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LAG Rheinland-Pfalz, 10.02.2004 - 10 Ta 26/04 |
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LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10. Februar 2004 - 10 Ta 26/04 (https://dejure.org/2004,10357)
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- IWW
BRAGO § 10 Abs. 3 ArbGG § 12 Abs. 7 ArbGG § 12 Abs. 7 Satz 1 ZPO § 147 BGB § 615
EBRAGO, ArbGG, ZPO, BGB - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streitwertbemessung bei einer Kündigungsschutzklage und einer Zahlungsklage
- Judicialis
BRAGO § 10 Abs. 3; ; ArbGG § 12 Abs. 7; ; ArbGG § 12 Abs. 7 Satz 1; ; ZPO § 147; ; BGB § 615
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Streitwert bei Kündigungsschutzklage mit Vergütungsforderung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 29.07.2003 - 6 Ca 6/03
- ArbG Koblenz, 07.01.2004 - 6 Ca 6/03
- LAG Rheinland-Pfalz, 10.02.2004 - 10 Ta 26/04
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 16.01.1968 - 2 AZR 156/66
Streitwert: Kündigung - Lohnfortzahlung - Vergleich
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.02.2004 - 10 Ta 26/04
Nach ständiger Rechtsprechung des Beschwerdegerichts sind beide Ansprüche trotz ihrer prozessualen Selbständigkeit wirtschaftlich identisch, da der Feststellungsanspruch die Rechtsgrundlage für die Vergütungsforderung bildet (so auch BAG, AP Nr. 17 zu § 12 ArbGG 1953).
- LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.2004 - 10 Ta 53/04
Fallen Bestandsschutz- und Vergütungsklage zusammen, so sind die Streitwerte …
Nach ständiger Rechtssprechung des Beschwerdegerichts (zuletzt Beschluss vom 10.02.2004, AZ: 10 Ta 26/04) sind beide Ansprüche trotz ihrer prozessualen Selbständigkeit wirtschaftlich identisch, da der Feststellungsanspruch die Rechtsgrundlage für die Vergütungsforderung bildet (so auch BAG, AP Nr. 17 zu § 12 ArbGG 1953).