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   LAG München, 20.08.2007 - 10 Ta 276/07   

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https://dejure.org/2007,17309
LAG München, 20.08.2007 - 10 Ta 276/07 (https://dejure.org/2007,17309)
LAG München, Entscheidung vom 20.08.2007 - 10 Ta 276/07 (https://dejure.org/2007,17309)
LAG München, Entscheidung vom 20. August 2007 - 10 Ta 276/07 (https://dejure.org/2007,17309)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch der obsiegenden Partei auf Gebührenerstattung bei der Entscheidung über einen Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung in einer mündlichen Verhandlung im Hauptsacheverfahren; Antrag auf die einstweilige Einstellung einer Zwangsvollstreckung; Entstehung ...

  • Judicialis

    ZPO § 769 Abs. 1; ; RVG § 19 Abs. 1 Ziff. 11; ; RVG VV Nr. 3309; ; RVG VV Nr. 3328

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein gesonderter Gebührenanspruch für Entscheidung über Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung im Hauptsacheverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Naumburg, 06.03.2002 - 14 WF 36/02

    Zu den Voraussetzungen einer Gebührenerhebungsberechtigung eines Anwalts nach §

    Auszug aus LAG München, 20.08.2007 - 10 Ta 276/07
    Dass - wie im vorliegenden Verfahren - über den Antrag in einer mündlichen Verhandlung im Zusammenhang mit der Verhandlung über die Hauptsache stattgefunden hat, genügt gerade nicht (vgl. OLG Naumburg JurBüro 2002, 531; OLG Hamburg MDR 2001, 1441).
  • OLG Hamburg, 18.05.2001 - 8 W 112/01

    Anwaltsgebühren für Antrag auf Einstellung der Zwangsversteigerung

    Auszug aus LAG München, 20.08.2007 - 10 Ta 276/07
    Dass - wie im vorliegenden Verfahren - über den Antrag in einer mündlichen Verhandlung im Zusammenhang mit der Verhandlung über die Hauptsache stattgefunden hat, genügt gerade nicht (vgl. OLG Naumburg JurBüro 2002, 531; OLG Hamburg MDR 2001, 1441).
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