, AZ: 17 Ta 6085/02; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.10.1999, AZ: 4 Ta 144/99, LAG Köln, Beschluss vom 30.09.1997, AZ: 5 Ta 196/97).
  • LAG Berlin, 21.10.2002 - 17 Ta 6085/02
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.09.2005 - 10 Ta 213/05
    Der Wert einer Bestandsstreitigkeit i. S. v. § 42 Abs. 4 GKG ist daher ohne entscheidende Aussagekraft für den Wert eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens, in dem es um die Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung geht (vgl. LAG Berlin, Beschluss vom 18.08.2000, AZ: 1 Ta 45/00; LAG Berlin, Beschluss vom 21.10.2002, AZ: 17 Ta 6085/02; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.10.1999, AZ: 4 Ta 144/99, LAG Köln, Beschluss vom 30.09.1997, AZ: 5 Ta 196/97).
  • LAG Köln, 30.09.1997 - 5 Ta 196/97

    Gegenstandswert; Beschlußverfahren

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.09.2005 - 10 Ta 213/05
    Der Wert einer Bestandsstreitigkeit i. S. v. § 42 Abs. 4 GKG ist daher ohne entscheidende Aussagekraft für den Wert eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens, in dem es um die Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung geht (vgl. LAG Berlin, Beschluss vom 18.08.2000, AZ: 1 Ta 45/00; LAG Berlin, Beschluss vom 21.10.2002, AZ: 17 Ta 6085/02; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.10.1999, AZ: 4 Ta 144/99, LAG Köln, Beschluss vom 30.09.1997, AZ: 5 Ta 196/97).
  • LAG Hamburg, 20.11.2006 - 8 Ta 14/06

    Gegenstandswert für Antrag auf Zustimmungsersetzung bei Personaleinstellung

    Überwiegend wird dabei für den Antrag nach § 99 IV BetrVG der einfache Hilfswert von EUR 4.000,- in Ansatz gebracht (LAG Köln v. 19.01.2005 - 4 Ta 2/05 - juris; LAG Berlin v. 21.10.2002 - 17 Ta(Kost) 6085/02 - NZA-RR 03, 383; LAG Bremen v. 18.08.2000 - 1 Ta 45/00 - LAGE § 8 BRAGO Nr. 46; LAG Hessen v. 06.01.2000 - 5 Ta 630/99 - juris; LAG Rheinland-Pfalz v. 28.09.2005 - 10 Ta 213/05 - juris).
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