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LAG München, 20.08.2007 - 10 Ta 276/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch der obsiegenden Partei auf Gebührenerstattung bei der Entscheidung über einen Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung in einer mündlichen Verhandlung im Hauptsacheverfahren; Antrag auf die einstweilige Einstellung einer Zwangsvollstreckung; Entstehung ...
- Judicialis
ZPO § 769 Abs. 1; ; RVG § 19 Abs. 1 Ziff. 11; ; RVG VV Nr. 3309; ; RVG VV Nr. 3328
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kein gesonderter Gebührenanspruch für Entscheidung über Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung im Hauptsacheverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Regensburg, 28.09.2006 - 6 Ca 3015/05
- LAG München, 20.10.2006 - 11 Sa 1053/05
- ArbG Regensburg, 02.07.2007 - 6 Ca 3015/05
- LAG München, 20.08.2007 - 10 Ta 276/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Naumburg, 06.03.2002 - 14 WF 36/02
Zu den Voraussetzungen einer Gebührenerhebungsberechtigung eines Anwalts nach § …
Auszug aus LAG München, 20.08.2007 - 10 Ta 276/07
Dass - wie im vorliegenden Verfahren - über den Antrag in einer mündlichen Verhandlung im Zusammenhang mit der Verhandlung über die Hauptsache stattgefunden hat, genügt gerade nicht (vgl. OLG Naumburg JurBüro 2002, 531; OLG Hamburg MDR 2001, 1441). - OLG Hamburg, 18.05.2001 - 8 W 112/01
Anwaltsgebühren für Antrag auf Einstellung der Zwangsversteigerung
Auszug aus LAG München, 20.08.2007 - 10 Ta 276/07
Dass - wie im vorliegenden Verfahren - über den Antrag in einer mündlichen Verhandlung im Zusammenhang mit der Verhandlung über die Hauptsache stattgefunden hat, genügt gerade nicht (vgl. OLG Naumburg JurBüro 2002, 531; OLG Hamburg MDR 2001, 1441).