Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 31.10.2007 - 10 Ta 231/07 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 115 Abs 1 Nr 3 ZPO, § 120 Abs 4 ZPO, § 11a ArbGG
Prozesskostenhilfe - Wohnkosten - Mitbewohner - Familienangehörige - Verschlechterungsverbot - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Anzeige der Änderung von Vermögensverhältnissen
- Judicialis
ZPO § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 a; ; ZPO § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 b; ; ZPO § 115 Abs. 1 Satz 7; ; ZPO § 120 Abs. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3
Aufteilung der Unterkunftskosten nach Kopfteilen bei der Prozesskostenhilfe - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 23.08.2007 - 8 Ca 1579/06
- LAG Rheinland-Pfalz, 31.10.2007 - 10 Ta 231/07
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- LAG Rheinland-Pfalz, 03.04.2007 - 11 Ta 79/07
Prozesskostenhilfe: Berücksichtigung der Kosten für Unterkunft bei …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 31.10.2007 - 10 Ta 231/07
Dies gilt bei Ehegatten, Familienangehörigen, nichtehelichen Lebensgemeinschaften und sonstigen Wohngemeinschaften gleichermaßen (ebenso: LAG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 03.04.2007 - 11 Ta 79/07 - Juris).
- LAG Rheinland-Pfalz, 21.04.2009 - 10 Ta 86/09
Prozesskostenhilfe - einzusetzendes Einkommen
Nach der Rechtsprechung sind Wohnkosten der von Ehegatten gemeinsam genutzten Wohnung grundsätzlich zwischen diesen nach Kopfteilen aufzuteilen, wenn beide Ehegatten über ein angemessenes Einkommen verfügen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 26.02.2008 - 11 Ta 16/08 und Beschluss vom 31.10.2007 - 10 Ta 231/07, beide dokumentiert in Juris, mit weiteren Nachweisen). - LAG Berlin-Brandenburg, 17.07.2008 - 21 Ta 1105/08
maßgeblicher Zeitpunkt für die Einkommens- und Vermögensverhältnisse; keine …
Zum einen gilt auch hinsichtlich der Ratenzahlungsbewilligung im Prozesskostenhilfeverfahren das Verschlechterungsverbot (LAG Rheinland-Pfalz 31. Oktober 2007 - 10 Ta 231/07 - juris-Recherche), so dass auf die sofortige Beschwerde des Klägers keine höhere Ratenzahlung festzusetzen ist. - VGH Bayern, 17.07.2008 - 5 C 08.558
Prozesskostenhilfe; Beschwerde der Staatskasse gegen Gewährung von PKH ohne …
Für die Tochter ***** ist gemäß § 115 Abs. 1 Satz 7 ZPO kein Freibetrag in Abzug zu bringen, weil ihr monatliches Nettoeinkommen 370, 20 Euro beträgt und damit den Unterhaltsfreibetrag des § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 b ZPO von 270 Euro je Kind (Freibetrag ab 1.7.2008 vgl. Bekanntmachung zu § 115 ZPO 2008 vom 12.6.2008 in BGBl 1, 1025) übersteigt (vgl. dazu Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz v. 31.10.2007 Az. 10 Ta 231/07 in juris). - LAG Rheinland-Pfalz, 23.03.2009 - 10 Ta 35/09
Prozesskostenhilfe - Einsatz eines im Miteigentum der geschiedenen Ehefrau …
Hinsichtlich der Ratenzahlungsbewilligung im Prozesskostenhilfeverfahren gilt für das Beschwerdegericht das Verschlechterungsverbot (LAG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 31.10.2007 - 10 Ta 231/07, LAG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 17.07.2008 - 21 Ta 1105/08, beide dokumentiert in Juris), so dass auf die sofortige Beschwerde des Klägers, die sich auch gegen die Ratenzahlungsverpflichtung richtet, der Beschluss vom 09.01.2009 nicht aufgehoben werden kann.