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   LAG Rheinland-Pfalz, 10.02.2004 - 10 Ta 26/04   

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https://dejure.org/2004,10357
LAG Rheinland-Pfalz, 10.02.2004 - 10 Ta 26/04 (https://dejure.org/2004,10357)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10.02.2004 - 10 Ta 26/04 (https://dejure.org/2004,10357)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10. Februar 2004 - 10 Ta 26/04 (https://dejure.org/2004,10357)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW

    BRAGO § 10 Abs. 3 ArbGG § 12 Abs. 7 ArbGG § 12 Abs. 7 Satz 1 ZPO § 147 BGB § 615
    EBRAGO, ArbGG, ZPO, BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwertbemessung bei einer Kündigungsschutzklage und einer Zahlungsklage

  • Judicialis

    BRAGO § 10 Abs. 3; ; ArbGG § 12 Abs. 7; ; ArbGG § 12 Abs. 7 Satz 1; ; ZPO § 147; ; BGB § 615

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwert bei Kündigungsschutzklage mit Vergütungsforderung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 16.01.1968 - 2 AZR 156/66

    Streitwert: Kündigung - Lohnfortzahlung - Vergleich

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.02.2004 - 10 Ta 26/04
    Nach ständiger Rechtsprechung des Beschwerdegerichts sind beide Ansprüche trotz ihrer prozessualen Selbständigkeit wirtschaftlich identisch, da der Feststellungsanspruch die Rechtsgrundlage für die Vergütungsforderung bildet (so auch BAG, AP Nr. 17 zu § 12 ArbGG 1953).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.2004 - 10 Ta 53/04

    Fallen Bestandsschutz- und Vergütungsklage zusammen, so sind die Streitwerte

    Nach ständiger Rechtssprechung des Beschwerdegerichts (zuletzt Beschluss vom 10.02.2004, AZ: 10 Ta 26/04) sind beide Ansprüche trotz ihrer prozessualen Selbständigkeit wirtschaftlich identisch, da der Feststellungsanspruch die Rechtsgrundlage für die Vergütungsforderung bildet (so auch BAG, AP Nr. 17 zu § 12 ArbGG 1953).
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