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   LAG Rheinland-Pfalz, 31.10.2007 - 10 Ta 231/07   

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https://dejure.org/2007,15017
LAG Rheinland-Pfalz, 31.10.2007 - 10 Ta 231/07 (https://dejure.org/2007,15017)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 31.10.2007 - 10 Ta 231/07 (https://dejure.org/2007,15017)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 31. Oktober 2007 - 10 Ta 231/07 (https://dejure.org/2007,15017)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Anzeige der Änderung von Vermögensverhältnissen

  • Judicialis

    ZPO § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 a; ; ZPO § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 b; ; ZPO § 115 Abs. 1 Satz 7; ; ZPO § 120 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3
    Aufteilung der Unterkunftskosten nach Kopfteilen bei der Prozesskostenhilfe

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.04.2007 - 11 Ta 79/07

    Prozesskostenhilfe: Berücksichtigung der Kosten für Unterkunft bei

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 31.10.2007 - 10 Ta 231/07
    Dies gilt bei Ehegatten, Familienangehörigen, nichtehelichen Lebensgemeinschaften und sonstigen Wohngemeinschaften gleichermaßen (ebenso: LAG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 03.04.2007 - 11 Ta 79/07 - Juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.07.2008 - 21 Ta 1105/08

    maßgeblicher Zeitpunkt für die Einkommens- und Vermögensverhältnisse; keine

    Zum einen gilt auch hinsichtlich der Ratenzahlungsbewilligung im Prozesskostenhilfeverfahren das Verschlechterungsverbot (LAG Rheinland-Pfalz 31. Oktober 2007 - 10 Ta 231/07 - juris-Recherche), so dass auf die sofortige Beschwerde des Klägers keine höhere Ratenzahlung festzusetzen ist.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.04.2009 - 10 Ta 86/09

    Prozesskostenhilfe - einzusetzendes Einkommen

    Nach der Rechtsprechung sind Wohnkosten der von Ehegatten gemeinsam genutzten Wohnung grundsätzlich zwischen diesen nach Kopfteilen aufzuteilen, wenn beide Ehegatten über ein angemessenes Einkommen verfügen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 26.02.2008 - 11 Ta 16/08 und Beschluss vom 31.10.2007 - 10 Ta 231/07, beide dokumentiert in Juris, mit weiteren Nachweisen).
  • VGH Bayern, 17.07.2008 - 5 C 08.558

    Prozesskostenhilfe; Beschwerde der Staatskasse gegen Gewährung von PKH ohne

    Für die Tochter ***** ist gemäß § 115 Abs. 1 Satz 7 ZPO kein Freibetrag in Abzug zu bringen, weil ihr monatliches Nettoeinkommen 370, 20 Euro beträgt und damit den Unterhaltsfreibetrag des § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 b ZPO von 270 Euro je Kind (Freibetrag ab 1.7.2008 vgl. Bekanntmachung zu § 115 ZPO 2008 vom 12.6.2008 in BGBl 1, 1025) übersteigt (vgl. dazu Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz v. 31.10.2007 Az. 10 Ta 231/07 in juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.03.2009 - 10 Ta 35/09

    Prozesskostenhilfe - Einsatz eines im Miteigentum der geschiedenen Ehefrau

    Hinsichtlich der Ratenzahlungsbewilligung im Prozesskostenhilfeverfahren gilt für das Beschwerdegericht das Verschlechterungsverbot (LAG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 31.10.2007 - 10 Ta 231/07, LAG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 17.07.2008 - 21 Ta 1105/08, beide dokumentiert in Juris), so dass auf die sofortige Beschwerde des Klägers, die sich auch gegen die Ratenzahlungsverpflichtung richtet, der Beschluss vom 09.01.2009 nicht aufgehoben werden kann.
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